Unverschuldeter Unfall, was nun ??
Heute morgen steig ich in mein Auto und lass den Motor an um den Eispanzer von der Frontscheibe zu bekommen... plötzlich ruckt es stark, ich dennk noch watt hat meine Automatik denn nun( stand ja auf P) .... nööö ein Sprinter von gegenüber hatte die Handbremse ne angezogen und auch den Motor angelassen,dazu den Gang raus gemacht! Er ging zu seinem PKW um den Kindersitz holen und sein Transporter rollte los und benutzte mein Golfi als Prellbock... Pol hatten wir geholt steht aber warum auch immer auf "A2" ! Seine Versicherung die ich anrief sagte ich soll zur Drekra fahren zwecks Schadenaufnahme .... anbei die Bilder
http://s1.directupload.net/file/d/3494/x8666x84_jpg.htm
http://s7.directupload.net/file/d/3494/wk88pefh_jpg.htm
http://s7.directupload.net/file/d/3494/3fkcennv_jpg.htm
http://s1.directupload.net/file/d/3494/4k75faai_jpg.htm
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Sause4711
Ich bin der Meinung, dass 99% der fiktiven Abrechner das in der Absicht tun, sich in irgendeiner Art und Weise zu bereichern.
Ich bin der Meinung, dass diese Einschätzung zu 99% falsch ist.
92 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wenn die versicherung in kürzungswahn verfällt, kannst du froh sein, wenn du noch nen 1000'der aufs konto bekommst! 😉Zitat:
Original geschrieben von Mondeo MKIII
...kann man nicht meggern...
Wie das ??
Zitat:
Original geschrieben von Mondeo MKIII
Wie das ??
da du ja fiktiv abrechnen, bzw. in eigenregie
(ohne rechnung - nehme ich jetzt mal an)reparieren wolltest, bekommst du keine mehrwertsteuer und aufgrund des fahrzeugalters bzw. der laufleistung wird die versicherung die im gutachten angesetzten stundensätze der fordwerkstatt auf das bei dir ortsübliche niveau freier werkstätten zusammenkürzen...
Das mag sein aber ohne Mwst sind das immer noch 1510 Euro, wird ja wohl nicht sein das die 500 Euro abziehen
Hallo,
die dürfen gar nichts abziehen, werden es aber wahrscheinlich rechtswidrig trotzdem tun, deshalb suche Dir schnellstens einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Auch der muss vom Schädiger bezahlt werden.
MfG
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@TE: Lass Dir hier keinen Käse erzählen.
Geh zum Anwalt, wenn Du meinst, dass Dein Schaden nicht vollständig reguliert wurde.
Wenn Du aber den Betrag bekommst, den Du für die Instandsetzung benötigst, ist alles gut.
Es ist hier nichts zu Deinem Nachteil passiert, also entspannt bleiben.
Du kriegst hier nur gerade das Bellen des üblichen Scharfmachers mit, der meint, einen persönlichen Rachefeldzug gegen eine ganze Branche führen zu müssen.
Amüsant, wenn man´s weiß.
Aber leider gar nicht hilfreich für User wie Dich, die hier nur nach Rat suchen.
Du hast uns noch nicht gesagt, ob das Fahrzeug repariert werden soll (nur dann gibt´s den Nutzungsausfall und die MwSt) oder ob auf Basis des Gutachtens abgerechnet werden soll.
Zitat:
Original geschrieben von Mondeo MKIII
Das mag sein aber ohne Mwst sind das immer noch 1510 Euro, wird ja wohl nicht sein das die 500 Euro abziehen
Mögliche Verbringungskosten kannst Du gedanklich schon mal abziehen und wenn mit Verrechnungssätzen einer Markenwerkstatt gerechnet wurde, davon auch noch mal 20 - 30 % weg.
Wenn der Rest vom Gutachter stimmig ist (also nicht angreifbar), dann hast Du schon einen groben Anhaltspunkt.
Nutzungsausfall bekommst Du eh nur, wenn der Wagen repariert wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Du kriegst hier nur gerade das Bellen des üblichen Scharfmachers mit, der meint, einen persönlichen Rachefeldzug gegen eine ganze Branche führen zu müssen.
Das sind dann die Leute, die sich im November wundern, warum Ihr Kfz-Versicherungsbeitrag schon wieder steigt 😁
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Du kriegst hier nur gerade das Bellen des üblichen Scharfmachers mit, der meint, einen persönlichen Rachefeldzug gegen eine ganze Branche führen zu müssen.
Es ist immer wieder erstaunlich, was Dir an absolut dummen und absurden Unterstellungen einfällt.
Ist Dir das eigentlich nicht langsam peinlich, wie Du Dich in Deinem Verfolgungswahn lächerlich machst?
MfG
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Ist Dir das eigentlich nicht langsam peinlich, wie Du Dich in Deinem Verfolgungswahn lächerlich machst?
ist dir nicht bekannt, dass er der forenbekannte
ist, der dieses unterforum als sein persönliches revier ansieht...
...und natürlich muss er dies dann auch entsprechend verteidigen, wenn er sich (bzw. seinem berufsstand) aufs füß'chen getreten fühlt. 🙄
Nun entspannt Euch mal wieder !!
