Verbotswidrig auf dem linken Seitenstreifen parken! - Entschuldigender/Rechtfertigender Notstand?

Hallo liebe Community,

gestern bin ich als Österreicherin nach Deutschland gefahren und als ich dringend für große Jungs musste, suchte ich den zentrumsnahen Bahnhof in der überfüllten Innenstadt auf, um einen unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil von sich abzuwenden. Ich weiß leider nicht, wo es in der Stadt einen "Mäci" gibt. Leider war verkehrstechnisch viel los und es gab nur ein zähes Weiterkommen. Auf der rechten Fahrbahnseite waren alle Parkplätze besetzt, auch weil es ab 14 Uhr gratis ist. Da es mit der Verrichtung der Notdurft bereits Spitz auf Knopf stand, stellte ich den Wagen kurzerhand auf den erspähten, freien Parkplatz auf der anderen Straßenseite gegen die Fahrtrichtung ab. Hauptsache man behindert den Straßenverkehr nicht. Um ein verkehrsbehinderndes Rangiermanöver zu vermeiden, hätte ich einen weiten Umweg fahren müssen, da es in dem Bereich eng zugeht. Außerdem blieb keine Zeit für ein aufwendiges Drehmanöver. Zudem wäre ich Gefahr gelaufen, dass wer anderer mit die Parkfläche vor der Nase wegschnappt. Auch wusste ich nicht, wo ich sonst noch auf die Schnelle hätte parken können!
Das Ärgerliche ist obendrein, dass in der Nähe ziemlich viele Polizisten standen, die wahrscheinlich nach Flüchtlingen Ausschau halten oder sowas. Sie hatten mich sehr wohl wahrgenommen, aber niemand von denen schritt ein. Ok, ist in dem Moment wohl nicht deren Aufgabe!

Kaum hatte ich mein großes Geschäft erledigt, stand auch schon der Parkraumwächter gehwegseitig neben meinem Fahrzeug. Die Verwarnung klemmte bereits an der Scheibe. Ich versuchte mich zu erklären. Auch dass der aus der Tat drohende Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den ich damit abwenden wollte, und in meiner Lage von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen kein anderes Verhalten zu erwarten war. Doch der Verwarnungsgeldverteiler meinte, er könne es nicht stornieren, weil es bereits ausgedruckt wurde.

Im Anschluss sprach ich eine ein Katzensprung entfernte Polizistin an und konfrontierte sie damit. Sie belächelt es, verstand meinen Frust und fügte hinzu, dass Sie es selbst für eine Lappalie hält. Aber diese Regelung gab es eben schon immer!

Was meint Ihr, macht es Sinn, den Sachverhalt anzufechten? Würde eventuell ein entschuldigender oder rechtfertigender Notstand greifen? Wie würdet Ihr das angehen?

Offen gestanden, wusste ich auch gar nicht, dass in Deutschland das Linksparken auf Straßen mit Gegenverkehr verboten ist. Ich habe mir dabei nie was gedacht. In Österreich wurde es bei mir nie geahndet. Woher sollte ich auch wissen, dass man das in Deutschland nicht darf. Ich meine, gerade bei Ausländern kann man da doch ein Auge zudrücken und einen dezenten Hinweis hinterlassen! Auch nach der Grenze (auf deutscher Seite) kann ich keinen Hinweis erkennen, wonach auf die Verkehrsvorschriften zu achten wäre (abgesehen von der Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften, auf Landstraßen und auf Autobahnen).

Bedanke mich vorab für jede Hilfestellung!

Liebe Grüße,
allesVWoderwas

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Umgekehrt ist es auch nichts anders. Die österreichischen Knöllchenschreiber interessiert auch nicht das man das Verkehrsrecht Austrias in Deutschland nicht in der Fahrschule nicht gelehrt wird.
Andere Länder anderer Sitten. Und in Österreich wird man kaum mit 15€ davonkommen.

