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US-Style erlaubt?

VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 15. September 2011 um 4:56

Hey Leute,

ein kollege hat an seinem Audi A4 b5 die blinker mit us style , sprich sie leuchten dauerhaft.

er meinte der tüv habe nichtmal was dazu gesagt, man könnte das bei jedem wagen nachrüsten.

nun wollte ich fragen ob einer von euch schon erfahrungen damit gemacht hat?

Sieht ja schon lässig aus, aber an mein auto kommen nur legale sachen :p

danke für eure hilfe !

lg, alex

P.S.:

quasi sowas --> http://www.mod-brain.de/.../S3_US_blinker_40_007.jpg

nur für golf 2 :)

Beste Antwort im Thema

Nein, nach wie vor nicht erlaubt! Dauerbeleuchtung nur im Rahmen der erlaubten Standlichter (bis zu 4 Leuten) in der Farbe weiß. Gelbe Dauerbeleuchtung unzulässig....

Siehe hierzu StVZO, §51 Begrenzungsleuchten ....

"....Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. ..."

Um auch gleich die nächste Frage zu beantworten (Was passiert denn schon groß, wenn ich´s trotzdem mache!?):

Kleinliche Menschen und Uniformträger nennen das "Manipulation einer lichttechnischen Anlage", führt zum Erlöschen der "Allgemeinen Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeuges" und kostet 135€ + 3 Punkte....

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Nein, nach wie vor nicht erlaubt! Dauerbeleuchtung nur im Rahmen der erlaubten Standlichter (bis zu 4 Leuten) in der Farbe weiß. Gelbe Dauerbeleuchtung unzulässig....

Siehe hierzu StVZO, §51 Begrenzungsleuchten ....

"....Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. ..."

Um auch gleich die nächste Frage zu beantworten (Was passiert denn schon groß, wenn ich´s trotzdem mache!?):

Kleinliche Menschen und Uniformträger nennen das "Manipulation einer lichttechnischen Anlage", führt zum Erlöschen der "Allgemeinen Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeuges" und kostet 135€ + 3 Punkte....

Themenstarteram 15. September 2011 um 11:24

Zitat:

Original geschrieben von Heizölgaser

Nein, nach wie vor nicht erlaubt! Dauerbeleuchtung nur im Rahmen der erlaubten Standlichter (bis zu 4 Leuten) in der Farbe weiß. Gelbe Dauerbeleuchtung unzulässig....

Siehe hierzu StVZO, §51 Begrenzungsleuchten ....

"....Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. ..."

Um auch gleich die nächste Frage zu beantworten (Was passiert denn schon groß, wenn ich´s trotzdem mache!?):

Kleinliche Menschen und Uniformträger nennen das "Manipulation einer lichttechnischen Anlage", führt zum Erlöschen der "Allgemeinen Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeuges" und kostet 135€ + 3 Punkte....

geht ja noch, kann ich mit leben. :) *g*

nein mal im ernst. wenn der tüv ein Ok gibt, was wollen die Uniformierten dann sagen?..

und so oft wie die polizei meinen kollegen schon angehalten hat, wegen zu schnellem fahren und allg. verkehrskontrollen...die haben nie i-was gegen die blinker gesagt...

und ich glaube diese "US" ausführung der blinker leuchtet nur mit einem 30%igen Anteil wie beim normalen Blinken. von blenden kann da also nicht grade die rede sein...

ich danke auf jeden fall für die info !

lg, alex

achso, dann hätte ich noch eine frage. der einbau ist doch ok, nur das benutzen bzw einschalten während der fahrt nicht, oder? von daher könnte man doch einen schalter einbauen, um dieses "dauerleuchten" der blinker im stand anzuschalten?

Zitat:

Original geschrieben von Extrem36

nein mal im ernst. wenn der tüv ein Ok gibt, was wollen die Uniformierten dann sagen?..

z.B. "Nur weil ihr Tüv-Prüfer nicht hinreichend infomiert ist, können Sie sich nicht über das Gesetz hinwegsetzen"

Es ist halt verboten, klar geregelt in der Straßenverkehrsordnung, hast doch im 1. Post noch gesagt dir kommen nur legale Sachen/Umbauten ans Auto...........

Nun, seine Frage ist berechtigt, wenn es tatsächlich so planlose Tüver gibt (es gibt sie, glaubt mir! ;) ) Ich weiss aber von Fällen, wo sich in Kontrollen die Herren in Grün sehr gut auskannten und dann mit dem Probanten zu einem beliebigem TÜV gefahren sind und dort interessierte die Story von "der Tüver in XY hat gesagt, das iss okay!" erst mal überhaupt nicht mehr!

Fazit: Selbst wenn der TÜV es eingetragen hat, kann es trotzdem noch gegen Vorschriften verstoßen und zu riesigen Schwierigkeiten führen. Es zählt der Gesetzestext - nicht der Prüfer!!

Themenstarteram 15. September 2011 um 11:58

ich schließe daraus folgendes zitat... wenn ich , als unwissender jedes einzelnen gesetzes, zum tüv fahre und von diesen blinkern eine eintragung verlange, der prüfer zustimmt und ich somit eine erlaubnis habe diese zu nutzen, kann mich die polizei immer noch dafür verantwortlich machen, dass ich kein verkehrsgerechtes Fahrzeug besitze?

in was für einem land leben wir....

ich als ahnungsloser geh zum tüv, vertrau darauf dass sie sich mit der gesetzeslage auskennen und kann dann noch dafür einen dran kriegen...

das ist doch echt n schlechter scherz...

lg, alex

Nein, ist es nicht - das iss die Realität! Ich kenne alle diese Fälle!

