Verbotswidrig auf dem linken Seitenstreifen parken! - Entschuldigender/Rechtfertigender Notstand?

Hallo liebe Community,

gestern bin ich als Österreicherin nach Deutschland gefahren und als ich dringend für große Jungs musste, suchte ich den zentrumsnahen Bahnhof in der überfüllten Innenstadt auf, um einen unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil von sich abzuwenden. Ich weiß leider nicht, wo es in der Stadt einen "Mäci" gibt. Leider war verkehrstechnisch viel los und es gab nur ein zähes Weiterkommen. Auf der rechten Fahrbahnseite waren alle Parkplätze besetzt, auch weil es ab 14 Uhr gratis ist. Da es mit der Verrichtung der Notdurft bereits Spitz auf Knopf stand, stellte ich den Wagen kurzerhand auf den erspähten, freien Parkplatz auf der anderen Straßenseite gegen die Fahrtrichtung ab. Hauptsache man behindert den Straßenverkehr nicht. Um ein verkehrsbehinderndes Rangiermanöver zu vermeiden, hätte ich einen weiten Umweg fahren müssen, da es in dem Bereich eng zugeht. Außerdem blieb keine Zeit für ein aufwendiges Drehmanöver. Zudem wäre ich Gefahr gelaufen, dass wer anderer mit die Parkfläche vor der Nase wegschnappt. Auch wusste ich nicht, wo ich sonst noch auf die Schnelle hätte parken können!
Das Ärgerliche ist obendrein, dass in der Nähe ziemlich viele Polizisten standen, die wahrscheinlich nach Flüchtlingen Ausschau halten oder sowas. Sie hatten mich sehr wohl wahrgenommen, aber niemand von denen schritt ein. Ok, ist in dem Moment wohl nicht deren Aufgabe!

Kaum hatte ich mein großes Geschäft erledigt, stand auch schon der Parkraumwächter gehwegseitig neben meinem Fahrzeug. Die Verwarnung klemmte bereits an der Scheibe. Ich versuchte mich zu erklären. Auch dass der aus der Tat drohende Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den ich damit abwenden wollte, und in meiner Lage von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen kein anderes Verhalten zu erwarten war. Doch der Verwarnungsgeldverteiler meinte, er könne es nicht stornieren, weil es bereits ausgedruckt wurde.

Im Anschluss sprach ich eine ein Katzensprung entfernte Polizistin an und konfrontierte sie damit. Sie belächelt es, verstand meinen Frust und fügte hinzu, dass Sie es selbst für eine Lappalie hält. Aber diese Regelung gab es eben schon immer!

Was meint Ihr, macht es Sinn, den Sachverhalt anzufechten? Würde eventuell ein entschuldigender oder rechtfertigender Notstand greifen? Wie würdet Ihr das angehen?

Offen gestanden, wusste ich auch gar nicht, dass in Deutschland das Linksparken auf Straßen mit Gegenverkehr verboten ist. Ich habe mir dabei nie was gedacht. In Österreich wurde es bei mir nie geahndet. Woher sollte ich auch wissen, dass man das in Deutschland nicht darf. Ich meine, gerade bei Ausländern kann man da doch ein Auge zudrücken und einen dezenten Hinweis hinterlassen! Auch nach der Grenze (auf deutscher Seite) kann ich keinen Hinweis erkennen, wonach auf die Verkehrsvorschriften zu achten wäre (abgesehen von der Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften, auf Landstraßen und auf Autobahnen).

Bedanke mich vorab für jede Hilfestellung!

Liebe Grüße,
allesVWoderwas

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Umgekehrt ist es auch nichts anders. Die österreichischen Knöllchenschreiber interessiert auch nicht das man das Verkehrsrecht Austrias in Deutschland nicht in der Fahrschule nicht gelehrt wird.
Andere Länder anderer Sitten. Und in Österreich wird man kaum mit 15€ davonkommen.

