Urheberrecht und Stromlaufpläne?
Hi!
Was für ein künsterisches Gut stellt ein Stromlaufplan (StrLP) dar das Urheberrechtlich bzw . "GEMA"-Technisch geschützt werden muss damit keinen der Künstlern ihr wohlverdienter Obolus vor enthalten wird?
In anderen Ländern, wie z.b. Russland, USA, China, ... sind sie in deren Landessprache viel einfacher und legal zu bekommen HIER JEDOCH NICHT ... was soll das ????????????????????
Mein Auto habe ich legal erworben, es ist keine Raubkopie ;-) und somit bin ich der Eigentümer. Habe ich nicht das Recht mich über meinen Besitz zu informieren?
Wie viel Prozent der Bevölkerung sind überhaupt in der Lage so einen StrLP zu lesen?
Ich denke nicht das der Wirtschaftliche Schaden von VAG und Ko nennenswert werden könnte wenn sie zugänglich wären.
Ich habe Werkstätten kennen gelernt wo keiner einen StrLP lesen konnte ebenso Banker die keine Bilanz lesen konnten, ist es somit rechtens dem Besitzer vor zu enthalten einen StrLP zu bekommen um mit zu helfen Fehler zu erkennen?
Ich fühle mich als Eigentümer hintergangen wenn man mir vorenthält Wissen über meinen Besitz zu erlangen.
Ist das denn Legal?
7 Antworten
Sowas nennt sich Betriebsgeheimnis und daher ist es strafbar derartige Interna öffentlich zu machen...oder glaubst du, einfach irgendwelche Kundenlisten von Versicherungen, Kontolisten von Banken etc. veröffentlichen zu DÜRFEN, solltest du irgendwie Zugriff darauf bekommen?
Wahrscheinlich ist aber trotzdem auch das Urheberrecht davon betroffen, da die SLP etc. aus einem geschützten Programm stammen, wo schon zu Beginn darauf hingewiesen wird, dass die Weitergabe von Informationen daraus untersagt ist.
PS: du kannst dir aber gern jederzeit LEGAL Zugang zu sämtlichen SLP, Repleitfäden etc. beschaffen, indem du über ERWIN gegen eine gewisse Gebühr die Rechte dazu erwirbst...
Hi!
Zitat:
Original geschrieben von schmatzi18
Sowas nennt sich Betriebsgeheimnis und daher ist es strafbar derartige Interna öffentlich zu machen...oder glaubst du, einfach irgendwelche Kundenlisten von Versicherungen, Kontolisten von Banken etc. veröffentlichen zu DÜRFEN, solltest du irgendwie Zugriff darauf bekommen?
Unter Betriebsgeheimnis verstehe ich aber etwas ganz anderes, etwas was nicht in jedem Laden (z.B. VAG) zur Verfügung steht wie z.B. Rezepturen, Produktionsabläufe, etc.
Zudem sind Kundenlisten persönliche Daten, man kann doch nicht "Äpfel mit Birnen vergleichen"
Zitat:
Wahrscheinlich ist aber trotzdem auch das Urheberrecht davon betroffen, da die SLP etc. aus einem geschützten Programm stammen, wo schon zu Beginn darauf hingewiesen wird, dass die Weitergabe von Informationen daraus untersagt ist.
... ähm, kann Du diese "Wahrscheinlichkeit" irgendwie belegen? Denn ich denke das ist nur Deine persönliche Meinung.
Zitat:
PS: du kannst dir aber gern jederzeit LEGAL Zugang zu sämtlichen SLP, Repleitfäden etc. beschaffen, indem du über ERWIN gegen eine gewisse Gebühr die Rechte dazu erwirbst...
Ist dieser ERWIN etwa der, der richtig fett Kohle dafür haben will? Mach bitte genauere Hinweise damit ich weiss wo ich nachsehen muss.
Das scheint länderspezifisch zu sein, ob der Zugang zu Serviceinformationen frei ist. In unserer Firma hieß es, in den angloamerikanischen Ländern hätte jeder Besitzer eines unserer Geräte (chemische Analytik) das Recht, die Serviceunterlagen zu erhalten.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Asechs4x4
Hi!
Zitat:
Original geschrieben von Asechs4x4
Unter Betriebsgeheimnis verstehe ich aber etwas ganz anderes, etwas was nicht in jedem Laden (z.B. VAG) zur Verfügung steht wie z.B. Rezepturen, Produktionsabläufe, etc.Zitat:
Original geschrieben von schmatzi18
Sowas nennt sich Betriebsgeheimnis und daher ist es strafbar derartige Interna öffentlich zu machen...oder glaubst du, einfach irgendwelche Kundenlisten von Versicherungen, Kontolisten von Banken etc. veröffentlichen zu DÜRFEN, solltest du irgendwie Zugriff darauf bekommen?
