Unverschuldeter Unfall, was nun ??
Heute morgen steig ich in mein Auto und lass den Motor an um den Eispanzer von der Frontscheibe zu bekommen... plötzlich ruckt es stark, ich dennk noch watt hat meine Automatik denn nun( stand ja auf P) .... nööö ein Sprinter von gegenüber hatte die Handbremse ne angezogen und auch den Motor angelassen,dazu den Gang raus gemacht! Er ging zu seinem PKW um den Kindersitz holen und sein Transporter rollte los und benutzte mein Golfi als Prellbock... Pol hatten wir geholt steht aber warum auch immer auf "A2" ! Seine Versicherung die ich anrief sagte ich soll zur Drekra fahren zwecks Schadenaufnahme .... anbei die Bilder
http://s1.directupload.net/file/d/3494/x8666x84_jpg.htm
http://s7.directupload.net/file/d/3494/wk88pefh_jpg.htm
http://s7.directupload.net/file/d/3494/3fkcennv_jpg.htm
http://s1.directupload.net/file/d/3494/4k75faai_jpg.htm
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Sause4711
Ich bin der Meinung, dass 99% der fiktiven Abrechner das in der Absicht tun, sich in irgendeiner Art und Weise zu bereichern.
Ich bin der Meinung, dass diese Einschätzung zu 99% falsch ist.
92 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Doch, ist mir durchaus aufgefallen.
Aber auch ein (vermeintlicher) Platzhirsch sollte sich gewisse Peinlichkeiten ersparen.😉MfG
Die größte Peinlichkeit würde ich mir ersparen, wenn ich Dich auf meine Ignore Liste nehmen würde.
Aber mach Dir keine Hoffnung. Ich werde nicht aufhören, Deine Beiträge zu korrigieren, auch nicht, wenn Du wieder und wieder versuchst, mich auf der persönlichen Schiene anzugreifen.
Was kümmert es die Eiche, wenn sich die Sau an ihr reibt?
@ Magirus: Ja, das ist herablassend.
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Das passt überhaupt nicht. Im GA sind grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde zu legen, die der Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat. (Ausnahme, der Geschädigte benennt eine konkrete Werkstatt, in der er reparieren lassen möchte, dann sind deren Sätze zu Grunde zu legen).Zitat:
Wenn der Gutachter durchschnittliche Löhne angesetzt hat passt das schon, da kann man ggf. noch um 1-2 € pro Stunde diskutieren, dann ist aber gut.
MfG
Das ist nicht richtig, sondern entspringt mal wieder dem Wunschdenken des professioniellen Schadenmaximierers.
In einem Gutachten sind die zur Beseitigung des Schadens voraussichtlich erforderlichen Reparaturkosten anzugeben. Denn nur darauf besteht Anspruch.
Es ist unsinnig zu behaupten, dass da immer die Sätze einer markengebundenen Vertragswerkstatt angegeben sein müssen.
Und es ist geradezu verwerflich, hier in einem Forum angebliche Fachkunde zu behaupten und das als richtigen Rat zu verbreiten. Denn es schürt bei den ratsuchenden Usern Erwartungen, die dann nicht erfüllt werden.
Wer allerdings meint, ein Forum habe den Sinn, Wunschzettel zu bestätigen, möge diesen Beitrag nicht weiterlesen, sondern sich VersoVor und Freund anschließen.
Ob die Stundensätze einer markengebundenen Vertragswerkstatt erforderlich sind, hängt vom Alter des Fahrzeugs und der Wartungshistorie ab.
Bei älteren Fahrzeugen, die auch vor dem Unfall nicht in einer Vertragswerkstatt waren, sind deren Stundensätze auch für die fiktive Schadenshöhe nicht mehr erforderlich.
Es sind die Sätze einer gleichwertigen und für den Geschädigten erreichbaren Werkstatt ohne Markenbindung ausreichend, um den Schaden zu beseitigen.
Der gute SV wird das in seinem Gutachten berücksichtigen, weil er weiß, dass es bei der Regulierung ohnehin auffällt und korrigiert wird.
Der Träumer oder Krawallheini schreibt immer munter das VW Zentrum auf und ärgert sich (auch hier im Forum), dass kein einziges seiner Gutachten ungekürzt bleibt und seine Kunden alle auf der Matte stehen und fragen, was da los ist.
Einzige Ausrede: Das sind die bösen Versicherungen!
Böse Versicherungen, die sich an Rechtsprechung halten...
Hallo,
@VersVor
die Nummern wo Du hier nach und nach abziehst sind nur noch peinlich.
Du regst dich über die Gutachten der grünen Organisationen auf, weil die ja nicht fähig sind ein vernünftiges Gutachten zugunsten des Geschädigten zu erstellen.
Faselst des Weiteren noch etwas von markengebundenen Stundenverrechnungssätzen, obwohl dir anscheinend noch nicht bekannt ist, das es insbesondere von den bisherigen Wartungen abhängt ob diese für die Reparaturkostenkalkulation verwendet werden oder nicht.
Und das Kosten für die Beilackierung bei fiktiver Abrechnung nicht übernommen werden, müsstest gerade Du als Obersachverständiger wissen.
Mit deinen Geschreibsel hier erweckst Du falsche Hoffnungen bei den Usern.
Solche Kollegen gehen mir dermaßen auf den Senkel die immer alles besser Wissen wollen und nicht fähig sind mal über ihren Standpunkt nachzudenken.
Wenn solche Gutachten bei den Versicherern landen, ist es nicht verwunderlich das hier gekürzt wird.
Gruß
fordfuchs
Da der Verursacher den Schaden bislang nicht gemeldet hat, habe ich in der Firma wo er arbeitet angerufen.... angeblich haben die das ihrem Vertreter gegeben und verlangen von mir das Dekra Gutachten, also die Firma möchte das die Versicherung hat es ja bereits, ist das ok so ??
