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Unverschuldeter Unfall, Anspruch auf Neuteile

Themenstarteram 28. Juni 2011 um 20:09

Guten Tag,

ich war heute leider unschuldig in einen unfall verwickelt, ein anderes auto hat mich beim ausfahren aus einer privatausfahrt übersehen und ist hinter dem rechten hinterreifen gegen mein auto gefahren.

Der Schaden handelt sich um folgenden:

Es sind Kratzter beim Stoßfänger/ an der Stoßstange und ein gutes stück Lack ist weg, zudem hat sich die Stoßstange/Stoßfänger "anscheinend" aus der Halterung gelöst, für mich ist die etwas locker an der stelle.

ich bin dann heute mittag gleich zu meinem Autohaus gefahren, dazu muss man wissen, dass es sich um einen Neuen Seat Ibiza SC handelt, den ich jetzt ca. 1,5 Monate habe und habe mir einen Kostenvoranschlag machen lassen und die haben gemeint, da es ein Neuwagen ist sollte die/der Stoßstange/Stoßfänger ausgewechselt werden gegen einen neuen. Der Kostenvoranschlag beträgt 714 €.

Dieses habe ich dann an den Unfallverursacher weitergegeben, der mit einem Bekannten der Automechaniker sein soll dann bei mir vorbei gekommen ist und das mit Ihm zusammen angeschaut hat.

Der hat gemeint, dass die 714 komplett überzogen sind, dass da eine einfache Halterung reicht und einmal schleifen + lackieren, und die wollen durch die Versicherung einen Sachverständiger einschalten und der angebliche Automechaniker hat gemeint, dass der mir aber auch nix anderes als er sagen wird.

Wie sieht hier die Lage aus, kann mir hier jemand weiterhelfen, ich möchte nähmlich schon eine neue Stoßstange haben, weil die einfache überlackierung einen Wertverlust verursacht der deutlich über dem einer neuenm Stoßstange liegt.

Habe ich überhaupt das Recht auf eine neue Stoßstange hinten oder nicht?

Als Anhang hänge ich hier noch ein Bild des Schadens bei

Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe

mit freundlichen grüßen

fixfax92

Beste Antwort im Thema

die Schadenhöhe bestimmt nicht der Schädiger und auch nicht sein "Experte" der sich wohl für ganz schlau hält....:rolleyes:

 

Es war schon mal ein Fehler, dass du den überhaupt an das Auto gelassen hast.  Wenn da tatsächlich etwas am Halter sein sollte, kannst du davon ausgehen, dass der Stoßfänger sicherlich ersetzt werden muss, spätetsens nach dem demontieren wird man das merken. Am besten folgst du dem Rat deiner Werkstatt. Reiche den KVA bei der Versicherung ein und warte ab, wie die reagieren.

Einen Sachverständigen kanst du immer noch zu Rate ziehen, wenn es darauf ankommt.  

 

Gruß

 

Delle

 

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Danke Delle, weiter so.

Ich wollte noch mal was zu den unverschämten Lichtbildpreisen  der Sachverständigen etwas loswerden: 

 

Von jedem popeligen Amtsgericht bekommt der Sachverständige 2 Euro pro Lichbild nach dem JVEG vergütet. 

 

Und das ist eine so genannte Aufwandsentschädigung.

 

Und Ihr dürft versichert sein , dass diese Bürokraten gaaanz genau geprüft haben, was für ein Lichbild zu vergüten ist,

bevor sie dieses Gesetz verabschiedet haben.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/JVEG

 

Gruß

 

Delle

 

 

am 5. Juli 2011 um 21:20

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

@Elk-EN

Deinem lauten Aufschrei nach zu urteilen, scheine ich dir mit meinen Stöckelschuhen wohl auf den Zeh getreten zu sein. Dafür entschuldige ich mich.

