Verbotswidrig auf dem linken Seitenstreifen parken! - Entschuldigender/Rechtfertigender Notstand?
Hallo liebe Community,
gestern bin ich als Österreicherin nach Deutschland gefahren und als ich dringend für große Jungs musste, suchte ich den zentrumsnahen Bahnhof in der überfüllten Innenstadt auf, um einen unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil von sich abzuwenden. Ich weiß leider nicht, wo es in der Stadt einen "Mäci" gibt. Leider war verkehrstechnisch viel los und es gab nur ein zähes Weiterkommen. Auf der rechten Fahrbahnseite waren alle Parkplätze besetzt, auch weil es ab 14 Uhr gratis ist. Da es mit der Verrichtung der Notdurft bereits Spitz auf Knopf stand, stellte ich den Wagen kurzerhand auf den erspähten, freien Parkplatz auf der anderen Straßenseite gegen die Fahrtrichtung ab. Hauptsache man behindert den Straßenverkehr nicht. Um ein verkehrsbehinderndes Rangiermanöver zu vermeiden, hätte ich einen weiten Umweg fahren müssen, da es in dem Bereich eng zugeht. Außerdem blieb keine Zeit für ein aufwendiges Drehmanöver. Zudem wäre ich Gefahr gelaufen, dass wer anderer mit die Parkfläche vor der Nase wegschnappt. Auch wusste ich nicht, wo ich sonst noch auf die Schnelle hätte parken können!
Das Ärgerliche ist obendrein, dass in der Nähe ziemlich viele Polizisten standen, die wahrscheinlich nach Flüchtlingen Ausschau halten oder sowas. Sie hatten mich sehr wohl wahrgenommen, aber niemand von denen schritt ein. Ok, ist in dem Moment wohl nicht deren Aufgabe!
Kaum hatte ich mein großes Geschäft erledigt, stand auch schon der Parkraumwächter gehwegseitig neben meinem Fahrzeug. Die Verwarnung klemmte bereits an der Scheibe. Ich versuchte mich zu erklären. Auch dass der aus der Tat drohende Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den ich damit abwenden wollte, und in meiner Lage von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen kein anderes Verhalten zu erwarten war. Doch der Verwarnungsgeldverteiler meinte, er könne es nicht stornieren, weil es bereits ausgedruckt wurde.
Im Anschluss sprach ich eine ein Katzensprung entfernte Polizistin an und konfrontierte sie damit. Sie belächelt es, verstand meinen Frust und fügte hinzu, dass Sie es selbst für eine Lappalie hält. Aber diese Regelung gab es eben schon immer!
Was meint Ihr, macht es Sinn, den Sachverhalt anzufechten? Würde eventuell ein entschuldigender oder rechtfertigender Notstand greifen? Wie würdet Ihr das angehen?
Offen gestanden, wusste ich auch gar nicht, dass in Deutschland das Linksparken auf Straßen mit Gegenverkehr verboten ist. Ich habe mir dabei nie was gedacht. In Österreich wurde es bei mir nie geahndet. Woher sollte ich auch wissen, dass man das in Deutschland nicht darf. Ich meine, gerade bei Ausländern kann man da doch ein Auge zudrücken und einen dezenten Hinweis hinterlassen! Auch nach der Grenze (auf deutscher Seite) kann ich keinen Hinweis erkennen, wonach auf die Verkehrsvorschriften zu achten wäre (abgesehen von der Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften, auf Landstraßen und auf Autobahnen).
Bedanke mich vorab für jede Hilfestellung!
Liebe Grüße,
allesVWoderwas
Beste Antwort im Thema
Umgekehrt ist es auch nichts anders. Die österreichischen Knöllchenschreiber interessiert auch nicht das man das Verkehrsrecht Austrias in Deutschland nicht in der Fahrschule nicht gelehrt wird.
Andere Länder anderer Sitten. Und in Österreich wird man kaum mit 15€ davonkommen.
179 Antworten
Mir geht es mehr um das Prinzip als um die 15 Euro.
