Unverschuldeter Unfall, Anspruch auf Neuteile
Guten Tag,
ich war heute leider unschuldig in einen unfall verwickelt, ein anderes auto hat mich beim ausfahren aus einer privatausfahrt übersehen und ist hinter dem rechten hinterreifen gegen mein auto gefahren.
Der Schaden handelt sich um folgenden:
Es sind Kratzter beim Stoßfänger/ an der Stoßstange und ein gutes stück Lack ist weg, zudem hat sich die Stoßstange/Stoßfänger "anscheinend" aus der Halterung gelöst, für mich ist die etwas locker an der stelle.
ich bin dann heute mittag gleich zu meinem Autohaus gefahren, dazu muss man wissen, dass es sich um einen Neuen Seat Ibiza SC handelt, den ich jetzt ca. 1,5 Monate habe und habe mir einen Kostenvoranschlag machen lassen und die haben gemeint, da es ein Neuwagen ist sollte die/der Stoßstange/Stoßfänger ausgewechselt werden gegen einen neuen. Der Kostenvoranschlag beträgt 714 €.
Dieses habe ich dann an den Unfallverursacher weitergegeben, der mit einem Bekannten der Automechaniker sein soll dann bei mir vorbei gekommen ist und das mit Ihm zusammen angeschaut hat.
Der hat gemeint, dass die 714 komplett überzogen sind, dass da eine einfache Halterung reicht und einmal schleifen + lackieren, und die wollen durch die Versicherung einen Sachverständiger einschalten und der angebliche Automechaniker hat gemeint, dass der mir aber auch nix anderes als er sagen wird.
Wie sieht hier die Lage aus, kann mir hier jemand weiterhelfen, ich möchte nähmlich schon eine neue Stoßstange haben, weil die einfache überlackierung einen Wertverlust verursacht der deutlich über dem einer neuenm Stoßstange liegt.
Habe ich überhaupt das Recht auf eine neue Stoßstange hinten oder nicht?
Als Anhang hänge ich hier noch ein Bild des Schadens bei
Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe
mit freundlichen grüßen
fixfax92
Beste Antwort im Thema
die Schadenhöhe bestimmt nicht der Schädiger und auch nicht sein "Experte" der sich wohl für ganz schlau hält....🙄
Es war schon mal ein Fehler, dass du den überhaupt an das Auto gelassen hast. Wenn da tatsächlich etwas am Halter sein sollte, kannst du davon ausgehen, dass der Stoßfänger sicherlich ersetzt werden muss, spätetsens nach dem demontieren wird man das merken. Am besten folgst du dem Rat deiner Werkstatt. Reiche den KVA bei der Versicherung ein und warte ab, wie die reagieren.
Einen Sachverständigen kanst du immer noch zu Rate ziehen, wenn es darauf ankommt.
Gruß
Delle
82 Antworten
Beim hier vorliegenden Fall dürfte das gegeben sein. Jeder Laie sollte erkennen können, dass hier kein erheblicher Schaden vorliegt.
Ich denke aber, dass ein anständiger SV den Kunden bei der Beauftragung ggf. darauf hinweisen wird (oder sogar muss - Delle?), dass er evtl. auf den Kosten des Gutachtens sitzenbleibt.
Ich fürchte, ich würde meinen SV bei Unterlassung im Nachhinein ziemlich unangenehm "besprechen".
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Aber die Antwort steht doch gleich zu Anfang der Zitierung in verständlicher Form!Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
Dann schreib es richtig: Für einen Laien erkennbar...!
"Für die Frage der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer solchen Begutachtung ist auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen (vgl. zur Beauftragung eines Rechtsanwalts Senatsurteil vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94 - NJW 1995, 446, 447). Demnach kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte...."
Man könnte es auch noch einfacher ausdrücken: würde ich 100-300 Euro für ein Gutachten ausgeben, um damit festzustellen, dass an meinem Fahrzeug ein Schaden in Höhe von 500-1000 Euro entstanden ist?
@xAKBx,
oder, wenn der gewissenhafte Geschädigte glaubhaft darstellt, dass er von einem viel grösseren Schaden am Fahrzeug ausgegangen ist, wird der Versicherer nicht umhin kommen...
Und es soll Versicherer geben die kürzen mit Hilfe von *willigen Kollegen* auf Deibel komm raus...
Und wieder das Thema: Der KV ist völlig kostenlos und hat dazu auch noch beweissichernde Aussagekraft.
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Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
@xAKBx,oder, wenn der gewissenhafte Geschädigte glaubhaft darstellt, dass er von einem viel grösseren Schaden am Fahrzeug ausgegangen ist, wird der Versicherer nicht umhin kommen...
