Verbotswidrig auf dem linken Seitenstreifen parken! - Entschuldigender/Rechtfertigender Notstand?
Hallo liebe Community,
gestern bin ich als Österreicherin nach Deutschland gefahren und als ich dringend für große Jungs musste, suchte ich den zentrumsnahen Bahnhof in der überfüllten Innenstadt auf, um einen unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil von sich abzuwenden. Ich weiß leider nicht, wo es in der Stadt einen "Mäci" gibt. Leider war verkehrstechnisch viel los und es gab nur ein zähes Weiterkommen. Auf der rechten Fahrbahnseite waren alle Parkplätze besetzt, auch weil es ab 14 Uhr gratis ist. Da es mit der Verrichtung der Notdurft bereits Spitz auf Knopf stand, stellte ich den Wagen kurzerhand auf den erspähten, freien Parkplatz auf der anderen Straßenseite gegen die Fahrtrichtung ab. Hauptsache man behindert den Straßenverkehr nicht. Um ein verkehrsbehinderndes Rangiermanöver zu vermeiden, hätte ich einen weiten Umweg fahren müssen, da es in dem Bereich eng zugeht. Außerdem blieb keine Zeit für ein aufwendiges Drehmanöver. Zudem wäre ich Gefahr gelaufen, dass wer anderer mit die Parkfläche vor der Nase wegschnappt. Auch wusste ich nicht, wo ich sonst noch auf die Schnelle hätte parken können!
Das Ärgerliche ist obendrein, dass in der Nähe ziemlich viele Polizisten standen, die wahrscheinlich nach Flüchtlingen Ausschau halten oder sowas. Sie hatten mich sehr wohl wahrgenommen, aber niemand von denen schritt ein. Ok, ist in dem Moment wohl nicht deren Aufgabe!
Kaum hatte ich mein großes Geschäft erledigt, stand auch schon der Parkraumwächter gehwegseitig neben meinem Fahrzeug. Die Verwarnung klemmte bereits an der Scheibe. Ich versuchte mich zu erklären. Auch dass der aus der Tat drohende Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den ich damit abwenden wollte, und in meiner Lage von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen kein anderes Verhalten zu erwarten war. Doch der Verwarnungsgeldverteiler meinte, er könne es nicht stornieren, weil es bereits ausgedruckt wurde.
Im Anschluss sprach ich eine ein Katzensprung entfernte Polizistin an und konfrontierte sie damit. Sie belächelt es, verstand meinen Frust und fügte hinzu, dass Sie es selbst für eine Lappalie hält. Aber diese Regelung gab es eben schon immer!
Was meint Ihr, macht es Sinn, den Sachverhalt anzufechten? Würde eventuell ein entschuldigender oder rechtfertigender Notstand greifen? Wie würdet Ihr das angehen?
Offen gestanden, wusste ich auch gar nicht, dass in Deutschland das Linksparken auf Straßen mit Gegenverkehr verboten ist. Ich habe mir dabei nie was gedacht. In Österreich wurde es bei mir nie geahndet. Woher sollte ich auch wissen, dass man das in Deutschland nicht darf. Ich meine, gerade bei Ausländern kann man da doch ein Auge zudrücken und einen dezenten Hinweis hinterlassen! Auch nach der Grenze (auf deutscher Seite) kann ich keinen Hinweis erkennen, wonach auf die Verkehrsvorschriften zu achten wäre (abgesehen von der Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften, auf Landstraßen und auf Autobahnen).
Bedanke mich vorab für jede Hilfestellung!
Liebe Grüße,
allesVWoderwas
Beste Antwort im Thema
Umgekehrt ist es auch nichts anders. Die österreichischen Knöllchenschreiber interessiert auch nicht das man das Verkehrsrecht Austrias in Deutschland nicht in der Fahrschule nicht gelehrt wird.
Andere Länder anderer Sitten. Und in Österreich wird man kaum mit 15€ davonkommen.
179 Antworten
Zitat:
@allesVWoderwas schrieb am 18. Dezember 2017 um 22:00:57 Uhr:
@über mir
Lese Dir meinen Beitrag vom 18. Dezember 2017 um 20:13:39 Uhr durch. Dann weißt Du, wie es gemeint ist."Was kann das Forum denn noch weiter für dich tun?"
Solange es keine neuen Erkenntnisse gibt, wohl eher weniger.
