Unterbodenbeleuchtung...was meint ihr....

Opel Astra F

Wollte mir eine Unterbodenbeleuchtung zulegen...habe auch was feines bei ebay entdeckt(wo denn sonst?)
Was haltet ihr davon? Habt ihr evtl. schon mal erfahrung damit gemacht?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

40 Antworten

brauchste nicht eintragen, ist im innenraum und scheint nicht nach außen.

habe selbst im fußraum, im hinteren fußraum und im kofferraum blaue beleuchtung die ich einerseits an die Tür/Klappenkontakte geschlossen habe und andererseits auch über nen schalter, dass ich die trotz offener tür aus haben kann.

Mein Problem ist, dass die roten Neonröhren im Fußraum sehr hell sind. Mein Rot fällt sehr auf, weil es sich überall spiegelt. Von den grün-weißen Freunden ist das leider sehr schnell erkennbar, dass bei mir etwas rot leuchtet.

Wenn man es nun eingetragen bekommt, wäre die ganze Angst ja unbegründet.

Was passiert eigentlich, wenn mich die kleinen grünen Männchen anhalten und ich die Neonröhren anhabe? Führerschein weg oder "nur" Mängelanzeige??

dann können die Bullen aber auch noch meinen dass dieser Geisterbahneffekt verboten ist... also wenn du fährst und v. den Dingern angestrahlt wirst... das führt angeblich zu verwirrung oder so...

Zitat:

Original geschrieben von Den1s


Was passiert eigentlich, wenn mich die kleinen grünen Männchen anhalten und ich die Neonröhren anhabe?

da kann alles passieren... angefangen von "Sieht aber gut aus" bis stilllegen des Fahrzeuges... (wurde zumindest schonmal berichtet)

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Was passiert im Falle einer FahrzeugstiLLLegung?

Nur Neonröhren raus und wieder vorfahren oder hohe Kosten durch TÜV?

Hatte gott sei dank sowas noch nicht.

PS: Natürlich führen rote Neonröhren zu Verwirrungen! Ich wurde schonmal darauf angesprochen, was bei mir denn der "Verkehr" kosten würde :P

Zitat:

Original geschrieben von www.dekra.de


Lichttechnische Einrichtungen und individuelle Fahrzeugbeleuchtung
Nicht alles was leuchtet, ist erlaubt...

Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen, die unzulässig oder falsch angebracht sind, führen gerade bei Nacht zu den skurrilsten Signalbildern. Damit wird das zulässige Signalbild z.T. stark verändert und kann zu Fehleinschätzungen oder Gefährdungen im Straßenverkehr führen.

Das hat zur Folge, dass derartige Einrichtungen im Rahmen von polizeilichen Kontrollen bußgeldbewehrt bemängelt werden.

Mit diesem Thema hat sich auch der zuständige Bund-Länder-Fachausschuss befasst und entschieden, dass lichttechnische Einrichtungen, die nicht zulässig sind oder die falsch oder in unzulässiger Anzahl am Fahrzeug verbaut sind, künftig als erheblicher Mangel (EM) im Rahmen der Hauptuntersuchung zu bewerten sind. Die Prüfplakette kann somit nicht zugeteilt werden.

Sie vermeiden unnötige Kosten und Aufwand, wenn Sie veranlassen, dass alle nicht zulässigen oder falsch angebrachten leuchtenden Einrichtungen an und in Fahrzeugen, auch wenn sie nicht funktionsfähig sind, dauerhaft entfernt werden. Im Wesentlichen betrifft das:

* Beleuchtete Firmenschilder
* Unzulässige Begrenzungs-/Umrissleuchten und/oder Scheinwerfer am/auf dem Lkw-Führerhaus mit farbigem Licht
* Gelbe Leuchten/Rückstrahler, nach vorne wirkend
* Beleuchtete "Michelin-Männchen" o.ä.

Unzulässig sind aber auch alle im Lkw-Führerhaus innen angebrachte Beleuchtungseinrichtungen mit Außenwirkung, wie z.B.:

* Namensschilder/Symbole mit (umlaufenden) Licht
* Punktstrahler mit blauem oder andersfarbigem Licht

Für Fragen stehen Ihnen unsere Prüfingenieure gerne zur Verfügung.

Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Wer den Artikel noch mal auf der Original-Seite nachlesen will, findet ihn

hier

.

Um die Essenz nochmal aus dem Text raus zu ziehen: UBB sind immer verboten, egal in welcher Farbe, Anbringung oder was auch immer. Falls die UBB doch eingetragen sein sollte: Die Eintragung ist ungültig.
Die UBB ist in jedem Fall ein großer Mangel in der HU, heißt: du darfst genau genommen noch nicht mal die TÜV-Plakette bekommen mit einer UBB!

Zitat:

Original geschrieben von Den1s


Was passiert im Falle einer FahrzeugstiLLLegung?

dann kratzen dir die Sherrifs die Tüv-Plakette ab und du darfst das Auto dort wo´s steht mit nem Hänger abholen... dann muss ne Vollabnahme beim TÜV gemacht werden und (ich glaube) der Fahrzeugbrief wird neu ausgestellt...

kostet alles in allem um die 1400 Euro (wurde mal im Forum berichtet)

EDIT: und Punkte + Bußgeld gibts auch noch wegen fahren ohne BE

Also ist es schon verboten die Neonröhren nur anzubringen. Sprich bei einer Fahrzeugkontrolle sind sie aus und ich bekomm trotzdem Ärger mit den Grünen,obwohl sie niemals an waren.....

Ich glaube, dann bau ich die Dinger wieder ab.

Zitat:

Original geschrieben von Bimmelimm


EDIT: und Punkte + Bußgeld gibts auch noch wegen fahren ohne BE

Ich glaube bei meinem Führerschein auf Probe kommt das nich so elegant. 😁

hm... naja... ich bin auch noch in der Probezeit aber wegen net läppischen Fußraumbeleuchtung kack ich mir net ein...

wenn die Bullen lange genug suchen finden die immer was... ganz nach dem Motto: "ne Kontrolle ohne Mängel, ist ne schlechte Kontrolle"

Das stimmt nich ganz. Ich bin schon 2 mal durch ne Kontrolle gekommen, ohne das irgendwas war! Das war trotz Neonröhren (waren abgeschaltet) fällt mir gerade ein.

schwein gehabt würd ich sagen... kann auch anners kommen... aber meine Fußraumbeleuchtung hat noch nie ein Bulle bemerkt... war ja in Kontrollen immer aus...

Also kann ich mir blaue fußraum beleuchtung bauen, theoretisch?

super.
Problemchen sollte es ja dann nicht geben.
Auch obwohl es "blau" (polizei farbe?) ist...

gruß
der sub

Bei mir im Freundeskreis machte es immer die Runde, dass Neonröhren erlaubt wären, wenn sie ausgeschaltet wären. (Nur zur Showzwecken bei ausgeschaltetem Motor)

Das machte mich sicher und deswegen habe ich mir nie große Gedanken darüber gemacht. Nur wenn sie an waren und nach dem Basstakt blinkten hatte ich immer alle Spiegel im Auge, um frühzeitig meine grünen Freunde zu sehen.

Wo wir gerade beim Thema "nicht eingetragenen Teilen" wären.
Ich habe mir Felgen auf mein Auto machen lassen, jedoch sind diese noch nicht eingetragen. Habe das Gutachten bei mir zu Hause liegen, werde das auch denke ich mal nä. Monat eintragen lassen.
Aber was würde mir passieren, wenn die Bullen das merken, dass die Felgen noch nicht eingetragen sind?

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