US-Style erlaubt?
Hey Leute,
ein kollege hat an seinem Audi A4 b5 die blinker mit us style , sprich sie leuchten dauerhaft.
er meinte der tüv habe nichtmal was dazu gesagt, man könnte das bei jedem wagen nachrüsten.
nun wollte ich fragen ob einer von euch schon erfahrungen damit gemacht hat?
Sieht ja schon lässig aus, aber an mein auto kommen nur legale sachen 😛
danke für eure hilfe !
lg, alex
P.S.:
quasi sowas --> http://www.mod-brain.de/.../S3_US_blinker_40_007.jpg
nur für golf 2 🙂
Beste Antwort im Thema
Nein, nach wie vor nicht erlaubt! Dauerbeleuchtung nur im Rahmen der erlaubten Standlichter (bis zu 4 Leuten) in der Farbe weiß. Gelbe Dauerbeleuchtung unzulässig....
Siehe hierzu StVZO, §51 Begrenzungsleuchten ....
"....Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. ..."
Um auch gleich die nächste Frage zu beantworten (Was passiert denn schon groß, wenn ich´s trotzdem mache!?):
Kleinliche Menschen und Uniformträger nennen das "Manipulation einer lichttechnischen Anlage", führt zum Erlöschen der "Allgemeinen Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeuges" und kostet 135€ + 3 Punkte....
28 Antworten
Wieso ungerecht? Wenns illegal ist und er an den richtigen gerät, hilft das dem EssenerGolf auch nicht
Bau dir die hässlichen Klarglasblinker mit Standleuchten ein, dazu scheinis mit Standlichtringen ala BMW.
Und du hast doch quasi das was du willst, auf legalem Weg...
Genau und dann bitte der Vollständigkeithalber noch die guten Spiegel im M3 Style montieren....
Hiiiiilfe, die nächste Kirmesbude im Bau.....
Du hast vergessen, das es dann schon blinker in den M Spiegeln haben sollte.
Gibt es die eigentlich mit Standlicht, wäre das erlaubt?
Vielleicht baue ich die dann an meinen recht orginalen Edition One... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Extrem36
er meinte der tüv habe nichtmal was dazu gesagt,
du solltest es vermeiden, im auto deines kumpels zu fahren!
gut möglich, das der schlampig arbeitende tüv'ler auch andere gravierende mängel "übersehen" hat! 🙄
"...ihre fahrt ist hiermit beendet! das fahrzeug wird zur endgültigen klärung des sachverhaltes durch den amtlich bestellten gutachter zur polizeilichen verwahrstelle gebracht..."Zitat:
was wollen die Uniformierten dann sagen?..
Zitat:
kann mich die polizei immer noch dafür verantwortlich machen, dass ich kein verkehrsgerechtes Fahrzeug besitze?
guck mal in der stvo wer für den regelkonformen zustand des fahrzeuges - das er führt - verantwortlich ist...! 😉
von polizei, tüv oder dem werten herrn papa (der in deinem fall als fahrzeughalter ebenfalls noch 3punkte nebst geldstrafe kassiert! - da er den betrieb des fahrzeuges ermöglicht hat) steht da nix...
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Freunde es is doch Geschmackssache ..... wenn es gefällt, der soll es machen und wenn nicht soll es sein lasssen! Ich finde es passt mit dem Standlicht zu den Fadenkreuzschenwerfern .
Zitat:
Original geschrieben von EssenerGolf
Freunde es is doch Geschmackssache ..... wenn es gefällt, der soll es machen und wenn nicht soll es sein lasssen!
Es hat auch niemand etwas anderes behauptet 😉
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
du solltest es vermeiden, im auto deines kumpels zu fahren!Zitat:
Original geschrieben von Extrem36
er meinte der tüv habe nichtmal was dazu gesagt,
gut möglich, das der schlampig arbeitende tüv'ler auch andere gravierende mängel "übersehen" hat! 🙄
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
"...ihre fahrt ist hiermit beendet! das fahrzeug wird zur endgültigen klärung des sachverhaltes durch den amtlich bestellten gutachter zur polizeilichen verwahrstelle gebracht..."Zitat:
was wollen die Uniformierten dann sagen?..
