unterbodenbeleuchtung

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

ist unterbodenbeleuchtung erlaubt wenn man es zwar auf der straße angeschlossen hat, aber nicht benutzt?

61 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Cannonball


einsehen wollen, dass die UBB in jeglicher Form illegal ist, weil sie eine haben. Deshalb beruft man sich dann halt auf das Hören-Sagen. Weil, solange man nicht mal in eine fähige Kontrolle rast oder einen schlimmen Unfall baut, merkt ja keiner was.

UBB mag verboten sein in der STVO,

Aber Ein-/Ausstiegsbeleuchtung nicht, kann man sogar eintragen lassen. Somit auch legal.

Das ist Fakt und amtkräftig in denn Papieren.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


und C) in der Innenverkleidung der Tür angeordnet

nein unterm Auto. innenverkleidung Braucht ja noch nicht mal eine Abnahme.

wir sollten hier mal etwas differenzieren, bevor es noch chaotischer wird...

einstiegsbeleuchtung (legal):
-leuchtmittel während der fahrt verdeckt, sodass kein licht nach aussen emitiert wird (z.b. in den unterseiten der türen)
-leuchtmittel nicht direkt einsehbar
-ab werk montiert -> somit in der be des fz. verankert und zulässig (im bezug auf die lampen in den spiegeln)
-lichtfarbe "weiß"
-leuchtmittel mit e-zeichen + zugehöriger prüf & ländernummer gekennzeichnet

und nun der knackpunkt, ist bei einer einstigesbeleuchtung die montage der leuchtmittel unter dem fahrzeug ists wieder illegal (-> das typische "hab ne ubb, die ist aber den türkontakt geschaltet"😉

Zitat:

Original geschrieben von pinkisworld


nein unterm Auto. innenverkleidung Braucht ja noch nicht mal eine Abnahme.

siehe mail vom kba....

alles andere ist uninterresant und unzulässig...

^hmm.

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Bei "MagirusDeutzUlm" könnte man meinen das er mal richtig stress gehabt hat mit der UBB. 🙂

Nimm es doch einfach hin. Es macht sowieso jeder die UBB hin wenn es ihm gefällt.

Zitat:

Original geschrieben von thomas_neo


Bei "MagirusDeutzUlm" könnte man meinen das er mal richtig stress gehabt hat mit der UBB. 🙂

Nimm es doch einfach hin. Es macht sowieso jeder die UBB hin wenn es ihm gefällt.

hehe,

ich hab nen kollegen der ist gutachter, der hat jede woche mittlerweile 2-3fälle...mit so leuten die der meinung sind "ich habe gehört und ist doch eingetragen"

Fakt ist das zB ein Hamburger Versicherung mit dem Namen ***24 geziehlt na so etwas suchen lässt...

und gehts mal net davon aus, das die heutigen gutachter alle 50jahre und falsch informiert seit...

aber hab schon so nen schlauen mit lasierten rückleuchten getroffen (voll ins heck 😁). der denkt jeden monat am 28. immer am mich wenn der Geldeinzug kommt 😉

mfg

^^^alles neid.

Aber denk immer dran auch dich kann man in D ganz leicht ansch.... , würde also nicht immer versuchen, wie alte Leute, auf Recht und ordnung zu pochen.
Aber anscheinend bist du ihm drauf gefahren und er darf nun alles zahlen.

Denn der Staat sieht alles und jeden 😁

hehe,

mich hat man 1 mal drangekriegt, es wahr mir ne lehre und in 3jahren 5monaten und 18tagen kann ich dann auch mal wieder 110km/h ausserorts fahren.

aber mein auto hat ne BE. hab mir nach der o.g. scheisse extra ein gutachten von meinen kollegen geben lassen..., sowas erspart einem viel ärger...

mfg

PS: der Staat sieht kaum etwas und ist eh auf beiden Ohren taub, das Problem was du in Deutschland hast ist Neid. Das war damals bei mir das Problem, als mein Anwalt die beiden Typen sah, die Anzeige gegen mich erstattet haben, war sein einziger Kommentar: "Achja nun seh ich warum das Ganze, aber das ist wie immer typisch..."

