Vergleich erfolgreich: VW nimmt Tiguan zurück und zahlt!
Hi,
nachdem ich nun häufig schon die Frage nach dem Ausgang des Rechtsstreits meines Schwagers bekommen habe, hier nochmals als Thema.
[Vorgeschichte]
- Tiguan 2,0 TDI durch Schummelsoftware betroffen
- nach Aufruf durch Händler Software-Update durchgeführt
- über Medien von Anwalt in Bochum erfahren, der Rechtsstreit mit VW betreut hat
[Rechtsstreit]
- Rechtsanwalt (hat übrigens den ersten Dieselgate-Fall vor Gericht gebracht) hat VW als Hersteller des Betrugs und der vorsätzlichen Täuschung verklagt und Schadensersatz verlangt, als Folge der nicht mehr marktüblichen Verkaufbarkeit des Tiguans durch Dieselgate und der durch Softwareupdate neu auftretenden Probleme
- VW hat in erster Instanz vor Gericht verloren und Berufung eingelegt
- in unmittelbarer Folge wurde seitens VW ein Vergleich angestrebt
[Ergebnis]
- im Vergleich hat sich der Schwager mit VW geeinigt, dass VW den Tiguan zurücknimmt und er einen Wagen aus dem Konzernverbund kauft (Vorführwagen Skoda Karoq)
- beim Kauf des Wagens wird durch Rücknahme des Tiguans der folgende Betrag angerechnet:
- Bruttokaufpreis * gefahrene km / erwartbare Gesamtkilometerlaufleistung = Nutzungsentschädigung (in diesem Fall knapp 4.000 TEUR)
- als Ergebnis hat er knapp 26 TEUR angerechnet bekommen (BLP vor 5 Jahren: 30 TEUR - 4 TEUR)
- Karoq kostete 27.500 EUR, so dass er für 1.500 EUR einen neuen Wagen erhalten hat
- VW zahlt als Verlierer alle Rechtskosten!
Bei Rückfragen kann ich gerne noch hier oder per PN Details nennen.
Auch wenn in der Presse oftmals etwas anderes dargestellt wird oder VW stets beteuert, das Software-Update würde alle Probleme lösen, so hatte dieser juristische Weg doch für den Schwager erheblichen Erfolg. Er wollte den Tiguan ohnehin verkaufen und hatte die Befürchtung, durch das Dieselgate nun auf dem Wagen sitzen zu bleiben, oder ihn mit erheblichem Abschlag verkaufen zu müssen. Nun erfreut er sich der tollen Qualität des Skodas und der Tatsache, dass er fast kostenlos (bis auf 1,5TEUR , Zeit und Nerven) einen fast neuen Wagen hat.
Beste Antwort im Thema
Tolle Skoda Qualität - schlechte VW Qualität.😁😁😁😮
Der VW Konzern ist einen Vorführer "losgeworden"
Der Kunde blieb im VW Konzern.
Einzige nachhaltige Maßnahme von solchen Vorgängen wäre dem Konzern den Rücken zu kehren.
Alles andere ist inkonsequent.
Ein Vergleich mit dem dein Schwager durchaus zufrieden ist, eine echten Erfolg sehe ich darin nicht und der Threadtitel ist falsch und verwirrend.
Der Tiguan wurde ja nicht vollständig zurückgenommen sondern es folgte ein "Tauschgeschäft" innerhalb des Konzerns.🙄
Weitere Wortwahl
kostenlos, bis auf.... (was nun)
fast neu... (also doch nicht)
Die einzigen die sich hier wirklich die Hände reiben können, sind die Rechtsverdreher....😮
61 Antworten
@TE:
Herzlichen Glückwunsch zum erfolgreichen Vergleich!
Lass Dir das Ergebnis nicht madig reden. Solange Dein Schwager zufrieden ist, ist das Ziel eines Vergleichs erreicht - ein kein langwieriges Verfahren mehr mit ungewissen(!) Ausgang, Ein gegenseitiges Nachgeben gehört zum Vergleich dazu.