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
guck mal in der stvo wer für den regelkonformen zustand des fahrzeuges - das er führt - verantwortlich ist...! 😉Zitat:
kann mich die polizei immer noch dafür verantwortlich machen, dass ich kein verkehrsgerechtes Fahrzeug besitze?
von polizei, tüv oder dem werten herrn papa (der in deinem fall als fahrzeughalter ebenfalls noch 3punkte nebst geldstrafe kassiert! - da er den betrieb des fahrzeuges ermöglicht hat) steht da nix...
bist ja n ganz schlauer wie ich sehe 🙂
und nein, das fahrzeug ist lediglich auf mich zugelassen, nicht auf meinen werten herrn papa. erlaub dir mal keine urteile 😉
Zitat:
Original geschrieben von Golf Cl
Du hast vergessen, das es dann schon blinker in den M Spiegeln haben sollte.
Gibt es die eigentlich mit Standlicht, wäre das erlaubt?
Könnte jemand noch was sinnvolles hierzu sagen?
Ich bin kein Experte, aber ich glaube dass das zu hoch ist für Standlicht
Zitat:
Original geschrieben von EssenerGolf
also ich war mit der Beleuchtung beim TÜV gewesen 😉 und da wurde mir gesagt beim austeigen , " Ihre Blinker leuchten dauerhaft , sind die kaputt" ? 😁😁 ich habe ihn dann erklärt das es normales Zusatzlicht ist und die nicht über die Blinker angesteuert sind ^^ Er hat sich erkundigt und stempel war drauf 😁 So schaut es bei mir aus
Lg Miro
das zeigt nur das dein prüfer keine ahnung hat und sich auch nicht richtig informiert hat 😉
grundsätzlich spricht nichts gegen ein standlicht etc. das problem liegt nur in der zulassung der leuchten. ein blinker is nunmal kein fernlicht....logisch oder?
somit hat der blinker nur eine zulassung als BLINKER! ein standlich hat eine zulassung als standlicht...merkt schon der eine oder andere was? richtig! man kann eben keinen blinker als standlich betreiben weil hierfür die nötige zulassung des blinkers fehlt. findet man nun einen blinker eine zulassung sowohl als blinker als auch als standlich hat dann ist da kein problem. sowas als beispiel (design und aussehen mal nebensache!) -> http://www.ebay.de/.../230355288912?...
damit kann und DARF man sowas auch machen. mit dem serien blinker aber leider nicht. ob das nun jemanden juckt oder ob wayne sagt das is ok spielt dabei erstmal keine rolle. das sind eben die regeln in deutschland.
dabei spielt es im übrigen auch keinerleo rolle was der tüv oder die polizei sagt. diese beiden können und dürfen nämlich nicht die stvo zu ihren gunsten auslegen. wen der tüv sagt es is erlaubt dann sülzt der eben n mist raus. den richtig wäre: es ist unter den oben genannten punkten erlaubt. rechts überholen is auch erlaubt....unter gewissen umständen 😉
also fazit:
wers geil findet kauft sich die oben verlinkten blinker und gut. alles andere hat eben keine zulassung.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
das zeigt nur das dein prüfer keine ahnung hat und sich auch nicht richtig informiert hat 😉Zitat:
Original geschrieben von EssenerGolf
also ich war mit der Beleuchtung beim TÜV gewesen 😉 und da wurde mir gesagt beim austeigen , " Ihre Blinker leuchten dauerhaft , sind die kaputt" ? 😁😁 ich habe ihn dann erklärt das es normales Zusatzlicht ist und die nicht über die Blinker angesteuert sind ^^ Er hat sich erkundigt und stempel war drauf 😁 So schaut es bei mir aus
Lg Mirogrundsätzlich spricht nichts gegen ein standlicht etc. das problem liegt nur in der zulassung der leuchten. ein blinker is nunmal kein fernlicht....logisch oder?
