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Unfall - zusätzlicher Anwalt und Gutachter?

Themenstarteram 13. August 2016 um 10:50

Hallo,

gestern ist mir ein Motorradfahrer in mein Auto reingefahren(ist in Gegenverkehr und Kurve voll geschnitten) -> Totalschaden. Habe jetzt die Polizei , die gegnerische Versicherung und eben den ADAC angerufen. Der ADAC hat zu mir gemeint, ich solle einen Anwalt (spez. Verkehrsrecht) einschalten und einen Gutachter einbestellen, der den Schaden nochmals anders beziffert. Die gegnerische Versicherung hat ja ihren eigenen Gutachter und prüft natürlich den Schaden auch nochmal nach.

Die Frage ist, welche Kosten auf mich hinzukommen könnten, und ob sich das rentiert?

Laut der Polizei, die mir heute bestätigt hat, dass sie mir keinen Schaden anhängen können (in jeglicher Hinsicht), sollte ja eigentlich die gegnerische Versicherung zahlen, oder nicht?

Danke im Voraus

 

Noch ein Bild von meinem Mazda :(

Dsc-0057
Beste Antwort im Thema

§ 249 BGB lautet wie folgt:

1) Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtete Umstand nicht eingetreten wäre.

2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadenersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der

nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Schadenersatz dient dazu, die frühere Güterlage des Geschädigten wieder herzustellen. Es dürfen dem Geschädigten grundsätzlich keine Nachteile und auch keine Vorteile durch den Versicherungsfall/Verkehrsunfall entstehen. Es ist die Pflicht des Geschädigten, die Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schadenverursacher/dessen Versicherung nachzuweisen, dazu gehört auch, Beweismittel zu sichern. Der Geschädigte hat den Beweis seines Schadens zu erbringen.

Den Beweis über den dir enstandenen Schaden kannst du als Laie nur mit einem Gutachten erbringen.

Durchsetzen kannst und darfst du diese Ansprüche mit Hilfe eines Rechtsanwaltes.

Natürlich kannst du auch alles der gegnerischen Versicherung überlassen.

Dann hat du kein Kostenrisiko, läufst aber Gefahr Nachteile bei der Regulierung zu erleiden.

Musst du selber entscheiden.

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49 Antworten
am 13. August 2016 um 11:00

mal zuerst die wichtigere frage: wie geht es dem motorradfahrer?

Der erste Fehler wäre, die gegn. Versicherung per Gutachter dein Fahrzeug besichtigen zu lassen. Dafür gibt's unabhängige, freie Sachverständige.

Den, wie auch deinen Anwalt, "darf" die gegn. Versicherung ebenfalls zahlen - vorausgesetzt, du bist absolut unschuldig am Unfall.

am 13. August 2016 um 11:05

Wie es dem Motorradfahrer geht, hat doch mit der Schadensregulierung nichts zu tun.

@ TE

Sofern die Schuldfrage wirklich eindeutig ist, übernimmt die Versicherung die Kosten für Gutachter und Anwalt. Einen Gutachter den dir die Versicherung ankündigt, solltest du mit dem Hinweis einen eigenen Gutachter deiner Wahl zu Rate zu ziehen unverzüglich dankend ablehnen.

Halte dich am Besten an die Ratschläge vom ADAC

Dem Bild nach zu urteilen ist der Mazda etwas älter und so läuft es auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinaus.

am 13. August 2016 um 11:06

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. August 2016 um 13:05:29 Uhr:

Dem Bild nach zu urteilen ist der Mazda etwas älter und so läuft es auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinaus.

Und somit vermutlich auf ein enttäuschendes Ergebnis für den TE.

Themenstarteram 13. August 2016 um 11:15

Dem Motorradfahrer geht es, nach dem letzten Stand, soweit "gut".

Vielen Dank für eure Hilfe, dann werde ich am Montag den ADAC nochmals zurückrufen und mir einen Anwalt sowie Gutachter einbestellen.

Der Wagen ist ca. 15 Jahre alt, der ADAC-"Mann" hat auch gleich von einem wirtschaftlichen Totalschaden gesprochen. Schade, weil der Wagen hätte locker noch 100tKm gefahren werden können.

Es war ja so, dass der Motorradfahrer auf meine Fahrbahn in der Kurve geschnitten ist und dann gegen mich gefahren ist. Polizei hat es abgemessen und mir gesagt, dass ich da keine Schuld trage, da Abstand zum Mittel der Straße sowie zum Rand in Ordnung war. Weiter zum Rand hätte ich nicht fahren können, da wäre mein Außenspiegel ab. Diese Aussage nehme ich natürlich auch ernst.

Blödsinn, der Außenspiegel ist deutlich höher als die Leitplanke. Nur bis du erkennst, dass du eventuell auf deiner Spur weiter rechts fahren müsstest, um einen Unfall zu vermeiden, ist der im Regelfall auch schon geschehen. Shit happens. Und auf Verdacht extrem weit rechts zu fahren, ist auch riskant - könnten Radfahrer in der Kurve auftauchen.