Nachdem der Knöllchenschreiber sich meine Sichtweise zu Gemüte geführt hatte, fragte ich ganz unverbindlich, ob er die Verwarnung zurücknehmen könnte (und das ganz ohne Haare öffnen oder zurückwerfen, kokettieren, usw.). Er bedauerte, dass er es zwar gerne machen würde, aber er es nicht könne, weil es bereits ausgedruckt wurde. Daraufhin wollte ich das "Ticket" bezahlen (ich nutzte es in weiterer Folge als Dauerparkschein, anstatt den Platz zu verlassen). Doch das ging nicht, weil er an Samstagen nicht abkassieren kann.
Während der Rückfahrt hatte ich natürlich Zeit zum Nachdenken und mit Fortdauer der Zeit war ich stetig unwillig zu zahlen, weshalb der Thread eröffnet wurde.
Die Bereitschaft des Herren, das Ganze rückgängig zu machen, werde ich dem Amt vortragen. Also wenn er schon dazu bereit war, aber es die technischen Möglichkeiten nicht gab, dann wüsste ich nicht, warum sich das Amt querstellen sollte!
Zitat:
@allesVWoderwas schrieb am 18. Dezember 2017 um 17:59:08 Uhr:
Mir geht es mehr um das Prinzip als um die 15 Euro.Nachdem der Knöllchenschreiber sich meine Sichtweise zu Gemüte geführt hatte, fragte ich ganz unverbindlich, ob er die Verwarnung zurücknehmen könnte (und das ganz ohne Haare öffnen oder zurückwerfen, kokettieren, usw.). Er bedauerte, dass er es zwar gerne machen würde, aber er es nicht könne, weil es bereits ausgedruckt wurde. Daraufhin wollte ich das "Ticket" bezahlen (ich nutzte es in weiterer Folge als Dauerparkschein, anstatt den Platz zu verlassen). Doch das ging nicht, weil er an Samstagen nicht abkassieren kann.
Während der Rückfahrt hatte ich natürlich Zeit zum Nachdenken und mit Fortdauer der Zeit war ich stetig unwillig zu zahlen, weshalb der Thread eröffnet wurde.Die Bereitschaft des Herren, das Ganze rückgängig zu machen, werde ich dem Amt vortragen. Also wenn er schon dazu bereit war, aber es die technischen Möglichkeiten nicht gab, dann wüsste ich nicht, warum sich das Amt querstellen sollte!
Das kannst du alles machen, wenn dir das Prinzip mehr wert ist als deine Freizeit. Es dürfte allerdings in der Folge teurer werden, denn wenn man die Verwarnung nicht akzeptiert, gibt es ein Bußgeldverfahren mit zusätzlichen Gebühren und Auslagen. Dann kommen wenigstens noch mal 25 € Gebühren plus Auslagen dazu. Hier mal der grobe Ablauf zu deiner Information (nicht dass du hinterher wieder überrascht wirst).
Grüße vom Ostelch
Oh man. Was ist denn hier abgegangen?
@TE was soll der Quatsch, es gehe dir ums Prinzip?
Wenn es dir ums Prinzip geht, wird dir der deutsche Amtsschimmel einen husten. Wenn er es drauf anlegt, wird dann aus den 15€ mehr.
Edit: Da war jemand schneller 😁
Muss da an Don Quijote denken. Sein Kampf gegen die Windmühlen.
Da ging es auch ums Prinzip. Ging aber voll in die Hose! 😁😉
Warum kannst du deinen Fehler nicht einsehen?
Gruß,
der_Nordmann
Ich bin Niederländerin (freue mich jetzt schon über die imagebehaftenden Herabwüdigungen), daher nehme ich den Kampf gegen Windmühlen auf! Allein schon aus Prinzip!
Fragen kostet nichts! Aber vor Donnerstag komme ich nicht dazu.
Einen Fehler gestehe ich mir nur ein, wenn ich bewusst etwas in Kauf genommen habe, obwohl ich wusste, dass man es nicht tun sollte.
Ganz gewiss nicht mangels besseren Wissens. Nun bin ich informiert und würde das in der Situation nicht mehr machen. Außer ich lasse es wirklich darauf ankommen. Dann wäre die Strafe allerdings gerechtfertigt.
Übrigens konnte man mir hier noch immer nicht darlegen, wie ich mich vorher hätte informieren können.