somit hat der blinker nur eine zulassung als BLINKER! ein standlich hat eine zulassung als standlicht...merkt schon der eine oder andere was? richtig! man kann eben keinen blinker als standlich betreiben weil hierfür die nötige zulassung des blinkers fehlt. findet man nun einen blinker eine zulassung sowohl als blinker als auch als standlich hat dann ist da kein problem. sowas als beispiel (design und aussehen mal nebensache!) -> http://www.ebay.de/.../230355288912?...
damit kann und DARF man sowas auch machen. mit dem serien blinker aber leider nicht. ob das nun jemanden juckt oder ob wayne sagt das is ok spielt dabei erstmal keine rolle. das sind eben die regeln in deutschland.
dabei spielt es im übrigen auch keinerleo rolle was der tüv oder die polizei sagt. diese beiden können und dürfen nämlich nicht die stvo zu ihren gunsten auslegen. wen der tüv sagt es is erlaubt dann sülzt der eben n mist raus. den richtig wäre: es ist unter den oben genannten punkten erlaubt. rechts überholen is auch erlaubt....unter gewissen umständen 😉
also fazit:
wers geil findet kauft sich die oben verlinkten blinker und gut. alles andere hat eben keine zulassung.
dank dir, genau sowas hab ich doch nur gesucht. ich finde die optik mit standlichtblinkern echt nett. mir ging es nicht direkt darum die originalblinker so hin zu pfuschen das sie standlicht haben. meine frage war eher, ob es allgemein erlaubt ist sowas dran zu haben. aber wie ich sehe, gibt es ja nichts was es nicht gibt. zubehörteile wie sand am meer 🙂
nochmals danke !
Wenn ihr euch das durchgelesen hättet, dann müsste ihr auch bemerkt haben oder zumindest auf dem Foto gesehn hab, dass ich diese Blinker mit Standlicht drin habe ...... nicht umsonst hätte ich geschrieben " Normales Zusatzlicht ist und NICHT über die blinker angesteuert werden"! Daraus ergibt sich das es sich hierbei um ganz normale Frontblinker mit Standlicht handelt,was man auf dem Foto auch sieht 😁
lg
Zitat:
Original geschrieben von EssenerGolf
Wenn ihr euch das durchgelesen hättet, dann müsste ihr auch bemerkt haben oder zumindest auf dem Foto gesehn hab, dass ich diese Blinker mit Standlicht drin habe ...... nicht umsonst hätte ich geschrieben " Normales Zusatzlicht ist und NICHT über die blinker angesteuert werden"! Daraus ergibt sich das es sich hierbei um ganz normale Frontblinker mit Standlicht handelt,was man auf dem Foto auch sieht 😁
lg
ja sry aber ich wusste bis dato leider nicht, dass es blinker mit standlicht gibt 🙂
sonst hätte ich dir natürlich auch schon gedankt !
lg
Zitat:
Original geschrieben von Golf Cl
Könnte jemand noch was sinnvolles hierzu sagen?Zitat:
Original geschrieben von Golf Cl
Du hast vergessen, das es dann schon blinker in den M Spiegeln haben sollte.
Gibt es die eigentlich mit Standlicht, wäre das erlaubt?
Ja, kann ich - das wäre laut STVZo nicht zulässig, da Standlichtquellen (Begrenzungslicht) an der
Frontverbaut sein muß. Ein weiteres Ko-Kriterium wäre auch die Höhe....
Seitliche Begrenzungsleuchten sind erlaubt, müssen aber rechtwinklig zum Fahrzeug abstrahlen und sind im Bereich der Front und des Hecks zu befestigen...der Spiegel ist zuweit in der Mitte der Seite....