Verbotswidrig auf dem linken Seitenstreifen parken! - Entschuldigender/Rechtfertigender Notstand?

Hallo liebe Community,

gestern bin ich als Österreicherin nach Deutschland gefahren und als ich dringend für große Jungs musste, suchte ich den zentrumsnahen Bahnhof in der überfüllten Innenstadt auf, um einen unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil von sich abzuwenden. Ich weiß leider nicht, wo es in der Stadt einen "Mäci" gibt. Leider war verkehrstechnisch viel los und es gab nur ein zähes Weiterkommen. Auf der rechten Fahrbahnseite waren alle Parkplätze besetzt, auch weil es ab 14 Uhr gratis ist. Da es mit der Verrichtung der Notdurft bereits Spitz auf Knopf stand, stellte ich den Wagen kurzerhand auf den erspähten, freien Parkplatz auf der anderen Straßenseite gegen die Fahrtrichtung ab. Hauptsache man behindert den Straßenverkehr nicht. Um ein verkehrsbehinderndes Rangiermanöver zu vermeiden, hätte ich einen weiten Umweg fahren müssen, da es in dem Bereich eng zugeht. Außerdem blieb keine Zeit für ein aufwendiges Drehmanöver. Zudem wäre ich Gefahr gelaufen, dass wer anderer mit die Parkfläche vor der Nase wegschnappt. Auch wusste ich nicht, wo ich sonst noch auf die Schnelle hätte parken können!
Das Ärgerliche ist obendrein, dass in der Nähe ziemlich viele Polizisten standen, die wahrscheinlich nach Flüchtlingen Ausschau halten oder sowas. Sie hatten mich sehr wohl wahrgenommen, aber niemand von denen schritt ein. Ok, ist in dem Moment wohl nicht deren Aufgabe!

Kaum hatte ich mein großes Geschäft erledigt, stand auch schon der Parkraumwächter gehwegseitig neben meinem Fahrzeug. Die Verwarnung klemmte bereits an der Scheibe. Ich versuchte mich zu erklären. Auch dass der aus der Tat drohende Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den ich damit abwenden wollte, und in meiner Lage von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen kein anderes Verhalten zu erwarten war. Doch der Verwarnungsgeldverteiler meinte, er könne es nicht stornieren, weil es bereits ausgedruckt wurde.

Im Anschluss sprach ich eine ein Katzensprung entfernte Polizistin an und konfrontierte sie damit. Sie belächelt es, verstand meinen Frust und fügte hinzu, dass Sie es selbst für eine Lappalie hält. Aber diese Regelung gab es eben schon immer!

Was meint Ihr, macht es Sinn, den Sachverhalt anzufechten? Würde eventuell ein entschuldigender oder rechtfertigender Notstand greifen? Wie würdet Ihr das angehen?

Offen gestanden, wusste ich auch gar nicht, dass in Deutschland das Linksparken auf Straßen mit Gegenverkehr verboten ist. Ich habe mir dabei nie was gedacht. In Österreich wurde es bei mir nie geahndet. Woher sollte ich auch wissen, dass man das in Deutschland nicht darf. Ich meine, gerade bei Ausländern kann man da doch ein Auge zudrücken und einen dezenten Hinweis hinterlassen! Auch nach der Grenze (auf deutscher Seite) kann ich keinen Hinweis erkennen, wonach auf die Verkehrsvorschriften zu achten wäre (abgesehen von der Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften, auf Landstraßen und auf Autobahnen).

Bedanke mich vorab für jede Hilfestellung!

Liebe Grüße,
allesVWoderwas

Beste Antwort im Thema

Umgekehrt ist es auch nichts anders. Die österreichischen Knöllchenschreiber interessiert auch nicht das man das Verkehrsrecht Austrias in Deutschland nicht in der Fahrschule nicht gelehrt wird.
Andere Länder anderer Sitten. Und in Österreich wird man kaum mit 15€ davonkommen.

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Du hast etwas getan, dass gegen geltendes Recht ist. Was willst du da anfechten? Geh halt nächstes mal früher aufs Klo. Sowas kommt nicht von jetzt auf gleich. Bezahl und lebe getreu dem Motto "Shit happens" (oder auch nicht) weiter ohne nerven daran zu verschwenden.

Man kann/darf nicht davon ausgehen, dass das was ich an Verkehrsrecht von zu Hause kenne, auch im Nachbarland gilt. Da hilft nur, sich vorher zu informieren, oder es drauf ankommen zu lassen (wenn man risikofreudig ist).

Klar wird es auch Ordnungshüter geben, die den Nachbarn aus dem südlichen Ausland eins auswischen wollen, weil sie dort im Urlaub mal auch eine Geldbuße bekommen haben, aber das ist eher die Ausnahme.

Es gibt auch Einheimische, die Ihre Notlage falsch eingeschätzt haben, und dann bezahlen durften. Nicht alles, was man persönlich als Notlage ansieht, ist es auch nach dem Gesetzbuch.

