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Unterbodenbeleuchtung

Themenstarteram 3. Dezember 2005 um 17:09

Hallo Zusammen,

also ich wollte mir ne Unterbodenbeleuchtung unter meinen Corsa B bauen. Hat das schon mal jemand gemacht und kann mir n paar Tips geben? Also vorne war keine Thema dir Röhre fest zu bekommen.....nur die andern drei wird ein wenig mehr getüftel.....Ich danke euch schon mal im Vorraus.....

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42 Antworten
am 3. Dezember 2005 um 19:28

Hmm, dann bin ich da falsch informiert.

Zum Thema Flasche:

Mitgeführt werden darf sie, WENN sie leer ist.

MfG

Trossi

Wenn sie leer is dann wird das wohl kein Problem sein.

@Fate

Ich habe nur trossi wiedersprochen der meinte, dass selbst die Halterung Illegal is.

Wenn das danch gehen würde was ich an der nächste Ecke machen könnte dann müsste man alles am Auto durch den TÜV verblomben lassen.

am 4. Dezember 2005 um 0:05

Hi,

bei mir in der gegend wohnt einer der die ubb eingetragen hat seltsam aber war habe den fahrzeugschein selbst gesehen dort ist sie als zusatzbeleuchtung für alarm signale eingetragen also zusatzfunktion der alarmanlage...

mag vielleicht sein das da was gedreht wurde aber is defentiv eingetragen.....

beleuchtung

 

also ich hatte welche dran und ich hab sie hinten einfach an die achse festgemacht!! hat wunderbar geklappt!! ich geh jetzt eifachmal davon aus das du deinen wagen auch tiefergelegt hast und dann sieht man die auch nicht so schnell!! damit meine ich natürlich man sieht die röhre nicht bei shows!! und nicht die polizei ;)

Die Eintragung bringt ihm aber rein gar nichts, wenn sie ihn damit mal anhalten..

am 4. Dezember 2005 um 9:54

Zitat:

Original geschrieben von Corsa_Renegade

Hi,

bei mir in der gegend wohnt einer der die ubb eingetragen hat seltsam aber war habe den fahrzeugschein selbst gesehen dort ist sie als zusatzbeleuchtung für alarm signale eingetragen also zusatzfunktion der alarmanlage...

mag vielleicht sein das da was gedreht wurde aber is defentiv eingetragen.....

Nicht alles was der Tüv einträgt ist legal.

Wenn die Polizei meint es stellt eine Gefährdung dar, dann legen die die Karre still und deine Eintragung kannst du dir löten.

Gab erst neulich im Oldie-Forum Stress, weil einer nen vor ewigen Zeiten umgebauten Pick-Up auf Oldtimer angemeldet hat. §21, Anmeldung, H-Zulassung, Gutachten, alles kein Problem.

Keine Woche unterwegs von der Polizeit mit Mängelkarte zum Tüv geschickt. Der schaut natürlich blöd wenn der nach ner Woche wieder auftaucht.

Und hier gings nichtmal um bekanntermaßen verbotene An und Umbauten.

Solche Eintragungen stammen fast immer aus Zeiten wo die rechtliche Lage noch ungeklärt(er) war.

Eisenschwein

am 4. Dezember 2005 um 14:14

also ich bin der meinung das man sowas schon umgehen kann... ich finde es aber relativ doof, das man die röhren nich z.b. mit der innenbeleuchtung schalten darf.. sprich tür auf, licht an, tür zu affe tot. muss man bei treffen halt die türen auflassen.

am 4. Dezember 2005 um 16:46

er musste natürlich nachweisen das die dinger auch nur angehen wenn die alarmanlage los geht das nur mal so nebenbei...aber mal ehrlich man muss nen polizisten schon ziemlich ärgern oder er muss grade von seiner frau verlassen worden sein das der es trotzdem bemängelt auch wenn es eingetragen ist.... finde ich zumindestens...

Zitat:

Original geschrieben von gt-e-andy

muss man bei treffen halt die türen auflassen.

Oder n Schalter irgendwo hinsetzen wo ihn die Bullerei net findet.. ;)

Genau wegen diesen Schalter-wo-ihn-niemand-sieht Geschichten ist doch die UBB überhaupt erst so "hart" eingestuft, was Kontrollen angeht. Jeder klemmt sich 50 Schalter überall hin, damit es bloß nicht so legal bleibt, wie es mal gedacht war und schwupps - haben wir solche Regelungen..

