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UVV Prüfung bei Firmenleasing - Wie läufts bei Euch?

VW Passat

Moin,

eine Frage an die Firmenwagenfahrer und die (Selbst-)Abholung Eures neuen KFZ:

Wie handhabt Euer Unternehmen die Regelungen zur UVV Prüfung?

Insbesondere bei Erstübergabe?

Bisher habe ich meine Firmenautos immer in der Autostadt abgeholt (bis heute 5 KFZ), das Thema UVV war damals noch nicht präsent. Nun geht das bei uns nicht mehr, weil in der Autostadt keine UVV Erstprüfung durchgeführt wird. Dies passiert nur beim Händler. Danach folgt dann noch die UVV Einweisung durch einen Dienstleister an den Fahrer. Das ist ortsunabhängig und wäre auch in der Autostadt möglich.

Das ich nicht mehr selbst in WOB abholen kann, finde ich schön blöd, zudem wird mein neues Auto nun beim Händler in 850km (anstatt 240km bis WOB) Entfernung ausgeliefert.

Bei der Nachforschung via Google habe ich zwar viele Artikel zum Thema gefunden, aber da stehen immer viele Optionen für die Durchführbarkeit drin. Daher interessiert mich mehr die gelebte Praxis.

Das ist sicher kein absolutes Passat-Thema, da hier aber viele Firmenleasing-Nutzer mitlesen ein nicht völlig abwegiges Forum. Mods: Bitte ggfs. verschieben.

Gruß

Stefan

Beste Antwort im Thema

Da hat ein Lobbyist mal wieder von der Öffentlichkeit fast unbemerkt eine Nische zum nachhaltigen Geldabgreifen für seine Branche gefunden und sicher fett Bonus für abkassiert - Respekt ;).

(Nach Warnwesten, Feinstaubplaketten, mitzuführende Alkoholtester in Frankreich, permanent Licht an in einigen Ländern, Brandmelderpflicht, Glühlampenverbot, Staubsaugerleistungsgrenzen, EEG-Zwangsumlagen, .. Denen fällt immer wieder was eigentlich Unnützes ein, um - per Gesetz oder Verordnung - über einen Millionenmultiplikator richtig Kohle zu scheffeln...).

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Was wird da gemacht? Der Händler hat mir die Karre vor die Tür gestellt und fertig ;)

http://...olkswagen-nutzfahrzeuge.de/.../uvv-pruefung.html

Gilt für alle gewerblich genutzte Fahrzeuge.

Interessiert bei uns allerdings niemanden.

Da geht es um Nutzfahrzeuge, darunter fällt ja kaum ein Passat.

Der Link ist von der VW Nutzfahrzeugsparte.

Die UVV Prüfung ist aber eigentlich für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge vorgeschrieben. Und da ist es egal ob es ein NFZ oder ein PKW ist.

https://www.vbg.de/apl/uvv/12/57.htm

Da steht es doch:

Für Personenkraftwagen und Krafträder gilt eine Sachkundigenprüfung als durchgeführt, wenn über eine vom Hersteller vorgeschriebene und ordnungsgemäß durchgeführte Inspektion ein mängelfreies Ergebnis einer autorisierten Fachwerkstatt vorliegt, das auch die Prüfung auf arbeitssicheren Zustand (z. B. in Bezug auf Vorhandensein und Zustand der Warnkleidung sowie der Einrichtungen zur Ladungssicherung) ausweist.

 

 

Zum Thema Sicherheitsweste, verhalten bei Unfall und Ladungssicherheit habe ich einmal eine Unterweisung von einem Sachkundigen Kollegen bekommen.

Zitat:

Wie handhabt Euer Unternehmen die Regelungen zur UVV Prüfung?

Insbesondere bei Erstübergabe?

Bei uns klebt bei Erstübergabe der ausliefernde Händler so einen "UVV-Sticker" ins Auto, legt irgendeinen Schrieb in die Servicemappe und die Sache ist erledigt.

Später wird dann mit jeder Inspektion (die ja mindestens 1x pro Jahr ansteht) von der ausführenden Werkstatt ebenfalls solch ein "UVV-Sticker" ins Auto geklebt und ein weiterer Zettel kommt in die Servicemappe.