 

Ein durchschnittlich beschäftigter Sachverständiger fertigt 50 Gutachten im Monat mit durchschnittlich jeweils 10 Fotos, das sind – sollte ich mich nicht verrechnet haben – 500 Fotos. Im Jahresdurchschnitt bei 500 Gutachten macht das dann schon 5.000 Fotos, die er mit 2,50 Euro berechnet und auch bezahlt bekommt. Hält die Ausrüstung nach Dellenzählers Ausführungen drei Jahre, sollten die 37.500 Euro zusammen einer steuerlichen Abschreibung sowohl für eine Ersatzbeschaffung als auch für Verbrauchsmaterialien ausreichen.

 

Werden jedem Gutachten drei überflüssige Fotos hinzugefügt (ein Foto von der Fahrgestellnummer, ein Foto vom Tachostand und die fünfte Übersichtsaufnahme) werden in drei Jahren noch einmal 4.500 Fotos = 11.500 Euro zusätzlich berechnet.

 

Mit liegt es fern, das Gutachterwesen im allgemeinen zu diskreditieren – aber auch du wirst nicht belegen können, das jeder Sachverständige ein guter Mensch ist und (noch) werden alle Fotos vom Versicherer bezahlt.

Hallo AKB,

 

ich habe ja nicht gewusst das meine Kollegen nur 10 Monate im Jahr arbeiten... Sag mir, was mache ich da falsch!?!

Zuwenig Fotos in die Gutachten,

zu teure Drucker,

oder zuviel Arbeitszeit...?

 

;)

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Und Ihr dürft versichert sein , dass diese Bürokraten gaaanz genau geprüft haben, was für ein Lichbild zu vergüten ist,

bevor sie dieses Gesetz verabschiedet haben.

Scherz des Tages, oder?

Der Gesetzgeber und im Kleinen sparen.

Der war gut...

 

Und in der Justiz ist es doch kaum anders:

Wenn ich mir nur vorstelle, was für schwachsinnige Beweisbeschlüsse ich immer wieder auf den Tisch bekomme und welche Unsummen dafür verschleudert werden, Zeugen anzukarren, oder das dritte Gutachten zu einer Frage einzuholen, die man womöglich gar nicht geklärt haben müsste oder von der man vorher schon weiß, dass sie kein Sachverständiger wird klären können... :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Und in der Justiz ist es doch kaum anders:

Wenn ich mir nur vorstelle, was für schwachsinnige Beweisbeschlüsse ich immer wieder auf den Tisch bekomme und welche Unsummen dafür verschleudert werden, Zeugen anzukarren, oder das dritte Gutachten zu einer Frage einzuholen, die man womöglich gar nicht geklärt haben müsste oder von der man vorher schon weiß, dass sie kein Sachverständiger wird klären können... :rolleyes:

Ja stimmt und wer verfasst die?

Die oberschlauen Herren Rechtsanwälte, die ganz genau Wissen, das sie den Prozess nicht gewinnen können und Ihre Kohle auf jedem Fall bekommen, entweder von der Rechtschutzversicherung oder im Zweifel vom Mandanten.

 

Und beim Sachverständigen werden die Anschläge der Buchstaben gezählt und gemeckert wird wenn zuviel Absätze im Gutachten sind. Da gibt es Vögel (Anweisungsbeamte), die kürzen die Rechnung des SV um 1,72 und schreiben dafür dann einen 3- seitigen Brief..........:rolleyes:

 

Gruß

 

Delle

am 6. Juli 2011 um 18:21

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Deinem lauten Aufschrei nach zu urteilen, scheine ich dir mit meinen Stöckelschuhen wohl auf den Zeh getreten zu sein. Dafür entschuldige ich mich.

