Unverschuldeter Unfall (rechts vor links). Was kann ich tun?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Meiner Frau wurde letzte Woche die Vorfahrt genommen und dabei wurde unser Golf schwer verletzt :-( .
Ein Gutachten stellte einen Schaden bzw. Reparatur von voraussichtlich 10.300€ fest. Die Reparatur Dauer soll 10 Tage betragen. Widerbeschafungswert des Autos 14.500€.
Heißt das mit der Reparatur voraussichtlich dass die Kosten noch höher werden könnten?

Meine 2te Frage ist wie lange ich den Leihwagen fahren darf? Habe ihn letzte Woche direkt am Unfalltag bekommen und fahre ihn nun schon eine Woche. Laut der Versicherung des Gegners dürfte ich ihn nach Ausstellung des Gutachtens noch 10 Tage fahren. Der Verursacher hat den Schaden aber noch nicht bei seiner Versicherung gemeldet. Es war ein Firmen Fahrzeug.

Was kann ich noch machen?

Würdet ihr das Auto reparieren lassen? Habe da so Sorgen weil er auch auf die Richtbank muss.

Hattet ihr solch ein Fall schon mal?

Vielen Dank für eure Hilfe

21 Antworten

Ok vielen Dank,
mal sehen was der heutige Tag so mit sich bringt

Moin,

als erstes solltest Du aufpassen, dass Du mit dem Mietwagen kein Eigentor schießt!

Du bekommst den nur solange bezahlt, wie die Reparatur, die natürlich unverzüglich beauftragt werden muss, wenn repariert werden soll, oder die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Autos (idR 10 Tage) dauert!

Diese Fristen laufen völlig unabhängig davon, wer, wann, wieviel von dem Schaden erstattet.

Du kannst also nicht fahren, bis die Versicherung bestätigt, dass sie den Schaden übernimmt.

Wenn jetzt schon eine Woche rum ist und es ist noch gar nichts zur Schadenbeseitigung (Kauf oder Rep.) passiert, hast Du ein Problem.

Bei rechts vor links Unfällen gibt es häufig Streit zur Haftung, denn beide Fahrer haben nur die sog. "halbe Vorfahrt". Das heißt, dass keiner sich darauf verlassen darf, dass er oder sie einfach durchbrausen kann, sondern jeweils selbst auch langsam in die Kreuzung zu fahren hat, weil ja jemand von rechts kommen kann.

Die Einzelheiten hängen aber von der konkreten Unfallsituation ab. Dazu können wir hier nichts beitragen.

War es eine 30er Zone?

In diesem Fall ist anwaltliche Beratung sicher kein Fehler.

Wenn die Haftung streitig ist, hast Du natürlich auch die Möglichkeit, den Schaden zunächst über Deine Vollkasko abzurechnen.

Die übernimmt dann den Fahrzeugschaden und Du musst "nur noch" über die restlichen Positionen streiten.
Die SFR Belastung wird umgangen, wenn am Ende der Gegner doch vollständig haftet und sein Versicherer den gesamten Schaden an Deine Kasko zurückzahlt.

Danke für die Antworten.
Habe es heute Morgen an einen Anwalt weitergeleitet. Und nun gehen die Dinge ihren Lauf. Werde den Wagen wohl Reparieren lassen. Da momentan auf dem Markt kein weiteres Kfz aufzutreiben ist.

Hänge mal Bilder vom Gutachter an. Kann der mir denn auch sagen wie schnell der Gegner evtl. war?

Unfall-001
Unfall-002
Unfall-003
+5

Wer behauptet, er kann das anhand der Bilder sagen, ist ein Scharlatan.

Um die Geschwindigkeit einigermaßen eingrenzen zu können, braucht es zumindest Bilder beider Fahrzeuge und eine ordentlich vermessene Unfallstelle mit den Endständen der Fahrzeuge.

Wenn die Polizei das nicht sauber dokumentiert hat, kann man auch würfeln...

Ähnliche Themen

So neuster Stand KFZ ist repariert worden von 10.600€ Schaden sind 16.500€ Schaden geworden. Die Versicherung wollte mein Schrott Suto verkaufen. Aber da war er schon repariert. Aber endlich tut sich was.

Also ganz ehrlich, ich möchte kein KFZ mit 16000,- reparierten Unfallschaden fahren bzw später ggf kaufen.

Der Versicherer wollte den Wagen mit Sicherheit nicht kaufen, sondern wohl als Totalschaden abrechnen. Das defekte KFZ wäre dann in der Restwertbörse gelandet durch den Gutachter.

Ich bin mir nicht sicher, ob der Versicherer nun die Repa übernimmt.

Sowie ich sehe, Du hast innerhalb der 130% Grenze die Schäden an deinem reparieren lassen, das ist in Ordnung, die Vers. muss zahlen.
Was die Schuldfrage betrifft, der Unfallgegner kann schlecht nachweisen, dass deine Frau zu schnell unterwegs war, es sei denn der hat integriertes Geschwindigkeitsmesser am Auge, das geeicht ist. Also damit kommt keiner weiter. Wahrscheinlich wollte er eine Anzeige wegen Vorfahrtverletzung und Punkte in Flensburg meiden. Die Aussage des Gegners kann nur zu Verzögerungen bei der Abwicklung führen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen