Unterschiedliche Felgen vorne hinten erlaubt? Händler sagt nein....
Moin
ich bin neu hier und finde zu meiner Frage leider trotz intensiver Suche keine Antwort.
Durch überfahren eines hohen Bordsteins 2 Alufelgen mit Reifen geschrottet. (Alu, original VW)
Beim Händler sagt man mir ich müsse exakt die selben zwei (teuren) Alufelgen kaufen damit exakt 4 gleiche Felgen am Auto angebracht sind. Ich hatte gefragt ob nicht Vorne 2 / hinten zwei (günstigere - andere) möglich wären - Optik spielt aufgrund des Fahreralters über 80Jahre keine Rolle :-)
Dies, so wurde gesagt, sei definitiv nicht möglich.
Ich kann trotz intensivem Suchen nichts dazu im Internet finden was ich schon sehr seltsam finde.
Bin dankbar für jeden Hinweis!
Grüße
Martin
68 Antworten
Bis hier glaubte ich, dass Einigkeit darüber besteht, dass nicht die technische, sondern die rechtliche Komponente dem Vorhaben im Wege steht.
Das kann Dir als „ich bin der TÜV“ doch nicht unbekannt sein?
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 6. Januar 2022 um 20:26:17 Uhr:
@nogel , dazu lege ich noch einen drauf:
Audi z.B. bietet unterschiedliche Designs an mit identischen Maßen.
Darf ich jetzt vorne eine "Rotorfelge" und hinten eine "10 Speichen Y-Design" fahren?
Kann ich mir kaum vorstellen.Nachtrag: danke dafür
Die Frage ist doch eher, warum sollte das nicht erlaubt sein? Ob es dumm aussieht oder nicht, wird den Gesetzgeber nicht interessieren. Wenn die Räder exakt die identischen Maße haben, wo sollte da technisch ein Problem sein, grade bei Serienfelgen?
Bei Ami Schlitten sieht man sowas häufiger und schaut nicht mal unbedingt schlecht aus.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 6. Januar 2022 um 21:32:37 Uhr:
Bis hier glaubte ich, dass Einigkeit darüber besteht, dass nicht die technische, sondern die rechtliche Komponente dem Vorhaben im Wege steht.Das kann Dir als „ich bin der TÜV“ doch nicht unbekannt sein?
Doch, es ist mir unbekannt, denn ich wüßte wie gesagt keinen technischen Grund, aber auch keinen rechtlichen, der dagegen spricht.
Nur weil etwas sehr außergewöhnllich ist, ist es doch nicht verboten?
Ich glaube, ich würde das bei einer HU durchwinken ohne mit der Wimper zu zucken.
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Zitat:
@WARELB schrieb am 6. Januar 2022 um 17:25:25 Uhr:
Son Gutachten setzt immer voraus, dass 4 gleiche Felgen montiert werden. Misch die Felgen und das Ding hat gar keinen Wert.Montageposition: Vorder- und Hinterachse.
Da ist kein oder.
Sind gemischte Felgen vorgesehen, dann stehts auch explizit im Gutachten.
Motageposition: Vorderachse*
* Die Verwendung des Rades bla ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp blub
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp blub zu entnehmen.
Danke das wäre zumindest eine Erklärung.
In meinem Dezent-Gutachten steht davon aber auch nix (bei einigen Fahrzeugen sind Bördelarbeiten vorgegeben, da ist dann von VA und HA die Rede, aber auch nur wie weit jeweils gezogen werden muß).
Das sind aber auch 4 gleiche Felgen, für die Sommerreifen (die hinten breiter sind) hab ich leider kein Gutachten, da Originalfelgen.
Wer selbst ein Rad-Gutachten zur Hand hat, könnte da ja mal nachsehen ob da was drinsteht wenn es 4 gleiche Felgen sind.
Gruß Metalhead
Sofern nicht ausdrücklich zusätzlich erwähnt, gelten die Anbaufälle in einer Betriebserlaubnis natürlich für die vier Räder, auf denen das Fahrzeug steht/rollt.
Die beliebige Konfiguration mit Rädern, abweichend vom Inhalt der Betriebserlaubnis, ist folglich nicht zulässig, sonst wäre das Dokument ja hinfällig.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 6. Januar 2022 um 22:04:47 Uhr:
Sofern nicht ausdrücklich zusätzlich erwähnt, gelten die Anbaufälle in einer Betriebserlaubnis natürlich für die vier Räder, auf denen das Fahrzeug steht/rollt.Die beliebige Konfiguration mit Rädern, abweichend vom Inhalt der Betriebserlaubnis, ist folglich nicht zulässig, sonst wäre das Dokument ja hinfällig.