Auch diese Spekulation geht faktisch fehl. Aber sie ist ansatzweise humorvoll und lässt dich somit gleich sympathischer erscheinen. :)

Realistisch betrachtet steckst Du mit dem Pfennigabsatz aber im Eis und haben sich um die Einstichstelle herum spinnennetzartig Risse ausgebildet. :D

 

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Ein durchschnittlich beschäftigter Sachverständiger fertigt 50 Gutachten im Monat mit durchschnittlich jeweils 10 Fotos, das sind – sollte ich mich nicht verrechnet haben – 500 Fotos. Im Jahresdurchschnitt bei 500 Gutachten macht das dann schon 5.000 Fotos, die er mit 2,50 Euro berechnet und auch bezahlt bekommt. Hält die Ausrüstung nach Dellenzählers Ausführungen drei Jahre, sollten die 37.500 Euro zusammen einer steuerlichen Abschreibung sowohl für eine Ersatzbeschaffung als auch für Verbrauchsmaterialien ausreichen.

 

Werden jedem Gutachten drei überflüssige Fotos hinzugefügt (ein Foto von der Fahrgestellnummer, ein Foto vom Tachostand und die fünfte Übersichtsaufnahme) werden in drei Jahren noch einmal 4.500 Fotos = 11.500 Euro zusätzlich berechnet.

Hmm, 3*x=3x. :rolleyes: Das waren aber jetzt nur Umsatzzahlen, oder?

Und wenn in dem SV-Büro 10 Sachverständige tätig sind, macht das in 3 Jahren schon 375.000,- €; hochgerechnet auf die deutschlandweit tätigen SVs lässt sich so mit den in Rechnung gestellten – und sämtlich bezahlten? – Fotos der marode Haushalt einiger deutscher Großstädte sanieren! :rolleyes:

1.

500*3*2,50*3=11.250 (=> Die Richtigkeit der Abrechnung sollte versichert werden!) :D;)

2.

Warst Du es nicht, der darauf hinwies, dass hier nur von Kurzgutachten die Rede ist?

Willst Du also jetzt mit Deiner obigen Schlechtrechnerei und den aufgeführten zusätzlichen 11.500 11.250 Euro unterschwellig behaupten, dass jedem Gutachten, ob kurz oder lang, "überflüssige Fotos" beigefügt würden?

3.

Mit den Lichtbildkosten sollen sämtliche Kosten abgegolten werden, die mit der Herstellung der Bilder verbunden sind, also Ausrüstung (Kamera, Speichermedien), Verbrauchsmaterialien (Papier, Toner), aber auch der zeitliche Aufwand für das Fertigen, Auslesen, Archivieren, Aufbereiten, Auswählen, Sortieren, Kennzeichnen und Einfügen der Fotos in das Dokument sowie schließlich das Erteilen des Druckauftrages mit anschließender Kontrolle (und ggf. das nochmalige Ausdrucken, weil nach dem 6374. Ausdruck in diesem Monat (Mehrfachexemplare nicht vergessen!) zum zweiten Mal an diesem Tag eine der Tonerkartuschen nach farbuntreuer Wiedergabe zu ersetzen ist, oder mal wieder ein Ausdruck vom Farblaserdrucker – kein (!) 59 Euro-Gerät aus dem Lebensmittelladen – gefressen wurde).

Setzt man einmal einen Zeitaufwand insgesamt von durchschnittlich nur 1 Minute pro Bild an, so macht das bei 20 Fotos, von denen 10 nach Auswahl dem Gutachten beigefügt werden, 1/3-Stunde, entsprechend 50 Euro, wenn von einem Stundensatz von 150 Euro ausgegangen wird, d.h. bereits 2,50 Euro pro Bild, noch ohne Verbrauchsmaterialien.

Man kann imho davon ausgehen, dass nicht aus rein wirtschaftlichen Erwägungen Fotos gefertigt werden. Dies machen allenfalls SV, die der irrigen Annahme sind, hiermit Geld verdienen zu können. Vielmehr werden die Fotos, die auch und insbesondere Qualitätsmerkmal eines Gutachtens sind, nicht zuletzt in Erfüllung einschlägiger Richtlinien (siehe Delles Beitrag) gefertigt, weil sie zur nachvollziehbaren Schadendokumentation erforderlich wurden.

