Urteil zu Konstrutionsfehler / Relevant für Nockenwellengeplagte?

Audi A6 C5/4B

Hallo zusammen,

soeben stiess ich bei web.de auf folgenden Artikel:

"Händler haftet auch bei Gebrauchtwagen für Konstruktionsfehler
Jena/München (dpa/gms) - Für einen Konstruktionsfehler an einem Auto haftet der Händler auch dann, wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt. Über ein entsprechendes Urteil des Thüringer Oberlandesgerichtes (OLG) in Jena berichtet der ADAC in München.

Das Gericht verurteilte (Az.: 1 U 846/04) einen Händler, für einen Schaden an einem Geländewagen aufzukommen, den er als fünf Jahre alten Gebrauchten verkauft hatte.

Am Zylinderkopf des Autos war ein Riss festgestellt worden - ohne dass der Besitzer den Motor überhitzt hatte, wie ein Gutachter feststellte. Zugleich gab der Experte an, beim betroffenen Modell komme es häufig zu diesem Problem. Dies sah das Gericht durch eine Information des Herstellers bestätigt, der zufolge der Zylinderkopf auf Grund der Probleme neu entwickelt worden sei. Vor diesem Hintergrund urteilte das Gericht, es handle sich nicht um normalen Verschleiß, sondern um einen Konstruktionsfehler. Dem entsprechend habe der Händler zu haften."

Da frage ich mich als juristischer Laie mit Motor AKN inwiefern das relevant ist, und vor allem wann: Wenn ein Einlaufen zu erkennen ist oder erst wenn der Schaden da ist?

Gespannt auf Eure Meinungen

André

13 Antworten

Hier etwas konkreter aber immer noch mit wenig Aussagekraft:

05.12.2006 - Wenn bei einem Fahrzeug ein Konstruktionsfehler vorliegt, kann der Käufer auch dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt. So musste der Autohändler für einen Schaden am Zylinderkopf bei einem gebrauchten Jeep Cherokee aufkommen, der bei diesem Modell häufig auftritt.

In dem vor dem Thüringer Oberlandesgericht verhandelten Fall (Urteil vom 19.01.2006, AZ: 1 U 846/04; ADACJUR Dok.Nr. 70318) hatte der Käufer ein fünf Jahre altes Fahrzeug mit einer
Laufleistung von circa 85 000 km erworben. Nach knapp 10 000 gefahrenen Kilometern wurde ein Riss am Zylinderkopf festgestellt. Der Gerichtsgutachter bestätigte, dass der Motor nicht überhitzt wurde und dass bei der betroffenen Modellreihe eine Vielzahl solcher Defekte bei Kilometerständen zwischen 80 000 und 120 000 km auftreten. Außerdem lag dem Gericht eine Herstellerinformation vor, dass der Zylinderkopf mittlerweile, aufgrund bisher aufgetretener Probleme, neu entwickelt wurde. Für die Richter stand zweifelsfrei fest, dass die Zylinderköpfe nicht dem Stand der Technik entsprachen und es sich nicht um normalen Verschleiß handelte. Nicht jede Funktionsbeeinträchtigung führt zu einem Mangel im Sinne der gesetzlichen Sachmängelhaftung. Für normalen Verschleiß muss der Verkäufer nicht haften.

Ob der Straßenhändler und der private Verkäufer (falls die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen) genauso wie der Vertragshändler haften, ist weiterhin unklar. Dazu sind die Angaben zu diesem Fall viel zu undeutlich.

Wenn vom Kauf zurückzutreten das einzige ist hilft das keinem, der nächste afb,akn ake ist im Prinzip genauso gefährdet. Dann sollte man besser gleich die Finger davon lassen.
Übernahme der Reparaturkosten wäre interessant.

Ich bin zwar nicht betroffen, jedoch finde ich das Thema sehr interessant.

Leider steht ihr nicht in welchem zeitlichen Rahmen der Händler haftet und auf welcher Rechtsgrundlage.
Gewährleistungsrecht ? Produkhaftungsgesetz ?

Schade das nichts genaueres im Artikel steht. Wenn jemand mehr weiß, immer her mit den Antworten.

Viele Grüße und frohe Weihnachten,
IKeller

Interessant!

Darum warte ich seit zwei Monaten auf Rechnung für Nockenwellentausch.

Zweimal nachfragen sollte reichen, denke ich.
Wenn och Post kommt : Ab zum Anwalt.

