Unterschiedliche Felgen vorne hinten erlaubt? Händler sagt nein....
Moin
ich bin neu hier und finde zu meiner Frage leider trotz intensiver Suche keine Antwort.
Durch überfahren eines hohen Bordsteins 2 Alufelgen mit Reifen geschrottet. (Alu, original VW)
Beim Händler sagt man mir ich müsse exakt die selben zwei (teuren) Alufelgen kaufen damit exakt 4 gleiche Felgen am Auto angebracht sind. Ich hatte gefragt ob nicht Vorne 2 / hinten zwei (günstigere - andere) möglich wären - Optik spielt aufgrund des Fahreralters über 80Jahre keine Rolle :-)
Dies, so wurde gesagt, sei definitiv nicht möglich.
Ich kann trotz intensivem Suchen nichts dazu im Internet finden was ich schon sehr seltsam finde.
Bin dankbar für jeden Hinweis!
Grüße
Martin
68 Antworten
Zitat:
@windelexpress schrieb am 6. Januar 2022 um 11:21:34 Uhr:
Und das würdest Du bei einer HU so durchgehen lassen?
Der letzte Satz meines Posts war:
Zitat:
Wenn man das o.g. nun für zulässig hält, warum sollte man dann nicht auch die Felgen mischen dürfen, z.B. vorne Borbet, hinten BBS?
Beispielsweise, weil schon genug Fahrzeuge mit den falschen Befestigungsmitteln herum gurken. In der Praxis werden so Verwechslungen von Kugel-/Kegelbund, unterschiedlichen Längen der Radschrauben und zweierlei Nabenbohrungen vermieden.
Dass sich unterschiedliche Gewichte von Rädern negativ im Fahrbetrieb auswirken können, ist noch wieder gesondert zu bewerten.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 6. Januar 2022 um 12:52:57 Uhr:
Beispielsweise, weil schon genug Fahrzeuge mit den falschen Befestigungsmitteln herum gurken. In der Praxis werden so Verwechslungen von Kugel-/Kegelbund, unterschiedlichen Längen der Radschrauben und zweierlei Nabenbohrungen vermieden.
Das sind sicherlich alles gute Argumente, aber eine Vorschrift ist das immer noch nicht.
Gruß Metalhead
Die Zulassung von Rad Reifen Kombinationen erfolgt immer Fahrzeugweise.
Ich habe noch kein Gutachten oder keine ABE gesehen die besagt das man eine 15 Zoll Stahl auf der VA und einer 15 Zoll Alu auf der HA fahren darf.
Selbst bei vollwertigen Ersatzrädern wird auch eine Höchstgeschwindigkeit von 80 seitens der Fahrzeughersteller angemahnt .
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Zitat:
@Chaos1994 schrieb am 6. Januar 2022 um 14:59:07 Uhr:
Die Zulassung von Rad Reifen Kombinationen erfolgt immer Fahrzeugweise.Ich habe noch kein Gutachten oder keine ABE gesehen die besagt das man eine 15 Zoll Stahl auf der VA und einer 15 Zoll Alu auf der HA fahren darf.
Selbst bei vollwertigen Ersatzrädern wird auch eine Höchstgeschwindigkeit von 80 seitens der Fahrzeughersteller angemahnt .
Bei Zulassungen von Felgen und dazu passende Reifen gibt es bekannterweise immer mehrere Variationen. Achsweise passend kannst du vorn und hinten verschiedene zugelassene Felgen- Reifen- Kombinationen fahren. Auch wenn es offensichtlich keinen Sinn macht oder nur für ein paar Tage eine Notlösung sein soll, ist es erlaubt.
Ich betone ...... achsweise....
Zitat:
@Chaos1994 schrieb am 6. Januar 2022 um 14:59:07 Uhr:
Ich habe noch kein Gutachten oder keine ABE gesehen die besagt das man eine 15 Zoll Stahl auf der VA und einer 15 Zoll Alu auf der HA fahren darf.
Natürlich nicht, das hatten wir schon.
Zitat:
Selbst bei vollwertigen Ersatzrädern wird auch eine Höchstgeschwindigkeit von 80 seitens der Fahrzeughersteller angemahnt .
Bei Ersatzrädern deren Abmessungen der Fahrzeugbereifung entsprechen??
