Unterbodenbeleuchtung....Anschluss bzw. Kabelverlegung...
hi Community!
habe mir den Flex Led Under Car Kit besorgt.
muss nur noch alles einbauen....
da ich elektr. kein Genie bin, ein paar Fragen an Euch!
1.
wo kann ich das Dauerplus abklemmen?
Zündungsplus ist bei der Klemme 75X unter der Abdeckung beim Sicherungskasten.....habe nämlich die ganze Abdeckung unter dem Lenkrad runtergenommen....
Masse ist mir klar, wo ich es anschliesse....
2.
hat von Euch schon mal jemand so etwas verbaut?
den die Kabelverlegung sieht mir ein wenig schwierig aus...
es sind 4 Stück so flexible Led Streifen mit langen Kabeln dran....dann mit einem Verteilerkasten und mit einer Regelungsbox......
müsste alles trocken verbaut werden ausser die Leds mit den Kabeln selber......
gibt es eine Möglichkeit vielleicht, dass man von der Bodenplatte ins Fahrzeuginner kommen kann oder muss man alles wieder im Motorraum durch den Gummistoppen leiten? - bei mir läuft nämlich dort schon der Ladedruckschlauch und der Öltemperaturnehmer durch....
vielleicht könnt ihr mir bitte weiterhelfen!?
vieln Dank im Voraus!
lg mike
55 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von lautehupe_TT
Was stellst du nur mit deiner Karre an?
@lautehupe,
kennst Du nicht seine Wintervideos? Wird mit dem Roadster wohl nicht viel anders sein 😉
is mir latte aus welchem grund hier wer was macht ,fakt ist er macht es weil er es gerade in dem moment schön und angebracht findet und DAS ist auch gut so 😉
jedem das was er will ,soll es uns doch egal sein ,hier streit anzufangen ,wird das problem nicht mindern,geschweigedenn vermeiden...wir versauen nur den eigendlichen threat !
aber das ist deutschland....immer nur aufregen und aufregen ,doch nichts passiert !frei nach dem moto "was ich habe und mache ist cool und im rahmen ,alles was andere machen und mir nicht gefällt ,zerstört das image und ist asi "
ganz schwach ....aber mal gaaaaanzzz schwach!
wer sich dadurch ins abseits stellt ,bleibt ,mal so dahin gestellt!
mal so zum ne nacht drüber träumen !
gruß und gut nacht
@daffy: hattest du deinen moralischen oder was? dissen ist hier ganz normal...die vergangenen 3jahre ging es hier immer rund. und das ist auch gut so. wenn hier nur die heulsusen à la: "dies ist kaputt was nun? wären..dann hätte mt die türen schon längst dicht machen können.
also: alles ist gut
Guten Morgen,
über Geschmack lässt sich streiten, wie man hier sieht. Ich denke es sollte jeder seine Meinung vertreten dürfen. Dass es dann auch mal emotional hoch hergeht ist doch wohl klar. Das ist ja auch nicht böse gemeint.
Doch man sollte sich sehr gut überlegen eine solche Unterbodenbeleuchtung zu montieren. Es ist eine lichttechnische Einrichtung. Und wird eine solche an einem Fahzeug montiert, so muss sie auch funktionieren.
Funktioniert sie, dann ist sie verboten. Egal ob eingeschaltet oder nicht.
Es führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Ist nun mal so.
Und wird man erwischt, so kann man die Anlage schön wieder ausbauen.
Nur mal so nebenbei.
Gruß Aro
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das ist klar ,aber deswegen haben die dinger klipsverschlüsse und stecker an jeder röhre 😉 sprich man baut sie in der regel drunter und sobald man fährt soll man sie abklipsen und in den kofferaum legen .... und schalter zwischen oder schaltung das sie nur angehen ,wenn der wagen aus ist .....gibts nich 😉 dran is beim fahren und im bereich der stvo verboten....aht aber nichts mit dem anschluss zu tun !
@TTransporter ich weiß 🙂 aber ich musste es gestern einfach loßwerden....un frisch zu ostern ein bischen holz ins feuer schmeißen 😁
somal der threatersteller sich hier nicht mehr zu worte meldet und nicht wir uns mit ihm über die unterbodenbeleuchtung streiten sondern untereinander
abaaaa ich wünsche allen einen sonnigen freitag ,ich werd mal an die luft ,tut mir vielleicht nach gestern ganz gut 😁
gruß michael
Zitat:
Original geschrieben von Aro81
Es führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Ist nun mal so.