Insofern (wie hier schon geschrieben): bezahlen und als erledigt abhaken.

Zitat:

@allesVWoderwas schrieb am 17. Dezember 2017 um 17:08:50 Uhr:


...
Offen gestanden, wusste ich auch gar nicht, dass in Deutschland das Linksparken auf Straßen mit Gegenverkehr verboten ist.

Offen gestanden wusste ich auch nicht, dass ich in Österreich auf der Autobahn Maut zahlen muss. Was mache ich jetzt mit dem netten Polizisten neben mir?

Zitat:

Ich habe mir dabei nie was gedacht. In Österreich wurde es bei mir nie geahndet.

Glück gehabt oder andere Straßenverkehrsordnung.

Zitat:

Woher sollte ich auch wissen, dass man das in Deutschland nicht darf.

Ich klaue demnächst mal eine Torte beim Sacher. Da ich nicht weiss, ob das in Österreich verboten ist ...

Zitat:

Ich meine, gerade bei Ausländern kann man da doch ein Auge zudrücken und einen dezenten Hinweis hinterlassen!

Wenn Eure Polizei auch nur halb so kulant wäre.

Zitat:

Auch nach der Grenze (auf deutscher Seite) kann ich keinen Hinweis erkennen, wonach auf die Verkehrsvorschriften zu achten wäre (abgesehen von der Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften, auf Landstraßen und auf Autobahnen).

Sich auf keine Ahnung berufen ist immer einen Versuch wert. Unwissen schützt aber nicht.

Zitat:

Bedanke mich vorab für jede Hilfestellung!

Die gibt es hier: Früher auf die Toilette gehen.

Aufs Klo gehen müssen ist kein "rechtfertigender Notstand", dafür gibt's sogar Gerichtsurteile.
Die Mühe mit Widerspruch kannst du dir sparen.

Gruß Metalhead

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Auch in Österreich ist das Parken entgegen der Fahrtrichtung verboten - wird aber meist (nicht immer) toleriert.

Noch mal so ein Gedanke:
wenn ich in Europa mit dem Auto eine Grenze überschreite, bekomme ich doch deutliche Eindrücke, dass da durchaus etwas anders sein könnte aus zu Hause: die Verkehrsschilder sehen anders aus, die Ampeln sehen anders aus, die Straßenmarkierungen sehen anders aus. Ja auch die Sprache ist anders.
(auch zwischen Deutschland und Österreich).

Ich weiss ja nicht, wie es anderen Verkehrsteilnehmern im Ausland so ergeht: aber ich würde den Eindruck bekommen, dass die Gesetze für den Straßenverkehr dann auch anders sind.

Mich dann bei einer Gesetzesübertretung auf mein Nichtwissen zu berufen, um eine Geldbusse zu umgehen, bringt nichts.
Im Gegenteil: unter Umständen könnte bei den Amtspersonen der Eindruck entstehen, man würde sie nicht ernst nehmen. Und das ist in keinem Land eine gute Idee.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 18. Dezember 2017 um 11:14:26 Uhr:


Aufs Klo gehen müssen ist kein "rechtfertigender Notstand", dafür gibt's sogar Gerichtsurteile.
Die Mühe mit Widerspruch kannst du dir sparen.

Gruß Metalhead

Auch dafür gibt es Ausnahmen: Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss v. 19.12.1996 - 1 Ss 291/96

Dieses Urteil dürfte aber in der Situation der TE nicht unbedingt anwendbar sein.

Es gibt Probleme, über die weigere ich mich nachzudenken. Dieses hier gehört dazu. So ein Aufriss wegen 15€. 🙄

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 18. Dezember 2017 um 12:33:19 Uhr:


Es gibt Probleme, über die weigere ich mich nachzudenken. Dieses hier gehört dazu. So ein Aufriss wegen 15€. 🙄

Grüße vom Ostelch

Das ehrt Dich.

Es soll aber auch Leute geben, die machen wegen deutlich wieder Geld einen Aufriss 😉

Zitat:

@RalphM schrieb am 18. Dez. 2017 um 12:43:26 Uhr:


Das ehrt Dich.

Es soll aber auch Leute geben, die machen wegen deutlich wieder Geld einen Aufriss ??

Das macht es aber auch nicht besser. Das Schöne im Leben ist, es kann immer noch schlimmer kommen. 😉

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 17. Dezember 2017 um 18:49:47 Uhr:


Umgekehrt ist es auch nichts anders. Die österreichischen Knöllchenschreiber interessiert auch nicht das man das Verkehrsrecht Austrias in Deutschland nicht in der Fahrschule nicht gelehrt wird.
Andere Länder anderer Sitten. Und in Österreich wird man kaum mit 15€ davonkommen.

völlig richtig. Lächerlich, so ein Theater draus zu machen..

