Vergleich erfolgreich: VW nimmt Tiguan zurück und zahlt!
Hi,
nachdem ich nun häufig schon die Frage nach dem Ausgang des Rechtsstreits meines Schwagers bekommen habe, hier nochmals als Thema.
[Vorgeschichte]
- Tiguan 2,0 TDI durch Schummelsoftware betroffen
- nach Aufruf durch Händler Software-Update durchgeführt
- über Medien von Anwalt in Bochum erfahren, der Rechtsstreit mit VW betreut hat
[Rechtsstreit]
- Rechtsanwalt (hat übrigens den ersten Dieselgate-Fall vor Gericht gebracht) hat VW als Hersteller des Betrugs und der vorsätzlichen Täuschung verklagt und Schadensersatz verlangt, als Folge der nicht mehr marktüblichen Verkaufbarkeit des Tiguans durch Dieselgate und der durch Softwareupdate neu auftretenden Probleme
- VW hat in erster Instanz vor Gericht verloren und Berufung eingelegt
- in unmittelbarer Folge wurde seitens VW ein Vergleich angestrebt
[Ergebnis]
- im Vergleich hat sich der Schwager mit VW geeinigt, dass VW den Tiguan zurücknimmt und er einen Wagen aus dem Konzernverbund kauft (Vorführwagen Skoda Karoq)
- beim Kauf des Wagens wird durch Rücknahme des Tiguans der folgende Betrag angerechnet:
- Bruttokaufpreis * gefahrene km / erwartbare Gesamtkilometerlaufleistung = Nutzungsentschädigung (in diesem Fall knapp 4.000 TEUR)
- als Ergebnis hat er knapp 26 TEUR angerechnet bekommen (BLP vor 5 Jahren: 30 TEUR - 4 TEUR)
- Karoq kostete 27.500 EUR, so dass er für 1.500 EUR einen neuen Wagen erhalten hat
- VW zahlt als Verlierer alle Rechtskosten!
Bei Rückfragen kann ich gerne noch hier oder per PN Details nennen.
Auch wenn in der Presse oftmals etwas anderes dargestellt wird oder VW stets beteuert, das Software-Update würde alle Probleme lösen, so hatte dieser juristische Weg doch für den Schwager erheblichen Erfolg. Er wollte den Tiguan ohnehin verkaufen und hatte die Befürchtung, durch das Dieselgate nun auf dem Wagen sitzen zu bleiben, oder ihn mit erheblichem Abschlag verkaufen zu müssen. Nun erfreut er sich der tollen Qualität des Skodas und der Tatsache, dass er fast kostenlos (bis auf 1,5TEUR , Zeit und Nerven) einen fast neuen Wagen hat.
Beste Antwort im Thema
Tolle Skoda Qualität - schlechte VW Qualität.😁😁😁😮
Der VW Konzern ist einen Vorführer "losgeworden"
Der Kunde blieb im VW Konzern.
Einzige nachhaltige Maßnahme von solchen Vorgängen wäre dem Konzern den Rücken zu kehren.
Alles andere ist inkonsequent.
Ein Vergleich mit dem dein Schwager durchaus zufrieden ist, eine echten Erfolg sehe ich darin nicht und der Threadtitel ist falsch und verwirrend.
Der Tiguan wurde ja nicht vollständig zurückgenommen sondern es folgte ein "Tauschgeschäft" innerhalb des Konzerns.🙄
Weitere Wortwahl
kostenlos, bis auf.... (was nun)
fast neu... (also doch nicht)
Die einzigen die sich hier wirklich die Hände reiben können, sind die Rechtsverdreher....😮
61 Antworten
Der Vergleich ist losgelöst vom Urteil und ist frei verhandelbar. Er fällt ganz nach Verhandlungsgeschick der Anwälte aus. Niemals mit dem ersten Angebot seitens VW zufrieden geben.
Da VW ein großes Interesse hat, nicht verurteilt zu werden bzw. dass die Klage zurückgenommen wird, ist ein Vergleich fast immer finanziell interessanter für den Kläger als die Durchsetzung eines Urteils.
Wir sind ebenfalls betroffen und erwarten in kürze das Urteil vom Gericht. In der Vorverhandlung hat der Richter allerdings schon angekündigt, VW als beklagte Partei schuldig zu sprechen.
Seit mehr als 30 Jahren fahren wir VW. Aufgrund der Betrügereien der Vorstände (die gehören alle in das Gefängnis) haben wir uns für eine andere Marke entschieden Volvo XC60 Bestellfahrzeug.
