Verbotswidrig auf dem linken Seitenstreifen parken! - Entschuldigender/Rechtfertigender Notstand?

Hallo liebe Community,

gestern bin ich als Österreicherin nach Deutschland gefahren und als ich dringend für große Jungs musste, suchte ich den zentrumsnahen Bahnhof in der überfüllten Innenstadt auf, um einen unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil von sich abzuwenden. Ich weiß leider nicht, wo es in der Stadt einen "Mäci" gibt. Leider war verkehrstechnisch viel los und es gab nur ein zähes Weiterkommen. Auf der rechten Fahrbahnseite waren alle Parkplätze besetzt, auch weil es ab 14 Uhr gratis ist. Da es mit der Verrichtung der Notdurft bereits Spitz auf Knopf stand, stellte ich den Wagen kurzerhand auf den erspähten, freien Parkplatz auf der anderen Straßenseite gegen die Fahrtrichtung ab. Hauptsache man behindert den Straßenverkehr nicht. Um ein verkehrsbehinderndes Rangiermanöver zu vermeiden, hätte ich einen weiten Umweg fahren müssen, da es in dem Bereich eng zugeht. Außerdem blieb keine Zeit für ein aufwendiges Drehmanöver. Zudem wäre ich Gefahr gelaufen, dass wer anderer mit die Parkfläche vor der Nase wegschnappt. Auch wusste ich nicht, wo ich sonst noch auf die Schnelle hätte parken können!
Das Ärgerliche ist obendrein, dass in der Nähe ziemlich viele Polizisten standen, die wahrscheinlich nach Flüchtlingen Ausschau halten oder sowas. Sie hatten mich sehr wohl wahrgenommen, aber niemand von denen schritt ein. Ok, ist in dem Moment wohl nicht deren Aufgabe!

Kaum hatte ich mein großes Geschäft erledigt, stand auch schon der Parkraumwächter gehwegseitig neben meinem Fahrzeug. Die Verwarnung klemmte bereits an der Scheibe. Ich versuchte mich zu erklären. Auch dass der aus der Tat drohende Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den ich damit abwenden wollte, und in meiner Lage von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen kein anderes Verhalten zu erwarten war. Doch der Verwarnungsgeldverteiler meinte, er könne es nicht stornieren, weil es bereits ausgedruckt wurde.

Im Anschluss sprach ich eine ein Katzensprung entfernte Polizistin an und konfrontierte sie damit. Sie belächelt es, verstand meinen Frust und fügte hinzu, dass Sie es selbst für eine Lappalie hält. Aber diese Regelung gab es eben schon immer!

Was meint Ihr, macht es Sinn, den Sachverhalt anzufechten? Würde eventuell ein entschuldigender oder rechtfertigender Notstand greifen? Wie würdet Ihr das angehen?

Offen gestanden, wusste ich auch gar nicht, dass in Deutschland das Linksparken auf Straßen mit Gegenverkehr verboten ist. Ich habe mir dabei nie was gedacht. In Österreich wurde es bei mir nie geahndet. Woher sollte ich auch wissen, dass man das in Deutschland nicht darf. Ich meine, gerade bei Ausländern kann man da doch ein Auge zudrücken und einen dezenten Hinweis hinterlassen! Auch nach der Grenze (auf deutscher Seite) kann ich keinen Hinweis erkennen, wonach auf die Verkehrsvorschriften zu achten wäre (abgesehen von der Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften, auf Landstraßen und auf Autobahnen).

Bedanke mich vorab für jede Hilfestellung!

Liebe Grüße,
allesVWoderwas

Beste Antwort im Thema

Umgekehrt ist es auch nichts anders. Die österreichischen Knöllchenschreiber interessiert auch nicht das man das Verkehrsrecht Austrias in Deutschland nicht in der Fahrschule nicht gelehrt wird.
Andere Länder anderer Sitten. Und in Österreich wird man kaum mit 15€ davonkommen.