Zudem sind Kundenlisten persönliche Daten, man kann doch nicht "Äpfel mit Birnen vergleichen"
Zitat:
Original geschrieben von Asechs4x4
... ähm, kann Du diese "Wahrscheinlichkeit" irgendwie belegen? Denn ich denke das ist nur Deine persönliche Meinung.Zitat:
Wahrscheinlich ist aber trotzdem auch das Urheberrecht davon betroffen, da die SLP etc. aus einem geschützten Programm stammen, wo schon zu Beginn darauf hingewiesen wird, dass die Weitergabe von Informationen daraus untersagt ist.
Zitat:
Original geschrieben von Asechs4x4
Ist dieser ERWIN etwa der, der richtig fett Kohle dafür haben will? Mach bitte genauere Hinweise damit ich weiss wo ich nachsehen muss.Zitat:
PS: du kannst dir aber gern jederzeit LEGAL Zugang zu sämtlichen SLP, Repleitfäden etc. beschaffen, indem du über ERWIN gegen eine gewisse Gebühr die Rechte dazu erwirbst...
Was du unter Betriebsgeheimnis verstehst und was in der Realität eins ist, muss sich nicht zwangsläufig decken.
Zudem ist JEDE Software urheberrechtlich geschützt und darf nicht gegen den Willen des Programmierers verbreitet werden. Und da die Werkstattprogramme von VAG meines Wissens keine Free-oder Shareware sind, versteht sich von selbst, dass entsprechende Programme und darin enthaltene Informationen unters Urheberrecht fallen. Anscheinend hast du keinerlei Ahnung was Intellectual Property ist, das solltest du vielleicht erstmal versuchen rauszufinden.
Was für genauere Hinweise willst du denn noch? Google + ERWIN wirst du wohl selbst noch kombinieren können nehme ich an?😕
Da kann man sich (wohl zu Recht) aufregen, so viel man will. Technische Dokumentationen - also auch Stromlaufpläne - unterliegen dem Urheberrecht, und zwar genau deshalb, weil der Eigentümer (= Fahrzeughersteller) selber bestimmen können soll, wie davon Gebrauch gemacht wird, also nur gegen Bares oder nur über Vertragswerkstätten usw. Das ist der Sinn des Urheberrechts, auch wenn das manchmal recht befremdlich anmutet.
Andererseits: Es wird in aller Regel nicht verfolgt, wer sich für seine privaten Zwecke etwas "beschafft", beispielsweise aus Ländern, wo das Zeug legal erhältlich ist. Bei gewerblicher Nutzung dagegen siehts ganz anders aus.
Hi!
Zitat:
Original geschrieben von schmatzi18
... Zudem ist JEDE Software urheberrechtlich geschützt und darf nicht gegen den Willen des Programmierers verbreitet werden. Und da die Werkstattprogramme von VAG meines Wissens keine Free-oder Shareware sind, versteht sich von selbst, dass entsprechende Programme und darin enthaltene Informationen unters Urheberrecht fallen. Anscheinend hast du keinerlei Ahnung was Intellectual Property ist, das solltest du vielleicht erstmal versuchen rauszufinden.
... ich habe nie von Software gesprochen, schon wieder kommt die Apfel / Birne -Sache ich rede ausschließlich vom "Stadplan" meiner Strippen in meinem Auto.
und so sieht das bei erWin aus:
----------------------------------------------------------------
Den Zeitraum können Sie selbst bestimmen, ganz nach Ihren Ansprüchen:
- eine Stunde inkl. Druckrecht (nur Screenshot möglich) (5,00 €)
- einen Tag inkl. Druckrecht (25,00 €)
- 7 Tage inkl. Druckrecht (88,00 €)
- 30 Tage inkl. Druckrecht (310,00 €)
- 365 Tage inkl. Druckrecht (2850,00 €)
Mit der erWin Flatrate sichern Sie sich Ihren Zugang zu den Online Service Informationen zum Festpreis.
Die Vorteile dabei liegen auf der Hand:
- Je nach gewählter Flatrate können Sie die Online Service Informationen auch Ausdrucken.
- Sie arbeiten immer online mit den aktuellen technischen Daten.
- Schnelle Verfügbarkeit der gewünschten Informationen.
- Unbegrenzte Nutzungsmöglichkeiten innerhalb des gebuchten Zeitraums.
------------------------------------------------------------------
... ich will den Laden nicht kaufen! ;-)
Naja, hoffentlich lockert sich diese enge und teure Strategie denn für ältere Autos sollte VAG und Co froh sein wenn sie das Straßenbild bevölkern weil es für Qualität spricht aber dafür müssten sie dem privaten "Freund" entgegen kommen.
Was spricht denn dagegen einen Plan nach ab einem gewissen Alter frei zu geben? Er ändert sich sowiso nicht mehr, ergo gibt es für "Tagesaktuelles" keinen Bedarf.
Auch eine "never ending story" und mich nennt man den "Steibbeisser" ;-)