Theorie und Praxis scheinen oft auseinander zu klaffen (bewusst fälschlicherweise auseinandergeschrieben, um es leserlicher zu gestalten)!
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Zitat:
@allesVWoderwas schrieb am 18. Dezember 2017 um 18:29:03 Uhr:
Ich bin Niederländerin, daher nehme ich den Kampf gegen Windmühlen auf! Allein schon aus Prinzip!
Fragen kostet nichts! Aber vor Donnerstag komme ich nicht dazu.Einen Fehler gestehe ich mir nur ein, wenn ich bewusst etwas in Kauf genommen habe, obwohl ich wusste, dass man es nicht tun sollte.
Ganz gewiss nicht mangels besserem Wissens. Nun bin ich informiert und würde das in der Situation nicht mehr machen. Außer ich lasse es wirklich darauf ankommen. Dann wäre die Strafe allerdings gerechtfertigt.Übrigens konnte man mir hier noch immer nicht darlegen, wie ich mich vorher hätte informieren können.
Theorie und Praxis scheinen oft auseinander zu klaffen!
Also machst du nur Fehler wenn du vorher den Sachverhalt kennst?
Das wäre ja dann Vorsatz.
Eigentlich machen die meisten Leute Fehler, weil sie es nicht besser wissen.
Du scheinst nicht zu Diesen zu gehören.
Auch wurde die hier mehr als einmal gezeigt und erklärt wie und wo du dich hättest informieren können.
Vielleicht solltest du den Thread mal in Ruhe lesen.
Gruß,
der_Nordmann
Zitat:
@wpp07 schrieb am 17. Dez. 2017 um 18:18:48 Uhr:
Eine "Sie" muss für "große Jungs". ?
Wo ist das Problem? Landlaeufig hat sich folgender Zusammenhang eingebuergert:
Klein=pinkeln, gross=kacken
Maedels=sitzend, jungs=stehend...
Zitat:
@KNUT-VIII. schrieb am 18. Dez. 2017 um 16:2:33 Uhr:
Bitte an die Mods: "Bitte Thread dichtmachen" !
Sollte das ein Wortspiel werden?
😁
Zitat:
@allesVWoderwas schrieb am 18. Dezember 2017 um 18:29:03 Uhr:
Ich bin Niederländerin (freue mich jetzt schon über die imagebehaftenden Herabwüdigungen), daher nehme ich den Kampf gegen Windmühlen auf! Allein schon aus Prinzip!
Fragen kostet nichts! Aber vor Donnerstag komme ich nicht dazu.Einen Fehler gestehe ich mir nur ein, wenn ich bewusst etwas in Kauf genommen habe, obwohl ich wusste, dass man es nicht tun sollte.
Ganz gewiss nicht mangels besseren Wissens. Nun bin ich informiert und würde das in der Situation nicht mehr machen. Außer ich lasse es wirklich darauf ankommen. Dann wäre die Strafe allerdings gerechtfertigt.Übrigens konnte man mir hier noch immer nicht darlegen, wie ich mich vorher hätte informieren können.
Theorie und Praxis scheinen oft auseinander zu klaffen (bewusst fälschlicherweise auseinandergeschrieben, um es leserlicher zu gestalten)!
Liebe TE. Da du ja bestimmt Google benutzen kannst:
Zb. Parkregeln DE, eingeben.
Der 2.te Link sagt dir bereits alles.
http://www.fakten-zum-parken.de/die-10-wichtigsten-parkregeln.html
LG Ulli
Zitat:
@allesVWoderwas schrieb am 18. Dezember 2017 um 18:29:03 Uhr:
Ich bin Niederländerin (freue mich jetzt schon über die imagebehaftenden Herabwüdigungen), daher nehme ich den Kampf gegen Windmühlen auf! Allein schon aus Prinzip!
Fragen kostet nichts! Aber vor Donnerstag komme ich nicht dazu.Einen Fehler gestehe ich mir nur ein, wenn ich bewusst etwas in Kauf genommen habe, obwohl ich wusste, dass man es nicht tun sollte.
