Verbotswidrig auf dem linken Seitenstreifen parken! - Entschuldigender/Rechtfertigender Notstand?

Hallo liebe Community,

gestern bin ich als Österreicherin nach Deutschland gefahren und als ich dringend für große Jungs musste, suchte ich den zentrumsnahen Bahnhof in der überfüllten Innenstadt auf, um einen unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil von sich abzuwenden. Ich weiß leider nicht, wo es in der Stadt einen "Mäci" gibt. Leider war verkehrstechnisch viel los und es gab nur ein zähes Weiterkommen. Auf der rechten Fahrbahnseite waren alle Parkplätze besetzt, auch weil es ab 14 Uhr gratis ist. Da es mit der Verrichtung der Notdurft bereits Spitz auf Knopf stand, stellte ich den Wagen kurzerhand auf den erspähten, freien Parkplatz auf der anderen Straßenseite gegen die Fahrtrichtung ab. Hauptsache man behindert den Straßenverkehr nicht. Um ein verkehrsbehinderndes Rangiermanöver zu vermeiden, hätte ich einen weiten Umweg fahren müssen, da es in dem Bereich eng zugeht. Außerdem blieb keine Zeit für ein aufwendiges Drehmanöver. Zudem wäre ich Gefahr gelaufen, dass wer anderer mit die Parkfläche vor der Nase wegschnappt. Auch wusste ich nicht, wo ich sonst noch auf die Schnelle hätte parken können!
Das Ärgerliche ist obendrein, dass in der Nähe ziemlich viele Polizisten standen, die wahrscheinlich nach Flüchtlingen Ausschau halten oder sowas. Sie hatten mich sehr wohl wahrgenommen, aber niemand von denen schritt ein. Ok, ist in dem Moment wohl nicht deren Aufgabe!

Kaum hatte ich mein großes Geschäft erledigt, stand auch schon der Parkraumwächter gehwegseitig neben meinem Fahrzeug. Die Verwarnung klemmte bereits an der Scheibe. Ich versuchte mich zu erklären. Auch dass der aus der Tat drohende Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den ich damit abwenden wollte, und in meiner Lage von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen kein anderes Verhalten zu erwarten war. Doch der Verwarnungsgeldverteiler meinte, er könne es nicht stornieren, weil es bereits ausgedruckt wurde.

Im Anschluss sprach ich eine ein Katzensprung entfernte Polizistin an und konfrontierte sie damit. Sie belächelt es, verstand meinen Frust und fügte hinzu, dass Sie es selbst für eine Lappalie hält. Aber diese Regelung gab es eben schon immer!

Was meint Ihr, macht es Sinn, den Sachverhalt anzufechten? Würde eventuell ein entschuldigender oder rechtfertigender Notstand greifen? Wie würdet Ihr das angehen?

Offen gestanden, wusste ich auch gar nicht, dass in Deutschland das Linksparken auf Straßen mit Gegenverkehr verboten ist. Ich habe mir dabei nie was gedacht. In Österreich wurde es bei mir nie geahndet. Woher sollte ich auch wissen, dass man das in Deutschland nicht darf. Ich meine, gerade bei Ausländern kann man da doch ein Auge zudrücken und einen dezenten Hinweis hinterlassen! Auch nach der Grenze (auf deutscher Seite) kann ich keinen Hinweis erkennen, wonach auf die Verkehrsvorschriften zu achten wäre (abgesehen von der Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften, auf Landstraßen und auf Autobahnen).

Bedanke mich vorab für jede Hilfestellung!

Liebe Grüße,
allesVWoderwas

Beste Antwort im Thema

Umgekehrt ist es auch nichts anders. Die österreichischen Knöllchenschreiber interessiert auch nicht das man das Verkehrsrecht Austrias in Deutschland nicht in der Fahrschule nicht gelehrt wird.
Andere Länder anderer Sitten. Und in Österreich wird man kaum mit 15€ davonkommen.

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 18. Dezember 2017 um 12:33:19 Uhr:


[...] So ein Aufriss wegen 15€. 🙄 [...]

