VCDS ausleihen
Hab grad meim stöbern was gefunden was für manche sicherlich Interessant sein könnte.
VCDS ist ja bekanntlich sehr teur und wenn man es nur ein 2 mal benutz lohnt es sich auch nicht für 389€ einen Vollversion zu kaufen. Bei diesem Anbieter kann man für eine kleine Leihgebühr von 9,99€/Tag ausleihen.
Ich finde das könnte für einige hier die nur 1 2 Sachen an ihrem Dicken Codieren wollen sicherlich sehr rentabel sein.
Was haltet ihr davon?
Beste Antwort im Thema
Ich biete die V1 als Leihgeräte an. Kam schon zweimal vor, als ich dass die Kunden nach Erhalt reklamiert hatten, und dass das Interface nicht geht.
Hab dann direkt ein Ersatzgerät geschickt, das kostenlos.
Kommt halt mal vor bei den V1.
Die Kaution ist eher für mutwillig Schäden oder Verlust gedacht.
Ansonsten muss sich glaub ich niemand beschweren, ich behandle meine Kunden immer fair.
33 Antworten
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 1. Februar 2016 um 20:11:29 Uhr:
Alle.
Jedes System hat seine Vor- u. auch Nachteile.
Ok z.b VCDS
Zitat:
@Polat58 schrieb am 1. Februar 2016 um 20:21:18 Uhr:
Ok z.b VCDSZitat:
@Golfschlosser schrieb am 1. Februar 2016 um 20:11:29 Uhr:
Alle.
Jedes System hat seine Vor- u. auch Nachteile.
Ich weis ist bisschen zu viel verlangt aber kannst du mir vielleicht eine Liste machen dann würde ich die mal studieren
Du kannst hier das Forum studieren, dann weißt du Bescheid.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 1. Februar 2016 um 20:29:39 Uhr:
Du kannst hier das Forum studieren, dann weißt du Bescheid.
Ok danke dir trotzdem hab verstanden
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Zitat:
Wozu hat die dt. Regierung das Fernabsatzgesetz erfunden?
Einfach bestellen, nutzen, zurückschicken.
Software ist vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Damit Vögel wie Du nicht jeden Online Händler ruinieren können *kopfschüttel*
Die Software interessiert nicht, die gibt es kostenlos für jeden per Download. Der Adapter ist das spannende Teil und der ist nicht vom Widerruf ausgeschlossen, auch wenn manche Vertreiber das behaupten. Aber in der Regel benötigt der Kunde das Ding ja ohnehin länger als 14 Tage und wenn mal einer das Gerät zurück gibt, ist das für den Verkäufer auch kein Drama, dann geht es halt an den nächsten Kunden. Ein Rest von Mitnahmeeffekt bleibt natürlich, aber das ist überall so.
Das halte ich aber für sehr gewagte Aussagen.
Da hat dann ein vermeintlicher Kunde die drei möglichen Fin´s verbraten und sagt dann April, April. Es wird auch kaum ein Reseller den Counter zurücksetzen können.
Zitat:
@rsepsilon schrieb am 13. Dezember 2018 um 17:14:59 Uhr:
Die Software interessiert nicht, die gibt es kostenlos für jeden per Download. Der Adapter ist das spannende Teil und der ist nicht vom Widerruf ausgeschlossen, auch wenn manche Vertreiber das behaupten. Aber in der Regel benötigt der Kunde das Ding ja ohnehin länger als 14 Tage und wenn mal einer das Gerät zurück gibt, ist das für den Verkäufer auch kein Drama, dann geht es halt an den nächsten Kunden. Ein Rest von Mitnahmeeffekt bleibt natürlich, aber das ist überall so.
Das ist leider nicht so!
Wollte auch einen Hex V2 zurückgeben und einen Hex Net dafür kaufen. Hatte damit auch nichts codiert!
