Verbotswidrig auf dem linken Seitenstreifen parken! - Entschuldigender/Rechtfertigender Notstand?

Hallo liebe Community,

gestern bin ich als Österreicherin nach Deutschland gefahren und als ich dringend für große Jungs musste, suchte ich den zentrumsnahen Bahnhof in der überfüllten Innenstadt auf, um einen unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil von sich abzuwenden. Ich weiß leider nicht, wo es in der Stadt einen "Mäci" gibt. Leider war verkehrstechnisch viel los und es gab nur ein zähes Weiterkommen. Auf der rechten Fahrbahnseite waren alle Parkplätze besetzt, auch weil es ab 14 Uhr gratis ist. Da es mit der Verrichtung der Notdurft bereits Spitz auf Knopf stand, stellte ich den Wagen kurzerhand auf den erspähten, freien Parkplatz auf der anderen Straßenseite gegen die Fahrtrichtung ab. Hauptsache man behindert den Straßenverkehr nicht. Um ein verkehrsbehinderndes Rangiermanöver zu vermeiden, hätte ich einen weiten Umweg fahren müssen, da es in dem Bereich eng zugeht. Außerdem blieb keine Zeit für ein aufwendiges Drehmanöver. Zudem wäre ich Gefahr gelaufen, dass wer anderer mit die Parkfläche vor der Nase wegschnappt. Auch wusste ich nicht, wo ich sonst noch auf die Schnelle hätte parken können!
Das Ärgerliche ist obendrein, dass in der Nähe ziemlich viele Polizisten standen, die wahrscheinlich nach Flüchtlingen Ausschau halten oder sowas. Sie hatten mich sehr wohl wahrgenommen, aber niemand von denen schritt ein. Ok, ist in dem Moment wohl nicht deren Aufgabe!

Kaum hatte ich mein großes Geschäft erledigt, stand auch schon der Parkraumwächter gehwegseitig neben meinem Fahrzeug. Die Verwarnung klemmte bereits an der Scheibe. Ich versuchte mich zu erklären. Auch dass der aus der Tat drohende Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den ich damit abwenden wollte, und in meiner Lage von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen kein anderes Verhalten zu erwarten war. Doch der Verwarnungsgeldverteiler meinte, er könne es nicht stornieren, weil es bereits ausgedruckt wurde.

Im Anschluss sprach ich eine ein Katzensprung entfernte Polizistin an und konfrontierte sie damit. Sie belächelt es, verstand meinen Frust und fügte hinzu, dass Sie es selbst für eine Lappalie hält. Aber diese Regelung gab es eben schon immer!

Was meint Ihr, macht es Sinn, den Sachverhalt anzufechten? Würde eventuell ein entschuldigender oder rechtfertigender Notstand greifen? Wie würdet Ihr das angehen?

Offen gestanden, wusste ich auch gar nicht, dass in Deutschland das Linksparken auf Straßen mit Gegenverkehr verboten ist. Ich habe mir dabei nie was gedacht. In Österreich wurde es bei mir nie geahndet. Woher sollte ich auch wissen, dass man das in Deutschland nicht darf. Ich meine, gerade bei Ausländern kann man da doch ein Auge zudrücken und einen dezenten Hinweis hinterlassen! Auch nach der Grenze (auf deutscher Seite) kann ich keinen Hinweis erkennen, wonach auf die Verkehrsvorschriften zu achten wäre (abgesehen von der Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften, auf Landstraßen und auf Autobahnen).

Bedanke mich vorab für jede Hilfestellung!

Liebe Grüße,
allesVWoderwas

Beste Antwort im Thema

Umgekehrt ist es auch nichts anders. Die österreichischen Knöllchenschreiber interessiert auch nicht das man das Verkehrsrecht Austrias in Deutschland nicht in der Fahrschule nicht gelehrt wird.
Andere Länder anderer Sitten. Und in Österreich wird man kaum mit 15€ davonkommen.

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Ich bin raus.
Wer so stur ist, soll ruhig zur Kasse gebeten werden.
Schade das es nur 15€ sind.

Diese Stichworte "Verkehrsregeln Deutschland" sind gut. Aber wo findest Du da den Hinweis, dass man nicht gegen die Fahrtrichtung parken darf?