Leider sind hier im Forum einige wenige unterwegs, die das Zivilverfahren vielleicht auch als Ersatzbefriedigung für verletzte Gefühle sehen; oder als Möglichkeit, mal ordentlich Kasse zu machen. Menschlich ist das verständlich, ich finde das Verhalten von VW auch nicht lustig. Aber rechtlich sollte man das nüchtern betrachten und innerhalb unserer Rechtsordnung. Strafzahlungen gibt es halt eher in den USA als hier.
Aber gut, wer glaubt, das hier hoch her geht, sollte sich mal mit Familienrecht beschäftigen ;-)
TigDus,
könnte ich die Adresse von dem Anwalt erfahren?
Zitat:
@Kobera schrieb am 22. August 2018 um 16:48:09 Uhr:
TigDus,könnte ich die Adresse von dem Anwalt erfahren?
Hi,
ich habe nachgefragt und es handelt sich hierbei um den folgenden:
Anwaltskanzlei Messler & Messler
https://www.rechtsanwalt-messler.de/
Zitat:
@G6V2012-austria schrieb am 20. August 2018 um 17:09:09 Uhr:
Das weiß wohl niemand.
Es geht darum, dass du den Titel vollkommen irreführend gewählt hast.Vergleich erfolgreich: VW nimmt Tiguan zurück und zahlt!
Dein Schwager hat sich auf einen Kompromiss nämlich auf ein Tauschgeschäft mit KLAREN VORGABEN eingelassen um für sich eine gute Lösung zu finden.
Er hat aber nicht die freie Wahl sich am Markt um ein Auto seiner Wahl umzusehen.
Da finde ich keine großartige Leistung dabei, solche Kompromisse sind auch ohne großartige Rechtsverdreher zu erzielen.
Daher mag es für deinen Schwager durchaus ein Erfolg sein, aber keinesfalls ist es eine nachhaltige Lösung oder gar der Fall wie du es im Threadtitel darstellen willst.
Im übrigen hat es bislang ausschließlich Vergleiche nach der ersten Instanz gegeben, deutschlandweit.
Auch haben die Geschädigten mit Rücknahme den entsprechenden Kaufpreis minus Nutzungsentschädigung erhalten, wenn sie kein Wagen aus dem Konzern in Folge gekauft haben.
Zudem ist und wird niemals das Urteil fallen, dass der gesamte Kaufpreis ohne Nutzungsentschädigung zu erstatten ist, denn dann würde sich der Geschädigte besser stellen als vorher.
Ähnliche Themen
Zitat:
@TigDus schrieb am 27. August 2018 um 11:15:20 Uhr:
Im übrigen hat es bislang ausschließlich Vergleiche nach der ersten Instanz gegeben, deutschlandweit.
Auch haben die Geschädigten mit Rücknahme den entsprechenden Kaufpreis minus Nutzungsentschädigung erhalten, wenn sie kein Wagen aus dem Konzern in Folge gekauft haben.
Das ist doch bei Deinem Schwager nicht anders gelaufen:
Zitat:
@TigDus schrieb am 20. August 2018 um 11:36:03 Uhr:
[Ergebnis]
- beim Kauf des Wagens wird durch Rücknahme des Tiguans der folgende Betrag angerechnet:
- Bruttokaufpreis * gefahrene km / erwartbare Gesamtkilometerlaufleistung = Nutzungsentschädigung (in diesem Fall knapp 4.000 TEUR)
Das dann zusätzlich aber mit der Verpflichtung eines anderen Autokaufs aus dem Konzernpool von einem Konzern-Händler. Und dabei spielt es doch als Endergebnis keine Rolle, ob dieser Vergleich in der ersten oder zweiten Instanz zustande kam...
Verstehe mich nicht falsch: Dein Schwager hat mehr erreicht, als einige andere. Wenn er damit zufrieden ist, dann hat er alles richtig gemacht. Doch ein herausragendes Urteil/Ergebnis ist das nicht, das ist so, Deiner eigenen Aussage nach, bisher mehrfach in der ersten Instanz schon erzielt worden. 😉
Zitat:
Verstehe mich nicht falsch: Dein Schwager hat mehr erreicht, als einige andere. Wenn er damit zufrieden ist, dann hat er alles richtig gemacht. Doch ein herausragendes Urteil/Ergebnis ist das nicht, das ist so, Deiner eigenen Aussage nach, bisher mehrfach in der ersten Instanz schon erzielt worden. 😉
Richtig, ich wollte nur nochmals darauf hinweisen, dass es nicht Voraussetzung ist, einen Wagen des VW Konzerns zu kaufen, um den Vergleich zu erzielen und dass die Nutzungsentschädigung immer abgezogen wird.
