Verbotswidrig auf dem linken Seitenstreifen parken! - Entschuldigender/Rechtfertigender Notstand?

Hallo liebe Community,

gestern bin ich als Österreicherin nach Deutschland gefahren und als ich dringend für große Jungs musste, suchte ich den zentrumsnahen Bahnhof in der überfüllten Innenstadt auf, um einen unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil von sich abzuwenden. Ich weiß leider nicht, wo es in der Stadt einen "Mäci" gibt. Leider war verkehrstechnisch viel los und es gab nur ein zähes Weiterkommen. Auf der rechten Fahrbahnseite waren alle Parkplätze besetzt, auch weil es ab 14 Uhr gratis ist. Da es mit der Verrichtung der Notdurft bereits Spitz auf Knopf stand, stellte ich den Wagen kurzerhand auf den erspähten, freien Parkplatz auf der anderen Straßenseite gegen die Fahrtrichtung ab. Hauptsache man behindert den Straßenverkehr nicht. Um ein verkehrsbehinderndes Rangiermanöver zu vermeiden, hätte ich einen weiten Umweg fahren müssen, da es in dem Bereich eng zugeht. Außerdem blieb keine Zeit für ein aufwendiges Drehmanöver. Zudem wäre ich Gefahr gelaufen, dass wer anderer mit die Parkfläche vor der Nase wegschnappt. Auch wusste ich nicht, wo ich sonst noch auf die Schnelle hätte parken können!
Das Ärgerliche ist obendrein, dass in der Nähe ziemlich viele Polizisten standen, die wahrscheinlich nach Flüchtlingen Ausschau halten oder sowas. Sie hatten mich sehr wohl wahrgenommen, aber niemand von denen schritt ein. Ok, ist in dem Moment wohl nicht deren Aufgabe!

Kaum hatte ich mein großes Geschäft erledigt, stand auch schon der Parkraumwächter gehwegseitig neben meinem Fahrzeug. Die Verwarnung klemmte bereits an der Scheibe. Ich versuchte mich zu erklären. Auch dass der aus der Tat drohende Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den ich damit abwenden wollte, und in meiner Lage von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen kein anderes Verhalten zu erwarten war. Doch der Verwarnungsgeldverteiler meinte, er könne es nicht stornieren, weil es bereits ausgedruckt wurde.

Im Anschluss sprach ich eine ein Katzensprung entfernte Polizistin an und konfrontierte sie damit. Sie belächelt es, verstand meinen Frust und fügte hinzu, dass Sie es selbst für eine Lappalie hält. Aber diese Regelung gab es eben schon immer!

Was meint Ihr, macht es Sinn, den Sachverhalt anzufechten? Würde eventuell ein entschuldigender oder rechtfertigender Notstand greifen? Wie würdet Ihr das angehen?

Offen gestanden, wusste ich auch gar nicht, dass in Deutschland das Linksparken auf Straßen mit Gegenverkehr verboten ist. Ich habe mir dabei nie was gedacht. In Österreich wurde es bei mir nie geahndet. Woher sollte ich auch wissen, dass man das in Deutschland nicht darf. Ich meine, gerade bei Ausländern kann man da doch ein Auge zudrücken und einen dezenten Hinweis hinterlassen! Auch nach der Grenze (auf deutscher Seite) kann ich keinen Hinweis erkennen, wonach auf die Verkehrsvorschriften zu achten wäre (abgesehen von der Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften, auf Landstraßen und auf Autobahnen).

Bedanke mich vorab für jede Hilfestellung!

Liebe Grüße,
allesVWoderwas

Beste Antwort im Thema

Umgekehrt ist es auch nichts anders. Die österreichischen Knöllchenschreiber interessiert auch nicht das man das Verkehrsrecht Austrias in Deutschland nicht in der Fahrschule nicht gelehrt wird.
Andere Länder anderer Sitten. Und in Österreich wird man kaum mit 15€ davonkommen.

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Zitat:

@Erwachsener schrieb am 20. Dezember 2017 um 11:55:08 Uhr:



Zitat:

@tomold schrieb am 19. Dezember 2017 um 22:46:46 Uhr:


Das würden die Koprophagen in unseren Reihen außerordentlich bedauern...
Du meinst die Koprophilen. 😎

Ey, ich find das voll Sch*** was ihr da sagt; das müssen wir unbedingt bei einem Jasmintee ausdiskutieren 😉

Zurück zum Thema:
vielleicht meldet sich die TE ja doch nochmal, und berichtet, ob sie den Fall weiterverfolgt hat, und was es da gegeben hat. Entsprechende Hinweise zu möglichen Konsequenzen hat sie ja bekommen.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 20. Dezember 2017 um 06:24:29 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. Dezember 2017 um 23:24:34 Uhr:


Für diese Patienten empfehle ich ein Reisemobil - da hat man/frau alles Nötige dabei.

Falschpaken wäre es aber immer noch. Es sei denn, sie würde während der Fahrt das Örtchen aufsuchen.

War parken nicht erst wenn man sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 min steht? Davor ist es ja nur halten.

Also zügig...

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 20. Dez. 2017 um 16:17:47 Uhr:


War parken nicht erst wenn man sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 min steht? Davor ist es ja nur halten.

Also zügig...

Ne gescheite Sitzung ist da aber nicht zu schaffen. Zumindest für 1 Artikel im Spiegel sollte die Zeit schon reichen.

Mir aber egal, bin eh bekennender Heimschei...

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 20. Dezember 2017 um 11:55:08 Uhr:



Zitat:

@tomold schrieb am 19. Dezember 2017 um 22:46:46 Uhr:


Das würden die Koprophagen in unseren Reihen außerordentlich bedauern...
Du meinst die Koprophilen. 😎

Ja - die auch...😁

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Dezember 2017 um 16:22:30 Uhr:



Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 20. Dez. 2017 um 16:17:47 Uhr:


War parken nicht erst wenn man sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 min steht? Davor ist es ja nur halten.

Also zügig...

Ne gescheite Sitzung ist da aber nicht zu schaffen. Zumindest für 1 Artikel im Spiegel sollte die Zeit schon reichen.

Mir aber egal, bin eh bekennender Heimschei...

Das Örtchen ist (zumindest in unserem) Reisemobil so klein, da kommst du nicht auf die Idee, noch Zeitung zu lesen. Ist halt eine echte "Not"lösung.

Langsam nervt das Thema nach 9Seiten - legt doch einfach die StVO aufs SÖ und lasst Euch Zeit beim durchlesen - und Frohes Fest 😁😁😎
ach ja - auf noch 'nen Guten Rutsch 😰😰😁

Ich habe leider kein SÖ. (Was ist das eigentlich? Brauche ich das? Soll ich's mir zu Weihnachten schenken lassen?)

Wenn du nicht weißt, was es ist, woher weißt du dann, dass du es nicht hast?

Du hast ziemlich ganz bestimmt eins 😉

Aaaah ... jetzt schwant mir was. So 'ne weiße Hardware, ne? Die man mit Brille benutzt.

Je nach Modetrend auch mal blau, grün oder rosa, aber im Kern dürfte das die Wurst in die Schüssel treffen.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 21. Dezember 2017 um 14:20:25 Uhr:


Ich habe leider kein SÖ. (Was ist das eigentlich? Brauche ich das? Soll ich's mir zu Weihnachten schenken lassen?)

Der humanistisch gebildete Mensch würde das wohl als "locus tranquilitatis" bezeichnen 😉
Bitte nicht mit dem "mare tranquilitatis" verwechseln, auch wenn es zum Schluss der Reise nur ein kleiner Schritt war ...

Ja, auf dem SÖ sieht man so manche mondförmige Erscheinung ...

Hallo zusammen,

bin letzte Woche aufgrund des Vorweihnachtsstresses nicht dazu gekommen und musste mein Vorhaben auf den gestrigen Donnerstag verschieben.

Da war ich auf dem Stadtamt und habe mit einer freundlichen Dame darüber gesprochen, die sich auch sehr viel Zeit für mich genommen hat. Sie zeigte sich verwundert und nahm selbst (fälschlicherweise) stets an, dass man in Österreich auch nicht gegen die Fahrtrichtung parken darf. Ich gab Ihr zu verstehen, dass ich nun rund 20 Jahre Auto fahre und deswegen nie verwarnt wurde, und dass es in der Hinsicht wohl keine klare Meinung gibt. Ich erwähnte daraufhin auch das von mir erstellte Thread hier im Forum, wonach die Meisten der Meinung wären, ich solle einfach zahlen. Dennoch konnte niemand klar belegen, dass es in Österreich geahndet werden würde.
Ich warf ein, dass ich das mit dem Parkverhalten gar nicht hätte wissen können und man diese Regelung nur auf sehr wenigen Seiten findet (und auch dann, wenn man das richtige Stichwort eingibt).

