Tagfahrlicht permanent deaktivieren

VW Tiguan 2 (AD)

Hallo,

habe den R-Line als Comfortline und habe festgestellt, dass selbst bei strahlendem Sonnenschein das unterste Licht (rechts und links im Stossfänger) dauernd leuchtet. Ich möchte dieses gerne abgeschaltet lassen. Geht das irgendwie?
P.S.: Liegt es evtl. daran, dass mein Lichtschalter auf "Auto" steht?

Beste Antwort im Thema

Freunde, bitte die BDA lesen. Ich frage mich wie hier manche Leute überhaupt eine Fahrerlaubnis erlangen konnten. Euer Frage und Antwort Spiel ist eigentlich nur Peinlich, oder habt ihr früher nur Ochsenkarren gefahren?

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Man könnte auch mal zum 🙂 fahren und dort abklären ob evtl. der Drehschalter einen defekt hat und sind die NSL dauerhaft an

Zitat:

@Robert17767 schrieb am 7. Juli 2017 um 10:32:45 Uhr:


War es evt. ein gebrauchter?
Dann hat der Vorbesitzer evt. die Nebelscheinwerfer mit als TFL programiert.
Gruß Robert

Oder vielleicht ist es gar kein Tiguan, oder, oder, oder...........😉😁

Es wäre echt hilfreich wenn der TE mal was dazu beitragen würde

Zitat:

@dlorek schrieb am 7. Juli 2017 um 11:48:44 Uhr:


Es wäre echt hilfreich wenn der TE mal was dazu beitragen würde

Du sprichst mir aus der Seele !

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Er könnte auf der Arbeit sein und erst heute Abend die Möglichkeit haben sich zu melden.

Das akzeptiere ich nicht... ich will Fakten 😁 😉

Zitat:

@Huiwaellerallemol schrieb am 6. Juli 2017 um 21:13:55 Uhr:


Auch hier muss ich widersprechen. War in der Garage und habe es ausprobiert AUTO und Schalter gezogen und Fahrlicht und Nebellampen brennen.

Sehr seltsam. Das geht eigentlich NICHT! Und zwar aus gutem Grund, damit eben die NSW und NSL wirklich nur ganz bewusst und nicht aus Versehen eingeschaltet werden.
Bei meinem Tiguan kann ich den Schalter definitiv NICHT in Auto-Stellung rausziehen.

Zitat:

@Huiwaellerallemol schrieb am 6. Juli 2017 um 21:20:06 Uhr:


Wie ist es, wenn das Fahrzeug Tagfahrlicht verbaut hat?
Ist es dann wählbar?

Edit: Mit wählbar meinte ich rechtlich, nicht ob man es ein- oder ausschalten kann.

Rechtlich vorgeschrieben ist für die Zulassung eines Fahrzeuges nur, dass es TFL ab Werk hat. Dieses muss nicht zwingend leuchten (wenngleich es sich völlig meinem Verständnis entzieht, warum sich das einige deaktivieren).

Irgendwo tief im Menü gibt es in der Regel eine Deaktivierungsfunktion. Kann nur sein, dass sie bei einigen Modellen erst freigeschaltet werden muss.

Komme gerade von einer Reise, ohne WLAN. Vielen Dank für die vielen Hinweise. Es war tatsächlich das Tagfahrlicht, nicht das Unterste sondern das schmale unter den Hauptscheinwerfern, sorry für die Mühe.

Zitat:

@pspauli schrieb am 12. Juli 2017 um 12:51:05 Uhr:


Komme gerade von einer Reise, ohne WLAN. Vielen Dank für die vielen Hinweise. Es war tatsächlich das Tagfahrlicht, nicht das Unterste sondern das schmale unter den Hauptscheinwerfern, sorry für die Mühe.

Dann müsstest du Halogenlampen als Fahrlicht haben. Richtig?

Zitat:

@chevie schrieb am 6. Juli 2017 um 21:40:43 Uhr:


Schon, aber was ist das "unterste Licht" wenn er keine Nebler hat? Dann wäre es das TFL der Halos unter den Scheinwerfern (was ja nicht im Stoßfänger sondern in den Scheinwerfern wäre).