Gegenbeispiel: Angenommen du wußtest nicht, das es verboten ist eine Straße zu veschmutzen oder mit Flüssigkeiten zu benetzen und es kommt zum Unfall - glaubst du, das du als Verursacher keine Strafe bekommst, nur weil du das Gesetz nicht kanntest!?

Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Verlasse dich auf niemanden...vor allem nicht wenn du ein Kraftfahrzeug im Verkehr bewegst...... iss leider so! Ich sage nicht umsonst, das man sich als Autofahrer eigentlich immer mit einem Fuß im Knast bewegt. Mein Anwalt sagt immer:"Sobald du den Zündschlüssel drehst, hast du schon eine potentielle Straftat begangen...!" Das sollte sich jeder immer vor Augen halten!

Themenstarteram 15. September 2011 um 12:09

Zitat:

Original geschrieben von Heizölgaser

Nein, ist es nicht - das iss die Realität! Ich kenne alle diese Fälle!

Gegenbeispiel: Angenommen du wußtest nicht, das es verboten ist eine Straße zu veschmutzen oder mit Flüssigkeiten zu benetzen und es kommt zum Unfall - glaubst du, das du als Verursacher keine Strafe bekommst, nur weil du das Gesetz nicht kanntest!?

Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Verlasse dich auf niemanden...vor allem nicht wenn du ein Kraftfahrzeug im Verkehr bewegst...... iss leider so! Ich sage nicht umsonst, das man sich als Autofahrer eigentlich immer mit einem Fuß im Knast bewegt. Mein Anwalt sagt immer:"Sobald du den Zündschlüssel drehst, hast du schon eine potentielle Straftat begangen...!" Das sollte sich jeder immer vor Augen halten!

Versteh ich ja alles. Ist auch alles richtig was du sagst.

Aber wir reden hier ja nicht von bekannten oder freunden, die sagen : jaja, bau ruhig ein, das ist legal, bei mir haben die auch nichts gesagt...

es geht hier um TÜV-Prüfer, die ja quasi FÜR den staat arbeiten. da erwartet man doch, dass diejenigen, die über falsch oder richtig entscheiden, nämlich der TÜV, sich auch mit der gesetzteslage auskennt...

alles ziemlich verwirrend...

Ja, haste recht - man darf als Bürger erwarten, das diese Leute sich damit auskennen sollten, da man selber nicht alle Gesetze kennen kann.

Aber: Du weißt auch - niemand ist unfehlbar! Fehler passieren! Meine Rat an alle - lest euch selber ein und ihr habt immer Vorteile - oft schon gemerkt in Poizeikontrollen....nicht belehren aber freundlich auf den entsprechenden Paragraphen hinweisen und schon merkt die Rennleitung, das man sich auskennt!! :D

Übrigens in deinem Alter wollte ich as auch alles nicht glauben!! :D;)

Themenstarteram 15. September 2011 um 12:17

Zitat:

Original geschrieben von Heizölgaser

Ja, haste recht - man darf als Bürger erwarten, das diese Leute sich damit auskennen sollten, da man selber nicht alle Gesetze kennen kann.

Aber: Du weißt auch - niemand ist unfehlbar! Fehler passieren! Meine Rat an alle - lest euch selber ein und ihr habt immer Vorteile - oft schon gemerkt in Poizeikontrollen....nicht belehren aber freundlich auf den entsprechenden Paragraphen hinweisen und schon merkt die Rennleitung, das man sich auskennt!! :D

Übrigens in deinem Alter wollte ich as auch alles nicht glauben!! :D;)

soso, du versuchst es also mit der "Ich weiß genauso viel wie sie"-Einschleimmethode :D

vllt könntest du mir trotzdem meine frage beantworten, ob es im stand erlaubt ist, diese beleuchtung anzuschmeißen? quasi per fernbedienung oder schalter..

lg

Nein, ist im öffentlichen Verkehrsraum nicht gestattet - auch das vorhandensein ist nicht legal! Einbau und Betrieb nur auf Privatgrundstücken! Frage beantwortet? ;)

Nein, ich bin kein Schleimer - ich versuche nur, sie mit ihren eigenen Mitteln zu schlagen! Konfuzius:"Studiere deinen Feind aufmerksam und du erkennst seine Schwachstellen!"" :D:D

wenn dein auto nicht im öffentlichen straßenverkehr steht ( dazu zählt auch ein parkplatz der nicht abgesperrt ist )

ja

edit:

aber da es schon verboten ist die teile am auto zu verbauen darfst du so wie gaser geschrieben hat nicht

im öffentlichen straßenverkehr teilnehmen ( auch wenn sie ausgeschaltet sind )

Schau mal hier rein

Auf S.5 gibts Bilder wies bei mir aussieht. Ich find n icht optimal, aber die beste legale Lösung die ich kenne.

also ich war mit der Beleuchtung beim TÜV gewesen ;) und da wurde mir gesagt beim austeigen , " Ihre Blinker leuchten dauerhaft , sind die kaputt" ? :D:D ich habe ihn dann erklärt das es normales Zusatzlicht ist und die nicht über die Blinker angesteuert sind ^^ Er hat sich erkundigt und stempel war drauf :D So schaut es bei mir aus

Lg Miro

Themenstarteram 15. September 2011 um 13:29

immer diese ungerechte welt....

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