Richtig. Neue Hose und Unterwäsche, Dusche im Stadtbad und professionelle Auto-Polsterreinigung wären wohl erheblich teurer 😁

Zitat:

@allesVWoderwas schrieb am 18. Dezember 2017 um 13:28:37 Uhr:


[...] Einige meinten, ich solle mich vorher über die Gepflogenheiten auf Deutschlands Straßen informieren. Wie ich das hätte machen sollen, [...]

Liebe TE, Du bist offensichtlich Eine von der Sorte, bei der immer die Anderen schuld haben. Auch in Deutschland weit verbreitet.

Das Thema hatten wir hier schon.

Wenn Heimatland != Aufenthaltsland dann sollte man als Besucher aus dem Ausland zu der geistigen Transferleistung in der Lage sein, dass die Gesetzeslage nicht der der Heimat entsprechen könnte.

Zitat:

@RalphM schrieb am 29. Dezember 2017 um 11:55:34 Uhr:


Das Thema hatten wir hier schon. [...]

Sorry, habe mir nicht alles durchgelesen.

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Zitat:

@Mischkolino schrieb am 29. Dezember 2017 um 12:10:12 Uhr:



Zitat:

@RalphM schrieb am 29. Dezember 2017 um 11:55:34 Uhr:


Das Thema hatten wir hier schon. [...]

Sorry, habe mir nicht alles durchgelesen.

Kein Problem: der Thread hier neigt zur Wiederholung 😉

@RalphM
Vielen Dank für Deine Ausführungen. Kann Dir da nur recht geben.
Wie gesagt, mir war Anfangs nicht klar, wem die Parkfläche gehört, Ich rechnete eher mit dem Besitzer des angrenzenden Parkhauses und weniger mit Shell. Dass mich ein Shell-Mitarbeiter angesprochen hatte, nahm ich als freundlichen Hinweis auf. Und weil ich ohnehin gleich wieder da wäre, wollte ich mich nicht gleich ins Parkhaus stellen. Da war ich einfach zu gemütlich.
Natürlich stellt man sich erst im Nachhinein die Frage, ob es alles mit rechten Dingen zuging. Bezahlt hatte ich ja sofort, weil ich gleich wieder los wollte. Aber mit der Kralle ging das eben nicht. Beim nächsten Mal (nicht dass ich es darauf anlege) würde ich eventuell die Polizei herbeiziehen, um das mit dem willkürlichen (?) Betrag und das Verhindern der Weiterfahrt zu klären. Aber dazu braucht es nicht mal einen neuerlichen Vorfall. Wenn ich wieder im Nachbarland in, kann bei Gelegenheit ein Dienstposten aufgesucht werden, um eine allgemeine Auskunft zu bekommen!

Es ist ein Uralt-Handy Nokia C5. Mein Fehler war, dass ich den digitalen Zoom auf höchster Stufe gestellt hatte, weil das Schild wegen der Distanz am Handy so klein aussah und ich keine Autokennzeichen erfassen wollte (dahinter befindet sich ein offenes Parkhaus). Aber nachdem ich den Text ausformuliert habe, kann sich jeder denken, was da steht.

Zitat:

@allesVWoderwas schrieb am 29. Dezember 2017 um 13:03:12 Uhr:


@RalphM
Vielen Dank für Deine Ausführungen. Kann Dir da nur recht geben.
Wie gesagt, mir war Anfangs nicht klar, wem die Parkfläche gehört, Ich rechnete eher mit dem Besitzer des angrenzenden Parkhauses und weniger mit Shell. Dass mich ein Shell-Mitarbeiter angesprochen hatte, nahm ich als freundlichen Hinweis auf. Und weil ich ohnehin gleich wieder da wäre, wollte ich mich nicht gleich ins Parkhaus stellen. Da war ich einfach zu gemütlich.

Da würde mir ein weniger freundlicher Begriff einfallen. Aber egal.

Zitat:

Natürlich stellt man sich erst im Nachhinein die Frage, ob es alles mit rechten Dingen zuging. Bezahlt hatte ich ja sofort, weil ich gleich wieder los wollte. Aber mit der Kralle ging das eben nicht.
[..]

Hat der Mitarbeiter denn nicht die Kralle entfernt, nachdem Du bezahlt hattest?