Aber man wird ja wohl noch über die Thematik schreiben dürfen!Obwohl, da würde mir tatsächlich noch was einfallen:
Einst befand ich mich auf eine Parkfläche, die für Betriebsfahrzeuge oder ähnliches vorgesehen war. Den genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr. Es befindet sich unweit eines Einkaufszentrums und laufend hat man Leute zurück vom Shoppen kommen gesehen. Daher wartete ich, bis sich eine Lücke auftat. Ein Mitarbeiter der angrenzenden Shell- Tankstelle beobachtete das ganze Geschehen und hatte mich im Visier. Derweil ich auf eine Parklücke wartete, sprach er mich an mit dem Hinweis, dass man da nicht parken dürfte, sondern man dafür sich ins gebührenpflichtige Parkhaus begeben sollte. Ich gab zu verstehen, dass ich es zur Kenntnis genommen habe. Führte jedoch nicht weiter aus, dass ich mich nur kurz hinstellen möchte, um in der Trafik (zu deutsch Kiosk) ein paar Zeitschriften zu holen. In Österreich beispielsweise gilt es grob formuliert erst dann als Parken, nachdem man das Fahrzeug über 10 Minuten abgestellt hat. Es gab sonst keine Abstellfläche, die dem Kiosk gehört. Überall sonst müsste man sonst ein Parkschein lösen, wenn man das Fahrzeug verlässt.
Als ich mich zum vom Fahrzeug entfernte, merkte ich schon, wie der Typ mich weiterhin beobachtete. Und es hat keine 10 Minuten gedauert und ich stand da mit zwei Magazinen neben meinem Fahrzeug. Allerdings konnte ich nicht weg, weil am linken Hinterrad eine Kralle drauf war. Demnach sollte ich an der Shell-Tankstelle 15 Euro bezahlen, wenn die Kralle entfernt werden soll. Aus Panik und im ersten Schock ging ich dem nach. Stellte jedoch den Typen zur Rede.
Er meinte, dass er sich "geblitzt" vorkommt, was anscheinend so viel wie "verarscht" bedeutet. Ich klärte ihn auf, dass ich das Fahrzeug gar nicht zum Shoppen abgestellt habe, weil ich ja ohnehin gleich da bin. Da werde ich doch nicht Parkgebühren für das Parkhaus bezahlen. Er verstand meine Situation zwar und hatte mir angeboten, dass ich es ihm hätte vorher sagen müssen, ich würde in einigen Minuten wieder da sein. Dann hätte er mich zu einer anderen freien Fläche verwiesen. Nur konnte ich nicht wissen, dass dieser Shell-Mitarbeiter eine Art "Ordnungshüter" für die Parkfläche ist. Folglich sah ich kein Bedarf, mich vorher schon erklären zu müssen. Auch machte er mir klar, dass das deutsche "Halten" was mit 3 Minuten zu tun hat, in der man das Fahrzeug beladen oder ausräumen kann oder man sich jederzeit entfernen kann, also sich in Fahrzeugnähe aufhält. Das Gelände ist unter der Woche ab 17 Uhr und am Wochenende ganztätig uneingeschränkt benutzbar.
Ich verteidigte mich und wollte eine niederbayrische Erklärung, warum es denn mich erwischt hat und nicht das Leipziger und rumänische Fahrzeug. Beim Leipziger soll es sich angeblich um ein zweites Dienstfahrzeug einer Firma handeln. Und wegen den Rumänen meinte er, dass die sowieso kein Geld haben, um die 15 Euro zu begleichen. Daher legt er die Krallen dort erst gar nicht an. Dann frage ich mich, wie es sich der Rumäne leisten kann, nach Bayern zu fahren.
Als die Sache erledigt war, verweilte ich dort noch eine Weile, und war erstmal perplex. Zwischenzeitlich verließen einige wenige das Gelände und die sahen nicht gerade so aus, als wären die "betrieblich" da. Zwei kamen mit Einkaufstaschen daher und einmal kamen sogar zwei Damen mit einem Kinderwagen daher. Irgendwann taucht auch die Leipziger auf und ich fragte nach, ob die dienstlich hier sind. Die Antwort kann man sich denken. Natürlich nicht!
Der Shell-Mitarbeiter hat mich total an der Nase herumgeführt und nur nach Ausflüchten gesucht, warum die anderen dort stehen durften. Es klingt fast wie Diskriminierung. Zumindest kann man nicht von Gleichbehandlung reden.
Nun würde mich Eure Meinung interessieren. Was wäre gewesen, wenn ich nicht bezahlt und die Polizei gerufen hätte. Ich meine, offensichtlich gehört die Fläche nicht der Stadt. Auch ein Hinweis auf ein Privatgrundstück oder auf die StVO fehlt. Eventuell schaffe ich es, am Donnerstag ein Foto von dem Schild zu machen!
Wollte ja eigentlich nichts mehr dazu schreiben.