Ganz gewiss nicht mangels besseren Wissens. Nun bin ich informiert und würde das in der Situation nicht mehr machen. Außer ich lasse es wirklich darauf ankommen. Dann wäre die Strafe allerdings gerechtfertigt.Übrigens konnte man mir hier noch immer nicht darlegen, wie ich mich vorher hätte informieren können.
Theorie und Praxis scheinen oft auseinander zu klaffen (bewusst fälschlicherweise auseinandergeschrieben, um es leserlicher zu gestalten)!
Im Startbeitrag bist du noch "als Österreicherin" nach Deutschland gefahren und nun bist du Niederländerin. Nun ja, die Ordnungsbehörde wird sich dafür nicht interessieren. Ich hoffe, du hast dich als Niederländerin in Österreich inzwischen über die Unterschiede in den Straßenverkehrsvorschriften informiert.
Wenn du mit dem Fragen lange genug wartest, kommt es sowieso zu einem Bußgeldverfahren, wenn nämlich die Verwarnun gnich tinnerhalb von sieben Tagen nach Zugang durch Zahlung akzeptiert wird.
Um sich über Vorschriften zu informieren kann man zunächst das entsprechende Gesetz lesen. Im Internet zum Beispiel.
Bezüglich deiner Vorfreude auf "imagebezogene Herabwürdigungen" muss ich dich leider enttäuschen. Auch wenn man hinter dieser Erwartungshaltung entsprechende Vorurteile bei dir vermuten muss. 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 18. Dezember 2017 um 18:40:57 Uhr:
Wo ist das Problem? Landlaeufig hat sich folgender Zusammenhang eingebuergert:
Klein=pinkeln, gross=kacken
Maedels=sitzend, jungs=stehend...
Im stehen kacken? Ich nicht ! 😁
Leute, Ihr versteht nicht richtig!
Es ist doch ein Unterschied, ob man sich informiert, nachdem es einen Vorfall gegeben hat.
Oder ob man sich vorher über die üblichen Gepflogenheiten eines Landes schlau macht.
Für Erstere kann man sehr wohl Stichworte wie "Parkregeln DE" eingeben.
Aber wenn ich mich für die Reise nach Deutschland vorbereiten möchte, würde ich nie auf die Idee kommen, diese Stichworte zu benutzen. Kann mir schwer vorstellen, dass es sonst wer machen würde, bevor er Deutschland besucht. Das ist doch völlig realitätsfremd.
Und soll ich etwa zuerst für den Fall der Fälle die StVO durchlesen, bevor ich die Straßen Deutschlands benutze?
Soll ich etwa zuerst die Hausordnung des MediaMarktes verinnerlichen, bevor ich den Markt betrete?
Soll ich etwa vor das Amtshaftungsgesetz studieren, bevor ich eine deutsche Amtsstube betrete?
Soll ich etwa vorher das Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz auswendig lernen, bevor ich mit einer Polizistin quatsche? Sie könnte mir ja Handschellen anlegen oder mich in Gewahrsam nehmen!
Manche haben echt Vorstellungen!
Und für alle, die es genau nehmen:
Ich muss mich in einem Forum nicht zu privaten Dingen rechtfertigen. Für den Knöllchenschreiber bin ich eine Österreicherin, weil ich ein Fahrzeug mit österreichischen Tafeln führte. Ich wäre für ihn erst dann eine Niederländerin gewesen, wenn ich es ausgeplaudert hätte. Nachdem es nicht thematisiert wurde, ist die Nationalität doch völlig gleichgültig
Du musst die Regeln vom Ausland nicht lernen. Du musst aber die Strafe bezahlen wenn du gegen die Regeln verstoesst. Genug Beispiele hast bekommen. Seh es endlich ein.
Zitat:
@allesVWoderwas schrieb am 18. Dezember 2017 um 18:29:03 Uhr:
Ich bin Niederländerin (freue mich jetzt schon über die imagebehaftenden Herabwüdigungen),
[..]
Nein, das wäre zu platt (kein Wortspiel beabsichtigt), und außerdem kennen Deutsche selbst genügend despektierliche Sprüche über sich.
Aber Niederländerinnen mit östereichischer Staatsbürgerschaft soll es ja durchaus geben.
