ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall - gegnerische Versicherung kürzt Zahlung

Unfall - gegnerische Versicherung kürzt Zahlung

Themenstarteram 3. Mai 2016 um 7:38

Hallo,

ich habe ein Problem und bräuchte euren Rat.

Voletzte Woche hatte ich einen unverschuldeten Unfall - Totalschaden

Daraufhin habe ich ein Gutachten (unabhängiger Gutachter) machen lassen.

13.000€ Reparaturkosten

8.900€ Wiederbeschaffungswert

1450€ Restwert

Nach dem ich das Gutachten bekommen habe, habe ich das Auto verkauft. An den höchstbietenden im Gutachten.

Die Versicherung allerdings zahlt mir nur 6000€ aus und meint das sie einen höhreren Aufkäufer gefunden haben.

Nachdem ich anrief und erklärt habe, dass ich das Auto bereits verkaufen konnte. Kam immer nur etwas wie: "Wir haben das Recht das Gutachten zu prüfen und Sie müssen uns vor dem Verkauf genug Zeit dafür lassen."

Das stimmt doch nicht?! Wie würdet ihr weiter vorgehen? Kann man da nur etwas mit dem Anwalt erreichen?

MfG

 

Beste Antwort im Thema
am 3. Mai 2016 um 8:31

Ziemlicher Schwachsinn was hier so kommt!

BGH VI ZR 316/09 gibt dem TE eindeutig Recht.

Er hat das Fahrzeug rechtzeitig verkauft und somit Anspruch auf das Restwertangebot vom regionalen Markt.

Falsch hätte er nur gehandelt, wenn er das Auto erst dann am regionalen Markt verkauft hätte, wenn das für ihn schlechtere Restwertangebot von der gegnerischen Versicherung bereits vorgelegen hätte!

92 weitere Antworten
Ähnliche Themen
92 Antworten

Die Versicherung hat recht.

Du hast dir selbst ins Knie geschossen.

Hol dir schleunigst einen Anwalt und lass ihn das klären.

HTC

ich persönlich hätte auf die gegnerische Versicherung gewartet was "die" für ein Angebot gemacht hätten und hätte mir den zustehenden Leihwagen geholt, ob da jetzt noch ein Rechtsanwalt was machen kann weiß ich nicht.

Zitat:

@Scorpion115 schrieb am 3. Mai 2016 um 09:38:08 Uhr:

 

Kann man da nur etwas mit dem Anwalt erreichen?

MfG

Das befürchte ich mal. Da warst du leider zu schnell, womit mal wieder bewiesen wäre, daß man manche Sachen nicht ohne Rechtsverdreher geregelt bekommt.

Der Gutachter hätte auch einen entsprechenden Hinweis geben können.

Der TE soll den Vertrag, hinsichtlich der Veräußerung des Restwertes, der Versicherung vorlegen.

Und was soll das bringen? Er hat ja nicht einmal auf das Angebot der Versicherung gewartet. Das war - gelinde gesagt - leider ziemlich dumm.

Themenstarteram 3. Mai 2016 um 8:05

Finde ich richtig traurig. Wenn man dem Gutachten schon nicht trauen kann... ist doch nicht fair. Bedeutetet beim nächsten Mal (hoffentlich nicht) sollte ich erst auf Antwort der Versicherung warten?

Das mit dem Gutachter war ja schon richtig, einen von der Versicherung bracht man nicht zu akzeptieren. Nur sollte man der Versicherung die Chance geben, sich zu diesem Gutachten zu äußern. Klagen kann man dann immer noch.

Wieso dem Gutachten nicht trauen? Kann ja durchaus sein, dass das alles realistisch war. Aber Du sagtest ja, dass die Versicherung angab, einen höheren Preis im Verkauf erziehlen zu können. Das Geld + die 6.000EUR hättest Du ja bekommen. Die Differenz (wieviel ist das eigentlich) ist ja nun das, was Dir fehlt.

Natürlich kann das ein findiger Trick der Versicherung sein, aber sie müssen ja im Angebot (was man IMMER abwarten und mit dem eigenen Gutachten vergleichen sollte, DANACH gehts zum Anwalt wenns einem nicht passt) ausgewiesen haben, wieviel sie für den Wagen bekommen hätten.

Was hast Du denn von denen konkret vorliegen?

Zitat:

@Scorpion115 schrieb am 3. Mai 2016 um 10:05:22 Uhr:

Finde ich richtig traurig. Wenn man dem Gutachten schon nicht trauen kann... ist doch nicht fair. Bedeutetet beim nächsten Mal (hoffentlich nicht) sollte ich erst auf Antwort der Versicherung warten?

Ich würde zeitgleich mit dem Versand des Gutachtens der Versicherung schriftlich mitteilen, dass Du in 8 Tagen das Fahrzeug an den Restwertkäufer laut Gutachten veräußerst, wenn in diesem Zeitraum kein anderer Aufkäufer benannt wird.

Die 6.000 € nehmen und beim nächsten mal es besser machen. Die 1.450 € die du jetzt verloren hast, kannst du als Lehrgeld ansehen ^^

Das Problem ist wirklich, dass du nicht abgewartet hast, was die Versicherung dir Vorschlägt. Du hast voreilig gehandelt ohne dies mit der Versicherung abzusprechen. Ein Anwalt einzuschalten ist fraglich, aber kannst es gerne probieren.

