V70 MY2002 Totalschaden
So, nachdem ich in den letzten 15 Jahren vor größeren Unfällen verschont blieb, hat es nun ordentlich gekracht.
Unfall an der Einmündung einer Landstrasse., E400CDI mit mehr als 100km/h gegen meinen praktisch stehenden V70. Im Frontbereich knallte der Daimler dann voll rein.
2 Personen im DB völlig unverletzt, meine Frau und ich ebenfalls völlig unverletzt. Reiner Sachschaden, also sehe ich das alles positiv. Die Fahrgastzelle des V70 ist völlig unversehrt, der gesamte Frontbereich ist komplett zerstört.
Jetzt zum Grund meines Beitrages. Ich bin völlig perplex über die Angebote von Schrotthändlern für den Wagen.
Könnt Ihr Euch vorstellen, was die Online- Restwertbörse an den Tag brachte ?
Zu den Eckdaten: EZ 4/02, 144.000 km, Premium D5, Leder, KlimaA, ESSH, Metallic, GSM, RTI.
Wiederbeschaffungswert aktuell 18.000 Brutto, Reparaturkosten ohne Motorprüfung bzw. Prüfung der äußerllich einwandfreien Aggregate 20.000 Brutto.
Was denkt Ihr bringt der Wagen ?
(Gutachter hier bitte mal zurückhalten, danke).
19 Antworten
Teilschuld. Über den Anteil streiten sich die Versicherungen. Über die Änderung der Einstufung kann ich noch nichts sagen. Meine 35%in HP/VK sehe ich allerdings schwinden.
@soulmate:
So wie Du den Unfall beschreibst, wolltest Du wohl auf die Bundesstrasse auffahren und hast den Daimler 'übersehen' und hast - mit der Schnauze schon auf der B stehend - angehalten. Dann ist der Daimler eingeschlagen.
Sehe ich das so korrekt? Wenn also Schuldverteilung dann sicherlich Teilschuld für den Daimlerfahrer wegen z.B. überhöhter Geschwindigkeit. Hauptschuld bei Dir wegen Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit...
Bitte nicht böse sein aber 'Teilschuld' würde bedeuten, dass ein Teil Deines Schadens von der gegenerischen Haftpflichtversichrung bezahlt wird. Dies scheint aber laut Deiner Beispielrechnung der Erstattungen nicht der Fall zu sein. Also: Hauptschuld bei Dir....
In diesem Sinne dann für die Zukunft unfallfreie Fahrt...
Gruß
Steve
Zitat:
Original geschrieben von SteveT6
Bitte nicht böse sein aber 'Teilschuld' würde bedeuten, dass ein Teil Deines Schadens von der gegenerischen Haftpflichtversichrung bezahlt wird. Dies scheint aber laut Deiner Beispielrechnung der Erstattungen nicht der Fall zu sein.
Im Prinzip richtig. Aber da soulmate ja etwas von SB schreibt, ist eine Vollkasko mit betetiligt, und dann kannst Du nach dem sog. Quotenvorrecht abrechnen. Etwas kompliziert, aber im Prinzip schieben dann nur Dein eigener Kaskoversicherer und der gegnerische Haftpflichtversicherer im Innenverhältnis nach den jew. geltenden Teilungsabkommen Quoten hin und her. Man kann bei bestimmten Konstellationen sogar den Selbstbehalt und Prämienverlust über das Quotenvorrecht wiederbekommen.
Das sagen einem übrigens die Autohändler, die gerne mal Schadensregulierung machen, nicht. Also besser einen kompetenten RA aufsuchen. Kosten trägt i.d.R. - da Quotale Haftung - die gegenerischen Haftpflicht....
Gruß, Hagen
Habe dazu gerade noch ein paar Links gefunden, bevor ich das hier erklären muß.... 😉
Rechenbeispiel
Gruß, Hagen
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Zitat:
Original geschrieben von soulmate
welche Rechnung ?
18.000 Eur Wiederbeschaffungswert aktuell
für einen vergleichbar ausgestatteten Wagen dieses Baujahres, ähnliche KM-Leistung./. 300 EUR SB
./. 8.760 EUR die in der Verwertungsbörse als Maximalgebot von einem Händler geboten wurden
= Erstattung 8.940 EUR.
Weitere 8.760 kriege ich dann vom verwertenden Händler.
OK, jetzt hab ichs kapiert. Hatte noch keinen Totalschaden, bei meinem R4 war der Zeitwert noch 200DM über dem Schaden *g*. Also die Kohle genommen und ab dafür.
Bei der Summe was man bekommt muß man sicher vor allem auf die Extras schauen. Navi, größtes Radio und LEderausstattung dürften zB einiges ausmachen. UNd natürlich ob das im Osten repariert werden kann...
Rapace