Der Kundenservice sagte, wenn das Garantieband am Koffer beschäftigt bzw. Entfernt worden ist, können Sie diesen nicht mehr zurücknehmen und weiterverkaufen..... fand ich schade. Somit musste ich den Hex V2 selber verkaufen und habe mir dann auch den Hex Net gekauft....
Gruß
Marco
Zitat:
@Marco1969 schrieb am 14. Dezember 2018 um 09:14:53 Uhr:
Zitat:
@rsepsilon schrieb am 13. Dezember 2018 um 17:14:59 Uhr:
Die Software interessiert nicht, die gibt es kostenlos für jeden per Download. Der Adapter ist das spannende Teil und der ist nicht vom Widerruf ausgeschlossen, auch wenn manche Vertreiber das behaupten. Aber in der Regel benötigt der Kunde das Ding ja ohnehin länger als 14 Tage und wenn mal einer das Gerät zurück gibt, ist das für den Verkäufer auch kein Drama, dann geht es halt an den nächsten Kunden. Ein Rest von Mitnahmeeffekt bleibt natürlich, aber das ist überall so.Das ist leider nicht so!
Wollte auch einen Hex V2 zurückgeben und einen Hex Net dafür kaufen. Hatte damit auch nichts codiert!Der Kundenservice sagte, wenn das Garantieband am Koffer beschäftigt bzw. Entfernt worden ist, können Sie diesen nicht mehr zurücknehmen und weiterverkaufen..... fand ich schade. Somit musste ich den Hex V2 selber verkaufen und habe mir dann auch den Hex Net gekauft....
Gruß
Marco
Vorsicht.
Soweit ich mich erinnere ging es bei dir um einen Umtausch weil "anders überlegt".
Das ist natürlich etwas anderes wie ein Upgrade zu wollen, das geht natürlich immer.
Zitat:
@Marco1969 schrieb am 14. Dezember 2018 um 09:14:53 Uhr:...
Das ist leider nicht so!
Wollte auch einen Hex V2 zurückgeben und einen Hex Net dafür kaufen. Hatte damit auch nichts codiert!Der Kundenservice sagte, wenn das Garantieband am Koffer beschäftigt bzw. Entfernt worden ist, können Sie diesen nicht mehr zurücknehmen und weiterverkaufen..... fand ich schade. Somit musste ich den Hex V2 selber verkaufen und habe mir dann auch den Hex Net gekauft....
Gruß
Marco
Da hat Dir der "Kundenservice" einen vom Pferd erzählt und hatte damit offenbar Erfolg. Das ist halt ein unseriöser Händler, der sich nicht um das geltende Recht schert, außer wenn es für ihn selbst von Vorteil ist. Da ich zu meinem nachträglichen Bedauern selbst dort gekauft habe, kenne ich auch deren Widerrufsbelehrung und weiß, dass die fehlerhaft und irreführend ist. Insofern hast Du dort sogar ein unbefristetes Widerrufsrecht, die 14 Tage-Frist läuft nämlich erst ab Erhalt einer gesetzmäßigen Widerrufsbelehrung. Aber - das hast Du ja gemerkt - man wird sie wohl im Ernstfall zur Wahrung seiner Rechte verklagen müssen und da das kaum jemand macht, kommen sie damit ganz gut durch. Was es aber nicht besser macht.
Mein Bauchgefühl sagt da etwas völlig anderes. Ich kann mir grad nicht vorstellen, dass die Händler benutze Ware zurücknehmen müssen. Wenn man das Teil im Laden kauft, hat man schließlich gar kein Rückgaberecht.
