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Unverschuldeter Unfall, Anspruch auf Neuteile

Themenstarteram 28. Juni 2011 um 20:09

Guten Tag,

ich war heute leider unschuldig in einen unfall verwickelt, ein anderes auto hat mich beim ausfahren aus einer privatausfahrt übersehen und ist hinter dem rechten hinterreifen gegen mein auto gefahren.

Der Schaden handelt sich um folgenden:

Es sind Kratzter beim Stoßfänger/ an der Stoßstange und ein gutes stück Lack ist weg, zudem hat sich die Stoßstange/Stoßfänger "anscheinend" aus der Halterung gelöst, für mich ist die etwas locker an der stelle.

ich bin dann heute mittag gleich zu meinem Autohaus gefahren, dazu muss man wissen, dass es sich um einen Neuen Seat Ibiza SC handelt, den ich jetzt ca. 1,5 Monate habe und habe mir einen Kostenvoranschlag machen lassen und die haben gemeint, da es ein Neuwagen ist sollte die/der Stoßstange/Stoßfänger ausgewechselt werden gegen einen neuen. Der Kostenvoranschlag beträgt 714 €.

Dieses habe ich dann an den Unfallverursacher weitergegeben, der mit einem Bekannten der Automechaniker sein soll dann bei mir vorbei gekommen ist und das mit Ihm zusammen angeschaut hat.

Der hat gemeint, dass die 714 komplett überzogen sind, dass da eine einfache Halterung reicht und einmal schleifen + lackieren, und die wollen durch die Versicherung einen Sachverständiger einschalten und der angebliche Automechaniker hat gemeint, dass der mir aber auch nix anderes als er sagen wird.

Wie sieht hier die Lage aus, kann mir hier jemand weiterhelfen, ich möchte nähmlich schon eine neue Stoßstange haben, weil die einfache überlackierung einen Wertverlust verursacht der deutlich über dem einer neuenm Stoßstange liegt.

Habe ich überhaupt das Recht auf eine neue Stoßstange hinten oder nicht?

Als Anhang hänge ich hier noch ein Bild des Schadens bei

Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe

mit freundlichen grüßen

fixfax92

Beste Antwort im Thema

die Schadenhöhe bestimmt nicht der Schädiger und auch nicht sein "Experte" der sich wohl für ganz schlau hält....:rolleyes:

 

Es war schon mal ein Fehler, dass du den überhaupt an das Auto gelassen hast.  Wenn da tatsächlich etwas am Halter sein sollte, kannst du davon ausgehen, dass der Stoßfänger sicherlich ersetzt werden muss, spätetsens nach dem demontieren wird man das merken. Am besten folgst du dem Rat deiner Werkstatt. Reiche den KVA bei der Versicherung ein und warte ab, wie die reagieren.

Einen Sachverständigen kanst du immer noch zu Rate ziehen, wenn es darauf ankommt.  

 

Gruß

 

Delle

 

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Da du der Geschädigte bist, hast du das Recht auf die Wahl eines Gutachters. Musst keinen vom Gegner akzeptieren und würde ich auch von abraten.

am 28. Juni 2011 um 21:48

Bei der Schadenhöhe ein Gutachter?

Ich würde eine Schadenmeldung bei der Versicherung des Verursachers machen und dort auch den Kostenvoranschlag hinschicken mit der Bitte um Freigabe. Dann würde ich erstmal auf Antwort warten.

Oder ich würde das Teil tatsächlich günstig lackieren lassen und mir vom Verursacher noch nen Hunderter als Essensgeld für die Wartezeit erbeten. Die Lackierte Stoßstange sieht genauso aus wie die neue, wenns anständig gemacht ist.

die Schadenhöhe bestimmt nicht der Schädiger und auch nicht sein "Experte" der sich wohl für ganz schlau hält....:rolleyes:

 

Es war schon mal ein Fehler, dass du den überhaupt an das Auto gelassen hast.  Wenn da tatsächlich etwas am Halter sein sollte, kannst du davon ausgehen, dass der Stoßfänger sicherlich ersetzt werden muss, spätetsens nach dem demontieren wird man das merken. Am besten folgst du dem Rat deiner Werkstatt. Reiche den KVA bei der Versicherung ein und warte ab, wie die reagieren.