Werde den Golf natürlich selber reparieren, habe eben mit dem Gutachter tel, die Lohnkosten sind da ja kein Reparaturauftrag vorlag NICHT von VW die Preise sonder der mittlere Durchschnitt den ich hier in meiner Region bezahlen würde !! Nutzungsausfall bekomme ich also nicht ?? wenn er zum Lacker geht kann ich ja schlecht mit fahren ... wie siehts mit ner Wertminderung aus ?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
ist dir nicht bekannt, dass er der forenbekanntewichtigtuerplatzhirsch ist, der dieses unterforum als sein persönliches revier ansieht...
Doch, ist mir durchaus aufgefallen.
Aber auch ein (vermeintlicher) Platzhirsch sollte sich gewisse Peinlichkeiten ersparen.😉
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Mondeo MKIII
Nutzungsausfall bekomme ich also nicht ??
wenn du die reparatur nachweisen kannst, bekommst du auch nutzungsausfall...
Zitat:
wie siehts mit ner Wertminderung aus?
bei der laufleistung und dem fahrzeugalter wirds i.d.r. keine wertminderung geben - wenn doch, sollte die eigentlich im gutachten aufgeführt sein!
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Aber auch ein (vermeintlicher) Platzhirsch sollte sich gewisse Peinlichkeiten ersparen.😉
sein
(herablassendes)verhalten gegenüber anderen usern war schon inhalt von zig diskussionen, die hier bei mt geführt wurden...da wird sich nix drann ändern! 🙄
Wertminderung steht im Gutachten wenn es eine gibt. Hängt von Alter, Zustand, ggf. Vorschäden usw.. ab ob und wie hoch die ausfällt.
Nutzungsausfall gehört zu den Kosten die erstattet werden wenn tatsächlich angefallen. D.h. wenn du das Auto reparierst/reparieren lässt kannst du gegen Vorlage einer Reparaturrechnung oder Reaparaturbescheinigung deines Sachverständigen den Nutzugsausfall einfordern. Aber wie gesagt, du bist nachweispflichtig wann und wie lange das Auto tatsächlich nicht genutzt werden konnte.
Das gleiche mit dem tatsächlich angefallen gilt auch für die Verbringung (Auto von Werkstatt zum Lacker bringen und zurück wenn die nicht selber lackieren) oder Beilackierung benachbarter Teile. Keine Reparatur = Kein Farbunterschied = keine Beilackierungskosten. Kann sich aber auch mal wieder ändern, das ist nicht gesetzlich vorgeschrieben sondern übliche Rechtsprechung von Richtern. Kann also im Einzelfall auch mal anders ausgehen.
Wenn der Gutachter durchschnittliche Löhne angesetzt hat passt das schon, da kann man ggf. noch um 1-2 € pro Stunde diskutieren, dann ist aber gut.
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Wertminderung steht im Gutachten wenn es eine gibt. Hängt von Alter, Zustand, ggf. Vorschäden usw.. ab ob und wie hoch die ausfällt.Nutzungsausfall gehört zu den Kosten die erstattet werden wenn tatsächlich angefallen. D.h. wenn du das Auto reparierst/reparieren lässt kannst du gegen Vorlage einer Reparaturrechnung oder Reaparaturbescheinigung deines Sachverständigen den Nutzugsausfall einfordern. Aber wie gesagt, du bist nachweispflichtig wann und wie lange das Auto tatsächlich nicht genutzt werden konnte.
Bis hierher Alles richtig.
Zitat:
Das gleiche mit dem tatsächlich angefallen gilt auch für die Verbringung (Auto von Werkstatt zum Lacker bringen und zurück wenn die nicht selber lackieren) oder Beilackierung benachbarter Teile. Keine Reparatur = Kein Farbunterschied = keine Beilackierungskosten. Kann sich aber auch mal wieder ändern, das ist nicht gesetzlich vorgeschrieben sondern übliche Rechtsprechung von Richtern. Kann also im Einzelfall auch mal anders ausgehen.
Jetzt wirds abenteuerlich. Fiktiv ist ein Synonym für angenommen, hypothetisch. Das bedeutet, die Reparaturkalkulation ist genauso zu erstellen, als würde tatsächlich repariert werden. Und wenn Verbringungskosten und UPE-Aufschläge regional üblich sind, gehören sie in die Kalkulation und sind zu ersetzen, genauso wie Lackierkosten, wenn sie zur fachgerechten Reparatur gehören.
Die Argumentation mit dem nicht tatsächlich angefallen, ist völlig bekloppt. Bei der fiktiven Abrechnung fällt nichts tatsächlich an, deshalb heisst sie so.
Zitat:
Wenn der Gutachter durchschnittliche Löhne angesetzt hat passt das schon, da kann man ggf. noch um 1-2 € pro Stunde diskutieren, dann ist aber gut.
Das passt überhaupt nicht. Im GA sind grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde zu legen, die der Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat. (Ausnahme, der Geschädigte benennt eine konkrete Werkstatt, in der er reparieren lassen möchte, dann sind deren Sätze zu Grunde zu legen).
MfG
... sprach der große Rächer 😁