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Zitat:

@RalphM schrieb am 30. Dezember 2017 um 10:41:30 Uhr:



Die Frage ist eher: wie konnten wir alle in das Alter des Führerscheinerwerbs kommen, ohne vorher im Knast zu landen (in dem wir sowieso immer mit einem Bein stehen)?! 😉

Das kann ich dir ganz leicht erklären.
Die Hobby-Juristen in diesem Forum argumentieren in ihren Thesen immer so, als würde jedes Fehlverhalten zwangsläufig eine Bestrafung nach sich ziehen. In der "Praxis" (das ist der Unterschied zu der Welt hier im Forum) wird man aber in 99,5% der Fehlverhalten nicht von Ordnungsbehörden erwischt bzw. anderweitig angezeigt. Und deshalb kommt man unbeschadet und stressfrei durchs Leben ohne die STVO zu seiner Bibel erklärt zu haben, ein 1er Schüler in der Fahrschule gewesen zu sein oder anderweitig Gutmensch zu sein.

@berlin-paul
Danke. Die Info war mir neu, da werde ich Mal bei nächster Gelegenheit nach buddeln.

@Sentenced7
Kann ich nachvollziehen. Ich hatte auch ab und zu mit Ordnungshütern im Strassenverkehr zu tun. War manchmal entspannt und sogar humorvoll, und immer korrekt.

Mein Highlight war Anno Knack, als keiner der beiden Polizisten auf meinen 50-DM-Schein wechseln konnte, als ich 63 bei einer zHg 50 km/h Innerorts gefahren bin.
Es blieb bei einer mündlichen Verwarnung.
(Es hätte wohl 20 DM gekostet).

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 29. Dez. 2017 um 22:24:09 Uhr:


Nee, man muß nur die kurze Zusammenfassung über (andere) deutsche Verkehrsregeln lesen, dann stößt man von allein drauf.

Solche Informationen gibt es auch umgekehrt vom deutschen Automobilclub für Österreich:

https://www.adac.de/.../laenderfuehrer.aspx?Land=1 (unter "Praktische Hinweise" "Verkehr" anklicken)

Fuer eine kurze Zusammenfassung ist es doch ganz schoen lang, an deren Details man sich in konkreten Situationen hoechstwahrscheinlich nicht mehr erinnert. Schlimmer noch: es sind genau NICHT alle Unterschiede erfasst. Oder habe ich die andersartige Ampelregelung in Oesterreich ggü. D auf ADAC etwa ueberlesen?

Wie gesagt, wenn man bei unwissentlichen Verstoessen erwischt wird, muss man's halt hinnehmen.

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Zitat:

@allesVWoderwas schrieb am 30. Dezember 2017 um 09:06:38 Uhr:


...Dieser Thread hat mich gelehrt, dass man hier einen anderen Ton anschlagen muss und sich auf das Schlimmste und Niveauloseste einstellen muss. Seither hat sich auch meine Haltung gegenüber den Mitglieder geändert. So reift man mit der Erfahrung, und das formt die Persönlichkeit!
...

Ich bin hoffnungsfroh, dass dich dieser thread auch folgendes, hier oft schon angesprochen, gelehrt hat:

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."

Die meisten von uns lernen genau das spätestens in der Schule, einige wenige andere brauchen zum Reifen mit der Erfahrung und zum Formen der Persönlichkeit leider etwas länger.

😉

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 30. Dezember 2017 um 14:46:09 Uhr:



Zitat:

@Mischkolino schrieb am 29. Dez. 2017 um 22:24:09 Uhr:


Nee, man muß nur die kurze Zusammenfassung über (andere) deutsche Verkehrsregeln lesen, dann stößt man von allein drauf.

