Unverschuldeter Unfall, Anspruch auf Neuteile

Guten Tag,
ich war heute leider unschuldig in einen unfall verwickelt, ein anderes auto hat mich beim ausfahren aus einer privatausfahrt übersehen und ist hinter dem rechten hinterreifen gegen mein auto gefahren.

Der Schaden handelt sich um folgenden:
Es sind Kratzter beim Stoßfänger/ an der Stoßstange und ein gutes stück Lack ist weg, zudem hat sich die Stoßstange/Stoßfänger "anscheinend" aus der Halterung gelöst, für mich ist die etwas locker an der stelle.

ich bin dann heute mittag gleich zu meinem Autohaus gefahren, dazu muss man wissen, dass es sich um einen Neuen Seat Ibiza SC handelt, den ich jetzt ca. 1,5 Monate habe und habe mir einen Kostenvoranschlag machen lassen und die haben gemeint, da es ein Neuwagen ist sollte die/der Stoßstange/Stoßfänger ausgewechselt werden gegen einen neuen. Der Kostenvoranschlag beträgt 714 €.

Dieses habe ich dann an den Unfallverursacher weitergegeben, der mit einem Bekannten der Automechaniker sein soll dann bei mir vorbei gekommen ist und das mit Ihm zusammen angeschaut hat.
Der hat gemeint, dass die 714 komplett überzogen sind, dass da eine einfache Halterung reicht und einmal schleifen + lackieren, und die wollen durch die Versicherung einen Sachverständiger einschalten und der angebliche Automechaniker hat gemeint, dass der mir aber auch nix anderes als er sagen wird.

Wie sieht hier die Lage aus, kann mir hier jemand weiterhelfen, ich möchte nähmlich schon eine neue Stoßstange haben, weil die einfache überlackierung einen Wertverlust verursacht der deutlich über dem einer neuenm Stoßstange liegt.

Habe ich überhaupt das Recht auf eine neue Stoßstange hinten oder nicht?

Als Anhang hänge ich hier noch ein Bild des Schadens bei

Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe
mit freundlichen grüßen
fixfax92

Beste Antwort im Thema

die Schadenhöhe bestimmt nicht der Schädiger und auch nicht sein "Experte" der sich wohl für ganz schlau hält....🙄

Es war schon mal ein Fehler, dass du den überhaupt an das Auto gelassen hast.  Wenn da tatsächlich etwas am Halter sein sollte, kannst du davon ausgehen, dass der Stoßfänger sicherlich ersetzt werden muss, spätetsens nach dem demontieren wird man das merken. Am besten folgst du dem Rat deiner Werkstatt. Reiche den KVA bei der Versicherung ein und warte ab, wie die reagieren.
Einen Sachverständigen kanst du immer noch zu Rate ziehen, wenn es darauf ankommt.  

Gruß

Delle

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Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Ein Versicherer wird lediglich prüfen, ob aufgrund eines Bagatellschadens von 714 Euro ein umfangreiches Gutachten mit einer umfangreichen Bebilderung für 300 Euro erforderlich war, oder ob nicht ein mit 3 Schadenfotos versehenes Kurzgutachten für 90 Euro bzw. ein Kostenvoranschlag mit Fotos zur Regulierung des Schadens ausreichend gewesen wäre.

Aha.

Und welcher über alle Sachverständigen der Nation schwebende Oberflachverständige des einen Versicherers entscheidet das auf Basis welcher wie aussehenden objektiven Grundlage?

Und versetzt sich dieser Oberflachverständige dann auch zurück in den Zeitpunkt der erfolgten Beauftragung durch und in die Perspektive des Geschädigten?

Oder entscheidet man nun retrospektiv - weil, hinterher ist man ja immer schlauer?

Wobei das mit dem "schlauer" auch so´ne Sache ist. Dann kürzt der Versicherer das Gutachten und löst damit einen Prozess aus, in dem der Sachverständige die Restforderung beansprucht und, vorsichtig eingeschätzt, häufig in der Sache obsiegt. Super wirtschaftliche Vorgehensweise. Und die Richter freuen sich auch alle, dass sie noch ein bisschen Arbeit haben. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Ich würde mich mit Stöckelschuhen auf eine Eisfläche begeben, wenn ich hier bei MT behaupte, alle Kfz-Sachverständigen würden so handeln, wie du es offensichtlich tust.

