Tagfahrlicht permanent deaktivieren

VW Tiguan 2 (AD)

Hallo,

habe den R-Line als Comfortline und habe festgestellt, dass selbst bei strahlendem Sonnenschein das unterste Licht (rechts und links im Stossfänger) dauernd leuchtet. Ich möchte dieses gerne abgeschaltet lassen. Geht das irgendwie?
P.S.: Liegt es evtl. daran, dass mein Lichtschalter auf "Auto" steht?

Beste Antwort im Thema

Freunde, bitte die BDA lesen. Ich frage mich wie hier manche Leute überhaupt eine Fahrerlaubnis erlangen konnten. Euer Frage und Antwort Spiel ist eigentlich nur Peinlich, oder habt ihr früher nur Ochsenkarren gefahren?

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Und auf AUTO dürfte sich der Schalter nicht ziehen lassen... erst wenn man Standlicht oder Abblendlicht selbst wählt. Wenn das Fahrzeug mit Tagfahrlicht zugelassen wurde, muss es auch funktionieren. Bei den meisten Fahrzeugen leuchtet es wie schon erwähnt auch in Stellung 0

Zitat:

@Huiwaellerallemol schrieb am 6. Juli 2017 um 20:56:43 Uhr:



Zitat:

@AS1999 schrieb am 6. Juli 2017 um 20:54:22 Uhr:


In meinem Tiguan 1 konnte ich nicht einmal das Abblendlicht ausschalten, trotz Schalterstellung auf 0 !

Das nannte sich Dauerfahrlicht. Hierbei brannten im Gegensatz zum Tagfahrlicht auch die Rückleuchten und die Kennzeichenbeleuchtung.

Das stimmt nicht ganz.
Rückleuchten waren dabei aus.
Haben sich erst über den Lichtsensor mit zugeschaltet wenn es Dunkel wurde.
Hab das auch nie verstanden.

Zitat:

@AS1999 schrieb am 6. Juli 2017 um 20:38:27 Uhr:



Zitat:

@dlorek schrieb am 6. Juli 2017 um 20:34:02 Uhr:


Und wenn es das Tagfahrlicht ist, würdest du nach dem abschalten ohne Betriebserlaubnis fahren... warum guckst du nicht mal in die Bedienungsanleitung was es für Lampen sind?

Wer sagt denn sowas?

Das Tagfahrlicht ist in Deutschland doch keine Pflicht!
Nicht verwechseln mit der Schweiz. Da ist sogar das Abblendlicht Pflicht.
Hat aber alles mit erlöschen der Betriebserlaubnis überhaupt nichts zu tun.

Bist du da sicher? Seit einigen Jahren müssen neu zur Typzulassung angemeldete Fahrzeuge serienmäßig über das Tagfahrlicht verfügen. Vor Zeitpunkt beimKBA zugelassene Typen müssen nicht nachgerüstet werden. Wenn das TFL also heute an Bord sein muss, dann wird es doch sicher auch seine Bedeutung haben. Ich bin froh, dass es diese Leuchten gibt. Viele Fahrzeuge in Grautönen sieht man so sehr viel besser im Gegenverkehr.

Zitat:

@AS1999 schrieb am 6. Juli 2017 um 21:05:29 Uhr:



Zitat:

@Huiwaellerallemol schrieb am 6. Juli 2017 um 20:56:43 Uhr:



Das nannte sich Dauerfahrlicht. Hierbei brannten im Gegensatz zum Tagfahrlicht auch die Rückleuchten und die Kennzeichenbeleuchtung.

Das stimmt nicht ganz.
Rückleuchten waren dabei aus.
Haben sich erst über den Lichtsensor mit zugeschaltet wenn es Dunkel wurde.
Hab das auch nie verstanden.

Dann hattest du wieder eine andere Ausführung. Bei mir war es wie beschrieben geschaltet.

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Zitat:

@Hans-U. schrieb am 6. Juli 2017 um 21:05:31 Uhr:



Zitat:

@AS1999 schrieb am 6. Juli 2017 um 20:38:27 Uhr:


Wer sagt denn sowas?

Das Tagfahrlicht ist in Deutschland doch keine Pflicht!
Nicht verwechseln mit der Schweiz. Da ist sogar das Abblendlicht Pflicht.
Hat aber alles mit erlöschen der Betriebserlaubnis überhaupt nichts zu tun.

Bist du da sicher? Seit einigen Jahren müssen neu zur Typzulassung angemeldete Fahrzeuge serienmäßig über das Tagfahrlicht verfügen. Vor Zeitpunkt beimKBA zugelassene Typen müssen nicht nachgerüstet werden. Wenn das TFL also heute an Bord sein muss, dann wird es doch sicher auch seine Bedeutung haben. Ich bin froh, dass es diese Leuchten gibt. Viele Fahrzeuge in Grautönen sieht man so sehr viel besser im Gegenverkehr.