Bei uns wird die UVV erst so nach und nach gemacht, habe den Passat im Mai von einem Münchner Händler geholt, den hat das null interessiert. Da die 4ma die UVV nun haben will bzw. kontrolliert, habe ich sie im Juli bei meinem Händler vor Ort machen lassen. 25 Euro und ca. 30 Minuten, allerdings keinen Aufkleber in der Tür, nur ein Schreiben, welches von mir (nach Unterschrift von der Geschäftsleitung) zum Serviceheft gelegt wurde.

Da ich keinen Aufkleber in der Tür habe, muss ich selbst im nächsten Jahr drandenken die Prüfung erneuern zu lassen.

Wie ist das denn bei einzelnen Freiberuflern? Hatte bisher von UVV noch nie was gehört, hat einem ja auch nie jemand was zu gesagt.

Muss ich das auch machen? Eigentlich ist mir das aber auch egal, ich fahre die ja eh nur ein Jahr.

Und das soll bei einem NEUwagen gemacht werden? Das finde ich lächerlich. Hast du denn bei der Neuwagenabholung bereits deine Ein- und Aufbauten sowie dauerhafte Ladung dabei?

Bei uns ist die Abholung in WOB übrigens auch nicht machbar. Der AG wünscht das nicht. Nur keine Annehmlichkeiten in Verbindung mit dem Fahrzeug für den Fahrer ;)

Hallo,

wer sich bei Interesse mal intensiver damit auseinandersetzen will, dem empfehle ich diesen Artikel:

http://www.flotte.de/.../...g-im-fuhrpark-nach-dguv-vorschrift-70.html

Es geht nicht nur um LKW, auch um PKW die dienstlich genutzt werden. Ob es Grenzen für Unternehmensgrößen gibt, kann ich nicht sagen. Ich bin ja auch nur der Fahrer und nicht der Fuhrparkverwalter.

Interessant wäre es, wenn Ihr mal schreibt, wieviele PKW bei Euch im Unternehmen im Einsatz sind. Bei uns sind es ca. 2.500 - 3.000 in ganz Deutschland.

Die Prüfung muß auch im ersten Jahr gemacht werden, und um hier gleich einen sauberen Startpunkt zu setzen, macht man das bei uns wohl bei der Auslieferung. Verpflichtend ist das aber wohl nicht.

Ich könnte auch weiterhin direkt beim Hersteller abholen, wenn es nicht eben diese initiale Prüfung (mit entsprechender Plakette) geben würde. Aber vielleicht hat man das auch gestrichen/verhindert, weil es irgendeinen geldwerten Vorteil darstellt. Dann kommt wieder das Compliance-Thema ;-((

Gruß

Stefan

Zitat:

@sbe schrieb am 30. Dezember 2015 um 11:06:28 Uhr:

Interessant wäre es, wenn Ihr mal schreibt, wieviele PKW bei Euch im Unternehmen im Einsatz sind. Bei uns sind es ca. 2.500 - 3.000 in ganz Deutschland.

Bei uns sind so ca. 50-60 Fahrzeuge im Fuhrpark.

Ein- und Aufbauten sowie dauerhafte Ladung (siehe Beitrag von Jason_V.) gibt es bei uns nicht, sind ganz normale Limos/Kombis.

Die Größe des Fuhrparkes spielt vermutlich keine Rolle, bei uns 7 - 8 Fahrzeuge.

Wohl eher ein Thema der Haftung im Falle eines Unfalles, wer was bezahlt, BG oder BU - Versicherung.

Oder im schlimmsten Fall könnte die Geschäftsführung haften.

Da es die Firma zahlt gehe ich auf Nummer sicher und lasse es machen.

Bei vielen Firmen schon lange Standard, bei uns noch nicht sooo lange und erst auf Rückfrage von einem Kollegen bei der Führung. Sein Autohaus hatte Ihn angesprochen und dem Auto die Plakette verpasst

Einmal im Jahr UVV, bei einem Neuwagen schon abgefahren.

Da hat ein Lobbyist mal wieder von der Öffentlichkeit fast unbemerkt eine Nische zum nachhaltigen Geldabgreifen für seine Branche gefunden und sicher fett Bonus für abkassiert - Respekt ;).

(Nach Warnwesten, Feinstaubplaketten, mitzuführende Alkoholtester in Frankreich, permanent Licht an in einigen Ländern, Brandmelderpflicht, Glühlampenverbot, Staubsaugerleistungsgrenzen, EEG-Zwangsumlagen, .. Denen fällt immer wieder was eigentlich Unnützes ein, um - per Gesetz oder Verordnung - über einen Millionenmultiplikator richtig Kohle zu scheffeln...).

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