Tja, das wird in einem Fall wie diesem, in dem der Schädiger erstens behauptet, dass an dem Wagen "nix war" und zweitens bereits ein Kostenvoranschlag in der Welt ist, aber ganz schön schwierig glaubhaft darzustellen.😉
In der Tat sind die meisten Versicherer bei diesen Grenzfällen ja derzeit "noch" recht großzügig, wenn es um die Kosten für ein Kurzgutachten geht.
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass dies in den nächsten Jahren anders wird, wenn die Tendenz anhält, dass die Kosten für sog. Kurzgutachten gerne mal 50% und mehr der Schadenssumme ausmachen und aus nichts weiter als einer Audatex-Kalkulation und drei pixeligen Bildern bestehen.
Dass einige, die am Unfallgeschäft verdienen wollen, das Eröffnen einer Front zu Lasten der Geschädigten verschulden, weil sie den Hals nicht voll genug bekommen, wird dann wieder keiner hören wollen...
@Hafi545,
das ist doch nett, dass Du mich richtig zitierst :-)
Ich schrieb: „oder, wenn der gewissenhafte Geschädigte glaubhaft darstellt“
Und nicht schrieb ich: oder, wenn der gewissenhafte TE glaubhaft darstellt...
En passant, die Lust viel Geld zu verdienen ist weder branchen- noch schichtenspezifisch sondern als Normalfall weit verbreitet, dem man sich zwar entziehen kann aber nicht will.
Grüße
Beukeod
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
@Hafi545,das ist doch nett, dass Du mich richtig zitierst :-)
Ich schrieb: „oder, wenn der gewissenhafte Geschädigte glaubhaft darstellt“
Und nicht schrieb ich: oder, wenn der gewissenhafte TE glaubhaft darstellt...
Genau. Deswegen schrieb ich ja auch "in
einemFall
wiediesem" und nicht: "wie im vorliegenden Fall".
Spitzfindig kann ich auch.😉😁
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Jeder Laie sollte erkennen können, dass hier kein erheblicher Schaden vorliegt.
Ja, ein Laie erkennt das sofort; ein Fachmann tut sich schon schwerer damit. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass dies in den nächsten Jahren anders wird, wenn die Tendenz anhält, dass die Kosten für sog. Kurzgutachten gerne mal 50% und mehr der Schadenssumme ausmachen und aus nichts weiter als einer Audatex-Kalkulation und drei pixeligen Bildern bestehen.
Es soll aber auch Fälle geben, in denen Sachverständige 8 erstklassige Fotos zur beweiskräftigen Schadendokumentation beifügten, von Versichererseite hiernach aber die glorreiche Auffassung vertreten wird, maximal 3 hättens auch getan, sodass nur Kosten für 3 erstattet werden. 🙄
btw
Stört´s dich eigentlich, wenn du sonntags zum Brötchenholen 50% des Brötchenpreises und mehr an Kosten für die Kfz-Nutzung aufwendest?
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Zitat:
Es soll aber auch Fälle geben, in denen Sachverständige 8 erstklassige Fotos zur beweiskräftigen Schadendokumentation beifügten, von Versichererseite hiernach aber die glorreiche Auffassung vertreten wird, maximal 3 hättens auch getan, sodass nur Kosten für 3 erstattet werden. 🙄
In einem Kurzgutachten hat die Fotodokumention eines normalen Schadengutachtens auch nichts verloren. Es bedarf keiner 4 Übersichtsaufnahmen und 4 weiteren Fotos eines Kratzers, um einen Bagatellschaden zu dokumentieren. Sollte es trotz eines Kurzgutachtens einmal zu unterschiedlichen Auffassungen kommen, kann der Sachverständige seine ohnehin gefertigten weiteren Fotos später noch immer zur Verfügung stellen.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
En passant, die Lust viel Geld zu verdienen ist weder branchen- noch schichtenspezifisch sondern als Normalfall weit verbreitet, dem man sich zwar entziehen kann aber nicht will.
Wenn über die Grundgebühr eines Kurzgutachens schon kaum Geld zu verdienen ist, werden die Nebenkosten wie Fotos interessant (8 Fotos zu je 2,50 Euro die zumeist auch noch auf elektronischem Wege dem Versicherer übermittelt werden entsprechen dem durchschnittlichen Stundenlohn eines vollzeitbeschäftigtem Arbeitnehmer in Deutschland 😁)
Zu einem ordentlichen Gutachten gehören aber nun mal 4 Übersichtsaufnahmen. Und auch wenn das Gutachten digital übermittelt wird, bekommt der Geschädigte ausgedruckte Bilder, weil wenn er diese mit seinem Aldi Tintenpisser ausdruckt nun einmal einfach Kacke aussehen.
Im übrigen gibt es immer noch sehr viele Geschädigte, die das Gutachten in Papierform haben möchten, auch wenn es elektronisch sicher einfacher und günstiger wäre.