Ähnliche Themen
Der Verursacher wird den Schaden auch nicht melden, das muss der Versicherungsnehmer tun (hier vermutl. der Arbeitgeber des Verursachers)
Teile dem doch einfach mit, dass das Gutachten der Versicherung bereits vorliegt.
Alles weitere soll er direkt mit dieser klären.
Nicht hinter jeder Bemerkung muss man gleich böse Absicht vermuten.
.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Das ist nicht richtig, sondern entspringt mal wieder dem Wunschdenken des professioniellen Schadenmaximierers.
Auch wenn Du als professioneller Schadenminimierer Deine falschen Darstellungen hier gebetsmühlenartig noch so oft wiederholst, werden sie nicht richtiger.
Zitat:
In einem Gutachten sind die zur Beseitigung des Schadens voraussichtlich erforderlichen Reparaturkosten anzugeben. Denn nur darauf besteht Anspruch.
Richtig, und das sind grundsätzlich die der markengebundenen Fachwerkstatt.
Zitat:
Es ist unsinnig zu behaupten, dass da immer die Sätze einer markengebundenen Vertragswerkstatt angegeben sein müssen.
Nur dann, wenn man die eindeutige BGH-Rechtsprechung ignoriert.
Zitat:
Und es ist geradezu verwerflich, hier in einem Forum angebliche Fachkunde zu behaupten und das als richtigen Rat zu verbreiten. Denn es schürt bei den ratsuchenden Usern Erwartungen, die dann nicht erfüllt werden.
Verwerflich ist es, Geschädigten ständig zu suggerieren, Kürzungen seien rechtskonform und unwidersprochen so hinzunehmen.
Zitat:
Ob die Stundensätze einer markengebundenen Vertragswerkstatt erforderlich sind, hängt vom Alter des Fahrzeugs und der Wartungshistorie ab.
Bei älteren Fahrzeugen, die auch vor dem Unfall nicht in einer Vertragswerkstatt waren, sind deren Stundensätze auch für die fiktive Schadenshöhe nicht mehr erforderlich.
Gottseidank bestimmt immer noch das Gesetz die Erforderlichkeit und nicht Du oder Deine Kollegen.
Zitat:
Der gute SV wird das in seinem Gutachten berücksichtigen, weil er weiß, dass es bei der Regulierung ohnehin auffällt und korrigiert wird.
Dies wäre sicher im Sinne der Versicherung ein
guterSV, der in vorauseilendem Gehorsam die BGH-Rechtsprechung ignoriert.
Zitat:
Böse Versicherungen, die sich an Rechtsprechung halten...
Genau dies tun sie regelmäßig eben nicht...
MfG
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Richtig, und das sind grundsätzlich die der markengebundenen Fachwerkstatt.
Ja, wenn das Auto bis zu 3 Jahre alt ist.
Danach gilt grundsätzlich was anderes 😉
@VersVor: glaubst Du eigentlich wirklich, dass Deine Masche hier nicht auffällt? Es nützt Dir nichts, in jedem zweiten Beitrag irgendwelche nicht vorhandenen BGH Urteile zu erfinden und so zu tun, als entsprächen Deine Beiträge Recht und Gesetz.
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Ja, wenn das Auto bis zu 3 Jahre alt ist.Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Richtig, und das sind grundsätzlich die der markengebundenen Fachwerkstatt.Danach gilt grundsätzlich was anderes 😉
Solche Falschmeinungen entstehen eben, wenn jemand den Ausführungen der "Spezialisten" hier Glauben schenkt.
MfG
Bevor Du Dich weiter zum Affen machst, lies das aktuellste Urteil des BGH zu dem Thema. IV ZR 320 / 12.
Der BGH bekräftigt die bisherigen Grundsätze zum Verweis auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit. Er erweitert sie aber darüber hinaus noch. Denn er lässt den Verweis sogar noch IN LAUFENDEN PROZESSEN zu. Das ist neu und wird den Krawallbrüdern wie VersVor weh tun. Ein gewissenhafter Anwalt wird nämlich dem Mandanten sehr genau das Risiko einer vorschnellen Klage aufzeigen.
Der BGH bekräftigt zunächst, dass der Geschädigte, sofern die Voraussetzungen für eine fiktive Schadensberechnung vorliegen, dieser grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen kann, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat. Dieser Anspruch gelte "unabhängig davon, ob der Geschädigte den Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt"
Ich habe zu keinem Zeitpunkt irgendetwas Anderes gesagt.
Ein Verweis des Schädigers oder seiner Versicherung auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit ist aber unter bestimmten Bedingungen zu beachten. Das ist laut BGH dann der Fall, wenn der Schädiger nachweist, dass es sich "um eine mühelos und ohne Weiteres zugängliche andere markengebundene oder freie Werkstatt handelt und eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht und der Geschädigte keine Umstände aufzeigt, die ihm eine Reparatur außerhalb der Vertragswerkstatt unzumutbar machen."
Und genau diese bestimmten Bedingungungen zu erfüllen, wird dem Schädiger in aller Regel nicht gelingen.
Es ist eben falsch, ständig zu behaupten, ältere Fahrzeuge, die nicht durchgängig in der Markenwerkstatt gewartet und repariert wurden, könne man generell verweisen.
Leider ist es gängige Praxis, dass verwiesen und gekürzt wird, ohne diese Bedingungen zu erfüllen.
Dem sollte jeder Geschädigte Einhalt gebieten, auch wenn es Dir nicht in den Kram passt.
Und wenn Du Dich noch so sehr windest und Leute beschimpfst und beleidigst, das Recht änderst Du zum Glück nicht.
MfG