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Unfall behind. Parkplatz - wie wo was?

Themenstarteram 27. Juni 2016 um 21:55

Hallo zusammen,

habe eine Frage an die Experten. Wenn eine Person auf einem behindertengerechten Parkplatz zu Schaden kommt, muss laut diesem Artikel die zuständige Kommune dafür büßen. Aber wohin muss man sich genau wenden? Hoffe ihr könnt mir helfen! Braucht man einen Anwalt?

Beste Antwort im Thema

Ich finde es blamabel für dich, dass Du - ohne etwas vom Thema der Fragestellung zu wissen - solchen Unsinn äußerst. Auch fehlinterpretierst Du deinen post, wenn Du glaubst, dieser kritisiere meine Ausführungen.

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Na rate mal :) ... wenn der Betroffene in dem verlinkten Artikel bis zum BVerfG gehen musste, dann ist doch wohl klar, dass sich die verkehrssicherungspflichtigen Kommunen quer legen bis zum Abwinken. Ohne Anwalt ist es unwahrscheinlich, dass ein Betroffener zu seinem Recht kommt. Da geht es um die Verletzung von Amtspflichten im Bereich des öffentlich-rechtlichen Bauplanungsrechts und Bauüberwachung sowie komplizierte Schadenersatzansprüche. Als Laie wird man da eher keine Chance haben, das einigermaßen zureffend zu beurteilen, geschweige denn umzusetzen.

Im Fall der Fälle muss man an die verkehrssicherungspflichtige Gebietskörperschaft herantreten und dort den Dienstherrn des zuständigen Beamten bzw. Angestellten in Anspruch nehmen. Dann gibt es da - je nach Bundesland - auch noch leichte Unterschiede in der Anwendung der jeweiligen Rechtsvorschriften. Letztlich rührt dann auch noch der Kommunale Schadensausgleich als Eigenversicherungsverbund mit drin rum.

Vereinfacht ausgedrückt, das ist wirklich richtig schwierig. Man sollte also zum Anwalt gehen und möglichst rechtsschutzversichert sein oder Anspruch auf Beratungs-/Prozesskostenhilfe haben. Beweise für den Unfallablauf und seine Folgen sind auch sehr hilfreich.

Falsch! Man geht zum Straßenverkehrsamt und stellt dort einen Antrag.

(nicht Zulassungsstelle!!)

Von da an ist es Behördensache, das ganze zu regulieren.

Erst wenn keine Regulierung zustande kommt kann ein Anwalt dagegen vorgehen.

am 28. Juni 2016 um 6:37

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 28. Juni 2016 um 08:11:33 Uhr:

Falsch!

Bist du etwa Lehrer ???

Nee, ich lese nur Korrektur! :D

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 28. Juni 2016 um 08:11:33 Uhr:

Falsch! Man geht zum Straßenverkehrsamt und stellt dort einen Antrag.

(nicht Zulassungsstelle!!)

Von da an ist es Behördensache, das ganze zu regulieren.

Erst wenn keine Regulierung zustande kommt kann ein Anwalt dagegen vorgehen.

Du darfst ja Deine Meinung äußern. Es wäre allerdings weniger blamabel für Dich, wenn Du deine Ausführungen auf das beschränken würdest, was Du in eigener Kompetenz zur Sache beitragen kannst. Das hätte auch den zusätzlichen Vorteil, dass erheblich weniger Korrekturbedarf in den threads enstehen würde.

Nu ja, ich mach das, was alle hier machen. Ich schreibe etwas, von dem ich etwas weiß.

Und wenn ich sehe, dass etwas falsches geschrieben wird gebe ich einen Kommentar ab.

Wo ist jetzt das Problem? Wo siehst du da eine Blamage? Nur weil ich es gewagt habe deinen Text zu kritisieren? Und ist es deine Kompetenz, den Leuten immer wieder zu sagen, "geh' zum Anwalt"?

Ich finde es blamabel für dich, dass Du - ohne etwas vom Thema der Fragestellung zu wissen - solchen Unsinn äußerst. Auch fehlinterpretierst Du deinen post, wenn Du glaubst, dieser kritisiere meine Ausführungen.

Du kannst dir sicher sein, dass ich schon weiß, wovon ich rede! Sehr sicher!

Und zum Thema selbst: Wenn du gegen eine Behörde vorgehen willst und fällst denen gleich mit einem Anwalt ins Haus, dann halte ich das für falsch. Selbst erlebt!

am 28. Juni 2016 um 7:33

So mal etwas OT

Ein Steuerbescheid vom Finanzamt war zu meinem Ungunsten falsch. Ohne Fachanwalt für Steuerrecht hätte ich dort nie gegen angehen können, selbst der Steuerberater kam nicht weiter, deshalb habe ich den Anwalt eingeschaltet und statt einer Steuernachzahlung eine Steuererstattung bekommen.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 28. Juni 2016 um 09:19:53 Uhr:

Du kannst dir sicher sein, dass ich schon weiß, wovon ich rede! Sehr sicher!

Leider sehe ich, dass das Gegenteil zutrifft. Du glaubst nur. Wissen ist was anderes.

Zitat:

Und zum Thema selbst: Wenn du gegen eine Behörde vorgehen willst und fällst denen gleich mit einem Anwalt ins Haus, dann halte ich das für falsch. Selbst erlebt!

Das darfst Du gerne halten wie Du möchtest.

Zitat:

@sarion schrieb am 27. Juni 2016 um 23:55:50 Uhr:

zuständige Kommune dafür büßen. Aber wohin muss man sich genau wenden?

Die zuständige Kommune/Behörde haftet wie jeder Privatmann aber nur dann wenn ihr ein Verschulden nachzuweisen ist. D.h. sie muss wissentlich den Behindertenparkplatz nicht behindertengerecht gestaltet haben oder einen ihr nachweislich bekannten Mangel nicht abgestellt haben.

Im ersten Schritt kann man sich als Bürger auch formlos an die Behörde wenden, diese ist verpflichtet eine solche zu bearbeiten. Führt dies nicht zum Erfolg kann man immer noch den Weg zum Anwalt machen. Schadenersatzansprüche verjähren erst nach 3 Jahren. Ohne Rechtschutz würde ich erst zum Anwalt gehen wenn eine Beschwerde oder Schadenersatzansprüche abgelehnt werden.

Das Problem ist unabhängig davon ob der Verursacher Behörde ist oder nicht die Sache mit dem Verschulden. Beim PKW gibt es eine Gefährdungshaftung und einen Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer, in allen anderen Bereichen außer AKWs nicht.

am 28. Juni 2016 um 10:45

Sollten wir nicht erstmal den Hergang wissen bevor man hier was sagt?

 

Wenn ich zu unrecht auf nen behindertenparkplatz Parke und umknicke zahlt die Kommune auch nicht. Wenn ich ein Auto beschädige oder meins beschädigt wird auch nicht. Daher sollten wir erstmal wissen was der TE meint bevor man wilde Spekulationen äußert.

Zitat:

@Raghul schrieb am 28. Juni 2016 um 12:45:09 Uhr:

Sollten wir nicht erstmal den Hergang wissen bevor man hier was sagt?

Eben, da sind wir nämlich genau bei dem Punkt den ich schon angesprochen habe. Die Frage danach welches Verschulden der Kommune anzulasten ist. Kein Verschulden keine Haftung.

Zitat:

@Raghul schrieb am 28. Juni 2016 um 12:45:09 Uhr:

Sollten wir nicht erstmal den Hergang wissen bevor man hier was sagt?

Steht doch in dem verlinkten Artikel in Post 1

 

Gruß

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