Hatte ja gestern auch so ein Beispiel oder Link gebracht, in dem auf alles mögliche hingewiesen wird, was Deutschland betrifft. Aber kein Wort wird über dieses Thema verloren. Es scheint wirklich so, dass es schon zu spät sein könnte, wenn man sich konkret informiert.

Man muss keine Strafe von Haus aus bezahlen, wenn man die richtigen Argumente oder Anwälte hat oder wenn man Rechtsmittel einreicht. Das ist jetzt unabhängig von Deutschland und gilt für Österreich gleichermaßen. Nur diejenigen, die sich nicht zu helfen wissen oder die Fristen für das Rechtsmittel versäumen, zahlen eben der Einfachheit halber. Sind aber selber schuld, wenn Sie es nicht wenigstens probiert haben. Sei es aus finanziellen Gründen "or whatever".

Parkverstöße sind bei den RS-Versicherern in D ausgeklammert. Wenn man gegen so ein 15,- € - Ticket mit einem Anwalt angehen möchte, dann wird der Anwalt den Abschluss einer Stundenhonorarvereinbarung verlangen, damit er das Mandat annimmt. Schon die Beratung wird also mehr als das Ticket kosten und das erstattet keiner. ... 🙄

Zitat:

@allesVWoderwas schrieb am 18. Dezember 2017 um 20:13:39 Uhr:


...
Man muss keine Strafe von Haus aus bezahlen, wenn man die richtigen Argumente oder Anwälte hat oder wenn man Rechtsmittel einreicht.
...

So weit waren wir aber schon auf Seite 2 oder sogar 1, wenn du es nicht vorher schon wusstest.

Ich verstehe dein Problem daher noch immer nicht.
Was kann das Forum denn noch weiter für dich tun? 😕

Leg doch jetzt bitte endlich Widerspruch ein und wenn das ganze durch ist, dann schreibst du hier einen Erfahrungsbericht. Ich freue mich schon drauf und sage Dankeschön! 🙂

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Nur mal zur näheren Information: Das Knöllchen ist ein Verwarnungsgeld"bescheid". Das ist ein Angebot, die Sache mit ein paar Euro zu erledigen - kann man akzeptieren und bezahlen oder einfach zur Seite legen - dann nimmt man das Angebot nicht an und legt keinen Widerspruch ein. Was man machen kann, ist der Behörde im Vorfeld seinen Standpunkt (oder sollte es hier besser Sitzpunkt heißen?) darlegen und hoffen.
Falls die Hoffnung trog, wird ein richtiges Verfahren eingeleitet und erst da kann man Widerspruch einlegen.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 17. Dezember 2017 um 21:08:59 Uhr:


Absurdistan live! Liebe TE, zahl das lächerliche Verwarnungsgeld und gut ist es. Dumm gelaufen. Hier jetzt "Gerechtigkeit" zu fordern, geht etwas zu weit. Sonst parke ich demnächst in Polen oder Tschechien demnächst falsch mit der (zutreffenden) Begründung mangels Sprachkenntnissen Die Schilder nicht verstehen zu können.

Grüße vom Ostelch

Hallo Ostelch.
Gilt das auch als Diebstahlschutz derweil man ja nicht gesetzeskonform ausparken darf?

(Nichts gegen Polen und Tschechien, die Verbrecher sitzen längst wo anders)

Gruß

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 18. Dezember 2017 um 18:38:20 Uhr:


TE, bezahle die Verwarnung, und gut.

Nun weißt du, dass in D das Parken rechts nicht erlaubt ist.

Hallo Erwachsener.
Nei,nei du bis hiä nich so bei die Soche.

Rechts ist wo der Daumen links ist, mannnn.

Gruß

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 18. Dezember 2017 um 18:38:20 Uhr:


TE, bezahle die Verwarnung, und gut.

Nun weißt du, dass in D das Parken rechts links nicht erlaubt ist.