Es gibt kein besseres Urteil aktuell, so dass man natürlich darüber streiten kann, ob man sich grundsätzlich mit VW vergleichen oder einigen möchte; alles andere wäre aber Nichtstun bzw. die Nullalternative.
blödsinn das neue EU Recht siehr Rückgabe ohne Nutzungsentschädigung ausdrücklich vor um den Verkäufer zu sanktionieren. im übrigen kommt es auf den Klagentrag an. Richtet er sich auf Neulieferung ist das Altfahrzeug entschädigungslos zurückzugeben.
Ich hab einen Tiger von 2012, hatte den privat gekauft. Könnte ich diesen wegen der Angelegenheit auch VW zurück geben?
Zitat:
@Tig2012 schrieb am 28. August 2018 um 02:18:16 Uhr:
Ich hab einen Tiger von 2012, hatte den privat gekauft. Könnte ich diesen wegen der Angelegenheit auch VW zurück geben?
Wohl kaum, dein Vertragspartner ist doch nicht VW .
Das ist richtig, Theoretisch könnte der Verkäufer aber seinen Anspruch an VW an den Käufer abrtreten was unproblematisch ist. Problem könnte allerdimgs die Verjährung sein soweit VW keinen Verjährungsverzicht zugesichert hat.
Zitat:
@Beichtmutter schrieb am 28. August 2018 um 21:20:27 Uhr:
Das ist richtig, Theoretisch könnte der Verkäufer aber seinen Anspruch an VW an den Käufer abrtreten was unproblematisch ist. Problem könnte allerdimgs die Verjährung sein soweit VW keinen Verjährungsverzicht zugesichert hat.
Ich bin nun der 3. Besitzer des Autos, geht das nun trotzdem oder nicht? Was ist der Hauptgrund, das VW das Auto von dem Threadöffner zurück genommen hat und wann wurde dieser Grund/ das Problem publik? Ich wusste nichts von dem Problem, wäre das kein Argument?
Zitat:
@Tig2012 schrieb am 29. August 2018 um 01:11:18 Uhr:
Zitat:
@Beichtmutter schrieb am 28. August 2018 um 21:20:27 Uhr:
Das ist richtig, Theoretisch könnte der Verkäufer aber seinen Anspruch an VW an den Käufer abrtreten was unproblematisch ist. Problem könnte allerdimgs die Verjährung sein soweit VW keinen Verjährungsverzicht zugesichert hat.Ich bin nun der 3. Besitzer des Autos, geht das nun trotzdem oder nicht? Was ist der Hauptgrund, das VW das Auto von dem Threadöffner zurück genommen hat und wann wurde dieser Grund/ das Problem publik? Ich wusste nichts von dem Problem, wäre das kein Argument?
Um irgendwas zu erreichen, also dein Auto VW gegen Geld zu überlassen mußt du klagen, und zwar nicht hier sondern vor Gericht .😁
Zitat:
@Tig2012 schrieb am 29. August 2018 um 01:11:18 Uhr:
Zitat:
[ Ich wusste nichts von dem Problem, wäre das kein Argument?
Das kannst Du aber schwerlich beweisen. Es ist ja schon lange im TV der Presse ein viel angesprochenes Thema. Wie willst Du da vor Gericht glaubhaft beweisen, dass Du nichts davon gewusst hast.
Die Kenntnis ist völlig irrelevant, du kannst _Dir den Anspruch vom Erstverkäufer abtreten lassen, ohne Verjähjrungsverzicht vom Händler läuft jedoch nichts.. Da dieser wohl kaum gegeben ist kannst du es vermutlich vergessen...
Da du auch nicht ansatzweise das Problem erkennst lass es besser. Dein anwalt braucht 3 Stunden um Dir das zu erklären mach besser einen Urlaub von dem Geld