Nur weil man da ein Licht unters Auto baut, erlischt noch nicht die Betriebserlaubnis (neu: Typgenehmigung).
Um das zu erreichen, muss sich durch den An- oder Umbau
- die Fahrzeugart ändern
- oder das Abgas- oder Geräuschverhalten negativ verändern
- oder eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten sein.
Das passiert mit solchen LED-Lights in der Regel alles nicht.
Als noch freihängenden Neonröhren verbaut wurden, konnte man mit der Gefährdungserwartung noch ein Erlöschen BE begründen (Steinschlag, Bordstein, umherfliegende Glasteile usw... ). Wobei es da auch drauf ankam wie das geschrieben wurde.
Ansonsten isses einfach ein Verstoß gegen die StVZO. Was das jetzt aber kostet, weiss ich grad nicht.
Zitat:
Original geschrieben von TTimecop
Ansonsten isses einfach ein Verstoß gegen die StVZO. Was das jetzt aber kostet, weiss ich grad nicht.
Hallo,
ganz so ist das nicht.
Hier mal ein Kommentar aus der StVZO
Ein solche Rechtsverordnung ist der § 19 (2) StVZO, in dem es u.a. hei�t, dass die Betriebserlaubnis eines Fz erlischt, wenn Änderungen am Fz vorgenommen werden, durch die "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern" zu erwarten ist. Die Bestimmung des § 19 (2) will sicherstellen, "dass ein zugelassenes Kfz, an dem ein Teil verändert wurde, nur und erst dann im öffentlichen Verkehr weiterbenutzt wird, wenn die zuständige Behörde festgestellt hat, dass das Fz auch in seinem veränderten Zustand den Beschaffenheitsvorschriftten der StVZO entspricht und wenn die Behörde auf Grund dieser Feststellungen eine neue BE erteilt hat; dies gilt auch dann, wenn sich die Veränderung nicht nachteilig auf die Beschaffenheit des Fz ausgewirkt hat" (Braun/Konitzer/Kretschmann - Kommentar zur StVZO).
Änderungen an Lichttechnischen Anlagen müssen eingetragen werden.
Es reicht zum erteilen der BE überiges nicht es nur in die ZLBS Teil II eintragen zu lassen.
Die BE wird erst durch Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I erteilt.
Gruß
TT-Eifel
@TT-Eifel
Und eben diese Gefährdungserwartung ist es die deine Interpretation zunichte macht 🙂
Es muss eine konkrete Gefährdung begründet werden, keine abstrakte reicht da nicht.
Glaubs mir, ich weiss wovon ich rede, ich arbeite bei der Rennleitung. 😉
Zwar hauptsächlich aufm Wasser, aber n bissl Ahnung hab ich doch was Straßenverkehr angeht 🙂
Der Anbau von Unterbodenbeleuchtung ändert das Signalbild des Fzg. Aber daraus eine konkrete Gefährdung zu begründen, ist sehr sehr schwer...
die unterbodenbeleuchtung könnte wärend der fahrt abfallen und das auto dahinter gerfährden 😉 und jetzt ??!!!??!!
ich hab soviel darüber gelesen und vom tüv gehört bzw antworten bekommen!
es ist schlichtweg nur erlaubt ,auf privaten plätzen!
somal eine veränderung der signalfarben vorne weiß seite orange und hinten rot schon alleine reicht um es illegal zu machen 😉
und selbst wenn ich president bin ,kann ich an der tatsache so nichts ändern ,es sei denn ich änder das gesetz 😁
gruß michael
@daffy
Ja, aber das is eine abstrakte Gefährdung, keine konkrete. 😉
Anders sieht die Sache aus, wenn die Beleuchtung zum Kontrollzeitpunkt schon halb abgefallen ist. 🙂
Wie gesagt, ein Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften der StVZO isses allemal. Aber n Erlöschen der Typgenehmigung nicht unbedingt... da kommts dann auf den Einzelfall an.
Zitat:
Original geschrieben von TTimecop
Ja, aber das is eine abstrakte Gefährdung, keine konkrete.
Das kann man so nicht pauschalisieren. Die Gefährdung kann im Einzelfall durchaus konkret sein.