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Unterschiedliche Felgen vorne hinten erlaubt? Händler sagt nein....

Themenstarteram 5. Januar 2022 um 20:41

Moin

ich bin neu hier und finde zu meiner Frage leider trotz intensiver Suche keine Antwort.

Durch überfahren eines hohen Bordsteins 2 Alufelgen mit Reifen geschrottet. (Alu, original VW)

Beim Händler sagt man mir ich müsse exakt die selben zwei (teuren) Alufelgen kaufen damit exakt 4 gleiche Felgen am Auto angebracht sind. Ich hatte gefragt ob nicht Vorne 2 / hinten zwei (günstigere - andere) möglich wären - Optik spielt aufgrund des Fahreralters über 80Jahre keine Rolle :-)

Dies, so wurde gesagt, sei definitiv nicht möglich.

Ich kann trotz intensivem Suchen nichts dazu im Internet finden was ich schon sehr seltsam finde.

Bin dankbar für jeden Hinweis!

Grüße

Martin

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66 Antworten

Zitat:

@stinkstiefel schrieb am 9. Januar 2022 um 08:33:00 Uhr:

Zitat:

@harzmazda schrieb am 8. Januar 2022 um 23:14:08 Uhr:

... ginge sogar Winter und Sommerreifen, wenn es das Wetter zulässt...

Das heißt nur wenn du in Fahrtrichtung Sonnenschein hast und es hinter dem Auto schneit?

Nein…..mit so einer Kombination muss dann bei Sonnenschein vorwärts und bei Schneefall eben rückwärts gefahren werden.

Ein innovativer Gedanke der modernen Verkehrsführung.:D

Zitat:

@hk_do schrieb am 7. Januar 2022 um 12:38:04 Uhr:

Zitat:

@Stuntman Bob schrieb am 7. Januar 2022 um 01:17:45 Uhr:

 

Es handelt sich um neue Leichtmetallfelgen mit

ECE - Zulassung in der Original Größe samt ET !

Vom Design baugleich mit original..

und wird auf den selben Fertigungseinrichtungen produziert wie das Serienrad?

Dann ist es ein Identrad, dafür gelten diverse Vereinfachungen.

Zitat:

@hk_do schrieb am 7. Januar 2022 um 12:38:04 Uhr:

Zitat:

Denke aber dass auch in einem anderen Design in der gleichen Grösse die ECE - Genehmigung zulässig sein müsste....

Nicht zwingend, weil das dann ja kein Identrad mehr wäre.

Aber es kommt halt auch darauf an was in deinem Dokument konkret drin steht (und von wem das ist)....

Also IDENT Rad scheidet schon mal aus, weil nicht auf den selben Fertigungseinrichtungen produziert wie das Serienrad :-)

Dokument ist natürlich vom Hersteller

Hersteller ist WSP - ITALY

gefertigt als einem Original Ersatzteil von Audi entsprechend # 8K0 601 025 CM

8,5 x 19 ET 43 silber

Dokument ist Personalisiert !

NACH dem Kauf wird die ECE und Seriennummer der einen WSP Felge mit der

Fahrzeug ABE Nr usw. an WSP gemeldet und dann gibt es für diese einzige Felge ein ECE Zertifikat !

u.a. auch auf HP von WSP ersichtlich:

Die WSP Italy-Räder sind keine OEM-Felgen. Sie sind KEINE OEM («not original equipment manufacturing») kompatiblen Ersatzteile, die von einem unabhängigen Hersteller von Ersatzteilen für Autos hergestellt werden. Dapi srl ist nicht Inhaber des Designs oder Modells, das die Räder enthalten. Die WSP Italy Räder replizieren Designs und Modelle von Autoherstellern und sind in Aussehen, Form und Abmessungen identisch mit OEM-Rädern.

Die WSP Italy-Räder dürfen ausschließlich dazu verwendet werden, im Reparaturumfang ein oder mehrere Räder des Fahrzeugkomplexprodukts zu ersetzen und das ursprüngliche Erscheinungsbild des Fahrzeugs beim Inverkehrbringen unter Beachtung von Art. 110 Reg.-Nr. CE n. 6/2002 sowie in Übereinstimmung mit dem Urteil des EuGH vom 20.12.2017 in den verbundenen Rechtssachen C-397/16 und C-435/16. Es ist daher nicht gestattet, WSP Italy-Räder für Zwecke zu verwenden, die nicht den oben genannten Anwendungsbereichen entsprechen.

 

VG

S.BOB

Zitat:

@nogel schrieb am 6. Januar 2022 um 20:30:06 Uhr:

Aber WARUM denn nicht?

Ich sehe keinen technischen Grund, der dagegen spricht.

Ebenso wie das Thema „M + S-Kennung“, welches noch immer nicht final entschieden wurde, übergab ich auch diese Thematik heute dem BRV, damit wir hier nicht weiter auf der Stelle treten.

Wie mir der BRV heute mitteilt, gibt es keinerlei gesetzliche Grundlagen, welche die Verwendung von Rädern unterschiedlicher Materialien und/oder Hersteller an einem Fahrzeug untersagen. Dass deren Anschluss-Maße identisch sein müssen, versteht sich hierbei von selbst.

Im Klartext bedeutet das, dass der TE, welcher leider nicht mehr dabei ist, sein Vorhaben hätte legal umsetzen können und ich gewaltig auf dem Holzweg war.

Für die Irritationen und Falschmeldungen an denen ich maßgeblich beteiligt war ;-) bitte ich um Verzeihung und gelobe schon jetzt Besserung.

PS: BRV = Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.

Danke für die Aufklärung. Top.

Gruß Metalhead

@Gummihoeker

Vielen Dank für die Klarstellung!

Ich hätte Stein und Bein geschworen, dass Deine (zurückgezogene) Auffassung stimmt.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 14. Januar 2022 um 20:24:57 Uhr:

Wie mir der BRV heute mitteilt, gibt es keinerlei gesetzliche Grundlagen, welche die Verwendung von Rädern unterschiedlicher Materialien und/oder Hersteller an einem Fahrzeug untersagen. Dass deren Anschluss-Maße identisch sein müssen, versteht sich hierbei von selbst.

Im Klartext bedeutet das, dass der TE, welcher leider nicht mehr dabei ist, sein Vorhaben hätte legal umsetzen können und ich gewaltig auf dem Holzweg war.

Für die Irritationen und Falschmeldungen an denen ich maßgeblich beteiligt war ;-) bitte ich um Verzeihung und gelobe schon jetzt Besserung.

PS: BRV = Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.

Wobei ihm das möglicherweise auch gar nicht geholfen hätte, da Werksalus bei VW gerne andere Größen haben als die verfügbaren Stahlräder.

Aber danke für die Rückversicherung. Ich hatte schon Sorge, da wir schon einmal ein Auto mit Winterrreifen + Stahl an der Vordferachse und Alus + Sommerreifen (exakt gleicher Größe) an der Hinterachse fahren ließen, als 2 Reifen zerstochen wurden.

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