Aber wenn man natürlich verwöhnt ist und flachverständige Dienstleitungen von Experten schon für 15 Euro bekommen kann, erscheint natürlich jedes Kurzgutachten viel zu teuer.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
In einem Kurzgutachten hat die Fotodokumention eines normalen Schadengutachtens auch nichts verloren. Es bedarf keiner 4 Übersichtsaufnahmen und 4 weiteren Fotos eines Kratzers, um einen Bagatellschaden zu dokumentieren. Sollte es trotz eines Kurzgutachtens einmal zu unterschiedlichen Auffassungen kommen, kann der Sachverständige seine ohnehin gefertigten weiteren Fotos später noch immer zur Verfügung stellen.
Wo hast du das denn ergoogelt? Ich glaubte bislang, dass allein der Sachverständige die Entscheidung zu treffen hat, wie viele Lichtbilder zur Schadensdokumentation erforderlich sind. Sei doch bitte so nett und liefere eine Quelle (höchstrichterliche Rechtssprechung o.ä.) für das oben Geschriebene nach!
Ist ein Sachverständiger nun etwa nicht mehr weisungsfrei und stattdessen gehalten, maximal 3 pixelige Fotos einem Kurzgutachten beizufügen, auch wenn diese den Schaden (Art, Lage, Ausdehnung, Identität, Altschäden, etc.) nicht mehr hinreichend dokumentieren, nur weil der HP-Versicherer des Schädigers meint, 3 müssten reichen? 😕
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Wenn über die Grundgebühr eines Kurzgutachens schon kaum Geld zu verdienen ist, werden die Nebenkosten wie Fotos interessant (8 Fotos zu je 2,50 Euro die zumeist auch noch auf elektronischem Wege dem Versicherer übermittelt werden entsprechen dem durchschnittlichen Stundenlohn eines vollzeitbeschäftigtem Arbeitnehmer in Deutschland 😁)
Ach, vertrittst du die Auffassung, dass die Grundgebühr zu niedrig und damit unwirtschaftlich ist? Hätt´ ich gar nicht von dir erwartet!
Sehr, sehr unschön finde ich allerdings, dass du hier, so scheint´s für mich zumindest, den Sachverständigen im allgemeinen unterstellst, sie würden unnötigerweise ihren Gutachten Fotos beilegen, allein um die Abrechnung für einen größeren Ertrag in die Höhe zu treiben.
Ich kann mich allerdings nicht des Eindruckes erwehren, dass hier aus laienhafter Sicht einfach zu kurz gedacht wurde (was dich insoweit also ein Stück weit entlastet ... 😁). Denn um dem Gutachten mehr Fotos beizufügen, müssen diese ja auch erst einmal gefertigt, ausgelesen, gesichtet, ausgewählt, sortiert, ggf. aufbereitet und markiert und mit zusätzlichem Papier- und Tonerverbrauch ausgedruckt werden; angesichts des deiner Auffassung nach doch offensichtlich fürstlichen "Stundenverdienstes" eines Sachverständigen würde ich erwarten, dass der Sachverständige lieber zum nächsten Schadensfall aufbricht und dort nur die Fotos fertigt, die er zur Schadendokumentation im Minimum für nötig erachtet, anstatt irgendwelche zusätzlichen "Schnappschüsse" zu tätigen und aufgrund des damit verbundenen Mehraufwands den untauglichen Versuch zu unternehmen, damit Geld zu verdienen.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
btw
Stört´s dich eigentlich, wenn du sonntags zum Brötchenholen 50% des Brötchenpreises und mehr an Kosten für die Kfz-Nutzung aufwendest?
Ja, das würde mich stören und ich würde mich wohl dagegen entscheiden, es zu tun.
Das ist aber, wenn wir in dem etwas holprigen Bild bleiben, nicht möglich, wenn ein Dritter -zum Beispiel der Tankwart- festlegt, wie ich zum Bäcker zu kommen habe und sich nicht für den wirtschaftlichsten Weg, sondern für den ihm angenehmsten entscheidt, auch wenn er mich dafür erst 10 km auf die Autobahn schickt, um den Bäcker an der Ecke zu erreichen...
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Ja, das würde mich stören und ich würde mich wohl dagegen entscheiden, es zu tun.
Das heißt jetzt
a) du isst sonntags nie Brötchen?
oder
b) der Bäcker deines Vertrauens befindet sich in Wurfreichweite?
oder
c) du isst sonntags unglaublich viele Brötchen? (<-- 😁)
Mal im Ernst: Wie weit ist der Bäcker entfernt?
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Das ist aber, wenn wir in dem etwas hoprigen Bild bleiben, nicht möglich, wenn ein Dritter -zum Beispiel der Tankwart- festlegt, wie ich zum Bäcker zu kommen habe und sich nicht für den wirtschaftlichsten Weg, sondern für den ihm angenehmsten entscheidt, auch wenn er mich dafür erst 10 km auf die Autobahn schickt, um den Bäcker an der Ecke zu erreichen...