Ich werde NIE jemanden wegen so etwas Anzeigen! aber wenn er mich gefährdet oder ich mit IHM in nen Unfall verwickelt bin, werde ich schon sehen, dass ich gut bei wegkomme.

Dieses denken haben ich leider seit dem o.g. Vorfall...dann Ehrlichkeit (so wie ich es damals war) wird in Deutschland nur bestraft...

von daher allen sicher und gut fahrt 😉

^^ aus solchem Grund lasse ich alles Eintragen.
Und kann halt auch sagen, das es möglich ist.

aubacke. und was manche so anbauen und nicht eintragen.

Zitat:

Original geschrieben von pinkisworld


^^ aus solchem Grund lasse ich alles Eintragen.
Und kann halt auch sagen, das es möglich ist.

ähm...

nur so als randinformation, nicht alles was eingetragen ist, ist auch legal 😁 d.h. diese ganzen "gefälligkeitseintragungen" sind nichts wert...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


ähm...
nur so als randinformation, nicht alles was eingetragen ist, ist auch legal 😁 d.h. diese ganzen "gefälligkeitseintragungen" sind nichts wert...

man kann es auch so formulieren, der TüV mensch steht nicht über dem gesetz. ebenso der grüne mann mit knarre im halfter.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


Ergänzende Bedingungen wurden auch auf einer Sitzung des Fachausschusses für
Kraftfahrzeugwesen (FKT) im Sonderausschuß (SA) Licht ( I/98 vom
21/22.01.199 empfohlen.
Danach ist die Ausleuchtung des Einstiegs der Innenbeleuchtung zuzuordnen
und derartige Leuchten im Prinzip auch dann zulässig, wenn sie nicht in der
Fahrzeugtür untergebracht sind.

So hat das Kraftfahrt-Bundesamt der Firma Hella eine Anbringung der Leuchte
in Verbindung mit einer Schwellerleiste außen am Fahrzeug genehmigt.
Die Einrichtung wurde unter folgenden Bedingungen (Empfehlungen des FKT SA
-Licht) genehmigt:
Es darf kein direktes Licht nach außen hin sichtbar sein (In einem
Abstand von einem Meter darf die Beleuchtungsstarke 0,7 Lux nicht
überschreiten).
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Bruder

 

Muss man dazu noch etwas sagen?

Zitat:

Original geschrieben von 3lit3


Muss man dazu noch etwas sagen?

Die Voraussetzung für eine Einstiegsbeleuchtung sind da eigentlich klar formuliert und lassen keinen Interpretationsspielraum.

Somit dürfte auch klar sein, daß eine UBB diese Bedingungen niemals erfüllen kann.

Zitat:

Original geschrieben von thomas_neo


Nimm es doch einfach hin. Es macht sowieso jeder die UBB hin wenn es ihm gefällt.

Ich bin der ganz festen Überzeugung das MagirusDeutzUlm das garnicht hinnehmen braucht. Er will dem Threadersteller lediglich das richtig mitteilen. In dem Schreiben vom KBA steht alles geschrieben und alles andere was hier gepostet wird und das gegenteil gehauptet ist einfach nicht Recht.

Du wirst in jeden Thread in dem es um Airbags geht sofort Thommen sehen der schreibt das es nur Fachleute erlaubt ist an Airbags zu schrauben. RECHT wird in diesem Forum groß geschrieben, WEIL ES AUCH RICHTIG IST !!

nuclearstar

So ist es. Dies ist schließlich ein öffentliches Forum, in dem auch absolute Laien mitlesen. Es wäre nicht zu verantworten, wenn diese auf Grund falscher Informationen in ihr Unglück rennen würden.

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