Verboten? Video bei fahren
Hallo,
finde leider gerade weder im Forumsarchiv noch im Internet eine Aussage darüber was es kostet wenn man während der Fahrt Videos guckt.
Bzw. ist das überhaupt verboten oder besteht da eine Gesetzeslücke?
MFG
Beste Antwort im Thema
Strafe hin oder her. Dass ich mich am Steuer auf den Straßenverkehr konzentrieren muss und nicht auf irgend n Video sagt mir der gesunde Menschenverstand. Egal, obs 40 oder 4000 Euro Bußgeld sind. Mal abgesehen davon, dass keine Versicherung der Welt etwas zahlt, wenn herauskommt, dass der Unfallverursacher sich gerade in einen Film vertieft hat.
Wenns Zeitgenossen gibt, die meinen, sie müssen bei der Fahrt über die Autobahn Zeitung lesen oder "Vom Winde verweht" anschauen, dann muss ich mir doch Gedanken machen, ob die Herrschaften noch ganz knusprig in der Birne sind.
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Zitat:
Original geschrieben von Paaatz
Hallo,finde leider gerade weder im Forumsarchiv noch im Internet eine Aussage darüber was es kostet wenn man während der Fahrt Videos guckt.
Bzw. ist das überhaupt verboten oder besteht da eine Gesetzeslücke?
MFG
Aus diesem Post geht eigentlich nicht hervor, der TE Videos während der Fahrt gucken will. Er will nur die Rechtslage kennen, evtl. um einen Freund, der das tut darauf hinzuweisen 😉
Alle die hier wieder die Moralkeule schwingen haben definitiv KEINE AHNUNG. Denn hätten sie eine, würden Sie auf den entsprechenden Gesetzestext oder Eintrag im Bussgeldkatalog mit Zitat verweisen können und es tun.
Ergo: Hauptsache mal SEINE PERSÖNLICHE MEINUNG kundgetan, auch wenn diese überhaupt niemanden interessiert. 🙄
Zum Thema selbst: Auch ich weiss es nicht, kann mir aber nicht wirklich vorstellen, dass dieser Fall explizit irgendwo verboten ist (anders als die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt).
Es gibt Navigeräte, bei denen keine Zieleingabe während der Fahrt möglich ist. (Genau wie bei manchen Geräten das Videogucken nicht möglich ist) Andererseits ist es bei meinem VW RNS300 während der Fahrt problemlos möglich eine Zieleingabe vorzunehmen. Ist es nun verboten dass zu tun?
Letztlich wird das Problem dann auftauchen, wenn es zu einem Unfall kommt. Dann wird man vermutlich grob fahrlässiges Verhalten unterstellen. Problematisch könnte es werden nachzuweisen, dass man eben nicht Video geguckt hat, wenn dies technisch nicht unterbunden worden ist.