Aber mir fällt doch noch was ein.
Die Welt ist so gemein. Und Alle sind nur gegen Dich.
Die Energie die du hier beim Posten investiert, solltest du lieber in die Parkplatzsuche stecken.
Vorteil für dich, keine Owi und keine Kralle am Auto.
Nachteil für MT-user, keine absurden Geschichten zu lesen.
Falschparken wegen Klopps in der Hose.
Wenn ich es nicht besser wüsste, würde ich sagen meine 8 jährige Tochter hat ihren ersten Aufsatz geschrieben.
So.nun bin ich aber fertig. Versprochen!
....... vielleicht 😉
Wenigstens gab es fuer mich ordendlich was zu lachen in dem Thread. Hoffendlich benehme ich mich im Ausland besser 🙂
Zitat:
@allesVWoderwas schrieb am 18. Dezember 2017 um 22:00:57 Uhr:
@über mir
Lese Dir meinen Beitrag vom 18. Dezember 2017 um 20:13:39 Uhr durch. Dann weißt Du, wie es gemeint ist."Was kann das Forum denn noch weiter für dich tun?"
Solange es keine neuen Erkenntnisse gibt, wohl eher weniger.
Aber man wird ja wohl noch über die Thematik schreiben dürfen!Obwohl, da würde mir tatsächlich noch was einfallen: [..]
Nun würde mich Eure Meinung interessieren. Was wäre gewesen, wenn ich nicht bezahlt und die Polizei gerufen hätte. Ich meine, offensichtlich gehört die Fläche nicht der Stadt. Auch ein Hinweis auf ein Privatgrundstück oder auf die StVO fehlt. Eventuell schaffe ich es, am Donnerstag ein Foto von dem Schild zu machen!
Die Erklärung, der ich mich anschließe: Privatgelände.
Du bist vom Vertreter des Eigentümers gewarnt worden, da nicht zu parken, und hast es dennoch getan.
Ob die Maßnahme mit der Kralle so gerechtfertigt und angemessen war, ist für mich nicht so eindeutig.
Andererseits: ohne Kralle kann da wohl jeder ohne Konsequenzen parken, wie er will.
Und zu dem Thema, warum da einige parken dürfen, aber Du nicht: der Eigentümer, oder sein Bevollmächtigter hat das Hausrecht, und kann es durchsetzen. Er muss es noch nicht einmal begründen. Er kann da Parken lassen, wen er will.
Wenn er Dich nicht psrken lassen will, musst Du wegfahren.
Klar ist das willkürlich und ungerecht, aber das ist die Einlasskontrolle an dem angesagtesten Tanzschuppen in der Stadt auch. Auch da muss der Eigentümer nix begründen, wenn er einen nicht rein lassen will.
'Das Leben ist grausam und schrecklich gemein. Das Leben ist grausam und Gabi ein Schwein" (Die Prinzen)
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Zitat:
@wpp07 schrieb am 18. Dezember 2017 um 21:05:13 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 18. Dezember 2017 um 18:38:20 Uhr:
TE, bezahle die Verwarnung, und gut.Nun weißt du, dass in D das Parken rechts nicht erlaubt ist.
Hallo Erwachsener.
Nei,nei du bis hiä nich so bei die Soche.Rechts ist wo der Daumen links ist, mannnn.
Gruß
Ähh ... da muss ich auf Arbeit wohl komplett gepennt haben.
Wieder ein Beweis: Maloche ist nicht gut fürs Hirn.
Ja klar. Links. Menno.
Habe ich auch mal ein Verwarngeld bezahlt für genau sowas, vor 25 Jahren, 20 oder 30 DM. Sinnlosen Brief ans Amt geschrieben. Fiel mir kürzlich wieder in die Hände, meine Güte, wie peinlich.
Zitat:
@allesVWoderwas schrieb am 18. Dezember 2017 um 20:13:39 Uhr:
Diese Stichworte "Verkehrsregeln Deutschland" sind gut. Aber wo findest Du da den Hinweis, dass man nicht gegen die Fahrtrichtung parken darf?
zB beim "Länderinfo Deutschland" des ÖAMTC.
https://www.oeamtc.at/laenderinfo/deutschland/#verkehrsbestimmungen
(auch wenn diese Infos nicht unbedingt 100% korrekt sind. Seit wann darf zb ein Wohnmobil >3,5t auf der Autobahn Tempo 100 fahren??? Spielt aber für einen Pkw-Fahrer keine Rolle)
Ich schaue auch gerne mal in die "Länderinfo" des ADAC rein, bevor ich ins Ausland fahre. Gerade die Parkbestimmungen sind ja oft abweichend und, wenn man nur die deutschen Regeln kennt, keinesfalls intuitiv klar (Seitenmarkierungen, die je nach Farbe Halteverbot oder Parkverbot oder sonstwas bedeuten können etc).