Genau. Aber wir sprechen hier von dem Fall, daß gar kein Gutachten / gar keine Räder-ABE erforderlich ist, weil es Felgengrößen sind, die serienmäßig ab Werk (in der Fahrzeug-EG-Typgenehmigung) genehmigt sind.
Nur eben von zwei unterschiedlichen Herstellern oder vom selben Hersteller aber in zwei unterschiedichen Design-Varianten.
Schau doch mal bei Ebay oder Ebay Kleinanzeigen nach gebrauchten Felgen.....
Ansonsten frage den TÜV, ob er dir 2 Stahlfelgen mit identischen Daten wie die Alus einträgt.....
Gruß, der.bazi
Hallo Jungs,
ich lese hier als Felgenfreak aufmerksam mit und kann auch noch was neues dazu beitragen.
Ich habe seit kurzem ein Dokument das mir erlaubt z. B. eine einzige Felge dieses Herstellers auf mein Auto zu schrauben während die anderen drei Original Werksfelgen sind !
Auflösung:
Es handelt sich um neue Leichtmetallfelgen mit
ECE - Zulassung in der Original Größe samt ET !
Vom Design baugleich mit original.....
Denke aber dass auch in einem anderen Design in der gleichen Grösse die ECE - Genehmigung zulässig sein müsste.... schaut halt shice aus ;-)
.
mal schauen, was die Herren nogel und Gummhoeker dazu sagen .... ;-)
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 6. Januar 2022 um 22:04:47 Uhr:
Sofern nicht ausdrücklich zusätzlich erwähnt, gelten die Anbaufälle in einer Betriebserlaubnis natürlich für die vier Räder, auf denen das Fahrzeug steht/rollt.
Das klingt zwar sinnvoll, aber wo das definiert ist weiß ich immer noch nicht.
@Stuntman Bob poste doch das Dokument hier mal bitte.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Stuntman Bob schrieb am 7. Januar 2022 um 01:17:45 Uhr:
Es handelt sich um neue Leichtmetallfelgen mit
ECE - Zulassung in der Original Größe samt ET !
Vom Design baugleich mit original..
und wird auf den selben Fertigungseinrichtungen produziert wie das Serienrad?
Dann ist es ein Identrad, dafür gelten diverse Vereinfachungen.
Zitat:
Denke aber dass auch in einem anderen Design in der gleichen Grösse die ECE - Genehmigung zulässig sein müsste....
Nicht zwingend, weil das dann ja kein Identrad mehr wäre.
Aber es kommt halt auch darauf an was in deinem Dokument konkret drin steht (und von wem das ist)....
Grad eben im Netz gefunden:
"Hallo,
ich habe ( nachdem die Reifen drauf waren B) ) haute mit dem ADAC / Technikabteilung telefoniert . Nach Rücksprache des telefontechnikers mit wer weiß wem kam ein Rückruf. Aussage ist : Es kann rechtlich jederzeit z.B. auf der Vorderachse mit Alu und hinten mit Stahl gefahren werden, solange die Reifen bzw. Kombination zulässig ist .
Passt also , war falscher Alarm meiner Werkstatt."
https://www.kulturgut-mobilitaet.de/.../...lu-und-stahlfelgen-gemischt
Na, dann macht es den freundlichen Mitarbeitern sicher nichts aus, diese Botschaft auch schriftlich zu verfassen.
Im Ernstfall bist Du sowieso der Dumme, weil Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und die Aussage des Mitarbeiters eines Automobilclubs keinerlei Gewicht hat.
Zitat:
@bimota schrieb am 8. Januar 2022 um 16:43:37 Uhr:
Grad eben im Netz gefunden:"Hallo,
ich habe ( nachdem die Reifen drauf waren B) ) haute mit dem ADAC / Technikabteilung telefoniert . Nach Rücksprache des telefontechnikers mit wer weiß wem kam ein Rückruf. Aussage ist : Es kann rechtlich jederzeit z.B. auf der Vorderachse mit Alu und hinten mit Stahl gefahren werden, solange die Reifen bzw. Kombination zulässig ist .
Passt also , war falscher Alarm meiner Werkstatt."
https://www.kulturgut-mobilitaet.de/.../...lu-und-stahlfelgen-gemischt
Genauso so ist das....eben achsweise
.... ginge sogar Winter und Sommerreifen, wenn es das Wetter zulässt...und immer Vorraussetzung die Räder- Reifen sind zugelassen. Alter Hut.... Ich wüßte nicht, dass sich da etwas geändert hat. Bei Lkw auch Standart verschiedene Reifen und Felgen auf der Vorder und Hinterachse.