Ich wollte mit dem Bild lediglich zum Ausdruck bringen, dass man es in vielen Bereichen des Lebens ohne weiteres akzeptiert, dass zusätzliche Kosten in nicht unbeträchtlicher Höhe zur eigentlichen Ausgabe anfallen. Sie gehören einfach dazu. Nimm´s einfach hin und gut ist. 😁
Wenn ich nun aber deine Allegorie richtig deute, dann steht der Tankwart für die Sachverständigen, richtig? Bejahendenfalls solltest du in die Ecke gehen und dich schämen.
Jetzt fehlt eigentlich nur noch, dass den Sachverständigen die Erstattung eines Kurzgutachtens als Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht ausgelegt wird. 🙄
Warten wir einfach mal ab, wie wirtschaftlich dieser Thread sowohl für den Geschädigten wie auch den in Anspruch genommenen Versicherer endet, der mit einem KVA seinen Ursprung hat. So wie ich das sehe, wird hier jetzt erst einmal der Versicherer einen dieser Wegelagerer des Schadenrechts aus eigenem Antrieb mit der Überprüfung des Schadenfalls beauftragen...
Allerdings nicht mit dem Hinweis, max. nur 3 pixelige Fotos zu fertigen...😛😉
@EL_EN schrieb original:
„…So wie ich das sehe, wird hier jetzt erst einmal der Versicherer einen dieser Wegelagerer des Schadenrechts aus eigenem Antrieb mit der Überprüfung des Schadenfalls beauftragen...“
Und diese Prognose dürfte zutreffend sein, besonders dann wird man diese Einschätzung haben, wenn man sich nochmals den Erstbeitrag des TE zu Gemüte führt.
Jetzt schließt sich wieder der Kreis der Fragestellung, die ein Geschädigter immer beim sogenannten Bagatellschaden haben wird, darf ich oder darf ich nicht, einen SV beauftragen, um der Schadenminderungspflicht nachzukommen.
Erinnert sei deshalb noch einmal an das Zitat:
"Für die Frage der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer solchen Begutachtung ist auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen (vgl. zur Beauftragung eines Rechtsanwalts Senatsurteil vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94 - NJW 1995, 446, 447). Demnach kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte...."
Jeder darf für sich jetzt entscheiden, wohin das „Wohlverhalten“ des Schadenregulierers nach Kenntnis seines Auftragsgutachten und dem Vergleich mit dem eingereichten KV wohl tendiert. Ich will nicht in Abrede stellen, dass es überall nette Leute gibt – aber alle sind eher selten, immer nett.
Der Versicherer benötigt zur Abwehr einen Beweis und der Anspruchsteller, i. d. R. ein Laie, zur Begründung und Durchsetzung seines Schadenersatzanspruches. Unstrittig ist, dass ein Gutachten die bessere Qualität hat.
Daher beim Bagatellschaden, der Versicherer bestätigt schriftlich die Abrechnung gemäß KV, wenn nicht, Beauftragung eines SV durch den Geschädigten, allerdings, siehe obiges Zitat.
@Elk_EN
Natürlich gebe ich dir in all deinen Ausführungen Recht.
Ich war bisher der irrigen Meinung, dass sich die Diskussion hier über Art und Umfang eines Kurzgutachtens dreht, mit dem ein Fahrzeugschaden von 714 Euro belegt werden soll.
Und selbstverständlich ist der Kfz-Sachverständige gegenüber dem Schädiger oder dessen Versicherung nicht weisungsgebunden. Wenn es der Kfz-Sachverständige für erforderlich hält, ein umfangreiches Gutachten mit einer ausführlichen Fotodokumentation zu erstellen, wird er dies tun und auch seinem Auftraggeber gegenüber in Rechnung stellen.
Ein Versicherer wird lediglich prüfen, ob aufgrund eines Bagatellschadens von 714 Euro ein umfangreiches Gutachten mit einer umfangreichen Bebilderung für 300 Euro erforderlich war, oder ob nicht ein mit 3 Schadenfotos versehenes Kurzgutachten für 90 Euro bzw. ein Kostenvoranschlag mit Fotos zur Regulierung des Schadens ausreichend gewesen wäre.
Spätestens hier macht es - für den Geschädigten - einen Unterschied, ob ein Sachverständigenhonorar anstandslos erstattet wird oder eben auch nicht.
Ich würde mich mit Stöckelschuhen auf eine Eisfläche begeben, wenn ich hier bei MT behaupte, alle Kfz-Sachverständigen würden so handeln, wie du es offensichtlich tust. Dazu brauch ich Google, Bing oder Yahoo nicht bemühen. Ich schau mir einfach nur die Gutachten und die Rechnungen dazu an, die so täglich über meinen Bildschirm wandern.