Und es stimmt: das Ganze wäre erst dann relevant, wenn Führerschein und Fahrzeugschein verlangt würden.
Nebenbei: Stell doch bitte mal Dein Profil von Mars auf Venus um 😉
Zitat:
@allesVWoderwas schrieb am 18. Dezember 2017 um 19:26:22 Uhr:
Leute, Ihr versteht nicht richtig!Es ist doch ein Unterschied, ob man sich informiert, nachdem es einen Vorfall gegeben hat.
Oder ob man sich vorher über die üblichen Gepflogenheiten eines Landes schlau macht.
Für Erstere kann man sehr wohl Stichworte wie "Parkregeln DE" eingeben.
Aber wenn ich mich für die Reise nach Deutschland vorbereiten möchte, würde ich nie auf die Idee kommen, diese Stichworte zu benutzen. Kann mir schwer vorstellen, dass es sonst wer machen würde, bevor er Deutschland besucht. Das ist doch völlig realitätsfremd.Und soll ich etwa zuerst für den Fall der Fälle die StVO durchlesen, bevor ich die Straßen Deutschlands benutze?
Soll ich etwa zuerst die Hausordnung des MediaMarktes verinnerlichen, bevor ich den Markt betrete?
Soll ich etwa vor das Amtshaftungsgesetz studieren, bevor ich eine deutsche Amtsstube betrete?
Soll ich etwa vorher das Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz auswendig lernen, bevor ich mit einer Polizistin quatsche? Sie könnte mir ja Handschellen anlegen oder mich in Gewahrsam nehmen!Manche haben echt Vorstellungen!
Und für alle, die es genau nehmen:
Ich muss mich in einem Forum nicht zu privaten Dingen rechtfertigen. Für den Knöllchenschreiber bin ich eine Österreicherin, weil ich ein Fahrzeug mit österreichischen Tafeln führte. Ich wäre für ihn erst dann eine Niederländerin gewesen, wenn ich es ausgeplaudert hätte. Nachdem es nicht thematisiert wurde, ist die Nationalität doch völlig gleichgültig
Möchtest du uns jetzt auf den Arm nehmen oder wo soll das hinführen?
Nein, du musst/sollst gar keine Vorschriften studieren bevor du etwas tust oder unterlässt. Nur bringt es wenig, sich dann hinterher mit Nichtkenntnis herausreden zu wollen. Manche haben echt Vorstellungen! (Um dich mal zu zitieren)
Freu dich, dass es in Deutschland recht günstig ist, Verkehrsvorschriften zu übertreten. So kannst du mal für weniger als 100€ eine Grundsatzfrage für die klärenb lassen.
Wenn die Nationalität gleichgültig ist, dann lasse sie doch weg. Du hattest dich doch ungefragt und in der Erwartung auf "imagebezogene Herabwürdigung" als Niederländerin "geoutet".
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@allesVWoderwas schrieb am 18. Dezember 2017 um 19:26:22 Uhr:
Leute, Ihr versteht nicht richtig!Es ist doch ein Unterschied, ob man sich informiert, nachdem es einen Vorfall gegeben hat.
Oder ob man sich vorher über die üblichen Gepflogenheiten eines Landes schlau macht.
Für Erstere kann man sehr wohl Stichworte wie "Parkregeln DE" eingeben.
Aber wenn ich mich für die Reise nach Deutschland vorbereiten möchte, würde ich nie auf die Idee kommen, diese Stichworte zu benutzen. Kann mir schwer vorstellen, dass es sonst wer machen würde, bevor er Deutschland besucht. Das ist doch völlig realitätsfremd.
[..]
Okay, das ist ein Argument. Dann würde ich halt "Verkehrsregeln Deutschland" eingeben.
Möchte man das alles nicht, weil "egal" [tm], muss man es dann aber aushalten können, wenn man gesagt bekommt, dass es in $AUSLAND anders läuft als in $INLAND.
Oder in Abwandlung eines alten Klassikers von David Bowie und Pat Metheny "This Is Not Austria".
Gesetze und Vorschriften sind nicht immer logisch, aber sie sind zunächst einmal zu befolgen, auch wenn ich sie nicht kenne.
Auch ein Beispiel für Unlogik 😉