UVV Prüfung bei Firmenleasing - Wie läufts bei Euch?

VW Passat

Moin,

eine Frage an die Firmenwagenfahrer und die (Selbst-)Abholung Eures neuen KFZ:

Wie handhabt Euer Unternehmen die Regelungen zur UVV Prüfung?
Insbesondere bei Erstübergabe?

Bisher habe ich meine Firmenautos immer in der Autostadt abgeholt (bis heute 5 KFZ), das Thema UVV war damals noch nicht präsent. Nun geht das bei uns nicht mehr, weil in der Autostadt keine UVV Erstprüfung durchgeführt wird. Dies passiert nur beim Händler. Danach folgt dann noch die UVV Einweisung durch einen Dienstleister an den Fahrer. Das ist ortsunabhängig und wäre auch in der Autostadt möglich.
Das ich nicht mehr selbst in WOB abholen kann, finde ich schön blöd, zudem wird mein neues Auto nun beim Händler in 850km (anstatt 240km bis WOB) Entfernung ausgeliefert.

Bei der Nachforschung via Google habe ich zwar viele Artikel zum Thema gefunden, aber da stehen immer viele Optionen für die Durchführbarkeit drin. Daher interessiert mich mehr die gelebte Praxis.

Das ist sicher kein absolutes Passat-Thema, da hier aber viele Firmenleasing-Nutzer mitlesen ein nicht völlig abwegiges Forum. Mods: Bitte ggfs. verschieben.

Gruß
Stefan

Beste Antwort im Thema

Da hat ein Lobbyist mal wieder von der Öffentlichkeit fast unbemerkt eine Nische zum nachhaltigen Geldabgreifen für seine Branche gefunden und sicher fett Bonus für abkassiert - Respekt 😉.
(Nach Warnwesten, Feinstaubplaketten, mitzuführende Alkoholtester in Frankreich, permanent Licht an in einigen Ländern, Brandmelderpflicht, Glühlampenverbot, Staubsaugerleistungsgrenzen, EEG-Zwangsumlagen, .. Denen fällt immer wieder was eigentlich Unnützes ein, um - per Gesetz oder Verordnung - über einen Millionenmultiplikator richtig Kohle zu scheffeln...).

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Zitat:

@Konvi schrieb am 30. Dezember 2015 um 18:18:17 Uhr:


… von der Öffentlichkeit fast unbemerkt …

Gut, dass du das sagst, ich habe das bis jetzt ja auch noch nicht bemerkt, muss ich mich als one-man-show also auch nicht weiter drüm kümmern 😰😉

Für die Berufsgenossenschaft im Schadensfall eine Möglichkeit mehr, sich beim Fehlen des Nachweises dieser Prüfung Schadlos zu halten.

Ich habe ein Mail an unsere Stammwerkstatt geschrieben und überlasse diese unnütze Geldmacherei nur denen.

So ein Schwachsinn.

Das Auto wir dadurch kein bisschen sicherer... TYPISCH DEUTSCH... unerträglich....

Zumindest werden die Firmen dadurch gezwungen, sich ernsthaft mit dem Thema Ladungssicherung in Firmenfahrzeugen (speziell Kombi PKW) zu beschäftigen. Ein Werkzeugkoffer wird beim Aufprall zum Geschoss, das mühelos eine Rücksitzbank durchschlagen kann.
Wenn die Witwe dann keinen Cent Hinterbliebenenrente von der BG bekommt, ist das Geschrei wieder groß. Aber auch das ist typisch Deutsch.

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Da hast du recht. Aber für die Ladungssicherung sehe ich mich bisher immer selbst verantwortlich (privat wie geschäftlich). Schließlich will ich mich nicht selbst verletzten....

Ich hatte auch so einen Aufkleber drinnen.

Klar kann man da wieder von Bürokratie reden aber bei den billige Leasingraten, der schnellen Abwicklung und dem Onlineverkauf von Fahrzeugen ist es schon nicht schlecht wenn da vorher mal jemand drüber schaut.

In der Hektik eines großen Autohauses kommt es durchaus vor das mal Einzelteile vergessen werden oder Winterreifen falsch drangeschraubt werden. Nur weil das Neuwagen sind heißt das nicht das sie fehlerfrei zum Endbenutzer gelangen.

...und jährlich muss ich das machen, damit die Werkstatt doppelt verdient und die Wettbewerbersfähigkeit durch diese tausend Kleinigkeiten deutscher Unternehmen immer weiter sinkt.

Sorry dafür habe ich kein Verständnis.

Eine jährliche Überprüfung ist wirklich überflüssig. Wo bleibt da der Vorteil eines Neuwagens erst nach drei Jahren bei der Hauptuntersuchung vorstellig zu werden?

Zitat:

@Rockport1911 schrieb am 2. Januar 2016 um 18:53:37 Uhr:


In der Hektik eines großen Autohauses kommt es durchaus vor das mal Einzelteile vergessen werden oder Winterreifen falsch drangeschraubt werden. Nur weil das Neuwagen sind heißt das nicht das sie fehlerfrei zum Endbenutzer gelangen.

Dass die Notwendigkeit, einen weiteren als sinnlos empfundenen Arbeitsschritt in die sowieso schon hektischen Abläufe zu integrieren, dabei irgendwas besser macht, halte ich allerdings für ein Gerücht.

Wirklich was bringen würde das aber nur, wenn tatsächlich Dinge geprüft, bzw. bei Bedarf auch nachgerüstet werden müssten, die auch bei Neuwagen nicht selbstverständlich gegeben sind. Da fällt mir allerdings spontan nur die Ausrüstung mit Warnwesten für alle Passagiere, und vielleicht noch der Feuerlöscher ein. Warum das aber nicht dem Fuhrparkleiter des Arbeitgebers überlassen werden kann, erschließt sich mir auch nicht.

Und nicht vergessen: Fensterscheibensaugnapfbefestigungen für ein mobiles Navi sind in Firmenfahrzeugen nicht erlaubt (was ich im übrigen auch richtig finde, denn die entwickeln sich auch zu einem Geschoss, wenn es mal kracht)!

Sind Saughalter für das Telefon auch verboten? Da könnte ich gleich mal schauen was der Festeinbau kostet.

Zitat:

@papalf schrieb am 4. Januar 2016 um 10:23:22 Uhr:


Sind Saughalter für das Telefon auch verboten? Da könnte ich gleich mal schauen was der Festeinbau kostet.

Ja, diese Saughalter für Navi/Telefon, die an der Scheibe festgesaugt werden, entsprechen nicht den UVV-Bestimmungen, zumal sie meistens auch den Sichtbereich behindern.

Da muss dann entweder eine Halterung her, die im Armaturenbereich festgeschraubt oder geklemmt wird oder eben am besten gleich eine BT-Lösung über die Boardelektronik.

Ich mag diesen Kabelsalat eh nicht, so dass für mich nur Festeinbau-Navi und BT-FSE in Frage kommen. Das Handy bleibt entweder in der Jacke/Tasche oder kommt in die Ladeschale mit Außenantennenkopplung.

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