Unverschuldeter Unfall (rechts vor links). Was kann ich tun?
Meiner Frau wurde letzte Woche die Vorfahrt genommen und dabei wurde unser Golf schwer verletzt :-( .
Ein Gutachten stellte einen Schaden bzw. Reparatur von voraussichtlich 10.300€ fest. Die Reparatur Dauer soll 10 Tage betragen. Widerbeschafungswert des Autos 14.500€.
Heißt das mit der Reparatur voraussichtlich dass die Kosten noch höher werden könnten?
Meine 2te Frage ist wie lange ich den Leihwagen fahren darf? Habe ihn letzte Woche direkt am Unfalltag bekommen und fahre ihn nun schon eine Woche. Laut der Versicherung des Gegners dürfte ich ihn nach Ausstellung des Gutachtens noch 10 Tage fahren. Der Verursacher hat den Schaden aber noch nicht bei seiner Versicherung gemeldet. Es war ein Firmen Fahrzeug.
Was kann ich noch machen?
Würdet ihr das Auto reparieren lassen? Habe da so Sorgen weil er auch auf die Richtbank muss.
Hattet ihr solch ein Fall schon mal?
Vielen Dank für eure Hilfe
21 Antworten
Deiner Frau ist hoffentlich nichts passiert.
Ich bin zwar noch nie in die Gelegenheit gekommen, aber es wird in solchen Fällen geraten die Geschichte über einen Anwalt regeln zu lassen. Das Verhalten der Unfallverursachers scheint das zu bestätigen.
Wer hat das Gutachten erstellt, ein Gutachter der gegnerischen Versicherung oder ein eigener?
Warum hast Du bisher eine Woche vergehen lassen?
Wie alt ist Euer Golf, welche Ausstattung, wieviele km hat er runter?
Ein repariertes Fahrzeug wird man später immer schlechter los.
Die Reparaturstellen werden nie mehr so, wie original, nach ein paar Jahren kann man da mit Roststellen rechnen - meine Schwiegermutter kann ein Lied davon singen.
Ein neuer Golf 7 kostet momentan ab ca. 15.000 Euro (Basismodell) .
Ein gebrauchter 6er Golf mit besserer Ausstattung sollte vom Händler auch in dem Rahmen zu bekommen sein.
Schau dich mal im Internet (mobile.de , autoscout etc. ) um, was ähnliche Fahrzeuge kosten.
Vielleicht hilft Dir das bei der Entscheidung.
Gruß
Raymund
Der Golf ist 3 Jahre alt und hat eine Laufleistung von 74300 KM. Es ist die Highline Ausstatung mit allem drum und ran RNS 310 Panorama Glasschiebedach PDC Vorn und hinten Freisprechvorbereitung Premium.
Gutachter habe ich beauftragt.
Werde Montag nen Anwalt beauftragen. Habe die Schn... voll. Der Händler hat kein ähnliches Angebot.
Der Verursacher arbeitet bei einer Spezialtransport Firma und ich dachte es läuft ein wenig schneller. Ja so kann man sich irren.
Nehme Dir ein Anwalt für Verkehrsrecht,
der regelt alles für Dich alles.
Nachdem die Reparaturkosten deutlich unter dem Zeitwert liegen musst du den Golf nicht einschläfern lassen. Falls du dich für eine Reparatur entscheidest bekommst du die Wertminderung ausgezahlt, d.h. dass der Golf später als Unfallwagen weniger Wert ist ist da schon berücksichtigt.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann dir da in der Tat weiterhelfen - einfach weil er die Vorschriften genau kennt, weiß worauf zu achten ist (z.B. in Bezug auf den Mietwagen) und Formfehler vermeidet.
vg, Johannes
Ähnliche Themen
Was mich an der Reparatur so ein wenig stört ist die Tatsache das er gerichtet werden muss. Das mit der Reparatur wär mir egal werde ihn Wahrscheinlich eh nicht verkaufen. Aber es garantiert niemand das er nicht nach dem Richten anfängt zu gammeln.
Momentan finde ich halt keinen Vergleichbaren.
Sonst würd mir die Entscheidung leichter fallen
auch schön gestern erfahren das der Verursacher das an seinen Anwalt weiter gegeben hat. Er behauptet meine Frau sei viel zu schnell gefahren...
Zitat:
Original geschrieben von Modub
auch schön gestern erfahren das der Verursacher das an seinen Anwalt weiter gegeben hat. Er behauptet meine Frau sei viel zu schnell gefahren...
Ja wird immer wieder gerne behauptet , aber muß bewiesen werden und wenn ein Gutachter rausfindet, dass der Schaden nicht zu 50 km/h passt , dann halt *rschkarte und Du kannst den geg. Schaden zum teil mitbezahlen und Du selber bekommst auch nur ein Teil. 😕
Nicht weiter zögern, Anwalt einschalten! Zeugen suchen.
Der Unfall wurde doch hoffentlich polizeilich aufgenommen...
Zitat:
Original geschrieben von alex279
Nicht weiter zögern, Anwalt einschalten! Zeugen suchen.
Der Unfall wurde doch hoffentlich polizeilich aufgenommen...
Abwarten, so schnell schießen die Preußen auch nicht , denn die versicherung wird unberechtigte Forderungen ehe abweisen und Zeugen sind ehe das schwächste Glied der beweiskette und kannste meist in die Tonne kloppen, da es in der Regel Knallzeugen sind , die nix gesehen haben. Passt das Schadensbild nicht zur Geschwindigkeit wird dies ein Gutachter im Zweifel klären , denn falls es nicht nicht 50 km/h sondern 70 km/h waren , dann biste halt bei der Schadensabwicklung dabei 😕
Also Polizeilich wurde alles aufgenommen und und wurd bestätigt das Frau Recht hat Rechts vor Links Regelung. Es gibt Zeugen die das gesehen haben und sofort am Unfallort waren um nach unserem Sohn zu schauen. Die Frau sagte das hat man gesehen wie der gerast ist und das das Auto noch was weiter ruschte in längsrichtung. Außerdem war meine Frau gerade erst losgefahren. Jetzt sagen die die sei gerast. ( Unfallverursacher.) Mal sehen was da noch kommt.
Nur weil man zu schnell gefahren ist, muß man den Schaden noch lange nicht selber tragen.
Die Haftpflicht heißt Haftpflicht, weil sie Schäden gegenüber Dritten reguliert.
In Regreß nehmen kann sie den Fahrzeugführer nur in Ausnahmefällen (z.B. Alkohol am Steuer und auch dann nur in limitiertem Umfang).
Nur weil man etwas zu schnell gefahrne ist, braucht man keine Regreßansprüche fürchten. Schließlich passieren die meisten Unfälle durch menschliches Versagen, da müßte die Versicherung immer Regreß fordern.
Hab einen Kumpel, der hatte auch einen nicht selbst verschuldeten Unfall. Der 1. Tip des Abschleppers war der Gang zum Arzt und danach einen gscheiten Anwalt zu suchen. Was der mir erzählt hat, steht für mich fest, auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen, ist das Beste und kostet nichts für den Geschädigten.
Was mach ich jetzt? Bin ja auf ein Kfz angewiesen. Alleine für den Weg zur Arbeit. Kann ich da was über eigene Versicherung abgleichen lassen und die holt sich dann zurück?
Mit der Frage schiebe ich den Thread mal ins Versicherungs-Forum, da an dieser Stelle die Experten dort besser weiterhelfen können.
vg, Johannes