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Du wirst einen Anhörungsbogen bekommen. Da kannst Du das reinschreiben. Mit etwas Glück, drückt man dir ein Auge zu. Ob die 15,- € das wert sind, musst Du selbst beurteilen. Die Parkvorschriften der StVO sind halt so und sie gelten hier für jeden. Das lernt man eigentlich so auch in der Fahrschule.

Stimmt, aber ob in Österreich die deutsche StVO gelehrt wird?
Und Anhörungsbogen nach Österreich wegen 15€? Okay, entspricht dem wirtschaftlichem Denken dt. Behörden.

Ich habe leider nicht die deutsche Fahrschule besucht.
In Österreich wäre es mir neu, dass es diese Regelung gibt.

Glaubst Du, dass sich die Verkehrsüberwachung der Stadt die Mühe antut, so einen Anhörungsbogen ins Ausland zu schicken?

@PeterBH
Dein Beitrag, der die gleichen Ansätze verfolgt, nahm ich erst nach diesen Beitrag wahr! Daher habe ich mich artig bedankt!

Vielleicht war der Knollengeber schon einmal mit dem Auto in Österreich gewesen und es war seine pesöhnliche Retourkutsche.

Ich habe den Verdacht, da werden Deutsche Autos besonders beobachtet. Inzwischen meide ich Österreich wenn es geht mit dem Auto und mit dem Gleitschirm sowieso.

schrauber

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Du hast es erfasst! Könnte genau so sein. Denn in diese Richtung, dass er in Österreich auch mal bestraft wurde, ging das Gespräch. Aber dafür kann ich wahrlich nichts :-)

Hallo VWoderwas.
Eine "Sie" muss für "große Jungs". 🙂
Der Betrag wurde ja schon in etwa genannt. Wir haben keine IG Luft und sonstige Doppelbestrafungen. Bezahl die ca. 50 Schilling und gut ist. Du kommst aus der Nummer, auf einem sinnvollen Weg, nicht raus. Du wirst dich doch als Österreicherin in Deutschland nicht als Ausländer betrachten?

Gruß

Die Verkehrsregeln in D gelten für alle.
Und das Parken entgegengesetzt der Fahrtrichtung ist ne Owi die zu bezahlen ist.
Wenn du leider erst zu spät merkst, das du aufs Klo musst und nicht regelkonform parkst, tja das kostet halt 15€.

Und die Ausrede, das in Österreich nicht die deutsche StVO gelehrt wird bzw an der Grenze nicht darauf aufmerksam gemacht wird zählt nicht. Wenn du in ein anderes Land fährst, musst du dich vorher informieren wie die dortigen Regeln sind. Unwissenheit Schütz vor Strafe nicht. Das gilt höchst wahrscheinlich auch bei dir zu Hause so.

Gruß,
der_Nordmann

Wenn es nur 50 Schilling wären, sage ich ja nichts und man hätte sich den Aufwand für rund 3,50 Euro wohl erst nicht angetan. Aber hier geht es um mehr als 200 Schilling! Das ist gleich eine ganz andere Dimension. Das bedeutet für mich, ein Weihnachtsgeschenk weniger kaufen. Lieber gebe ich den Betrag einer Bekannten als der Stadt!

Ich hatte eine 50 km lange Fahrt hinter mir. Da dachte noch nicht ans Aufs-Klo-Gehen!
Wie hätte ich mich vorher informieren sollen? Seminar besuchen bei der Polizei? Internetrecherche, ohne vorher zu wissen, mit was man später eventuell konfrontiert werden könnte?
Man findet nur die gängigen Dinge:
https://autorevue.at/ratgeber/auto-laender-info-deutschland

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 17. Dezember 2017 um 18:19:06 Uhr:


Unwissenheit Schütz vor Strafe nicht.

In Deutschland gilt aber auch:
"Zerstreutheit oder "Obrigkeit" schützt nicht vor Formfehlern."