Ich meinte das mans auf Treffen auch ohne geöffnete Türen laufen lassen kann... net ums während der Fahrt anzuschalten... das Risiko wär mir zu groß...

Moin,

Ich glaube du solltest dich nochmal mit gewissen Begriffen in unserem Rechtsstaat beschäftigen. Wäre es eine STRAFTAT würde die Sache vor Gericht gehen oder zumindest zu einem Staatsanwalt. Das wird es aber in den seltensten Fällen. Es handelt sich hierbei um eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT ! Verstöße gegen die STVZO sind im weitesten Sinne fast alles Ordnungswidrigkeiten. Erst wenn eine Gefährdung des Strassenverkehrs dazukommt wird es eine Straftat. Weiterhin steht in der STVO wörtlich drin, das der Halter und der Betreiber eines KFZ für seinen ordnungsgemäßen Zustand bzgl. STVZO und STVO verantwortlich sind. Eine "Mittäterschaft" im Sinne des Strafgesetzbuches ist also in diesem Fall ebenfalls nicht gegeben. Geht auch gar nicht, da wir es hier mit einer Ordnungswidrigkeit zu tun haben.

Zitat:

Original geschrieben von pwned

Das was du vorhast ist strafbar. Es sei den es handelt sich um ein "reines" Showcar. Aber wnen du Autos als Showcar aufmotzt, dann weißt du auch wie man ne UBB befestigt. Wenn nicht => Branche wechseln.

Ich verstehs nicht wie die Leute von heute soeinfach gegen Gesetze verstoßen können ... Naja mir wären es die 60 Euro und 3 Punkte nicht wert, aber jedem das seine...

Nur so zur Info: Wer dir hier sagt wie es geht, begeht Mittäterschaft und macht sich ebenfalls strafbar.

Da auch die Befestigungsmöglichkeiten für eine UBB Beleuchtung einen schweren Mangel (verweigerung der TÜV-Plakette) darstellen, ist selbst das nicht zulässig. Wurde ganz offenkundig in den letzten Jahren zuviel Scheiß von gewissen seltsamen Kollegen diesbezüglich betrieben. Eine NOS Anlage muss in Germany ein sogenannter Volldummy sein. Sie dürfte nicht einmal mit "irrtümlicherweise" befüllter Gasflasche verwendbar sein. Ansonsten grande maleur ;)

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Tigra2.0 16V

Einbauen kann mans.Aber ist in Betriebnahme des Fahrzeuges nicht zulässig im Bereich der StVo.

Genauso wie das eben bei NOS der Fall ist.Solange es nicht verwendet wird,ist es nicht strafbar obwohl es eingebaut ist.

MfG Tigra2.0 16V

Ach Rotherbach, wenn wir dich net hätten,

dann würden wir hier schon schön alt aussehen. :)

Werd für dich Heilig Abend 'ne Kerze anzünden *ehrlich*

Zitat:

Original geschrieben von pwned

Nur so zur Info: Wer dir hier sagt wie es geht, begeht Mittäterschaft und macht sich ebenfalls strafbar.

Stimmt nicht. Ich darf Dir auch erzählen, wie man aus Seife jetzt das Nitro macht (á la Figt Club) ohne mich dabei strafbar zu machen. Was Du mit Deinem Wissen machst ist deine Party:-)

Übrigens "strafbar" sollte nicht mit "Straftat" verwechselt werden:-)

Vor allem, wenn ich ihm verrat wie es geht, gehe ich selbstverständlich davon aus, dass er es nur zu Showzwecken einbaut.

Für den Rest bin ich zu faul: Siehe Beitrag Rotherbach

am 5. Dezember 2005 um 19:41

Hmmm,... denk ich mir vorm Winterurlaub meines Corsas, bau ich doch noch schnell die Röhren raus, zieh den Kasten zurück, damit man nicht gleich auf die Idee kommt, es wär eine UBB und dann müssen die Halter jetzt doch noch weg?

Zur ursprünglichen Frage;

Vorne unter dem Stoßfänger (nicht Stoßstange), hinten an der Schürze jeweils mit Metallkabelbinder und in den Seitenschweller mit den eigentlichen Hatern

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