Einen Sachverständigen kanst du immer noch zu Rate ziehen, wenn es darauf ankommt.  

 

Gruß

 

Delle

 

Themenstarteram 29. Juni 2011 um 10:12

ja also der andere meldet den schaden bzw. hat es schon gemacht und der hat gemeint dass die nen Gutachter von der versicherung schicken wollen aber ich kenn mich da leider nicht so gut aus, kann ich auch nachdem der gutachter da war nochmal einen eigenen bestellen oder nicht und kann ich mich gegen die aussage von so nem gutachter zu wehr setzen?

und noch was, leider weiss ich noch nicht bei was für einer versicherung der Unfallverursacher ist, aber die dürften sich ja auch in den nächsten Tagen bei mir meden, oder?

Nein. Du solltest den Schaden der gegnerischen Versicherung melden. Seine Versicherungsdaten bekommst Du vom Zentralruf der Autoversicherer http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html

Warte nicht bis sich die Versicherung meldet. Dazu müsste der Gegner den Schaden erstmal selbst der Versicherung melden, woran ich nach Deinen bisherigen Schilderungen Zweifel habe. Du solltest dringend/sofort aktiv werden.

Da Dir der Unfallgegner bisher seine Versicherungsdaten nicht mitgeteilt hat und er mit einem "Experten" den Schaden preislich drücken möchte, würde ich Dir raten nur noch mit der gegnerische Versicherung zu reden. Du hast eine Direktanspruch gegenüber der Versicherung und solltest ihn in diesem Fall nutzen.

- gegnerische Versicherung anrufen, Schaden melden (Wann, wo, was passiert) und Schadensnummer geben lassen

- Du sagst denen dabei, dass Du Fotos des Schadens (ggf. noch machen) und einen KVA von Seat über 714 € hast und bei Seat reparieren lassen möchtest. Dann fragst Du wohin Du die Unterlagen zur Freigabe schicken sollst.

Dann schickst Du die Sachen dorthin, die sagen OK und Du lässt reparieren. Fertig.

 

Natürlich könnte es nicht ganz so glatt laufen. Halte ich zwar für unwahrscheinlich, aber trotzdem:

Die Versicherung könnte während des Gesprächs einen Schadenschnellservice, einen eigenen Gutachter, oder ein Sorglospaket (Dein Auto abholen, Mietwagen für Dich während der Reparatur und Dein Reparierter kommt gewaschen zurück) "anbieten", wozu Du aber nicht verpflichtest bist es anzunehmen. Insbesondere brauchst Du niemanden (!) fremden Dein Auto zeigen.

Ich würde darauf bestehen den KVA zu schicken und sie sollen sich dazu ggf. schriftlich äußern wenn sie den nicht akzeptieren möchten.

Wenn die Versicherung doch ein Gutachten haben möchte (bei dieser Schadenhöhe und Autoalter aber sehr unwahrscheinlich), dann beauftragst Du einen.

Frag doch einfach mal Deinen Versicherungsmann. Der kann Dir ganz genau sagen, was Du jetzt machen sollst!!! Dafür ist er doch da, es sei denn Du bist bei einem "günstigen" Internetversicherer.

Lejockel

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von lejockel

Frag doch einfach mal Deinen Versicherungsmann. Der kann Dir ganz genau sagen, was Du jetzt machen sollst!!! Dafür ist er doch da, es sei denn Du bist bei einem "günstigen" Internetversicherer.

 

Lejockel

Was hat denn "sein Versicherungsmann" hier mit diesem Schaden zu tun? Das hier ist ein KH Schaden und kein Kaskoschaden.