😉😉

PS: zu langsam 🙄

Zitat:

@allesVWoderwas schrieb am 18. Dez. 2017 um 20:13:39 Uhr:


Man muss keine Strafe von Haus aus bezahlen, wenn man die richtigen Argumente oder Anwälte hat oder wenn man Rechtsmittel einreicht. Das ist jetzt unabhängig von Deutschland und gilt für Österreich gleichermaßen. Nur diejenigen, die sich nicht zu helfen wissen oder die Fristen für das Rechtsmittel versäumen, zahlen eben der Einfachheit halber. Sind aber selber schuld, wenn Sie es nicht wenigstens probiert haben. Sei es aus finanziellen Gründen "or whatever".

Dann noch einmal mein Tipp: Ziehe das Verfahren durch, das Ergebnis, wieviel dir die Prinzipienklärung wert war, kannst du uns dann bitte gelegentlich mitteilen.

Grüße vom Ostelch

Auch wieviel es dann gekostet hat.

Zitat:

@wpp07 schrieb am 18. Dez. 2017 um 20:46:54 Uhr:


Hallo Ostelch.
Gilt das auch als Diebstahlschutz derweil man ja nicht gesetzeskonform ausparken darf?

(Nichts gegen Polen und Tschechien, die Verbrecher sitzen längst wo anders)

Gruß

Wahrscheinlich nicht. 😉 Wir hatten nur einmal in Prag die Situation, dass niemand von uns die Zusatzangaben zum Parkverbot mangels Sprachkenntnissen verstand. Irgendwie war klar, dass man an der betreffenden Stelle nicht immer parken durfte. Da wir, anders als die TE, keinen "Parkdrang" hatten und auch keinerlei Bedürfnis verspürten, uns mit Unterstützung tschechischer Behörden über die Bedeutung der dortigen Verkehrsschilder Gewissheit zu verschaffen, haben wir uns einen anderen legalen Parkplatz gesucht.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@allesVWoderwas schrieb am 18. Dezember 2017 um 20:13:39 Uhr:


Diese Stichworte "Verkehrsregeln Deutschland" sind gut. Aber wo findest Du da den Hinweis, dass man nicht gegen die Fahrtrichtung parken darf?

Bitte alle Beiträge lesen. Das stand hier schon ganz konkret mit Auszug aus der Straßenverkehrsordnung (da steht drin, wie man sich im Straßenverkehr zu verhalten hat).

@über mir
Lese Dir meinen Beitrag vom 18. Dezember 2017 um 20:13:39 Uhr durch. Dann weißt Du, wie es gemeint ist.

"Was kann das Forum denn noch weiter für dich tun?"

Solange es keine neuen Erkenntnisse gibt, wohl eher weniger.
Aber man wird ja wohl noch über die Thematik schreiben dürfen!

Obwohl, da würde mir tatsächlich noch was einfallen:

Einst befand ich mich auf eine Parkfläche, die für Betriebsfahrzeuge oder ähnliches vorgesehen war. Den genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr. Es befindet sich unweit eines Einkaufszentrums und laufend hat man Leute zurück vom Shoppen kommen gesehen. Daher wartete ich, bis sich eine Lücke auftat. Ein Mitarbeiter der angrenzenden Shell- Tankstelle beobachtete das ganze Geschehen und hatte mich im Visier. Derweil ich auf eine Parklücke wartete, sprach er mich an mit dem Hinweis, dass man da nicht parken dürfte, sondern man dafür sich ins gebührenpflichtige Parkhaus begeben sollte. Ich gab zu verstehen, dass ich es zur Kenntnis genommen habe. Führte jedoch nicht weiter aus, dass ich mich nur kurz hinstellen möchte, um in der Trafik (zu deutsch Kiosk) ein paar Zeitschriften zu holen. In Österreich beispielsweise gilt es grob formuliert erst dann als Parken, nachdem man das Fahrzeug über 10 Minuten abgestellt hat. Es gab sonst keine Abstellfläche, die dem Kiosk gehört. Überall sonst müsste man sonst ein Parkschein lösen, wenn man das Fahrzeug verlässt.

Als ich mich zum vom Fahrzeug entfernte, merkte ich schon, wie der Typ mich weiterhin beobachtete. Und es hat keine 10 Minuten gedauert und ich stand da mit zwei Magazinen neben meinem Fahrzeug. Allerdings konnte ich nicht weg, weil am linken Hinterrad eine Kralle drauf war. Demnach sollte ich an der Shell-Tankstelle 15 Euro bezahlen, wenn die Kralle entfernt werden soll. Aus Panik und im ersten Schock ging ich dem nach. Stellte jedoch den Typen zur Rede.