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Ein professioneller Falschparker hätte eine Akku-Flex dabei und einen GPS-Tracker am Auto gehabt ... 😎

Zitat:

@allesVWoderwas schrieb am 18. Dezember 2017 um 13:28:37 Uhr:


[...] Einige meinten, ich solle mich vorher über die Gepflogenheiten auf Deutschlands Straßen informieren. Wie ich das hätte machen sollen, das traute sich noch niemand zu erwähnen. Es wird auf alles mögliche hingewiesen, aber dazu findet man nur Informationen, wenn man explizit danach sucht. [...]

Das Naheliegendste ist doch, sich beim Automobilclub zu informieren:

https://www.oeamtc.at/laenderinfo/deutschland/#verkehrsbestimmungen

Dort steht "Parken ist nur in Fahrtrichtung erlaubt".

@Mischkolino Ist ja richtig. Dazu muesste man aber erst mal bewusst sein, dass ausgerechnet diese Regelung anders sein koennte als zu Hause. Aber das hatten wir schon. Ich wuerde eher sagen: Pech gehabt, denn nicht Wissen schuetzt nun mal vor Strafe nicht. Geht uns im Ausland ja nicht anders (Einfahrt in Innenstadt nur fuer Anwohner in manchen italienischen Staedten, etc.)

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 29. Dezember 2017 um 22:08:46 Uhr:


@Mischkolino Ist ja richtig. Dazu muesste man aber erst mal bewusst sein, dass ausgerechnet diese Regelung anders sein koennte als zu Hause. [...]

Nee, man muß nur die kurze Zusammenfassung über (andere) deutsche Verkehrsregeln lesen, dann stößt man von allein drauf.

Solche Informationen gibt es auch umgekehrt vom deutschen Automobilclub für Österreich:

https://www.adac.de/.../laenderfuehrer.aspx?Land=1 (unter "Praktische Hinweise" "Verkehr" anklicken)

Habe z.B. gerade mit Erstaunen gelernt, daß Vorfahrtsberechtigte durch Anhalten die Vorfahrt verlieren.

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@Hannes1971
Wie bereits ausgeführt, hat der Parkraumwächter das Ticket auch nicht mehr zurücknehmen können. Aber er hätte es getan, wenn er gekonnt hätte. Daher war ich auch gestern beim Stadtamt in der Abteilung Verkehrsüberwachung. Die Dame wird intervenieren und dann wird entschieden, ob ich Post bekomme.

@RalphM
In der anderen Sache hat der Shell-Mitarbeiter die Kralle nach Bezahlung entfernt. Meine Frage war eher hypothetischer Natur in der Nachbetrachtung zu verstehen.
Und nein, der Typ hatte mich nicht angesprochen, als ich eine Parklücke füllte. Ich stand dort mit laufenden Motor und lauerte im Fahrzeug nach einer frei werdenden Parklücke. Währenddessen hatte er mich ständig im Auge. Auch nachdem er mich darauf hingewiesen hatte, dass man hier nicht parken dürfte. Da ich nur "österreichisch" Halten wollte, sprich in max. 10 Minuten wäre ich wieder da gewesen, dachte ich nicht daran, mich noch weiter vom Kiosk zu entfernen und im Parkhaus ein Platz zu suchen und dafür auch noch zu bezahlen.
Für mich war nirgends ersichtlich, wem die Parkfläche gehört und wieviel Strafe man bezahlen würde. Den Typen hielt ich für einen Kassierer der Shell-Tankstelle, der gerade die Abfalleimer ausgeleert hatte. Dass sich die Sache so entwickelt und er auch als Krallenanleger fungiert, konnte ich nicht ahnen.

Ihr könnt mich nennen, wie Ihr wollt. Ich finde das armselig, denn solche Beurteilungen und Einschätzungen haben hier absolut nichts verloren. Schließlich habe ich Euch nicht gefragt, was Ihr von mir haltet. Ich wurde dahingehend erzogen, dass man unerwünschte oder unangebrachte Meinungen für sich behält. Verstehe nicht, wie man solche gequirlte Scheiße wie

Zitat:

Der/Die TE möchte im persönlichen Kontakt mit dem zuständigen Amt die Rücknahme der Owi erreichen.
Völlig entrüstet wird der/die TE danach hier berichten, dass der zuständige Bearbeitende vom Amt ganz frech behauptet hat, er würde diese oder ähnliche Geschichten jede Woche mindestens dreimal anhören oder lesen müssen.

raushauen kann. Das dürfte einige Mitglieder ziemlich aufgeilen. Ziemlich unqualifizierter Fäkalien-Beitrag. Auch eine Art, um nach einem Phallus-Ersatz zu suchen.