Insofern ist die ganze Diskussion hier ziemlich müssig: im konkreten Fall hättest du die Polizei hinzuziehen müssen, und die hätten das Ganze geklärt.

Allerdings musst Du auch die andere Seite sehen: der Mitarbeiter ist wahrscheinlich die ganzen Erklärungen satt, warum alle fremden Leute denn unbedingt auf dem Privatgelände parken müssen. Insofern war dessen Verhalten sicherlich fragwürdig, aber nachvollziehbar.
Ich hätte an dessen Stelle auch einen Hals, wenn mir eine - sorry - dahergelaufene Tusse das Ohr abkaut, warum sie unbedingt auf meinem Grundstück, bzw. dem meines Chefs parken muss. Da hätte ich keinen Bock auf Diskussionen.

Zitat:

Es ist ein Uralt-Handy Nokia C5. Mein Fehler war, dass ich den digitalen Zoom auf höchster Stufe gestellt hatte, weil das Schild wegen der Distanz am Handy so klein aussah und ich keine Autokennzeichen erfassen wollte (dahinter befindet sich ein offenes Parkhaus). Aber nachdem ich den Text ausformuliert habe, kann sich jeder denken, was da steht.

Naja, wenn ich ein Schild fotografieren will, gehe ich direkt vor das Schild, und lichte das dann ab.

Ich verkneife mir mal die Frage, was Du beruflich machst; ich hätte da so eine Vermutung in Richtung künstlerisch / kreativ 😉

Nehmen wir mal an,

die Dame wäre deutsche Staatsbürgerin,
wäre in unserem schönen Bundesland,
und noch dazu in diesem Kreis gemeldet,

dann, ja dann würde auf ihrem Aktendeckel ein großes rotes "Q" stehen,

damit jeder Mitarbeiter sofort Bescheid weiß,
wenn diese Dame persönlich vorsprechen, anrufen oder einen von den obigen "Romanen" schreiben würde.

Q = Quasselstrippe?

😁

Querulant

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 29. Dezember 2017 um 16:12:26 Uhr:


Querulant

Behörden-Mitarbeiter/-in?
Ja, die kennen den Buchstaben, gibt auch andere "schöne" Abkürzungen. 😰

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 29. Dezember 2017 um 16:12:26 Uhr:


Querulant

Danke. Ich wollte es nicht so deutlich schreiben 😉

@TE:
So ganz kann ich die Geschichte nicht glauben. Soweit ich weiss kann der Knöllchenschreiber das Knöllchen gar nicht mehr zurücknehmen, wenn es erst mal im System ist. Also sobald er die Daten in sein mobiles Knöllchengerät eingegeben und den Vorgang abgeschlossen hat. Das läuft dann nur noch über den Dienstweg (Widerspruch etc.).

Zitat:

@allesVWoderwas schrieb am 29. Dezember 2017 um 13:03:12 Uhr:


Beim nächsten Mal (nicht dass ich es darauf anlege) würde ich eventuell die Polizei herbeiziehen, um das mit dem willkürlichen (?) Betrag und das Verhindern der Weiterfahrt zu klären.

Da hast du im Zweifelsfall schlechte Karten, vor allem bei einem derart geringen Betrag von gerade mal 15 Euro. Es gibt hier viele Supermärkte, die ihre Parkplätze von Firmen wie "Park Control" überwachen lassen - weil da zu viele Leute dauerparken, die gar nicht einkaufen, gibt es dort eine Parkscheibenregelung, und wer keine Parkscheibe auslegt, zahlt in der Regel mindestens 50 Euro.

Ob man sich das als Kunde des Marktes gefallen lässt oder den Laden vllt boykottiert ist eine Frage - aber die 50 Euro Gebühr sind rechtlich jedenfalls völlig wasserdicht und einklagbar, sofern diese Regelung irgendwo gut sichtbar für alle potentiellen Parkraumbenutzer ausgehängt ist.

Das Problem ist in dem beschriebenen Fall ist, dass es wohl nur das von der TE fotografierte Schild gab.

Von einer Vorab-Information, dass die Zuwiderhandlung mit Kralle bestraft wird, deren Entfernung 15 EUR kostet, hat sie nichts berichtet.
Andererseits wurde sie angesprochen, ihren Wagen zu entfernen.

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