Zitat:

@pspauli schrieb am 12. Juli 2017 um 12:51:05 Uhr:


Es war tatsächlich das Tagfahrlicht, nicht das Unterste sondern das schmale unter den Hauptscheinwerfern, sorry für die Mühe.

Haa... Siiiieger... 😁 Mühe? Kein Problem, dafür gibt's das Forum

Zitat:

@Huiwaellerallemol schrieb am 12. Juli 2017 um 13:00:29 Uhr:


Dann müsstest du Halogenlampen als Fahrlicht haben. Richtig?

Rischtisch 😉

Jetzt die Frage warum es aus bleiben soll ?

Mit einer VCDS-Codierung im Mediasystem kann man einen Menüpunkt aktivieren zum ein-/ausschalten des Tagfahrlichtes.

Zitat:

@AS1999 schrieb am 6. Juli 2017 um 21:12:21 Uhr:


"In Deutschland besteht derzeit noch keine Pflicht, das Tagfahrlicht zu nutzen."

"Allerdings wird die Nutzung der Beleuchtung auch am Tage empfohlen. Eine gesetzliche Pflicht wird diskutiert, ist aber derzeit noch nicht absehbar."

So steht es aktuell im Bußgeldkatalog 2017!

Im Bußgeldkatalog steht dazu gar nichts, weil im Bußgeldkatalog nur die Verstöße und die dazu passenden Bußgelder aufgeführt sind. Es steht nur auf einer privaten Website, die im Domainnamen den Begriff "Bußgeldkatalog" hat und die stellenweise mit völlig veralteten Informationen aufwartet.

Für Typgenehmigungen ab Februar 2011 (und ich glaube für Erstzulassungen ab Februar 2012) muss TFL vorhanden sein und darf auch nicht abgeschaltet werden. Das Rauscodieren per VCDS wäre also auch unzulässig.

Vor allem, wie @Tac85 schon schrieb, warum soll es aus bleiben? Abgesehen davon das es wohl für die Typgenehmigung notwendig ist, es ist ein Sicherheitsfeature - warum sollte man es also deaktivieren?

Ich bin dankbar für jeden der mir z.Bsp. an einem diesigen Morgen mit TFL entgegen kommt. Im Gegensatz zu den älteren Fahrzeugen ohne TFL sieht man den wenigstens sofort

Zitat:

Nach der Richtlinie 2008/89/EG der Kommission vom 24. September 2008 zur Änderung der Richtlinie 76/756/EWG des Rates und zur Anpassung an die UN/ECE-Regelung Nr. 48 müssen ab 7. Februar 2011 alle neuen Fahrzeugtypen und neu in Verkehr kommende Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit vier Rädern und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) (M1) und Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t (N1) in der Europäischen Union mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein, um eine Betriebserlaubnis oder eine europäische Typgenehmigung (ECE-Homologation) zu bekommen. Ab 7. August 2012 gilt die Pflicht zur Ausstattung mit Tagfahrleuchten für alle anderen neuen Fahrzeugmodelle.

n Deutschland und Frankreich gibt es für Autofahrer nur die Empfehlung, am Tag mit Licht zu fahren. So wurde am 31. Oktober 2003 in § 49a Abs. 5 die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu Tagfahrleuchten ergänzt. Eingeschaltete Nebelscheinwerfer sind dagegen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz ohne zwingenden Grund des Einschaltens, z. B. Nebel, Regen oder Schneefall, verboten. Motorräder müssen gemäß § 17 Abs. 2a, StVO auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht oder mit eingeschalteten Tagfahrleuchten unterwegs sein. Ab Februar 2011 müssen in der Europäischen Union alle neu typisierten PKW- und Transportermodelle (nicht alle Neuwagen, wie oft fälschlicherweise behauptet wird) mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein.[9][10] Eine Verwendungspflicht besteht bislang nicht.

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