 

Gruß

 

Delle

Na ganz viel!!!! Er kann ihm alle seine Fragen beantworten. Kann er einen Gutachter nehmen oder nicht? Hat er Wertverlust oder nicht. Wo rufe ich an usw. Er kann also sehr hilfreich sein. Micht nur verkaufen, sondern auch helfen. ;)

Lejockel

Zitat:

Original geschrieben von lejockel

Kann er einen Gutachter nehmen oder nicht?

Woher/Wie soll er dies denn "einschätzen" können :confused:

Zahlt er dann auch wenn dieser "möglicherweise" nicht von nöten wäre :D

Zitat:

Original geschrieben von lejockel

Hat er Wertverlust oder nicht

Jetzt wird es lächerlich :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von lejockel

Wo rufe ich an

Das kann ihm "hier" z.b. auch Delle sagen...

Zitat:

Original geschrieben von lejockel

Micht nur verkaufen

Schuster bleib bei deinen Schuhen, nicht bei der Lederverabeitung oder besser bei der Viehhaltung noch vor der Lederverarveitung wenn du verstehst was ich meine...

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von lejockel

Na ganz viel!!!! Er kann ihm alle seine Fragen beantworten. Kann er einen Gutachter nehmen oder nicht? Hat er Wertverlust oder nicht. Wo rufe ich an usw. Er kann also sehr hilfreich sein. Micht nur verkaufen, sondern auch helfen. ;)

 

Lejockel

Immer erst alles lesen, dann posten....;)

 

Was er machen sollte, wurde ihm hier schon geschrieben.

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 29. Juni 2011 um 15:11

also, meine schritte die ich bis jetzt getätigt habe waren folgende:

ich habe nochmal mit meinem autohaus telefoniert und die haben mir zugesichert, falls ein gutachter benötigt wird, lassen die einen von der DEKRA kommen und haben mal alle daten vom unfallverursacher aufgeschrieben.

desweiteren habe ich über den hier geposteten Link die Versicherungsdaten des Unfallverursachers verlangt, weil ich Ihn heute telefonisch noch nicht erreichen konnte.

was mir auch noch eingefallen ist, kann ich wegen der ich würde mal sagen eingetretenen wertminderung einen Ausgleich von seiner Versicherung verlangen?

PS: er hat gerade wieder kontakt zu mir aufgenommen und gemeint dass er das Geld Bar zahlen will

mit freundlichen grüßen

fixfax92

Zitat:

Original geschrieben von fixfax92

PS: er hat gerade wieder kontakt zu mir aufgenommen und gemeint dass er das Geld Bar zahlen will

 

mit freundlichen grüßen

fixfax92

Das würde ich aber sein lassen. Nach dem was bisher abgelaufen ist, wäre der nächste Streit vorprogrammiert. Er kann den Schaden von seiner Versicherung zurückaufen. Das soll dich aber nicht interessieren. 

 

Gruß

 

Delle

Bald Countryman und Delle Ihr seit nun wirklich echt klasse Witzbolde. Ja und kann Leder gerben. Als Makler helfe ich meinen Kunden auch wenn der Schaden fremdverursacht ist. Und das mache ich schon seit 20 Jahren erfolgreich. Also erste denken dann schreiben. :mad:

Lejockel

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von lejockel

Bald Countryman und Delle Ihr seit nun wirklich echt klasse Witzbolde. Ja und kann Leder gerben. Als Makler helfe ich meinen Kunden auch wenn der Schaden fremdverursacht ist. Und das mache ich schon seit 20 Jahren erfolgreich. Also erste denken dann schreiben. :mad:

 

Lejockel

Ich möchte dich bitten mich nicht als Witzbold zu bezeichnen.

 

Im übrigen denke ich schon, bevor ich hier etwas poste -als KFZ- Sachverständiger (mit 20 Jahren Berufserfahrung)- also Pup hier nicht so rum Herr Makler, sonst bekommst du ab jetzt den passen Text von mir. 

 

Ich hoffe das war deutlich genug.

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