Er meinte, dass er sich "geblitzt" vorkommt, was anscheinend so viel wie "verarscht" bedeutet. Ich klärte ihn auf, dass ich das Fahrzeug gar nicht zum Shoppen abgestellt habe, weil ich ja ohnehin gleich da bin. Da werde ich doch nicht Parkgebühren für das Parkhaus bezahlen. Er verstand meine Situation zwar und hatte mir angeboten, dass ich es ihm hätte vorher sagen müssen, ich würde in einigen Minuten wieder da sein. Dann hätte er mich zu einer anderen freien Fläche verwiesen. Nur konnte ich nicht wissen, dass dieser Shell-Mitarbeiter eine Art "Ordnungshüter" für die Parkfläche ist. Folglich sah ich kein Bedarf, mich vorher schon erklären zu müssen. Auch machte er mir klar, dass das deutsche "Halten" was mit 3 Minuten zu tun hat, in der man das Fahrzeug beladen oder ausräumen kann oder man sich jederzeit entfernen kann, also sich in Fahrzeugnähe aufhält. Das Gelände ist unter der Woche ab 17 Uhr und am Wochenende ganztätig uneingeschränkt benutzbar.

Ich verteidigte mich und wollte eine niederbayrische Erklärung, warum es denn mich erwischt hat und nicht das Leipziger und rumänische Fahrzeug. Beim Leipziger soll es sich angeblich um ein zweites Dienstfahrzeug einer Firma handeln. Und wegen den Rumänen meinte er, dass die sowieso kein Geld haben, um die 15 Euro zu begleichen. Daher legt er die Krallen dort erst gar nicht an. Dann frage ich mich, wie es sich der Rumäne leisten kann, nach Bayern zu fahren.

Als die Sache erledigt war, verweilte ich dort noch eine Weile, und war erstmal perplex. Zwischenzeitlich verließen einige wenige das Gelände und die sahen nicht gerade so aus, als wären die "betrieblich" da. Zwei kamen mit Einkaufstaschen daher und einmal kamen sogar zwei Damen mit einem Kinderwagen daher. Irgendwann taucht auch die Leipziger auf und ich fragte nach, ob die dienstlich hier sind. Die Antwort kann man sich denken. Natürlich nicht!

Der Shell-Mitarbeiter hat mich total an der Nase herumgeführt und nur nach Ausflüchten gesucht, warum die anderen dort stehen durften. Es klingt fast wie Diskriminierung. Zumindest kann man nicht von Gleichbehandlung reden.

Nun würde mich Eure Meinung interessieren. Was wäre gewesen, wenn ich nicht bezahlt und die Polizei gerufen hätte. Ich meine, offensichtlich gehört die Fläche nicht der Stadt. Auch ein Hinweis auf ein Privatgrundstück oder auf die StVO fehlt. Eventuell schaffe ich es, am Donnerstag ein Foto von dem Schild zu machen!

Meine Meinung: Du sparst scheinbar prinzipiell an der falschen Stelle. Wer nicht hören will, muss zahlen. Weiter so.

Zusammengefasst hast du also trotz vorheriger Information und Warnung durch den Tankstellenmitarbeiter vorsätzlich unerlaubt auf privatem Grund geparkt, um in einem Kiosk, der nicht zur Tankstelle gehörte, Zeitschriften zu kaufen. Daraufhin hat der Tankstellenmitarbeiter deinem PKW eine Parkkralle verpasst, die er erst nachdem du die verlangten 15€ bezahlt hast, wieder entfernt hat.

Was wäre passiert, wenn du die Polizei gerufen hättest? Wahrscheinlich nichts, da sich das ganze auf, wie dir schon vorher bekannt war, auf privatem Grund abgespielt hat und daher eine zivilrechtliche Angelegenheit war, für die die Polizei nicht zuständig ist. Du hättest den Grundstückseigentümer auf Herausgabe deines Pkws verklagen können.

Grüße vom Ostelch

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