Du BIST mit Stöckelschuhen bereits auf einer dünnen Eisfläche und fischst obendrein arg im Trüben!

xAKBx mit der Angel in der Hand auf Stöckelschuhen - ein herrliches Bild! 😁

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Dazu brauch ich Google, Bing oder Yahoo nicht bemühen. Ich schau mir einfach nur die Gutachten und die Rechnungen dazu an, die so täglich über meinen Bildschirm wandern.

Also, ohne Google, Bing oder Yahoo kannst du aber offenkundig deine Behauptung auch nicht belegen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


Jeder darf für sich jetzt entscheiden, wohin das „Wohlverhalten“ des Schadenregulierers nach Kenntnis seines Auftragsgutachten und dem Vergleich mit dem eingereichten KV wohl tendiert. Ich will nicht in Abrede stellen, dass es überall nette Leute gibt – aber alle sind eher selten, immer nett.

Der Versicherer benötigt zur Abwehr einen Beweis und der Anspruchsteller, i. d. R. ein Laie, zur Begründung und Durchsetzung seines Schadenersatzanspruches. Unstrittig ist, dass ein Gutachten die bessere Qualität hat.

Daher beim Bagatellschaden, der Versicherer bestätigt schriftlich die Abrechnung gemäß KV, wenn nicht, Beauftragung eines SV durch den Geschädigten, allerdings, siehe obiges Zitat.

DAS ist eine löbliche, weil objektive, realistische Betrachtung.

Danke dafür!

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod



Daher beim Bagatellschaden, der Versicherer bestätigt schriftlich die Abrechnung gemäß KV, wenn nicht, Beauftragung eines SV durch den Geschädigten, allerdings, siehe obiges Zitat.

sofern man den schaden fachgerecht reparieren lassen wird, OK.

aber was ist, wenn der geschädigte (löblicherweise ?!) zunächst einen KVA erstellen lässt, allerdings fiktiv abrechnen möchte.
(evtl fällt diese entscheidung auch erst nach dem KVA, da laie)

akzeptiert die VS hierbei idR auch einen KVA zur fiktiven abrechnung?

wenn nicht, müsste ja danach doch ein gutachten her und wer bezahlt dann den KVA (der ja meist nur im reparaturfall kostenfrei bleibt)?

Harry

Zitat:

akzeptiert die VS hierbei idR auch einen KVA zur fiktiven abrechnung?

Das kommt wie immer auf den Fall an. Man kann aber schon sagen, dass die Versicherer allgemein auch auf der Basis eines KVA einen Schadenersatz abrechnen. Nach meiner Beobachtung beschränkt sich dieses Regulierungsverhalten nicht nur auf Kfz.-Schäden.

@ELK_EN,

...und bitte.

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@Elk_EN
Interessant zu lesen, dass nur du allein die Weisheit mit Löffeln gefressen hast und der Herr im Reich bist , der keine andere Meinung duldet.

ich danke Dir AKB

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel
ich danke Dir AKB

für was denn 😕

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel
ich danke Dir AKB

für was denn 😕

er hat mir aus der Seele gesprochen

Ach so........😁

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Interessant zu lesen, dass nur du allein die Weisheit mit Löffeln gefressen hast ...

Jau, und ich bin pappsatt. 😁

Aber man kennt das ja: Platz für das eine oder andere Dessert ist immer. In diesem Sinne mal ein herzliches Dankeschön für die häufig - auch für mich - informativen Beiträge von Twelferider und Hafi, die ich hier als Forumsteilnehmer sehr schätze (auch wenn das in Diskussionsrunden mit Hafi vllt nicht immer soo deutlich zum Ausdruck kommt ... 🙂)

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


... und der Herr im Reich bist , der keine andere Meinung duldet.

Sag das doch gleich, dass das von Dir hier im Thread Geschriebene bloß

Deine

nicht näher belegbare Meinung darstellt; dann hätt´ ich sie auch geduldet!😛😉

Aber schön, dass wenigstens Du meine Meinung duldest. 🙄

Sry, xAKBx, aber wer wie du hier auf MT - meiner Meinung nach - schon häufiger das Gutachterwesen im Allgemeinen diskreditiert und tollkühn die Behauptung aufstellt, Sachverständige würden rein zur Gewinnmaximierung ihren Kurzgutachten weit mehr Lichtbilder als erforderlich beifügen, um die Kosten für das Gutachten in die Höhe zu treiben, der sollte - auch meiner Meinung nach - schon auf konkrete Nachfragen (!) belegen können, wie mit Fotos ein lukrativer Gewinn zu erzielen sein soll und wer auf Versichererseite wie aufgrund welcher besonderen Sachkunde befähigt ist zu beurteilen, wie viele Fotos anstelle der Lichtbilder des vom Geschädigten beauftragten SV konkret zur beweiskräftigen Schadendokumentation ausreichend gewesen wären, bzw. wo höchstrichterlich die max. Bildanzahl in einem Kurzgutachten festgelegt worden wäre.