Aber es wird ja noch besser:

Zitat:

Liebe TE, Du bist offensichtlich Eine von der Sorte, bei der immer die Anderen schuld haben. Auch in Deutschland weit verbreitet.

Ähm, wie bitte. Was ist das für eine abgef*ckte Schublade, in die man mich steckt? Wem habe ich da die Schuld für irgendwas gegeben? Echt ein erbärmliches Pack, das sich hier teilweise angemeldet haben dürfte! Nicht umsonst kann man 6 "Danke" dafür von Gleichgesinnten einheimsen.
Nachdem ich aufgeklärt wurde, habe ich meine Fehler eingesehen und werde hinkünftig darauf achten, dass es nicht mehr vorkommt. Gegen den Parkraumwächter habe ich nichts Schlechtes gesagt. Den Shell-Mitarbeiter muss ich vorwerfen, dass er gelogen hat, wo nur ging (Stichwort Leipziger und Rumäne). Das hat aber mit meiner Verfehlung nichts zu tun.

Seht mir bitte nach, dass mir nun der Kragen geplatzt ist und ich einen raueren Ton angeschlagen haben. Anscheinend ist dieser Stil hier willkommen, damit es nicht sinngemäß heißt, meine 8-jährige (?) Tochter würde es genauso schreiben!

@allesVWoderwas
Wieso kommst Du immer wieder mit dem Argument, das Du das aus Österreich so kennst?
Deutschland ist nicht Österreich. Daher zieht Dein Argument nicht.

Andere Länder, andere Sitten. Muss einem nicht gefallen, muss man aber akzeptieren.

Irgendwie drehen wir uns schon wieder im Kreis ...

Gehe einfach in Zukunft davon aus, dass jedes Schild, das Dir unklar ist, gegen Dich gerichtet ist, und parke woanders.

Deutschland ist halt straßenverkehrsrechtlich für Dich mit Mordor gleichzusetzen 😁

Ich denke, Du dürftest da was falsch verstanden haben!

Wenn Du beispielsweise ins Ausland reist, dann wirst Du doch in erster Linie auch Dein deutsches Verhalten an den Tag legen. Erst wenn Du erfährst, welches Verhalten dort gepflegt wird, wirst Du Dich auch anpassen.

Deine Zeilen klingen so, wie wenn ich verlangen würde, dass in Deutschland österreichische Regeln zu gelten haben. Das ist doch geistiger Dünnschiss! Ich habe mich ratsuchend an Euch gewendet und lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Für mich absolut schleierhaft, wie Du das Gegenteil von mir denken kannst. Zumindest hatte ich oft genug erwähnt, die Fehler nicht mehr zu machen.

Ich habe nun gelernt, dass man in Deutschland nicht gegen die Fahrtrichtung parken darf und das Halten nur für bis zu 3 Minuten gilt. Seitdem ich es weiß, werde ich meine Gewohnheiten dahingehend in Deutschland ablegen.

@allesVWoderwas
Nein, ich habe Dich schon verstanden.
Du bist so gefahren, wie Du es von zu Hause kennst. Hier ist es aber nicht wie zu Hause. Dass wusstest Du nicht. Das schützt Dich nicht vor Strafe. Dein Problem.

Und: ich denke gar nichts von Dir, wir kennen uns ja auch nicht.

Alles ganz einfach 😉

Meine Hochachtung, Deine Energie hätte ich nicht, ich hätte die 15 EUR bezahlt, und damit die Sache abgehakt.

Der Herr Grillparzer hatte schon Recht 😉

Genau, mein Problem! Und weil ich mit gewissen Dingen konfrontiert wurde, die ich nicht wusste, habe ich mir die Freiheit genommen, darüber zu reden. Ich dachte, dass ist Sinn und Zweck so eines Forums. Das man dafür abgeurteilt wird und sich gegen Zerwürfnissen wehren muss, konnte ich nicht riechen. Dieser Thread hat mich gelehrt, dass man hier einen anderen Ton anschlagen muss und sich auf das Schlimmste und Niveauloseste einstellen muss. Seither hat sich auch meine Haltung gegenüber den Mitglieder geändert. So reift man mit der Erfahrung, und das formt die Persönlichkeit!
Ständig irgendwelche leeren Worthülsen und wenn man um konkrete Beweise bittet, kommt nichts mehr zurück!