Wir werden uns auf keinen Fall von Betrügern nochmals betrügen lassen - frei nach dem Moto - wer einmal betrügt, betrügt immer wieder. Somit kommt kein Tausch oder ähnl. in Frage. Komplette Rückzahlung mit Zinsen und Zinseszinsen oder weiter bis zum BGH.
In dem Fall Deines Schwagers, hat dieser VW bei den Betrügereien noch unterstützt, da wieder ein Fahrzeug aus dem Konzernverbund gefahren wird. Richtig wäre, sich das Geld auszahlen zu lassen und ein anderes Fabrikat kaufen.
Im übrigen, die "Herstellungskosten" eines PKW liegen bei etwa 30-35% des Listenpreises.
VW beansprucht für sich doch ein "Premiumhersteller" (Volumenhersteller trifft es eher) zu sein und jetzt fährt Dein Schwager einen "Skoda" - naja - ich würde meinen ordentlich verarscht.
Zitat:
Da VW ein großes Interesse hat, nicht verurteilt zu werden bzw. dass die Klage zurückgenommen wird, ist ein Vergleich fast immer finanziell interessanter für den Kläger als die Durchsetzung eines Urteils.
Naja, in zweiter Instanz wurden die Wolfsburger schon zig Male verurteilt, das sollte nicht das Problem sein. Daher ist der Vergleich in der Regel gleich dem Urteil. Nur wer wagt in die dritte Instanz zu gehen, kann ggf. mehr rausholen, würde ich schätzen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@TigDus schrieb am 3. April 2019 um 22:29:32 Uhr:
Zitat:
Da VW ein großes Interesse hat, nicht verurteilt zu werden bzw. dass die Klage zurückgenommen wird, ist ein Vergleich fast immer finanziell interessanter für den Kläger als die Durchsetzung eines Urteils.
Naja, in zweiter Instanz wurden die Wolfsburger schon zig Male verurteilt, das sollte nicht das Problem sein. Daher ist der Vergleich in der Regel gleich dem Urteil. Nur wer wagt in die dritte Instanz zu gehen, kann ggf. mehr rausholen, würde ich schätzen.
Naja, das Wagnis zumindest in Gewährleistungs- und Sachmängelfällen dürfte wohl seit dem BGH-Hinweisbeschluss vom 8.1.2019 m.E. komplett bei Volkswagen liegen. Und mit geschicktem Sachvortrag kann dritte Instanz (BGH) unter Umständen zwingend die vierte (EuGH) bedeuten. Und nichts fürchtet Volkswagen mehr als eine Befassung des EuGH mit ihrer "Diesel-Thematik" ... 😁
Flaherty ;
Naja, das Wagnis zumindest in Gewährleistungs- und Sachmängelfällen dürfte wohl seit dem BGH-Hinweisbeschluss vom 8.1.2019 m.E. komplett bei Volkswagen liegen. Und mit geschicktem Sachvortrag kann dritte Instanz (BGH) unter Umständen zwingend die vierte (EuGH) bedeuten. Und nichts fürchtet Volkswagen mehr als eine Befassung des EuGH mit ihrer "Diesel-Thematik
Das sehe genauso und es wird Zeit das VW mal einen Denkzettel erhält. Nur die Betrüger werden am Ende ohne Strafe davonkommen. Den sollte der Prozess in den USA gemacht werden.
Aber am Ende sind wir alle käuflich ! Auch ich. Ich gespannt über das erste Angebot von VW. Werde weiter berichten.
Hallo an alle nochmal!
Ich hatte meinen Tiguan mit Erszulassung von 2012 letztes jahr gebraucht privat gekauft, der wiederum hatte es über ein Autohaus (VW vertragshändler) gekauft. Die FIN Eingabe bei VW funktioniert nicht, damit ich checken könnte, ob mein Tuguan betroffen ist. Kann ich nun mein Auto an VW zurück geben und wenn ja, wie sollte ich am besten vorgehen? Leider habe ich keinen Rechtschutz. Sollte ich einfach mal das Autohaus anschreiben, woher der Vorbesitzer das Auto her hat? Danke!
Update:
Hat doch noch mit dem FIN Check bei VW Webseite geklappt, da steht: Ihr Fahzeug wurde bereits aktualisiert. Muss ich jetzt keine Angst mehr haben, das ich keine Betriebserlaubnis mehr bekomme?
Danke!
Hallo Tig2012,
soweit ich Dir folgen kann, wird damit ausgedrückt, dass dein Tiger bereits das Update erhalten hat.
Da meiner auch von 2012 ist kannst du davon ausgehen, dass er den manipulierten Motor hat.
Da Du keine RV hast, würde ich mich der Musterfeststellungsklage anschließen.
Kein Risiko aber evtl. gute Aussichten.
