US Rückleuchten
Ich habe mich heute von meinen US Rückleuchten getrennt 🙁 Das rote Blinken ist schon sehr cool gewesen, aber bald steht der TÜV ins Haus und die Jungs sehen lieber orangenes Blinken als rotes. Dabei ist das voll un😎 😁
Sie sind jetzt auf einem namenhaften Auktionshaus erwerbar. Wer Interesse hat kann sich gern per PN bei mir melden...
Grüße
Adam
Beste Antwort im Thema
Ist wahrscheinlich Geschmackssache aber mir leuchtet nicht ein, was man an roten Blinkern haben sollte!
Ich finde es überhaupt nicht schöner und absolut unsicher! Ich bin darauf getrimmt, wenn etwas heller rot aufleuchtet also das "normale" Rücklicht rot leuchtet dann bremst jemand: Mein Fuß wandert automatisch übers Bremspedal und ich beobachte sofort die Situation und die Umgebung.
Gelb blinken heißt dagegen, dass da jemand irgendwo hin will wo er jetzt noch nicht ist, was ich zwar sofort einschätzen muss, aber in der Regel keine akute Gefahr besteht.
Wenn es auch noch rot blinken dürfte, wäre es im dichten Verkehr nicht ausreichend möglich ein helles rotes Licht zuzuordnen.
Vor allem wenn ich mit hoher Geschwindigkeit auf der linken Spur auf einen PKW auffahre, der auf der rechten Spur hinter einem LKW her fährt, möchte ich ganz genau wissen, ob der blinkt oder bremst. Und keine Überlegungen anstellen, ob das jetzt bremsen ist, und eine Leuchte defekt ist, oder blinken mit einem roten Blinker, oder was auch immer... kostet alles wertvolle Zeit!
Meiner Meinung nach sind rote Blinker verboten und das ist auch gut so.
30 Antworten
RP ist Regierungspräsident des regierungsbezirks. Also der Chef des Straßenverkehrsamtes. Ihr könnt beruhigt sein, es gilt auch in Eurozeiten.
also ...
ums mal auf den punkt zu bringen warum ich bei den gelben bleib!!! und nicht wie am anfang gedacht us leuchten hole!!!
1. Easy driving (ohne stress mit der police)
2. Kein diebstahl!!! (da mir schon alles moegliche vom auto weggeklaut wurde was extrawagant und selten war wobei es bei leuchten schwer wird )
garage gibts leider nich in meiner nähe zu mieten!!! ;-(
3. Kein stress mit tüv (ausbau / einbau aktionen!!) evtl eintragung etc.
schoen anzusehen sind sie schon aber!!! rotes blinken !!!
jedoch wenn du die in bayern (kreis nbg ) drin hast kannste bei dem politessen aufkommen unangehalten bestimmt keine 10km am stueck fahren... daher yellow ones...
greusse
(ps ist meine meinung soll sich niemand gekränkt etc fuehlen )
Zitat:
Original geschrieben von frank_foerster88
(ps ist meine meinung soll sich niemand gekränkt etc fuehlen )
🙄 dann vielleicht ein oder zwei Ausrufezeichen weniger schreiben... 😉
Wenn es soweit ist, dass mir irgendwann jemand die Rückleuchten klaut, dann fahre ich Bus! 🙂
Schönen Tag noch allerseits 🙂
was willste für die lampen haben?
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Zitat:
Original geschrieben von Eduard56
RP ist Regierungspräsident des regierungsbezirks. Also der Chef des Straßenverkehrsamtes. Ihr könnt beruhigt sein, es gilt auch in Eurozeiten.
Das ist aber nur in einigen Bundesländern so, hier in Bayern gibt es sowas. In anderen Bundesländern gibt es keinen Regierungspräsidenten und auch keine Regierungsbezirke. Richtiger wäre also zu schreiben "die zuständige Straßenverkehrsbehörde". 😉
Und mit den Sondergenehmigungen ist auch immer so eine Sache. Wenn ein anderer (Polizist -> Gutachter -> Gericht) meint, die Genehmigung sei rechtswidrig erteilt worden, ist sie auch kaum das Papier wert, auf der sie steht.