Was sollte der Nachsatz mit den 15 Euro? In beiden Fällen war ich bereit, sofort die 15 Euro zu bezahlen. Bei der Shell-Tankstelle war das so und am Bahnhof konnte der Parkraumwächter nicht abrechnen, weil es an Samstagen angeblich nicht ging.

Jaja, seht mich nur als Querulantin oder Quasselstrippen. Ich sehe mich als eine, die über Dinge redet und sich dadurch Klarheit verschaffen wollte. Wenn man dafür schon als Sonstwas abgestempelt wird, dann müsste das Forum ja ein Tummelplatz für diese Gruppierungen sein. Schade, ich hoffte, hier auf Kompetenz und Ratgebung zu hoffen. Doch dazu muss man einige schriftliche Ergüsse filtern!

Vielleicht ist es in der Tat auch ein kultureller Unterschied. In Deutschland ist man es gewohnt, zwar über Geldbussen zu schimpfen, sie aber zu zahlen, und das Ganze dann als erledigt zu betrachten.

Das mag für Ausländer anders sein, die möchten dann gerne das Ganze länger diskutieren und in Frage stellen. Das kommt dann für uns Eingeborene etwas verweichlicht vor.

Dein Beitrag mag da wie viele in die Kategorie "ich habe was falsch gemacht, das wusste ich nicht, die Geldbusse will ich aber nicht zahlen" fallen (was nicht stimmen muss). Die Standardantwort hier in V+S ist dann: "Jammer nicht rum, stehe zu Deinem Fehler, bezahle und halt die Klappe" 😉

Ja V+S ist ein recht raues Pflaster.

Sich vom Fahrzeug außer Sichtweite zu entfernen, gilt in D bereits als Parken, selbst dann, wenn es innerhalb der ersten 3 Minuten stattfindet. Der Rest scheint verstanden zu sein. Guten Rutsch!

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 30. Dezember 2017 um 10:05:59 Uhr:


Sich vom Fahrzeug außer Sichtweite zu entfernen, gilt in D bereits als Parken, selbst dann, wenn es innerhalb der ersten 3 Minuten stattfindet. Der Rest scheint verstanden zu sein. Guten Rutsch!

Nicht ganz. Wer in D sein Fahrzeug verlässt, der parkt (§12 StVO, Abs. 2).
Die Sichtweite zum Fahrzeug spielt keine Rolle.

Nein. Solange ein unmittelbarer Sichtkontakt zum Fahrzeug besteht, ist noch kein Verlassen der Situation gegeben; z.B. der Gang zum Parkscheinautomaten. Wenn die 3 Minuten rum sind, ist es dann allerdings trotzdem bereits Parken. Mein Gott, wie kommen wir alle nur unverletzt durch den Alltag? 🙂

Gibt's dazu eine einschlägige Rechtsprechung? Besagter von mir genannter Paragraf sagt nur: "wenn aussteigen, dann parken"

Dazu kommt dann noch die von Dir genannte 3-Minuten-Regel.

Die Frage ist eher: wie konnten wir alle in das Alter des Führerscheinerwerbs kommen, ohne vorher im Knast zu landen (in dem wir sowieso immer mit einem Bein stehen)?! 😉

Ja gibt es. Ich habe aber grad keinen Bock danach zu buddeln. Es wird darauf abgehoben, dass man bei Sichtkontakt noch direkt zum Auto hinkommt und Einfluss darauf hat. Ist halt so und macht auch Sinn, da es keine Parkzone mit "drive-in"-Automaten gibt. Da muss man immer erstmal aussteigen und hinlaufen, bevor der Parkbeleg im Sichtbereich hingelegt werden kann. Die "Wegelagerer" lungern einen deshalb auch nicht mit einem Knöllchen auf.

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