Zitat:

@peikifex schrieb am 18. Dezember 2017 um 11:03:40 Uhr:



Zitat:

@allesVWoderwas schrieb am 17. Dezember 2017 um 17:08:50 Uhr:


...
Offen gestanden, wusste ich auch gar nicht, dass in Deutschland das Linksparken auf Straßen mit Gegenverkehr verboten ist.

Offen gestanden wusste ich auch nicht, dass ich in Österreich auf der Autobahn Maut zahlen muss. Was mache ich jetzt mit dem netten Polizisten neben mir?

Zitat:

@peikifex schrieb am 18. Dezember 2017 um 11:03:40 Uhr:



Zitat:

Ich habe mir dabei nie was gedacht. In Österreich wurde es bei mir nie geahndet.

Glück gehabt oder andere Straßenverkehrsordnung.

Zitat:

@peikifex schrieb am 18. Dezember 2017 um 11:03:40 Uhr:



Zitat:

Woher sollte ich auch wissen, dass man das in Deutschland nicht darf.

Ich klaue demnächst mal eine Torte beim Sacher. Da ich nicht weiss, ob das in Österreich verboten ist ...

Zitat:

@peikifex schrieb am 18. Dezember 2017 um 11:03:40 Uhr:



Zitat:

Ich meine, gerade bei Ausländern kann man da doch ein Auge zudrücken und einen dezenten Hinweis hinterlassen!

Wenn Eure Polizei auch nur halb so kulant wäre.

Zitat:

@peikifex schrieb am 18. Dezember 2017 um 11:03:40 Uhr:



Zitat:

Auch nach der Grenze (auf deutscher Seite) kann ich keinen Hinweis erkennen, wonach auf die Verkehrsvorschriften zu achten wäre (abgesehen von der Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften, auf Landstraßen und auf Autobahnen).

Sich auf keine Ahnung berufen ist immer einen Versuch wert. Unwissen schützt aber nicht.

Zitat:

@peikifex schrieb am 18. Dezember 2017 um 11:03:40 Uhr:



Zitat:

Bedanke mich vorab für jede Hilfestellung!

Die gibt es hier: Früher auf die Toilette gehen.

*Daumen hoch* !!!! 😁😁

Weil die Sache mit der Maut angesprochen wurde...zumindest unmittelbar nach der Grenze und vor den entsprechenden Verkaufsstellen wird auf die Vignettenpflicht per Beschilderung hingewiesen. Ebenso, wie schnell man auf den Straßen zu fahren hat. Mir wäre nie aufgefallen, dass die ASFINAG gleich nach der Grenze kontrolliert. Im Gegenteil, die stehen gerne dort, kurz bevor man das Land verlässt.

Einige meinten, ich solle mich vorher über die Gepflogenheiten auf Deutschlands Straßen informieren. Wie ich das hätte machen sollen, das traute sich noch niemand zu erwähnen. Es wird auf alles mögliche hingewiesen, aber dazu findet man nur Informationen, wenn man explizit danach sucht.
Nicht mal in Österreich bzw. nach Durchschau der österreichischen StVO scheint man sich eins zu sein, ob das Parken gegen die Fahrtrichtung verboten ist. Auch unter den deutschen Leser finden sich unter Zuhilfenahme einer Suchmaschine teilweise gegensätzliche Interpretationen.

Wenn ich vielleicht noch die Verhältnismäßigkeit in den Raum werfen darf. Die Regelung wurde anscheinend eingeführt, um riskante Manöver zu unterbinden, die den Verkehr behindern könnten. Doch der aus der Tat drohende Schaden wiegt nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den ich damit abwenden wollte. Und in meiner Lage von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen war kein anderes Verhalten zu erwarten, zumal ich vorher nach anderen Parkmöglichkeiten Ausschau gehalten hatte.

Zitat:

@KNUT-VIII. schrieb am 18. Dezember 2017 um 11:17:22 Uhr:


Auch in Österreich ist das Parken entgegen der Fahrtrichtung verboten -

Tatsächlich? Kannst du den entsprechenden Gesetzestext zitieren oder von mir aus einen Artikel des ÖAMTC oder so, wo das steht? Die Erkenntnisse bisher im Thread sagen nämlich schon was anderes.

Zitat:

wird aber meist (nicht immer) toleriert.

Ich habe den Eindruck, dass das in D so ist. Vielleicht nicht "meist", aber "oft". Nicht überall, wo Politessen die Einhaltung der Regeln überwachen, werden Linksparker verwarnt.

@allesVWoderwas
Was sollen die endlosen Rechtfertigungen hier bringen? MT ist kein Gericht. Wenn du zuviel Zeit hast, warte den Bußgeldbescheid ab und lege Rechtsmittel ein. Dann wird dir irgendwann gerichtlich verbindlich mitgeteilt, ob du mit deiner Rechtsauffassung auf dem Holzweg bist oder nicht. Ob dieser Aufwand allerdings nach Maßstab der Vernunft noch "verhältnismäßig" ist oder das Gericht seine knappe Zeit nicht besser für andere Probleme nutzen sollte, musst du für dich entscheiden.

Grüße vom Ostelch

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