Ähnliche Themen

Hi,

ich habe den Thread eröffnet, weil ich nicht bereit bin für einen - wie es ja hier offensichtlich scheint - Konstruktionsfehler auch noch ordentlich hinzublättern.

Ich denke mal alle Beteiligten freuen sich, wenn ein Sachkundiger ein paar Infos darüber geben kann, inwiefern sich die beschriebene Rechtsprechung für uns auswirken kann.

Mich im speziellen interessiert: Inwiefern kann ich dem Händler, bei dem ich den Wagen vor etwas mehr als einem Jahr gebraucht gekauft habe in die Pflicht nehmen? Oder den Hersteller? Habe leider keinerlei belastbare Kenntnisse zu diesem Thema. Und es wird ja - auch wenn Audi das nicht offiziell einräumt - sich eindeutig um einen Konstruktionsfehler handlen. Ihr wisst was ich meine.

Grüsse

André

Abwarten.

Kann mir nicht vorstellen, dass das lange Bestand haben wird. Da wird es mit Sicherheit eine Revision oder eine Berufung geben, wenn nötig bis zum BVerfG.

Man stelle sich vor: Jeder Gebrauchtwagenhändler haftet für die Konstruktionsmängel des Herstellers. Wollen wir das wirklich? Ist doch irre, auch wenn es kurzfristig dem Einzelnen helfen mag, dann schauen hinterher alle in die Röhre, weil die Geb.wagen viel zu teuer werden...

Sorry - meine natürlich BGH...

@ Zipfel

Hallo, habe dieser Tage die Abrechnung meiner NW-Reparatur u.a. (Zylinderkopf, ZR, Spurstangenköpfe)bekommen, die Anfang Oktober durchgeführt worden war.
Gemäß den Car Life + Bedingungen verblieb ein Eigenanteil von 40% vom Material. Ich war so dreist und habe zwei Wochen vor Ablauf der Garantie die Ventildeckel abnehmen lassen. Und das war gut so!
Laut Aussage vom :-) gibts keine Möglichkeit hier vom Werk was zu bekommen. Trotz der eher geringen Kilometerleistung. (81000) Erstzulassung 01/2001 sei zu alt. Nachdem ich der Meinung bin, das dieser Verschleiß mit Alter kaum was zu tun hat, will ich das aus Prinzip nicht auf sich beruhen lassen, obwohl es hier nicht um eklatante Summen geht. Ohne Versicherung sähe es natürlich anders aus.
Habe mir vom Serviceleiter des :-) die Rufnummer der Kundenbetreuung Au.. geben lassen und dort angerufen. Der Sachbearbeiter gab mir die Email-Adresse und bat mich diverse Unterlagen, Rechnungen, Serviceheft, an ihn zu übersenden, ohne eine konkrete Aussage zu machen, wie die Entscheidung ausfallen wird. Die trifft eine Fachabteilung.
Bin auf das Ergebnis gespannt. DC bietet derzeit für monatl. 29€ eine Service und Reparaturversicherung bis 150000 KM für seine Neuwagen an. Laufzeit nicht nur fünf Jahre. Wenn man bedenkt das die Verlängerung der Car Life + für unser Baby glatt das Doppelte kostet? Die Prämie resultiert doch aus den Schadensfällen die zu regulieren sind. Das läßt tief blicken. Oder?
Bei Interesse kann ich weiter über den Verlauf der Aktion berichten.
Fröhliche Weihnachten euch allen und euren Familien.

Gruß Walter

Wenn das Urteil so bestehen bleibt, ist es in der Tat ein schlechtes Zeichen für den Gebrauchtwagenhandel. Um solch ein Risiko zu verringern, muß der Händler jeden Motor inspizieren. Ich denke, das es solche Autos aus dem seriösen Handel nur noch mit carlifeplus geben wird. Einen 7-jährigen allerdings kann man sich nicht mehr "leisten".
Ein anderer sehr interessanter Aspekt ist, daß der Hersteller bei der derzeitigen Rechtslage für seinen Mist offenbar nicht haftet. Meiner Ansaicht ein Eklat zur Produkthaftung.

Fröliche Weihnachten

Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ich denke, dass der Gebrauchtwagenhändler wiederum an Audi herantretten wird.
Das ganze wird wahrschlich über das Produkhaftungsgesetz ablaufen. Wenn also Audi nicht 100% nachweisen kann, dass die Nockenwellen dem Stand der Technik entsprachen haftet er für diesen Mangel.