Wenn ein SV erfährt, dass sein Gutachten nicht als Abrechnungsgrundlage dienen könne, weil die Schadendokumentation nicht nachvollziehbar ist, da der abgebildete Kratzer ebenso gut von jedem anderen x-beliebigen Golf stammen könne, oder die Angabe nicht vorhandener Altschäden mangels Fotos von den anderen Fahrzeugseiten nicht überprüfbar ist, dann wird er hieraus lernen und zukünftig eben auch solche Fotos zwangsläufig fertigen – weil sie, das zeigt die Erfahrung, offensichtlich erforderlich sind. ;) Mitunter ist man bekanntlich seines eigenen Glückes Schmied.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Von jedem popeligen Amtsgericht bekommt der Sachverständige 2 Euro pro Lichtbild nach dem JVEG vergütet.

Und das ist eine so genannte Aufwandsentschädigung.

Die soll nach h.M. - btw - auch für die Fotos gewährt werden, die zwar nicht dem Gutachten beiliegen, deren Anfertigung zur Vorbereitung des Gutachtens aber auch erforderlich war.

In der jüngeren Vergangenheit erfolgte zudem eine statistische Erhebung, da die Aufwandsentschädigung nach JVEG, die ohnehin 20% unter dem Niveau von Privataufträgen angesetzt wurde, in einigen Positionen, so erzählt man sich, nicht kostendeckend ist.

 

Vor diesem Hintergrund sind 2,50€ pro Bild in einem Kurzgutachten alles andere als ertragreich.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

 

 

Wenn ein SV erfährt, dass sein Gutachten nicht als Abrechnungsgrundlage dienen könne, weil die Schadendokumentation nicht nachvollziehbar ist, da der abgebildete Kratzer ebenso gut von jedem anderen x-beliebigen Golf stammen könne, oder die Angabe nicht vorhandener Altschäden mangels Fotos von den anderen Fahrzeugseiten nicht überprüfbar ist, dann wird er hieraus lernen und zukünftig eben auch solche Fotos zwangsläufig fertigen – weil sie, das zeigt die Erfahrung, offensichtlich erforderlich sind. ;) Mitunter ist man bekanntlich seines eigenen Glückes Schmied.

Ohne mich in die Diskussion inhaltlich groß einbringen zu wollen, sei die Anmerkung erlaubt, dass es diese Gutachten gibt und ich einen Lernerfolg nicht positiv bestätigen kann.

 

So hatte unlängst ein Gutachten über einen fünfstelligen Schaden an einem LKW, der definitiv keinem speziellen Fahrzeug zuzuordnen war: Kein Bild vom Kennzeichen, kein Bild von der Fahrgestellnummer. Bei einem Spediteur, der 10 LKW dieser Sorte hat, lässt das schon Zweifel an der Eignung des Gutachtens zu. Auch wenn der SV fünfmal den Baustein einfügt, dass die Fahrzeugpapiere mit der FIN abgeglichen wurden. Kann man glauben, kann man lassen...

 

Natürlich machen es die meisten SV richtig. Aber ich bitte auch um Verständnis für die Versicherungsmitarbeiter, die eben nicht nur die Meisterwerke der hier anwesenden SV in den Fingern haben, sondern auch die der anderen....

 

 

 

 

am 6. Juli 2011 um 18:47

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Ohne mich in die Diskussion inhaltlich groß einbringen zu wollen, sei die Anmerkung erlaubt, dass es diese Gutachten gibt und ich einen Lernerfolg nicht positiv bestätigen kann.

Das glaube ich gern und stimme Dir vollumfänglich zu.

Aus meiner Sicht sind Gutachten eher zu wenige, denn zu viele Lichtbilder beigegeben.

xAKBx befürwortet nach meinem Verständnis aber das Kürzen von Fotokosten trotz Lernerfolg.

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