Für Nichtdeutsche ist es halt umgekehrt auch so, auch eine Parkscheibe von dem Typ, der in Deutschland verlangt wird, hat ja nicht jeder Ausländer (die österreichische Parkscheibe wird in D z.B. NICHT akzeptiert)
Danke Euch allen wegen dem Hinweis mit dem Privatgrundstück. Habe es nicht mehr in Erinnerung, dass es als Solches gekennzeichnet war. Aber das muss es wohl nicht. Eventuell schaue ich es mir am Donnerstag nochmal an.
Ja, man wollte mich dort nicht parken lassen und ich solle wegfahren. Auf der anderen Seite hindert man einen daran durch die Kralle. Weiß nicht, ob es in die Kategorie Besitzstörung passt, zumal ich am Wegfahren gehindert wurde.
Was ist eigentlich, wenn ich nicht bezahlt hätte? Hätte man dann die Kralle auf ewige Zeiten dranlassen können?
@CV626
Klasse, danke! Das ist immer so eine Sache mit der Suche. Man hat zig Ergebnisse und nur einige wenige haben die wirklich wertvolle Info.
Entweder das, oder man hätte das Auto auch abschleppen lassen können (hätte man auch gleich tun können anstatt der Kralle). Das würde dich dann deutlich teurer zu stehen kommen.
Wobei das in Österreich glaube ich auch nicht viel anders ist, dort gibt es doch auch Regelungen wegen "Besitzstörung", oder?
Hi!
Zitat:
@allesVWoderwas schrieb am 17. Dezember 2017 um 17:58:55 Uhr:
Du hast es erfasst! Könnte genau so sein. Denn in diese Richtung, dass er in Österreich auch mal bestraft wurde, ging das Gespräch. Aber dafür kann ich wahrlich nichts :-)
Doch, das können Sie selbstverständlich. Sie könnten sich ja politisch dafür engagieren, dass Ausländer in Österreich fair behandelt werden.
Wenn ich nun als dänischer Fahranfänger nicht weiß, dass in tu felix Austria eine Vignettenpflicht gilt, wird man die 350 Eur Strafe trotzdem von mir kassieren.
Weshalb also sollten Österreicher in Deutschland ihre Tickets nicht bezahlen müssen?
Zumal in Österreich die Verkehrsüberwachung noch engmaschige rund ekelhafter ist als in Deutschland.
Ich finde es allein schon einen Skandal, dass Österreich gegen unsere Maut klagt und würde in Bayern allein deshalb jeden Österreicher wegen jeder Kleinigkeit sofort hochnehmen...
Natürlich wäre es völlig angemessen gewesen, im o.g. Fall kein Ticket auszustellen. Es war aber bereits passiert und eine Anfechtung ist chancenlos und unangemssen. Würde das durchgehen, ich würde nie wieder ein Ticket in Deutschland bezahlen.
Nicht ärgern, zahlen.
Servas!
HC
Zitat:
@hellcat500 schrieb am 19. Dez. 2017 um 05:28:26 Uhr:
Ich finde es allein schon einen Skandal, dass Österreich gegen unsere Maut klagt
Oh, in dem Fall bin ich Oesterreich ausnahmsweise mal dankbar. Wenn schon Maut, dann sollte sie EU-weit einheitlich sein. So wie Dobrindt es jetzt vorsieht ist es eine reine ABM. Prinzipiell hast du schon Recht, alle kassieren bei den Deutschen und nun wollen sie es selbst mal so handhaben wie alle anderen. Deutschland kann schon sooo gemein sein.
Zitat:
@allesVWoderwas schrieb am 19. Dezember 2017 um 01:06:54 Uhr:
Danke Euch allen wegen dem Hinweis mit dem Privatgrundstück. Habe es nicht mehr in Erinnerung, dass es als Solches gekennzeichnet war. Aber das muss es wohl nicht. Eventuell schaue ich es mir am Donnerstag nochmal an.Ja, man wollte mich dort nicht parken lassen und ich solle wegfahren. Auf der anderen Seite hindert man einen daran durch die Kralle. Weiß nicht, ob es in die Kategorie Besitzstörung passt, zumal ich am Wegfahren gehindert wurde.
Ja, das ist meiner Meinung nach auch strittig, ob eine Parkkralle gerechtfertigt ist (Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel).