Das ist klar, es geht hier nur um das Widerrufsrecht im Fernabsatzgeschäft (-> § 312g BGB). Über dessen Sinn lässt sich natürlich auch streiten, aber es ist geltendes Recht und jeder, der per Internethandel verkauft, weiß, dass er daran gebunden ist. Wenn Du über das Internet z. B. eine Speicherkarte oder Festplatte in versiegelter Verpackung kaufst, darfst Du sie auspacken, ausprobieren und trotzdem innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurück geben. Die geöffnete Verpackung darf Dir der Händler dann nicht anlasten, ein Problem hat der Kunde nur, wenn der Artikel selbst von ihm beschädigt wird. Es ist sogar gerade der Sinn des Widerrufsrechts, dass der Kunde die im Fernhandel gekaufte Ware ausprobieren können muss, bevor das Geschäft für ihn verbindlich wird und dafür muss er sie natürlich auspacken und benutzen dürfen. Dass der Händler die Ware anschließend neu verpacken oder nur noch mit Preisnachlass verkaufen kann, gehört eben zu dieser Art des Geschäfts dazu und muss in die Preise einkalkuliert werden, dafür spart er gegenüber dem Stationärhandel an anderer Stelle. Von diesen Regeln sind diverse Geschäfte ausgenommen, von denen hier aber nichts einschlägig ist.
Zitat:
@rsepsilon schrieb am 14. Dezember 2018 um 13:08:13 Uhr:
Das ist klar, es geht hier nur um das Widerrufsrecht im Fernabsatzgeschäft (-> § 312g BGB). Über dessen Sinn lässt sich natürlich auch streiten, aber es ist geltendes Recht und jeder, der per Internethandel verkauft, weiß, dass er daran gebunden ist. Wenn Du über das Internet z. B. eine Speicherkarte oder Festplatte in versiegelter Verpackung kaufst, darfst Du sie auspacken, ausprobieren und trotzdem innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurück geben. Die geöffnete Verpackung darf Dir der Händler dann nicht anlasten, ein Problem hat der Kunde nur, wenn der Artikel selbst bei ihm beschädigt wird. Es ist sogar gerade der Sinn des Widerrufsrechts, dass der Kunde die im Fernhandel gekaufte Ware ausprobieren können muss, bevor das Geschäft für ihn verbindlich wird. Dass der Händler die Ware anschließend neu verpacken oder nur noch mit Preisnachlass verkaufen kann, gehört eben zu dieser Art des Geschäfts dazu und muss in die Preise einkalkuliert werden, dafür spart er gegenüber dem Stationärhandel an anderer Stelle. Von diesen Regeln sind diverse Geschäfte ausgenommen, von denen hier aber keine einschlägig ist.
Nicht jeder hier ist juristisch so Fitt.
Bei ihm waren die 14 Tage abgelaufen und er wollte da HEX-V2 zurückgeben, das wurde abgelehnt.
War das jetzt nicht rechtens? Bitte nutz doch verständliche kurze Sätze, damit wir alle verstehen wer sich falsch verhalten hat.
Wann er zurück geben wollte, weiß ich nicht.
Innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt hatte er auf jeden Fall ein Widerrufsrecht und zwar auch, wenn das "Garantieband" entfernt und der Adapter benutzt wurde.
Wenn es nach Ablauf von 14 Tagen war, ist es juristisch komplizierter. Dann kommt es darauf an, ob die Frist wirksam zu laufen begonnen hat. Das ist nur der Fall, wenn der Verkäufer korrekt über die Widerrufsmöglichkeit belehrt hat. Ohne oder mit falscher Widerrufsbelehrung läuft die Frist nicht und dann kann auch noch später widerrufen werden. Und da findet sich nun in der Widerrufsbelehrung von PCI dieser Satz:
"Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind entsiegelte Waren mit Softwareprodukten!".
Die Hervorhebung durch Fettdruck ist so im originalen Text von PCI. Das ist zweifelsfrei nicht mit der zwingenden gesetzlichen Regelung vereinbar und da das die Widerrufsbelehrung unwirksam macht, gibt es auch keine 14-Tages-Frist, sondern es kann auch noch danach widerrufen werden.
Hast du PCI mal darauf angesprochen? Hier ist vermutlich niemand in der Lage das zu bewerten was du ausführst.