Wenn ich beim Motorradfahren eines gelernt habe, dann keine Kurven zu schneiden, die ich nicht überblicken kann.

am 13. August 2016 um 11:47

Zitat:

@Zavage schrieb am 13. August 2016 um 13:15:27 Uhr:

Dem Motorradfahrer geht es, nach dem letzten Stand, soweit "gut".

Vielen Dank für die Info.

Nach der Beschreibung von Dir liegt eine 100% schuld beim Motorradfahrer vor.

Du hast Anspruch auf

  • einen frei gewählten Sachverständigen
  • einen Rechtsbeistand
  • einen Leihwagen oder Nutzungsausfall für die Dauer der Wiederbeschaffung eines Fahrzeuges
  • Wiederbeschaffungswert - Restwert vom Versicherer
  • Restwert vom Restwertaufkäufer
  • eine Unkostenpauschle in Höhe von 25-30€.

Ansonsten hat ein Gutachter von der Versicherung an Deinem Auto nichts zu suchen.

Lass ein Gutachter Dein Auto bewerten. Eine Rechtsanwalt würde ich einschalten, wenn die Versicherung ansatzweise versucht an den geforderten Positionen etwas in Abzug zu bringen.

Sprich:

Du lässt das Auto zunächst begutchten.

Nach dieser forderst Du die Versicherung auf:

  • den WBW-RW,
  • Nutzungsausfall oder Leihwagenkosten und
  • die Unkostenpauschale

zu begleichen.

gruß

@ TE

da Dir niemand deine eigene Zeit bezahlen wird, lass es vom Anwalt regeln. Entspannter wirst Du es selbst nicht hinbekommen.

Themenstarteram 13. August 2016 um 11:58

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 13. August 2016 um 13:47:13 Uhr:

Vielen Dank für die Info.

Nach der Beschreibung von Dir liegt eine 100% schuld beim Motorradfahrer vor.

....

Vielen Dank!

Sowas hat mir auch der ADAC gesagt, werde da sofort am Montag anrufen und es weiter regeln lassen.

Bei der Schuldfrage darf ich doch der Polizei vertrauen (und meinem befinden)?

@berlin-pauli: Werde ich auch machen

Garantien gibt es nirgends. Aber das sieht schon sehr nach einer Alleinhaftung des Motorradfahrers aus. Das Risiko für Dich ist gering. Mach das so, wie es Dir eigentlich alle empfohlen haben.

am 13. August 2016 um 12:23

Zitat:

@Zavage schrieb am 13. August 2016 um 13:58:31 Uhr:

Bei der Schuldfrage darf ich doch der Polizei vertrauen (und meinem befinden)?

Hier sieht alles nach der allein Schuld für den Motorradfahrer aus.

Aber wichtig ist trotzdem zu wissen, dass die Polizei nicht bestimmen kann, wer Schuld oder nicht Schuld hat.

am 13. August 2016 um 13:12

exakt, deswegen sagte ich auch "nach Deiner Beschreibung". Recht bzw. Schuld wird nur (zu-) gesprochen durch ein Gericht.

Ein Versicherer erkennt deswegen immer auch "nur" die Haftung an.

Wenn der Fall sowas von eindeutig ist, wie hier ist, wirst Du mit einem Anwalt höchstwahrscheinlich die Erfahrung machen, dass er Dir weder Zeit noch Nerven spart :-) In diesem Fall wird wohl eher das Gegenteil der Fall sein.

Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist in komplizierten Dingen immer gut (unterstellt, dass er seinen Job kann) - keine Frage.

Ein Anwalt ist aber auch immer ein dritte Partei, mit dem ein nicht unerheblicher Abstimmungsbedarf besteht. Und dieser Mist mit "meine Zeit bezahlt mir keiner"; was ein Quatsch. Frag mal die Versicherung, ob sie die Zeit zahlt, die Du beim Anwalt verbringst bzw. Telefonzeitdauer. Bei einem Anwalt, der seriös arbeitet, bekommt man in aller Regel auch postalisch oder per E-Mail eine Durchschrift von der Korrespondenz, die er tätig. Die wirst Du natürlich auch einfach ungelesen abheften, weil Dir die Zeit fürs Lesen keiner bezahlt.

phäti .... dass man das aus Versicherungssicht so sieht ... geschenkt. Ich habe aber auch noch kein Schnitzel gesehen, dass sich freiwillig in die Hände des Metzgers geworfen hat. :) Und es ist eine Seltenheit, wenn eine Versicherung den Haftpflichtschaden mal von sich aus ohne falsche Kürzungspositionen abwickelt. Und dann ist da noch was. Es ist einfach ein beruhigendes Gefühl, wenn man weiß, dass man einen aufmerksamen Profi an der eigenen Seite hat. :p

 

bevor ich's vergesse: Edit und Chantalle wollten dem Christian eins davor auch schon mal wieder hallo sagen :D

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