Solche Informationen gibt es auch umgekehrt vom deutschen Automobilclub für Österreich:

https://www.adac.de/.../laenderfuehrer.aspx?Land=1 (unter "Praktische Hinweise" "Verkehr" anklicken)


Fuer eine kurze Zusammenfassung ist es doch ganz schoen lang, an deren Details man sich in konkreten Situationen hoechstwahrscheinlich nicht mehr erinnert. Schlimmer noch: es sind genau NICHT alle Unterschiede erfasst. Oder habe ich die andersartige Ampelregelung in Oesterreich ggü. D auf ADAC etwa ueberlesen? [...]

Das hat man doch in maximal 2 Minuten durchgelesen und erfaßt. Was sollte man denn bei grünblinkender Ampel als Nichtösterreicher falschmachen können? Wird doch wohl keiner vor Schreck eine Vollbremsung hinlegen. Die grün blinkende Fußgängerampel glaube ich auch schon irgendwo in Deutschland gesehen zu haben, wo war das bloß...? Könnte aber auch im 17.Bundesland gewesen sein 😉

Zitat:

@allesVWoderwas schrieb am 30. Dezember 2017 um 00:13:59 Uhr:


[...] Ihr könnt mich nennen, wie Ihr wollt. Ich finde das armselig, denn solche Beurteilungen und Einschätzungen haben hier absolut nichts verloren. Schließlich habe ich Euch nicht gefragt, was Ihr von mir haltet. Ich wurde dahingehend erzogen, dass man unerwünschte oder unangebrachte Meinungen für sich behält. Verstehe nicht, wie man solche gequirlte Scheiße wie
[...]
raushauen kann. Das dürfte einige Mitglieder ziemlich aufgeilen. Ziemlich unqualifizierter Fäkalien-Beitrag. Auch eine Art, um nach einem Phallus-Ersatz zu suchen.

Es soll auch sexuell frustrierte Frauen geben 😎

Zitat:

Aber es wird ja noch besser:

Zitat:

Liebe TE, Du bist offensichtlich Eine von der Sorte, bei der immer die Anderen schuld haben. Auch in Deutschland weit verbreitet.

Ähm, wie bitte. Was ist das für eine abgef*ckte Schublade, in die man mich steckt? Wem habe ich da die Schuld für irgendwas gegeben? Echt ein erbärmliches Pack, das sich hier teilweise angemeldet haben dürfte! Nicht umsonst kann man 6 "Danke" dafür von Gleichgesinnten einheimsen. [...]

Für gequirlte Sch... und erbärmliches Pack (bist Du Sozi?) kann ich Dir leider kein "Danke" geben, denn mein Mauszeiger rutscht ständig auf die Schaltfläche mit der Bimmel rüber 😰.

Ich habe Dir lediglich meine Einschätzung geschrieben ohne beleidigend zu werden, Dich sogar "lieb" genannt. Die Erziehungsziele Deiner Eltern in allen Ehren, aber auch unliebsame Meinungen müssen verkraftet werden, besonders hier im Forum. Du kommst wahrscheinlich mit Deiner Falschparkerei regelmäßig ungeschoren davon, bist dann aber überrascht und kämpfst wie ein Berserker, wenn Du doch mal erwischt wirst. Und wirst auch noch ausfallend, wenn Deine Vorstellungen vom geltenden Recht nicht bestätigt werden. Du bist eine schlechte Verliererin 😛. Aber gut, Du hast ja Besserung gelobt.

Ich wünsche Dir ein knöllchenfreies Jahr 2018 😉

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 30. Dez. 2017 um 17:6:05 Uhr:


Die grün blinkende Fußgängerampel glaube ich auch schon irgendwo in Deutschland gesehen zu haben,

Ich meine, das schon mal in Koblenz gesehen zu haben, zusammen mit dem berliner Ampelmaennchen. Jann man gerne deutschlandweit einfuehren.

