Unterbodenlicht
Moin habe von einem Freund vier Blaue Unterbodenlicht Rohren bekommen. Umsonst. Jetzt will ich die unter meinen Golf 2 bauen. Da ich die halterungen nicht habe und ich sowiso nicht in mein Auto bohren will (könnt ihm ja weh tun) wollte ich mal fragen ob ihr ne idee habt. Ich dachte an Kleben aber hält das auch und wenn ja womit.
108 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von golf r2
Und was passiert da dann bitte wenn der das anmacht?
Wenns da solche deppen gibt die da hinterher schauen und deswegen einem drauffahren, sind die meiner Meinung nach doch selbst schuld.
Und wenn es welche gibt, die die UBB von irgendwelchen Deppen (deine Formulierung) im Rückspiegel für Blaulicht eines Einsatzfahrzeuges halten und ihm das vermeintliche Wegerecht gemäß StVO einräumen und deswegen reflexartig irgendwo rechts ran ziehen etc, dann ist der mit der UBB mitunter schuld.
Abgesehen davon ist es einfach nur müßig, darüber zu diskutieren.
Wenn dir die Gesetze nicht passen, dann brich sie schweigsam, oder wende dich mit Vorschlägen an den Gesetzgeber.
Sorry aber das Argument mit den Einsatzfahrzeugen ist dass dümmste was ich je gehört habe! Erstens ist das licht unterm Auto. Zweitens müsste dann ja ein grünes Unterbodenlicht erlaubt sein, oder hast du schonmal nen Polizeiauto mit Grünem Licht auf dem Dach gesehen?
Vielleicht wird es mal erlaubt sein, den bei Xenon hat sich am Anfang auch jeder Beschwert der es nicht hat, dass es BLendet usw. Jetzt hat es jeder...
Zitat:
Original geschrieben von Capt.Kompressor
Vielleicht wird es mal erlaubt sein, den bei Xenon hat sich am Anfang auch jeder Beschwert der es nicht hat, dass es BLendet usw. Jetzt hat es jeder...
also ich hab kein Xenon.... und finde es blendet immernoch.
@LUPF
die Einsatzsignalleuchten-Argumentation is wirklich ein wenig schwach. Sicher wird es den ein oder anderen geben der es für ein einsatzfahrzeug hält, aber das wird wohl eher die minderheit sein. Zudem sollte man auch bei realen einsatzsignalleuchten sein auto zum zweck des weg räumens nicht reflexartig an einen strassenrand (rechts oder links) bewegen. 😉 Könnte genauso dumm enden!
Ich habe in der fahrschule gelernt, bei einsatzfahrzeugen sich einen weg zu suchen um das einsatzfahrzeug so gut als möglich passieren zu lassen UND den weiteren fliessenden verkehr nicht zu gefährden 😉. Was mich auch immerwieder zu tobsuchtsanfällen verleitet wenn Krankenwagen oder Polizei kommen und mein vordermann bei freier fahrbahn bis zum stillstand abbremst und womöglich noch von der linken fahrbahn auf den rechten rand wechselt *HASS* ...
Aber na gut. ich bin trotzdem gegen UBB 😁
Da geb ich ihm recht! Schlechtes argument!
"Aber nicht persönlich nehmen" Ist ja nur ne Diskusion!
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@Capt.Kompressor, Madsnowdevil, golf r2:
Ihr seid die Leute, die auch noch mit der Polizei diskutieren, wenn sie beim Handy-am-Steuer-Telefonieren erwischt werden, oder? Nicht persönlich nehmen, ist ja nur eine Diskussion 😉
Was ich oben aufgeführt habe, sollte gar kein Argument sein, weil es nicht an mir ist, für irgendwelche Gesetze zu argumentieren. Es war nur ein Beispiel, bei dem ich mich auf eine Auskunft der Polizei berufe, in der es um das Verbot von blau beleuchteten Waschdüsen ging. Ist ja immerhin eine ähnliche Problematik.
Wie schon oft geschrieben, ist es mir echt schnuppe, was Ihr an euren Autos für Sachen anbaut. Aber da dies ein öffentliches Forum ist, in dem auch Neulinge und Nixraffer unterwegs sind, sollte in jedem Fall auch deutlich der Aspekt des Verbots und seine Folgen zur Sprache gebracht und solch eine Thematik nicht schöngeredet werden 😉
@Lupf:
Das hast du mit sicherheit nicht ganz unrecht, aber die STVO und STVZO macht nicht die Polizei.
Der Einbau eines Unterbodenlichtes ist nicht verboten und wird auch beim TÜV nicht bemängelt.
Ich komme aus Bayern und da sind die Cops echt giftig aber sollange du das nur an nem Parkplatz als "Austiegslicht" hast, sagt kein Mensch was.