Umgekehrt ist es auch nichts anders. Die österreichischen Knöllchenschreiber interessiert auch nicht das man das Verkehrsrecht Austrias in Deutschland nicht in der Fahrschule nicht gelehrt wird.
Andere Länder anderer Sitten. Und in Österreich wird man kaum mit 15€ davonkommen.

Zitat:

@allesVWoderwas schrieb am 17. Dezember 2017 um 18:36:14 Uhr:


Wenn es nur 50 Schilling wären, sage ich ja nichts und man hätte sich den Aufwand für rund 3,50 Euro wohl erst nicht angetan. Aber hier geht es um mehr als 200 Schilling! Das ist gleich eine ganz andere Dimension. Das bedeutet für mich, ein Weihnachtsgeschenk weniger kaufen. Lieber gebe ich den Betrag einer Bekannten als der Stadt!

Ich hatte eine 50 km lange Fahrt hinter mir. Da dachte noch nicht ans Aufs-Klo-Gehen!
Wie hätte ich mich vorher informieren sollen? Seminar besuchen bei der Polizei? Internetrecherche, ohne vorher zu wissen, mit was man später eventuell konfrontiert werden könnte?
Man findet nur die gängigen Dinge:
https://autorevue.at/ratgeber/auto-laender-info-deutschland

Zitat:

@allesVWoderwas schrieb am 17. Dezember 2017 um 18:36:14 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 17. Dezember 2017 um 18:19:06 Uhr:


Unwissenheit Schütz vor Strafe nicht.

In Deutschland gilt aber auch:
"Zerstreutheit oder "Obrigkeit" schütz nicht vor Formfehlern."

Gibt es in Österreich den Euro etwa nicht mehr? Oder warum redest du von 200 Schilling?
Und was genau meinst du mit " Zerstreutheit oder Obrigkeit schützt nicht vor Formfehlern?

Gruß,
der_Nordmann

Ich wuerde das als gut bezahltes Kacken abhaken. Bevor du dir Stress machst und vor lauter Stress wieder........😉

In Österreich zahlt man für das Parken gegen die Fahrtrichtung 0 Euro, wenn ich mich nicht irre.
In Österreich gibt es den entschuldigenden bzw. rechtfertigenden Notstand.
Obwohl diese Stichworte selbst im Titel eingebaut wurden, geht das Thema irgendwie unter!
Stell Dir vor, bei jemand setzen die Wehen ein und die Person muss dringend ins Spital. Je nachdem, in welchem Naheverhältnis Du zu dieser Person stehst, wird es Dir auch gleich sein, ob Du gegen die Fahrtrichtung stehst!

Das mit dem Schilling hat das Mitglied "wpp07" angefangen!
Auch der Spruch stammt von einem anderen User:
https://www.motor-talk.de/.../...m-geparkt-15-strafe-t4298072.html?...

Gibt bei uns auch den rechtfertigenden Notstand. Nur zählt ein dringendes Bedürfnis regelmäßig nicht dazu. Diese Begründung ist auch ziemlich schwer nachzuprüfen.

Und man muss sich nicht zwingend vorher über die Verkehrsregeln informieren. Nur geht man dann halt das Risiko ein, dass man dagegen unwissend verstößt. Manchmal reicht aber auch schon einfaches Nachdenken. Wenn alle in Fahrtrichtung Straßenrand parken, könnte vielleicht das Parken gegen die Fahrtrichtung verboten sein.

Ob es eine Retourkutsche war? Keine Ahnung, aber meine Geschwindigkeitsüberschreitung im Tunnel (dort ungewollt immer schneller geworden) wurde mit rund 240 € geahndet, deutlich mehr als in Deutschland. Da musst du noch oft falsch parken, bis das ausgeglichen ist.

Und nein, ich meide Österreich deswegen nicht. Fahre ich immer wieder gerne hin, war schließlich meine eigene Dusseligkeit.

Der mit Abstand besch.....euertste Thread seit langem. 😕😕😠

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