Wir sind dahingehend verblieben, dass sie die Sache mit dem Knöllchenschreiber klärt, sobald er vom Urlaub zurück ist. Denn auch ihr gegenüber brachte ich vor, dass er es zurücknehmen wollte, doch es seinerseits technisch nicht möglich war, da der Ausdruck bereits erfolgte. Das wäre auch der Grund gewesen, warum ich bei ihr vorstellig wurde, zumal sie es theoretisch stornieren könnte. Wenn ich keinen Brief mehr bekomme, ist die Sache erledigt. Sollte ich doch so einen Wisch bekommen, werde ich Euch darüber informieren.

Was die Sache mit dem Privatparkplatz angeht, habe ich Euch ein Foto angehängt. Dort steht:

"ACHTUNG, diese Parkplätze sind Betriebsparkplätze. Falschparker werden mit Wegfahrsperre blockiert."

Wie bereits ausgeführt, war für mich nicht ersichtlich, wem die Parkplätze gehören. Der Shell-Mitarbeiter meinte, dass es werktags ab 17 Uhr uneingeschränkt benutzbar ist. Der Vorfall ist rund eine Stunde vorher passiert. Was wäre gewesen, wenn ich die Kralle bis dahin drangelassen hätte? Hätte er es dann ab 17 Uhr wieder abmachen müssen, ohne dass ich die 15 Euro bezahlt hätte? Oder hätte er es bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag angebracht lassen können, ohne dass ich eine rechtliche Handhabe hätte?

Parken

Man, das man 2017 noch solche Bilder in so einer Auflösung vorgesetzt bekommt, hätte ich nicht gedacht.

Abnehmen muss das Schild übrigens gar keiner, so sieht nämlich kein öffentlicher Parkraum aus sondern Privatgelände. Stell dich mal auf sowas drauf, wenn du was von DB-Kontroll oder ähnliches auf dem Schild lesen kannst. Dann ist dein Auto ganz schnell weg.

Ansonsten, vielleicht hast du Glück gehabt und das ganze wird auf Kulanz eingestellt.

@allesVWoderwas
Danke für die Rückmeldung.

Schön, dass Du das mit einem Gespräch klären konntest.

Zu den besagten Parkplätzen wurde doch schon einiges geschrieben.
Da hier keine Anwälte mitlesen, bzw. keine Rechtsberatung gegeben werden kann/darf, wäre Dir in diesem Fall nur das Hinzuziehen der Polizei übrig geblieben.

Meiner unmaßgeblichen nichtantwaltlichen Meinung nach, hätte es keinen Unterschied gemacht, ob es dann 17 Uhr gewesen wäre.
Nochmal:
- Du hast auf einem Parkplatz geparkt, auf dem Du nicht hättest parken dürfen.
- Das hat man Dir mitgeteilt.
- Du bist nicht weggefahren.
- Dein Fahrzeug hat eine Kralle bekommen.

Unstrittig ist für mich, dass Du einen Fehler gemacht hat. Strittig ist für mich die Rechtmässigkeit der Kralle, und vielleicht auch die Höhe des privaten Verwarngeldes.
Fakt ist aber, dass Du zu Verbotszeitraum dort geparkt hast. Da ist es dann völlig egal, ob Dein Fahrzeug über diesen Zeitraum hinaus weiterhin dort steht, bzw. gestanden hätte.

Aber irgendwie drehen wir uns im Kreis ...

Das ist nebenbei bei öffentlichen Parkplätzen auch nicht anders. Wenn erst ab dem Wochenende (Samstag-Sonntag) "frei parken" ist, bekomme ich am Freitag eine Knolle, wenn ich nicht bezahle (ja, auch wenn ich in der "freien" Zeit immer noch dort stehe).

Nun würde ich mich auch doch für die benutzte Kamera/Telefon interessieren.
Selbst mein SonyEricsson K800i hat vor über 10 Jahren nicht so schlechte Bilder gemacht 😁

Edith meinte noch, dass im Absatz nach der Aufzählung etwas besser formuliert werden musste.

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