Ich hab die roten Blinker beim W204 in Kanada auch haufenweise gesehen und da es LEDs sind, stellen sie IMHO tatsächlich kein Sicherheitsrisiko dar, die blinken schon ganz ordentlich hell (anders als bei anderen Kisten, wo Rücklicht, Bremslicht und Blinker alles das gleiche Glühbirnchen ist). Mich würde hier schon nerven, dass man wahrscheinlich bei jedem gelangweilten Polizisten damit fällig ist, selbst wenn man es irgendwie "legal" gemacht hat.
Zitat:
Original geschrieben von marcash
was willste für die lampen haben?
.
nach 10 monaten würde ich mal auf nen feuchten händedruck tippen 😛
Zitat:
Original geschrieben von H-ManZX
Das ist aber nur in einigen Bundesländern so, hier in Bayern gibt es sowas. In anderen Bundesländern gibt es keinen Regierungspräsidenten und auch keine Regierungsbezirke. Richtiger wäre also zu schreiben "die zuständige Straßenverkehrsbehörde". 😉Zitat:
Original geschrieben von Eduard56
RP ist Regierungspräsident des regierungsbezirks. Also der Chef des Straßenverkehrsamtes. Ihr könnt beruhigt sein, es gilt auch in Eurozeiten.
Bei uns in NRW gibt es aber Regierungsbezirke (5) und die dazugehörigen Regierungspräsidenten.
Wikipedia:
In folgenden Ländern gibt es Regierungsbezirke:
Baden-Württemberg – 4 Regierungsbezirke: Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen.
Bayern – 7 Regierungsbezirke: Oberbayern, Niederbayern, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz, Schwaben. Unabhängig von diesen Bezirksregierungen als staatlicher Mittelbehörde existieren auch mit diesen deckungsgleiche Selbstverwaltungskörperschaften, die Bezirke.
Hessen – 3 Regierungsbezirke: Darmstadt, Gießen, Kassel.
Nordrhein-Westfalen – 5 Bezirksregierungen: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster.
Siehe auch: Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen
Sachsen – 3 Direktionsbezirke: Chemnitz, Dresden, Leipzig
In folgenden Ländern gibt es keine Einteilung in Regierungsbezirke mehr:
Rheinland-Pfalz (seit 2000)
Sachsen-Anhalt (seit 2003)
Niedersachsen (seit 2005, Einteilung blieb aber für die Polizeidirektionen und die Niedersächsische Landesschulbehörde erhalten)
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben beim Beitritt zum Bundesgebiet 1990 keine Regierungsbezirke eingerichtet, in Schleswig-Holstein und im Saarland gab es nie Regierungsbezirke.
Ja, war vielleicht missverständlich. Ich wollte nicht sagen, dass es ausschließlich in Bayern welche gibt, wusste nur, dass es hier welche gibt und anderswo nicht (und war zu faul, das weiter nachzugucken). Bis ich hier wohnte, waren mir Regierungsbezirke und -presidenten jedenfalls unbekannt.
Zitat:
Original geschrieben von H-ManZX
Und mit den Sondergenehmigungen ist auch immer so eine Sache. Wenn ein anderer (Polizist -> Gutachter -> Gericht) meint, die Genehmigung sei rechtswidrig erteilt worden, ist sie auch kaum das Papier wert, auf der sie steht.
Juristisch nicht haltbar, was Du da von Dir gibst!
Eine Ausnahmegenehmigung iSd § 70 StVZO kann kein Polizist der Welt (und schon gar kein Gutachter) anzweifeln. Auch Gerichte können nur überprüfen, ob das Ermessen der Behörde im Rahmen der § 70 liegt oder nicht. Nach Abs. 1 Nr. 2 kann sogar die komplette StVZO für bestimmte Antragssteller (!) oder Einzelfälle außer Kraft gesetzt werden! Das kann kein Gericht in Deutschland kippen!