Gruß Erwin
Zitat:
@Tig2012 schrieb am 26. Mai 2019 um 00:26:16 Uhr:
Kann ich nun mein Auto an VW zurück geben und wenn ja, wie sollte ich am besten vorgehen? Leider habe ich keinen Rechtschutz. Sollte ich einfach mal das Autohaus anschreiben, woher der Vorbesitzer das Auto her hat? Danke!
Servus ,
mein Tiguan ist auch Bj. 2012 , ich habe ihn bei einem VW-Händler im Sommer 2017 gebraucht gekauft, beriets mit der "Betrugssoftware" und dem Update ausgestattet .... Motor 2,0 l TDI EA 189 .
Die KLAGE an den Händler und VW auf Rückzahlung der Kaufsumme + Zinsen ist dem LG aktuell zugegangen . Die Musterfeststellungsklage dauert mir zulange ... danach muss man sowieso VW einzeln verklagen > also warum nicht gleich .
Die Chancen - auch ohne RV - sind übrigens recht hoch .
Werde dann ggfs. berichten , was dabei herausgekommen ist . Bin selbst gespannt ...
Zitat:
@gradel schrieb am 28. Mai 2019 um 11:03:07 Uhr:
Zitat:
@Tig2012 schrieb am 26. Mai 2019 um 00:26:16 Uhr:
Kann ich nun mein Auto an VW zurück geben und wenn ja, wie sollte ich am besten vorgehen? Leider habe ich keinen Rechtschutz. Sollte ich einfach mal das Autohaus anschreiben, woher der Vorbesitzer das Auto her hat? Danke!
Servus ,
mein Tiguan ist auch Bj. 2012 , ich habe ihn bei einem VW-Händler im Sommer 2017 gebraucht gekauft, beriets mit der "Betrugssoftware" und dem Update ausgestattet .... Motor 2,0 l TDI EA 189 .
Die KLAGE an den Händler und VW auf Rückzahlung der Kaufsumme + Zinsen ist dem LG aktuell zugegangen . Die Musterfeststellungsklage dauert mir zulange ... danach muss man sowieso VW einzeln verklagen > also warum nicht gleich .
Die Chancen - auch ohne RV - sind übrigens recht hoch .
Werde dann ggfs. berichten , was dabei herausgekommen ist . Bin selbst gespannt ...
Recht hoch heißt hier = 100%
In beschriebenem Fall wurde das Geld pünktlich überwiesen. Für den Geschädigten ein super Deal.
UPDATE } Klage beim LG Berlin auf Rücknahme + Schadenersatz } Urteil :
VW hat gewonnen > keine Rücknahme ,kein Schadensersatz !!
Die Rechte als Verbaucher werden in Europa weiter mit allen Füssen getreten - im Gegensatz zu den USA } hier werden die Konzerne sowohl von der Politik als auch von der Justiz noch gepampert und unerstützt. Wirklich eine Schande .
Bin sehr enttäuscht , da ich mir natürlich mehr erwartet hatte . >
Die fadenscheinige juristische Begründung : als ich das Fahrzeug 2017 gekauft hatte (EURO 5 Diesel , EA 189 ) , hätte ich doch von dem Betrug wissen müssen . und insofern wird die Klage abgewiesen Da wird es bei der Musterfeststellungsklage dann wohl auch viele böse Erwachen geben !!
So werden die Betrüger weiterhin belohnt . Das ist unser System . +
Heute hat mir VW ein Vergleichs Angebot für Tiguan DTi 140 Ps 4 Motion EZ 5. 2011 ( 127 Tsd km ) viele Extras --- gemacht .
Schlappe 2.800 € Vorgeschlagen .
Bei Neukauf waren 35.800 € fällig .
Inzwischen einige saftige Reparaturen Fällig gewesen .
Es Gelüstet mir , was Vergleichbares SUV nur kein VW mehr ! Was ist mit Scoda oder Volvo ?
Was soll ich jetzt machen ?
Fach Anwälte -- welchen ? Rechtschutz V. vorh.
Jetzt ist auch noch der Zeitdruck ( 15.4. ! )
Wer kann was Raten ? @
Zitat:
@katzepolldi schrieb am 27. März 2020 um 23:02:14 Uhr:
Jetzt ist auch noch der Zeitdruck ( 15.4. ! )
Wieso 15.04.? 😕
Frist ist der 20.04.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 27. März 2020 um 23:03:53 Uhr:
Zitat:
@katzepolldi schrieb am 27. März 2020 um 23:02:14 Uhr:
Jetzt ist auch noch der Zeitdruck ( 15.4. ! )
Wieso 15.04.? 😕Frist ist der 20.04.