Verbrauch 90 PS Diesel Modelljahr 2010
Hallo!
Ich fahre einen 2010er 90 PS Diesel ohne Start-Stopp und habe irgendwie etwas Probleme mit meinem Durchschnittsverbrauch, der meiner Meinung nach zu hoch ist. Das Fahrzeug hat im Schnitt 6,3 Liter auf den letzten 4500 km gebraucht( ausgelitert, laut Computer 6,4!). Ich fahre hauptsächlich mit dem Auto zur Arbeit, was täglich hin und zurück ca. 100 KM über Landstraßen sind. Kurzstrecken fahre ich nur sehr selten und meine Fahrweise habe ich auch schon auf spritsparendes Fahren ausgelegt.
Montiert habe ich 17 Zöller mit Conti Sport Contact drauf. Ich war bereits beim Händler, doch der meinte nach einer 10 Minütigen Probefahrt, dass der Verbrauch noch im Rahmen wäre.
Fährt vielleicht jemand noch den identischen Motor? Was sagt ihr zu dem Verbrauch?
Ich bin schon irgendwie etwas frustriert, weil mein Nachbar mit seinem 140PS A3 Sporti 0,2l weniger verbraucht als ich!
Wäre euch für Hilfe echt dankbar!
31 Antworten
ich denke das du gute chancen hast
da gabs doch erst letztens was wo einer nen polo bluemotion gewandelt bekommen hat nach einem BGH-Urteil?
Zitat:
Wir gehen hier jetzt davon aus, dass die dargestellten Werte zum erhöhten Kraftstoffverbrauch und zu der verminderten Höchstgeschwindigkeit unseres Pkw durch Sachverständigengutachten belegt sind. Dann stellt sich die Frage, ob die festgestellten Werte einen Sachmangel des Pkw darstellen. Hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs liegt eine Abweichung von über 10 % vor, wenn der Wert 10,0 Liter beträgt, statt der vom Hersteller angegebenen 9,0 Liter. In dieser Abweichung ist nach aktueller Rechtslage ohne weiteres ein Sachmangel des Pkw zu sehen.
In der Rechtsprechung wurden zwar entsprechende Fälle in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt. Es wurden unterschiedliche Prozent-Grenzen angenommen. Teilweise wurden Überschreitungen um 20 % beim tatsächlichen Kraftstoffverbrauch noch nicht als Mangel betrachtet, währen in anderen Fällen bereits bei einer Abweichung um 13 % ein Mangel angenommen wurde. Die Rechtslage im Kaufrecht hat sich aber seit den ergangenen Gerichtsentscheidungen grundlegend geändert. Die im alten Kaufrecht noch enthaltene „Erheblichkeitsgrenze“ wonach ein „unerheblicher“ Mangel ohne Folgen blieb, ist im geltenden Kaufrecht nämlich nicht mehr enthalten.
Gewandelt hat sich auch die Einstellung des Käufers zu der Frage des Kraftstoffverbrauchs. In Zeiten immer weiter steigender Benzinpreise kommt dem Kraftstoffverbrauch eines Pkw eine immer größere Bedeutung zu. Dies führt dazu, dass der Kraftstoffverbrauch die Kaufentscheidung des Käufers maßgeblich beeinflusst mit der weiteren Folge, dass Abweichungen von den Herstellerangaben zum Kraftstoffverbrauch tendenziell immer weniger hinzunehmen sind.
Die Schwelle zum Sachmangel dürfte bei zutreffender Betrachtung also bereits dann erreicht sein, wenn der tatsächliche Kraftstoffverbrauch des Pkw (unter Laborbedingungen) um mehr als 5 % höher liegt als die Herstellerangabe.
Zitat:
Original geschrieben von Zapzarap12
So war letzte Woche beim Händler. Es wurde nochmal alles ausgelesen und an Audi gesendet. Heute kam die Antwort von Audi, die in einem Merkblatt zum Spritverbrauch stand, wonach der Fahrer zu 30% selbst den Verbrauch bestimmt. Dieses Schreiben hatte mir der Händler jedoch zuvor auch schon ausgedruckt.
Ich werde jetzt deshalb mal wie hier angeraten ein kleines Schreiben fertigmachen!
Danke euch allen schonmal, bin mal gespannt was jetzt passiert.
Das mit dem Schreiben würde ich lassen, da es letztlich nichts bringen wird. Du hast Dich ausgekotzt, aber der Mehrverbrauch bleibt. Audi wird sich nicht rühren und da irgendetwas machen.
Wenn es für Dich ein großes Problem darstellt, würde ich mal zu einem Sachverständigen gehen und den Wagen auf einem Prüfungstand messen lassen. Wenn dann immer noch der deutliche Mehrverbrauch durch den Sachverständigen bestätigt wird, würde ich nochmal (von wegen auf gütlichem Wege) Kontakt mit Audi aufnehmen. Berichte von Kunden dass das Modell XY mehr verbraucht als angegeben, interessieren die Hersteller herzlich wenig, solange das kein Sachverständiger bestätigt.