Da keiner von uns allerdings einen Vertrag mit Audi hat, sondern nur mit dem Gebrauchtwagenhändler / Freundlichen, müssen wir uns an diesen wenden. Und wiederum der sich an Audi.

Aber wie gesagt, ich bin kein RA und das ist nur meine laienhafte Meinung.

Fazit: Die Gebrauchtwagen werden nicht wirklich treurer. Auserdem greift ja immernoch das Prinzip: Angebot und Nachfrage 😁

IKeller

Natürlich wollen die Hersteller keinen Gebrauchtwagenmarkt.
Das ist von langer Hand vorbereitet😉🙂

Aber im ernst wie viel % der Bevölkerung sind informierte und kritische Endverbraucher wie hier auf MT ?
Die Masse machts. Und wenn Audi vor Gericht merkt das es zu Grundsatzentscheidungen kommen kann wird der Kläger sofort Klaglos gestellt oder wie das heißt.
Das heißt die welche geklagt haben kriegen ihr Geld und die andern hundertausend armen Säue fahren weiter ohne Anspruch mit dem Schrott rum.
Dieses System wird nicht nur von Automobilherstellern so verfolgt sondern von allen großen Firmen. Die Anwälte haben wohl alle den gleichen Ausbildungsstand.😉
(Das System habe ich erfahren bei der Klage gegen große Müllentsorger mit Quasi-Monopol)
Ich denke es muß sich jeder im Klaren sein das er seinen Fall allein gegen Audi durchsetzen muß. Wer da keine Versicherung im Rücken hat sollte nicht zu viel Zeit und Geld einsetzten aber auch nicht ganz ohne Nachhaken verzichten.

Bald kommen eh die Replika vom Audi aus China😉
Ob die besser sind sei dahingestellt - billiger werden sie auf jeden Fall🙂

Der Einzelne kann es sich kaum leisten gegen einen Hersteller, hier Automobil, bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung zu klagen.
Ist er hartnäckig genug, wird er ruhiggestellt, wie "überallroad" richtig beschreibt. Mit den "Dummen" treibt man die Welt um.
Man kann nur dem einzelnen Produkt den Rücken kehren. Wenn es genug machen tut sich vielleicht was.

Frohe Weihnachten
Gruß Walter

Ich find das Urteil hochinteressant, da es ja wohl doch ein wenig auf das Europäische Verbraucherrecht abzielt. Offensichtlich wollte das Gericht den Händlern , ob nun Vertrags oder nicht sei dahingestellt, und den Herstellern anzeigen, dass sie für Konstruktionsmängel zu haften haben. Wenn diese die Sicherheit beeinflussen erstrecht. Häufig werden Fahrzeuge wegen Verbesserungen zurückgerufen, das ist hier wohl unterlassen worden. Aus Kostengründen oder mangelnder Fürsorge ( für den Kunden der einst diesen Wagen gekauft hatte). Nun sollte der Zweit- oder Drittbesitzer für die Schlamperei des Herstellers den Kopf hinhalten, doch der hat das nicht getan, und das ist Gut so!

Wenn sich jemand ein Fern sieht z.B. das der fängt das brennen an bis die Feuerwehr kommt, weil sagen wir mal der HErsteller billige Kabel aus CH... eingebaut hat dann wird auch der in Regress genommen werden, weil er vielleicht nicht nachhaltig genug nach defekt Geräte gesucht hat. Vielleicht gabs da ja dann noch ein paar Leichen, wär doch was feines. Dann meckert auch die ganze Welt auf den Hersteller, aber wenigstens freuts die Boulevard-Presse und den Bestatter. Aber die Schuldfrage wär doch dann geklärt, wieso hat der doofe Besitzer vom Fernseher auch nicht gleich nen Eimer Wasser zum Löschen neben dem Gerät gehabt?

Naja genug blabla ich find das Urteil gut und es sollte auch bestätigt werden. Man verkauft seinen Kunden keinen Schrott, sondern astreine Ware. Bei Flugzeuge klappts ja auch mit den Herstellerrückrufen. Wenn da ein Konstruktionsfehler festgestellt wird, werden alle Teile des selben Musters zu umbau aufgefordert. Auch das ist gut, dann bleiben die wenigstens oben.

Tschüß und allen einen guten Rutsch.

Deine Antwort
Ähnliche Themen