Leider hast Du schon ziemlich viel falsch gemacht. Aber die Versicherung ist nicht notwendig im Recht:

Zitat:

Hat der Geschädigte sein Fahrzeug nach einem Autounfall bereits zu einem seriös ermittelten Restwert veräußert, ist das Restwert - Angebot der Versicherung, welches dem Geschädigten nach dem Verkauf seines beschädigten Fahrzeugs zugegangen ist, nicht mehr zu berücksichtigen. Der Geschädigte darf sich auf den durch den Sachverständigen ermittelten Restwert verlassen. Wirft die Haftpflichtversicherung des Autounfallverursachers dem Geschädigten vor, das Fahrzeug zu billig verkauft zu haben, hat sich die Haftpflichtversicherung des Verursachers an den Sachverständigen zu halten.

Erwägt der Geschädigte den Verkauf des Fahrzeugs nach dem Autounfall, so sollte umgehend ein Restwert durch einen Sachverständigen ermittelt werden. Zu diesem Restwert darf der Geschädigte das Fahrzeug verkaufen. Dadurch, dass die unfallbedingten Schäden am Fahrzeug durch einen Sachverständigen aufgenommen worden sind, kann der Geschädigte das Auto nach dem Autounfall zu dem ermittelt Restwert verkaufen und braucht nicht auf eine Freigabe der gegnerischen Versicherung warten.

......

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 12.07.2005, AZ: VI ZR 132/04, erneut deutlich gemacht, dass der geschädigte Autofahrer nach einem unverschuldeten Autounfall berechtigt ist, sein Unfallfahrzeug an seine vertraute Vertragswerkstatt zu veräußern. Der Bundesgerichtshof hat mit dieser Entscheidung die Rechte des geschädigten Autofahrers deutlich gestärkt, da er nunmehr auch unmissverständlich klargestellt hat, dass Restwertbörsengebote in einem Schadengutachten nichts zu suchen haben und kein Geschädigter verpflichtet ist, sein Fahrzeug an ihn suspekte Restwertaufkäufer zu veräußern.

http://...autounfall-rechtsanwalt.de/.../autounfall-restwert.html

Jetzt kannst Du wirklich nur zum Anwalt gehen. Ich hoffe Du findest einen, denn der Streitwert ist jetzt unerfreulich gering geworden. Wenn Du in einem Automobilclub bist, bekommst Du über diesen eine kostenfreie Erstberatung.

am 3. Mai 2016 um 8:31

Ziemlicher Schwachsinn was hier so kommt!

BGH VI ZR 316/09 gibt dem TE eindeutig Recht.

Er hat das Fahrzeug rechtzeitig verkauft und somit Anspruch auf das Restwertangebot vom regionalen Markt.

Falsch hätte er nur gehandelt, wenn er das Auto erst dann am regionalen Markt verkauft hätte, wenn das für ihn schlechtere Restwertangebot von der gegnerischen Versicherung bereits vorgelegen hätte!

Zitat:

@Kai R. schrieb am 3. Mai 2016 um 10:25:17 Uhr:

http://...autounfall-rechtsanwalt.de/.../autounfall-restwert.html

Jetzt kannst Du wirklich nur zum Anwalt gehen. Ich hoffe Du findest einen, denn der Streitwert ist jetzt unerfreulich gering geworden. Wenn Du in einem Automobilclub bist, bekommst Du über diesen eine kostenfreie Erstberatung.

Wenn Du Glück hast reicht auch ein mit anwaltlicher Hilfe formuliertes Schreiben, in dem die relevanten Paragraphen und Aktenzeichen entsprechender Urteile genannt werden. Das signalisiert schon einmal, dass Du Dich mit der Materie beschäftigt hast und das Ganze nicht einfach so auf sich beruhen lassen willst.

In einem ähnlichen Fall, aber ohne Automobilbeteiligung, hat mir ein von meiner Rechtsschutzversicherung empfohlener Anwalt kostenlos ein entsprechendes Schreiben an meinen (Ex-)Kabelanbieter formuliert, danach wurde meine Kündigung anerkannt und zu Unrecht abgebuchte Beiträge zurückgezahlt -natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

In vielen Fällen wird halt versucht, erst einmal Zahlungen zu kürzen oder Forderungen nicht anzuerkennen. Vermutlich kommen die Firmen in 7 von 10 Fällen auch damit durch. Es erst einmal zu versuchen, kostet ja auch nichts...

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 3. Mai 2016 um 10:31:22 Uhr:

Ziemlicher Schwachsinn was hier so kommt!

BGH VI ZR 316/09 gibt dem TE eindeutig Recht.

Er hat das Fahrzeug rechtzeitig verkauft und somit Anspruch auf das Restwertangebot vom regionalen Markt.

Falsch hätte er nur gehandelt, wenn er das Auto erst dann am regionalen Markt verkauft hätte, wenn das für ihn schlechtere Restwertangebot von der gegnerischen Versicherung bereits vorgelegen hätte!

Möchte sehen wie er das durchbekommt.

Was allerdings stimmt ist, dass er auf jedenfall einen Anwalt aufsuchen sollte, auch wenn es nur noch um 1500€ geht. Versicherungen wägen die Kosten eines evtl. Rechtsstreits ebenfalls gegenüber der zur Debatte stehenden Summe sowie den Chancen auf einen Gewinn ab. Insofern kann man Glück haben, und sie geben schnell klein bei. Hab ich bei meiner Haftpflicht auch schon mal erlebt, allerdings sonst noch nie, insbesondere nicht bei KFZ Versicherern.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall - gegnerische Versicherung kürzt Zahlung