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Schauen sie mal hier. Dort steht es ist bisher keine Pflicht in Deutschland

Zitat:

Viele Fahrzeuge in Grautönen sieht man so sehr viel besser im Gegenverkehr.

Und ganz neben bei hat es auch noch einen (wie ich finde ) äußerst stylischen Effekt.
Das Vorstellungsvideo vom Tiguan mit dem Designer, wo es am Ende dann dunkel wird....😎
Ihr wisst was ich meine .🙂

Ich werde nie vergessen, als ich vor Jahren zum ersten mal einen A4 mit den TFL-Wimpern im Rückspiegel hatte.😁

Gruß

Micha

Zitat:

@pspauli schrieb am 6. Juli 2017 um 20:23:00 Uhr:


habe den R-Line als Comfortline und habe festgestellt, dass selbst bei strahlendem Sonnenschein das unterste Licht (rechts und links im Stossfänger) dauernd leuchtet.

Leider sagt die Info nichts über deine Scheinwerferkonfig aus. Welche Scheinwerfer hast du? LED Basic, ActiveLighting oder Halogen? Kannst du uns evtl ein Bild von der Front deines Autos geben?

Licht unten? Ganz unten könnten die Nebler sein, unter den Scheinwerfern könnte das TFL der Halogenlampen sein. Mit "unterstes Licht" kann man leider nur raten

"In Deutschland besteht derzeit noch keine Pflicht, das Tagfahrlicht zu nutzen."

"Allerdings wird die Nutzung der Beleuchtung auch am Tage empfohlen. Eine gesetzliche Pflicht wird diskutiert, ist aber derzeit noch nicht absehbar."

So steht es aktuell im Bußgeldkatalog 2017!

Zitat:

@dlorek schrieb am 6. Juli 2017 um 21:04:20 Uhr:


Und auf AUTO dürfte sich der Schalter nicht ziehen lassen... erst wenn man Standlicht oder Abblendlicht selbst wählt. Wenn das Fahrzeug mit Tagfahrlicht zugelassen wurde, muss es auch funktionieren. Bei den meisten Fahrzeugen leuchtet es wie schon erwähnt auch in Stellung 0

Auch hier muss ich widersprechen. War in der Garage und habe es ausprobiert AUTO und Schalter gezogen und Fahrlicht und Nebellampen brennen.

Entweder er hat Halos, dann ist das Tagfahrlicht in der Blinkerleiste also unter dem Hauptscheinwerfer oder er hat die Nebler an.

Zitat:

@AS1999 schrieb am 6. Juli 2017 um 21:12:21 Uhr:


"In Deutschland besteht derzeit noch keine Pflicht, das Tagfahrlicht zu nutzen."

"Allerdings wird die Nutzung der Beleuchtung auch am Tage empfohlen. Eine gesetzliche Pflicht wird diskutiert, ist aber derzeit noch nicht absehbar."

So steht es aktuell im Bußgeldkatalog 2017!

Wie ist es, wenn das Fahrzeug Tagfahrlicht verbaut hat?
Ist es dann wählbar?

Edit: Mit wählbar meinte ich rechtlich, nicht ob man es ein- oder ausschalten kann.

Zitat:

@Huiwaellerallemol schrieb am 6. Juli 2017 um 21:20:06 Uhr:



Zitat:

@AS1999 schrieb am 6. Juli 2017 um 21:12:21 Uhr:


"In Deutschland besteht derzeit noch keine Pflicht, das Tagfahrlicht zu nutzen."

"Allerdings wird die Nutzung der Beleuchtung auch am Tage empfohlen. Eine gesetzliche Pflicht wird diskutiert, ist aber derzeit noch nicht absehbar."

So steht es aktuell im Bußgeldkatalog 2017!

Wie ist es, wenn das Fahrzeug Tagfahrlicht verbaut hat?
Ist es dann wählbar?

Hab ich noch nicht ausprobiert, mach ich morgen mal.

Der TE schreibt ja von einem Licht im Stossfänger, dort sind doch nur die Nebelscheinwerfer verbaut. Warum sollten die immer an sein?

Sorry wenn es so ist das man nicht weiß wie die Nebler an und ausgehen, geschweige ob es Nebler sind sollte man nochmal zur Fahrschule gehen ! Nicht böse gemeint aber das sind wirklich grundlegende Dinge.

Zitat:

@GTI7-PP-BP schrieb am 6. Juli 2017 um 21:23:51 Uhr:


Der TE schreibt ja von einem Licht im Stossfänger, dort sind doch nur die Nebelscheinwerfer verbaut. Warum sollten die immer an sein?

Genau und deshalb vermute ich er hat den Lichtschalter eine Raste rausgezogen.

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