Vectra C Rechtslenker ohne Papiere zulassen?! möglich?
hi @all
habe ein angebot von einem englisches Vectra (Rechtslenker) welches ohne papiere angeboten wird, aber es wird dazugeschrieben das das auto nicht gestohlen sei und auch ein polizeiliches gutachten existiert welches dieses nochmals belegt..
meine frage nun ist es möglich das auto komplett wieder in betrieb zu nehmen? also neuer brief usw.. (wenn dieses gutschten wirklich existiert natürlich und auch nicht gefälscht ist)
lg
schmidtler
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von therealHeretic
Guck in den Fahrzeugschein. Da steht die Anhängelast drin ... wobei ich mal in Frage stelle, ob man ein Fahrzeug auf einem ANHÄNGER transportieren sollte wenn man nichtmal in der Lage ist sich schlau zu machen ob das geht. Ob das Fahren dann klappt!?
ja hatte den fahrzeugschein heut abend erst griffbereit als ich den post erstellt habe war ich noc hauf arbeit... hab jetzt im fahrzeugschein reingeguckt und ich darf eine max anhängelast von 1300KG befördern.. naja schade.. ^^
Zitat:
Original geschrieben von schmidtler
ja hatte den fahrzeugschein heut abend erst griffbereit als ich den post erstellt habe war ich noc hauf arbeit... hab jetzt im fahrzeugschein reingeguckt und ich darf eine max anhängelast von 1300KG befördern.. naja schade.. ^^Zitat:
Original geschrieben von therealHeretic
Guck in den Fahrzeugschein. Da steht die Anhängelast drin ... wobei ich mal in Frage stelle, ob man ein Fahrzeug auf einem ANHÄNGER transportieren sollte wenn man nichtmal in der Lage ist sich schlau zu machen ob das geht. Ob das Fahren dann klappt!?
Außerdem wichtig ist vorallem, dass im Anhängebetrieb das max. zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs nicht überschritten wird! Das wird gerne vergessen...
Zitat:
Original geschrieben von tnt1000
Außerdem wichtig ist vorallem, dass im Anhängebetrieb das max. zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs nicht überschritten wird! Das wird gerne vergessen...
ja ok.. nur da steig ich im fahrzeugschein grad nicht durch... unter: F.1 Technisch zulässige gesamtmasse in KG ist doch das fahrzeug allein oder? ist dort mit 1850KG angegeben..
dann O.1 technisch zulässige anhängelasst gebremst: 1300KG O.2 ungebremst: 685 KG
unter punkt 8 steht dann: Zulässige maximale Achslast die beträgt 950 - 960 KG
und unter punkt 12 steht noc heine zeile: z. 7.2 1000 B.Anh-Betrieb ... *zul. ges. gew. d. zuges. max. 3085KG
lg
schmidtler
Zitat:
Original geschrieben von schmidtler
ja ok.. nur da steig ich im fahrzeugschein grad nicht durch... unter: F.1 Technisch zulässige gesamtmasse in KG ist doch das fahrzeug allein oder? ist dort mit 1850KG angegeben..Zitat:
Original geschrieben von tnt1000
Außerdem wichtig ist vorallem, dass im Anhängebetrieb das max. zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs nicht überschritten wird! Das wird gerne vergessen...
dann O.1 technisch zulässige anhängelasst gebremst: 1300KG O.2 ungebremst: 685 KGunter punkt 8 steht dann: Zulässige maximale Achslast die beträgt 950 - 960 KG
und unter punkt 12 steht noc heine zeile: z. 7.2 1000 B.Anh-Betrieb ... *zul. ges. gew. d. zuges. max. 3085KG
lg
schmidtler
Ist eigentlich ganz einfach:
1) Technisch zulässige Gesamtmnasse des Fahrzeugs bezieht sich auf das Fahrzeug selbst bei maximal zulässiger Beladung.
2) Technisch zulässige Anhängelast bezieht sich auf den Anhänger.
3) Zulässiges Gesamtgewicht des Zuges bezieht sich auf die Kombination (den Zug) aus Fahrzeug und Anhänger.
In dem konkreten Fall könnte rechnerisch die Summe aus 1 und 2, also 3150kg als Gesamtgewicht des Zuges infrage kommen, aber das ist unter Punkt 12 leicht abgesenkt, auf 3085kg.
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wen du die kennzeichen noch hast kann ich dir helfen das auto hier anzumelden dauert 1 monat bis der export zertifikat ankommt :-)