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Juristisch nicht haltbar, was Du da von Dir gibst!Zitat:
Original geschrieben von H-ManZX
Und mit den Sondergenehmigungen ist auch immer so eine Sache. Wenn ein anderer (Polizist -> Gutachter -> Gericht) meint, die Genehmigung sei rechtswidrig erteilt worden, ist sie auch kaum das Papier wert, auf der sie steht.Eine Ausnahmegenehmigung iSd § 70 StVZO kann kein Polizist der Welt (und schon gar kein Gutachter) anzweifeln. Auch Gerichte können nur überprüfen, ob das Ermessen der Behörde im Rahmen der § 70 liegt oder nicht. Nach Abs. 1 Nr. 2 kann sogar die komplette StVZO für bestimmte Antragssteller (!) oder Einzelfälle außer Kraft gesetzt werden! Das kann kein Gericht in Deutschland kippen!
Okay, Asche auf mein Haupt, da hätte mal genauer nachlesen sollen, bei den Ausnahmegenehmigungen i.S.d. § 70 StVZO hast Du wohl recht. Allerdings dürfte bei der Eintragung der Roten Blinker bei einer deutschen C-Klasse wohl dennoch ein Ermessensfehlgebrauch vorliegen. Denn eigentlich können einer solchen Entscheidung ja nur sachfremde Erwägungen (sieht für den Antragssteller "cool" aus) zugrundeliegen. Anders wäre es allenfalls, wenn jemand aus den USA eine komplette C-Klasse importiert, da wäre ja wenigstens noch das Argument der sonst notwendigen Kosten der Umrüstung.
Nur wie soll die Sache vor Gericht kommen? Ein Polizist wird mit Sicherheit keinerlei Stunk machen.
Abgesehen davon glaube ich aber nicht, dass irgendeine Straßenverkehrsbehörde bzw die Widerspruchsbehörden eine Ausnahmegenehmigung erteilen würden für soetwas... Insofern ist das hier alles theoretisierendes Gewäsch 😁.
Rote Blinker sind IMHO Mumpitz, da wir schlicht auf gelbes Blinklich konditioniert sind, soviel zu meinen 5 Cent... Ich würde dafür nie eine Ausnahme erteilen - schon gar nicht im Zeitalter von gelben LEDs, wo auch bei US-Cars für kleines Geld eine "In Etwa-Wirkung" erreicht werden kann!
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Nur wie soll die Sache vor Gericht kommen? Ein Polizist wird mit Sicherheit keinerlei Stunk machen.Abgesehen davon glaube ich aber nicht, dass irgendeine Straßenverkehrsbehörde bzw die Widerspruchsbehörden eine Ausnahmegenehmigung erteilen würden für soetwas... Insofern ist das hier alles theoretisierendes Gewäsch 😁.
Stimmt, natürlich. Wäre eher was fürs Jura-Forum. 🙂
Eine Ausnahmegenehmigung müsste zunächst von einer Technischen Prüfstelle befürwortet werden, was nicht passieren wird, denn laut Merkblatt ist dies noch nicht einmal für Importfahrzeuge zulässig sondern nur für Fahrzeuge bis zu einem Erstzulassungsdatum vor 01.01.1970. Lange Zeit wurden die roten Blinkleuchten bei Importfahrzeugen per Ausnahmegenehmigung legalisiert. Die haben Bestandsschutz. Aber alle Fahrzeuge, die jetzt aus dem Ausland kommen und ab 1970 Eerstzulassung haben, müssen umrüsten auf gelbe Blinkleuchten.
§ 70 fordert dies so nicht - es ist aber in vielen Bereichen die Regel (Verwaltungsvorschrift). Es gibt aber durchaus Antragsteller, die automatisch eine Ausnahmegenehmigung erhalten, zB das Bundesland für seine Polizeifahrzeuge (Blaulicht / rotes Blitzlicht usw). Das muss kein Prüfer befürworten... 😉.
Sicher kann das Land dies einfacher bewerkstelligen. Vor allem wo die Technische Prüfstelle den Prüfauftrag ja auch direkt vom Land erteilt bekommen hat. Aber weder Polizei noch Feuerwehr werden, um auf das Thema rote Blinkleuchten zurückzukommen, mit diesen ausgerüstet werden. Jetzt hoffe ich, dass das Thema jetzt nicht umschwenkt auf die Ausrüstung mit Blaulicht für eure C-Klasse....