Und wer sich beleuchtete Waschdüsen an sein Auto baut, dem sollte man für dieses Verbrechen die Handabhacken oder in nen Opel setzen!
@Lupf:
Das hast du mit sicherheit nicht ganz unrecht, aber die STVO und STVZO macht nicht die Polizei.
Der Einbau eines Unterbodenlichtes ist nicht verboten und wird auch beim TÜV nicht bemängelt.
Ich komme aus Bayern und da sind die Cops echt giftig aber sollange du das nur an nem Parkplatz als "Austiegslicht" hast, sagt kein Mensch was.
Und wer sich beleuchtete Waschdüsen an sein Auto baut, dem sollte man für dieses Verbrechen die Handabhacken oder in nen Opel setzen!
Ach und was das Telefonieren betrifft -> Ich zahl halt einfach meine Strafe, weil ich weiss das es verboten ist!
Zitat:
Original geschrieben von Capt.Kompressor
......Das hast du mit sicherheit nicht ganz unrecht, aber die STVO und STVZO macht nicht die Polizei......
Das habe ich auch nicht behauptet. Ich kenne die Unterschiede zwischen Legislative, Judikative und Exekutive 😉
Zitat:
Original geschrieben von Capt.Kompressor
Der Einbau eines Unterbodenlichtes ist nicht verboten und wird auch beim TÜV nicht bemängelt.
Falsch ist, dass es nicht verboten ist. Denn laut StVZO ist es nur erlaubt, dort beschriebene Leuchten entsprechend ihrer Bestimmung mit den entsprechenden Leuchtmitteln an Fahrzeuge anzubauen. Somit sind die, die nicht in der StVZO beschrieben sind eben nicht zulässig. Ist doch klar 😉
@LUPF
Ich versteh schon was du sagen willst! Ich geb dir auch recht -> man muss denen die keine (bzw. weniger) Ahnung haben schon klar machen dass so etwas im Straßenverkehr nicht zugelassen ist.
Ich bin auch schon öfter von der Polizei angehalten worden! Und wenn die mir sagen was an meinem Wagen nicht stimmt dann zahl ich meine Strafe (kasiere evtl noch Punkte) halt meine Klappe und bin freundlich! Denn auf diese weiße kommt man manchmal auch um kleinere Strafen herum!
Diskussionen mit der Polizei haben nämlich eh keinen Zweck! Das einzigste was die sich evtl denken ist dann: "Jetzt will der auch noch diskutieren, alles klar den fic...en wir ab!"
@ LUPF
Das siehst du falsch! Was nicht geschrieben steht ist auch nicht verboten! So ist das!
Mein Bruder ist ein angehender Rechtsanwalt und der hat mich darüber aufgeklärt, dass in einem Gesetz drin stehen muss, dass es verboten ist, ansonsten ist es ein Streitfall und das bedeutet dann Verfahren (wenn es so weit kommt).
Zitat:
Original geschrieben von golf r2
@ LUPF
Das siehst du falsch! Was nicht geschrieben steht ist auch nicht verboten! So ist das!
Das sehe ich absolut richtig! Denn in der StVZO steht es ja so drin. Ich abstrahiere das mal für dich, damit du das auch verstehst:
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§ 1: Es ist erlaubt A, B, C und D
§ 2: Es ist erlaubt E und F
§ 3: Es ist erlaubt G
§ 4: Es ist nur das erlaubt, was in den §§1-3 als erlaubt deklariert ist
-------------------------------------------------
Somit wären doch X, Y und Z nicht erlaubt, obwohl nirgends explizit steht, dass es verboten ist, richtig? Kannst das ja mal mit deinem Bruder durchdiskutieren 😉
Zitat:
Original geschrieben von golf r2
Mein Bruder ist ein angehender Rechtsanwalt und der hat mich darüber aufgeklärt, dass in einem Gesetz drin stehen muss, dass es verboten ist, ansonsten ist es ein Streitfall und das bedeutet dann Verfahren (wenn es so weit kommt).
Da hat er nicht ganz Unrecht, dein Herr Bruder. Aber in der StVZO steht es nun mal so drin, wie ich es oben für dich abstrakt erklärt habe 😉
Gesetzeslage Leuchten
Weil du es mir sowieso nicht glauben wirst, hier noch der offizielle Auszug aus der StVZO:
Zitat:
StVZO §49a, Abs.1: Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze:
An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein.......
So. Nun bist du dran mit zeigen, wo in der StVZO die UBBs erwähnt sind.
Kannst du das nicht - sind sie nicht erlaubt, da sie den §49 Abs.1 nicht erfüllen, da sie weder vorgeschrieben sind, noch für zulässig erklärt 😉
Wollt ihr jetzt echt auf irgendwelchen Paragraphen rumreiten?
Da zieht nur eines...
Das 11. Gebot: Nicht erwischen lassen!