Festzustellen ist jedoch, dass Du diesbezüglichen Nachfragen bzw. ergänzenden Kommentaren ausweichst - wie auch schon letztens in einem Thread, als Delle nachvollziehbar die Fotokosten erläuterte. Das hindert Dich allerdings nicht, hier mit der selben Leier anzufangen. 😠

Iss ja wieder lustich hier, da tut man mal ein paar Tag nicht reingucken ... 😁

Jaja, die liebe Kosten- und Fotodiskussion, wie oft habe ich die schon geführt. Schickt man nur 3 Fotos sind der Schaden und evtl. Vorschäden ja gar nicht genau erkenn- und nachvollziehbar. Man hätte ja gefälligst ein paar mehr aussagekräftige Fotos machen sollen. Macht man mehr heisst es dann warum so viele, drei hätten es doch auch getan 🙄

Und pixelig sind die weil viele Versicherer die Gutachten in papierform in besch... Qualität einscannen. Letzte Woche kam wieder so ein Anruf warum ich nur ein paar bescheidene schwarz-weisse Bilder schicken würde. Versicherer halt ... 😛

Wo bleibt eigentlich der Hinweis auf einen Anwald? 😕

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er
Wo bleibt eigentlich der Hinweis auf einen Anwald? 😕

Na Endlich, ich hab mich nicht getraut 😁

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Na Endlich, ich hab mich nicht getraut 😁

Feigling 😁 😁 😁

@Elk-EN
Deinem lauten Aufschrei nach zu urteilen, scheine ich dir mit meinen Stöckelschuhen wohl auf den Zeh getreten zu sein. Dafür entschuldige ich mich.

Ein durchschnittlich beschäftigter Sachverständiger fertigt 50 Gutachten im Monat mit durchschnittlich jeweils 10 Fotos, das sind – sollte ich mich nicht verrechnet haben – 500 Fotos. Im Jahresdurchschnitt bei 500 Gutachten macht das dann schon 5.000 Fotos, die er mit 2,50 Euro berechnet und auch bezahlt bekommt. Hält die Ausrüstung nach Dellenzählers Ausführungen drei Jahre, sollten die 37.500 Euro zusammen einer steuerlichen Abschreibung sowohl für eine Ersatzbeschaffung als auch für Verbrauchsmaterialien ausreichen.

Werden jedem Gutachten drei überflüssige Fotos hinzugefügt (ein Foto von der Fahrgestellnummer, ein Foto vom Tachostand und die fünfte Übersichtsaufnahme) werden in drei Jahren noch einmal 4.500 Fotos = 11.500 Euro zusätzlich berechnet.

Mit liegt es fern, das Gutachterwesen im allgemeinen zu diskreditieren – aber auch du wirst nicht belegen können, das jeder Sachverständige ein guter Mensch ist und (noch) werden alle Fotos vom Versicherer bezahlt.

Leitsätze des IFS "Kraftfahrzeugschäden und- bewertung Schriftreihe 10. 2 Auflage

11.2

Die Ausführungen im Gutachten sind durch eine ausreichende Anzahl von Lichtbildern zu erläutern und damit zu dokumdentieren.

Die vom Sachverständigen gefertigten Lichtbilder sind häufig die letzte Möglichkeit, den Fahrzeugzustand nach der Besichtigung im vorgefundenen schadenbedingten Zustand zu dokumentieren.

und Weiter:

eine Vielzahl von Schadengutachten wird heute zur weiteren Auswertung für die Unfallrekonstruktion herangezogen. Die Verwendbarkeit der Lichtbilder zur Unfallrekonstruktion ist ein Qualitätsmerkmal des Gutachtens.

@xAKBx 

Schon mal was davon gehöhrt, dass "Gewinn"versteuert werden muss? Weiters zu deiner "Rechnerei" erspare ich mir hier lieber. 

Erstmal 🙂

Gruß

Delle

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