Das Blinken ist aber nicht das Problem. Im letzten Jhrtsd hat mich zu Recht ein oesterreichischer Polizist mit der Frage angehalten, "wie GELB muss es denn noch werden, dass ich stehen bleibe?" In Oesterreich heisst Gelb "Halt!", das entspricht in D einem Rotlichtverstoss. Da aber nach uns offenbar noch jemand ueber die Ampel fuhr, hat er uns weitergeschickt. Oder wir hatten den Auslaenderbonus 😁

Auf welches Niveau seid ihr denn abgestürzt?? Da sollte glatt der Userzugang gesperrt werden
Guten Rutsch - wohin auch immer
Allen anderen Usern ein gesundes und knitterfreies 2018

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 31. Dezember 2017 um 10:15:57 Uhr:


[...] In Oesterreich heisst Gelb "Halt!", [...]

Auch in Deutschland bedeutet Gelb "Halt!" 🙂 (... sofern dies gefahrlos möglich ist)

Guten Rutsch!

Du willst mich nicht verstehen. Sei's drum. Auch dir einen guten Rutsch!

Das sagt das Gesetz zum Gelblicht:

Österreich:
§ 38 StVO 1960 Bedeutung der Lichtzeichen

Deutschland:
StVO § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 31. Dezember 2017 um 16:53:13 Uhr:



Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 31. Dezember 2017 um 10:15:57 Uhr:


[...] In Oesterreich heisst Gelb "Halt!", [...]

Auch in Deutschland bedeutet Gelb "Halt!" [...]

Na gut, es bedeutet "vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten". Dazu muß man allerdings auch anhalten.🙂 Und ein Verstoß wird in D -wenn überhaupt- nur milde geahndet. Auch auf die Gefahr hin, daß ich Dich immer noch nicht verstehe, sehe ich keine Widersprüche bei den sich im Detail unterscheidenden Lichtzeichen in D und A.

Gleich kommen die Gäste, ich mach mir schon mal ein Bier auf, Prost!😛

Das was in D das Gelblicht ist, ist in A blinkendes Gruenlicht. Wie schon gesagt, wer in A ueber Gelb faehrt, begeht die gleiche Owi wie in D ueber Rot zu fahren. So steht das aber nicht in der kurzen Zusammenfassung des ADAC. Um nichts anderes ging's mir, dass die Zusammenfassung nicht vollstaendig ist. Damit jann man dann auch nicht davon aussgehen, dass in den Autoclubs in anderen Laendern die Zusammenfassungen fuer D vollstaendig sind. Das mag fuer die Parkierungsregelung auf Öamtc gelten, aber nicht fuer alle Unterschiede. Man muss als Auslaender hier in den sauren Apfel beissen, es hilft nix, man kann sich nicht ueber alles vorab informieren.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 1. Januar 2018 um 14:49:13 Uhr:


Das was in D das Gelblicht ist, ist in A blinkendes Gruenlicht. Wie schon gesagt, wer in A ueber Gelb faehrt, begeht die gleiche Owi wie in D ueber Rot zu fahren. So steht das aber nicht in der kurzen Zusammenfassung des ADAC. Um nichts anderes ging's mir, dass die Zusammenfassung nicht vollstaendig ist. Damit jann man dann auch nicht davon aussgehen, dass in den Autoclubs in anderen Laendern die Zusammenfassungen fuer D vollstaendig sind. Das mag fuer die Parkierungsregelung auf Öamtc gelten, aber nicht fuer alle Unterschiede. Man muss als Auslaender hier in den sauren Apfel beissen, es hilft nix, man kann sich nicht ueber alles vorab informieren.

Das ist wohl richtig. Ich hatte irgendwo hier ja die Zusammenfassung des ÖAMTC über Deutschland verlinkt, und auf 1-2 Ungenauigkeiten hingewiesen (zB bezüglich Tempolimit für Wohnmobile >3,5t auf Autobahnen. Woher der ÖAMTC da die 100 km/h hat, weiß ich wirklich nicht).

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