Mit hat tatsächlich mal ein Reifenhändler ein 12 Jahre altes Ersatzrad aufgesteckt.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 6. Januar 2022 um 10:32:52 Uhr:
Natürlich gibt's nicht ein Gutachten für Kombinationen von verschiedenen Fehlgenherstellern (dann mußt halt zwei haben).
In meinem Felgengutachten hab ich keine Auflage gefunden daß 4 identische Felgen verwendet werden müssen.
Kann ja sein daß ihr Recht habt, aber mich würde jetzt schon die Rechtsgrundlage dafür interessieren.
Thx.
Son Gutachten setzt immer voraus, dass 4 gleiche Felgen montiert werden. Misch die Felgen und das Ding hat gar keinen Wert.
Montageposition: Vorder- und Hinterachse.
Da ist kein oder.
Sind gemischte Felgen vorgesehen, dann stehts auch explizit im Gutachten.
Motageposition: Vorderachse*
* Die Verwendung des Rades bla ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp blub
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp blub zu entnehmen.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 6. Januar 2022 um 14:20:47 Uhr:
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 6. Januar 2022 um 12:52:57 Uhr:
Beispielsweise, weil schon genug Fahrzeuge mit den falschen Befestigungsmitteln herum gurken. In der Praxis werden so Verwechslungen von Kugel-/Kegelbund, unterschiedlichen Längen der Radschrauben und zweierlei Nabenbohrungen vermieden.
Das sind sicherlich alles gute Argumente, aber eine Vorschrift ist das immer noch nicht.Gruß Metalhead
Deshalb nannte ich auch lediglich Gründe beispielhaft dafür, die zu dieser Vorschrift geführt haben (könnten).
Ich wüsste nicht das es verboten sein soll, also sehe ich da kein Problem. Optisch sieht es aber natürlich nicht schön aus.
Zitat:
@seahawk schrieb am 6. Januar 2022 um 18:05:25 Uhr:
Was wäre denn bei original VW-Stahlfelgen und Alus in gleicher Größe? Sind ja beides Originalteile.
Den Unterschied gibt es nicht nur im Material der Felge sondern auch in der Einpresstiefe bei Alus oder Stahlfelgen auch als zugelassene Bauteile am jeweiligen Kfz ....nicht nur beim VW.
Ich meine vollständig gleich, bis auf das Material. Und jeweils als Originalteil (601) gekennzeichnet.
Räder gehören zu den typengeprüften Bauteilen eines Kraftfahrzeugs und sind Bestandteil/Inhalt dessen Betriebserlaubnis.
Diese erteilt das KBA bei Vorführung des Kfz, natürlich mit vierfach identischen Rädern als Fahrbereifung. Ausnahme davon bildet das Notrad, für welches bei Nutzung entsprechende Einschränkungen bestehen.
Jegliche Abweichung von den OE-Rad-/Reifenkombinationen bedarf gesonderten Prüfzeugnissen (Gutachten, ABE) um den Betrieb damit zu legalisieren.
Dass es keinerlei Unterlagen für eine Kombination aus Stahl-und LM-Rädern gibt, die eine Legalisierung ermöglichen, liegt auf der Hand.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 6. Januar 2022 um 19:39:21 Uhr:
Räder gehören zu den typengeprüften Bauteilen eines Kraftfahrzeugs und sind Bestandteil/Inhalt dessen Betriebserlaubnis.Diese erteilt das KBA bei Vorführung des Kfz, natürlich mit vierfach identischen Rädern als Fahrbereifung.
Jegliche Abweichung von den OE-Rad-/Reifenkombinationen bedarf gesonderten Prüfzeugnissen (Gutachten, ABE) um den Betrieb damit zu legalisieren.
Du denkst noch an den von mir oben geschilderten Fall, wo das Auto wahlweise mit Stahlfelgen oder Alufelgen lieferbar ist, jeweils in identischen Maßen?
@nogel , dazu lege ich noch einen drauf:
Audi z.B. bietet unterschiedliche Designs an mit identischen Maßen.
Darf ich jetzt vorne eine "Rotorfelge" und hinten eine "10 Speichen Y-Design" fahren?
Kann ich mir kaum vorstellen.
Nachtrag: danke dafür