Andererseits - wie schon geschrieben - kann der private Ordnungshüter den Falschparkern auf dem Privatgrundstück einem "privaten Strafzettel" hinter die Scheibenwischer klemmen. Den ignorieren die Falschparker dann und parken beim nächsten Mal wieder da. Damit hätte er also nichts gewonnen. Die private Geldbuße könnte er dann nur mit einer Klage vor Gericht eintreiben.
Letztendlich hilft da nur eine wirkungsvolle Absperrung des Grundstücks (Zaun mit Tor), oder abschließbare umlegbare Parkplatzsperren.
Zitat:
Was ist eigentlich, wenn ich nicht bezahlt hätte? Hätte man dann die Kralle auf ewige Zeiten dranlassen können?
Unter Umständen könnte das eine Nötigung darstellen. Ich bin aber kein Anwalt. Hier hilft in der akuten Situation nur die Polizei zur Klärung hinzuzuziehen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 18. Dezember 2017 um 20:20:16 Uhr:
Parkverstöße sind bei den RS-Versicherern in D ausgeklammert. Wenn man gegen so ein 15,- € - Ticket mit einem Anwalt angehen möchte, dann wird der Anwalt den Abschluss einer Stundenhonorarvereinbarung verlangen, damit er das Mandat annimmt. Schon die Beratung wird also mehr als das Ticket kosten und das erstattet keiner. ... 🙄
Der/Die TE möchte im persönlichen Kontakt mit dem zuständigen Amt die Rücknahme der Owi erreichen.
Völlig entrüstet wird der/die TE danach hier berichten, dass der zuständige Bearbeitende vom Amt ganz frech behauptet hat, er würde diese oder ähnliche Geschichten jede Woche mindestens dreimal anhören oder lesen müssen.
Zitat:
@allesVWoderwas schrieb am 18. Dezember 2017 um 22:00:57 Uhr:
...
Nun würde mich Eure Meinung interessieren.
...
Du bist eine notorische Falschparkerin und das nur um ein paar Cent zu sparen und deinen eigenen Vorteil zu nutzen. Die meisten Einkaufszentren haben auch Tickets für Kurzparker. Die wenigsten berechnen 2 h oder einen kompletten Shoppingtag, wenn du nur kurz etwas abholst oder in einen Laden springst.
Das Magazin hättest du wahrscheinlich auch in der Tankstelle bekommen oder dem Supermarkt zwei Straßen weiter mit ausreichend eigenen Parkplätzen.
Desselbe Thema wie das mit der Toilette, die du fast überall findest.
Weniger denken, dafür logischer denken. 🙂
Und wenn´s dich erwischt, weniger jammern, sondern einfach akzeptieren, dass du selbst diese Risiken eingehst. Wie oft hast du denn schon falsch geparkt und wurdest nicht erwischt?
Du suchst immer Ausflüchte für deine eigenen Fehler. Ich habe einmal mangels Parkplatz vor einem Bäcker gehalten. Da habe ich dann eben vorher gefragt, ob ich kurz, ca. 5 Minuten, halten parken darf und danach noch ein Brot mitgenommen.
Zitat:
@hellcat500 schrieb am 19. Dezember 2017 um 05:28:26 Uhr:
Hi!
Zitat:
@hellcat500 schrieb am 19. Dezember 2017 um 05:28:26 Uhr:
Zitat:
@allesVWoderwas schrieb am 17. Dezember 2017 um 17:58:55 Uhr:
Du hast es erfasst! Könnte genau so sein. Denn in diese Richtung, dass er in Österreich auch mal bestraft wurde, ging das Gespräch. Aber dafür kann ich wahrlich nichts :-)Doch, das können Sie selbstverständlich. Sie könnten sich ja politisch dafür engagieren, dass Ausländer in Österreich fair behandelt werden.
Wenn ich nun als dänischer Fahranfänger nicht weiß, dass in tu felix Austria eine Vignettenpflicht gilt, wird man die 350 Eur Strafe trotzdem von mir kassieren.
Weshalb also sollten Österreicher in Deutschland ihre Tickets nicht bezahlen müssen?
Zumal in Österreich die Verkehrsüberwachung noch engmaschige rund ekelhafter ist als in Deutschland.
[..]
Da empfehle ich einen Besuch in Singapur - dagegen ist die Verkehrsüberwachung in Österreich (Deutschland sowieso) ein Kindergarten.
Die haben da übrigens ein funktionierendes Mautsystem "ERP" (= Electronic Road Pricing), das im dortigen Volksmund gerne ironisch mit "Everyday Rob People" übersetzt wird.
Hilft aber nichts, nur wer blecht, darf fahren.
Dagegen ist es hier ziemlich preiswert Auto zu fahren.