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Unterboden beschädigt

BMW X5 E70

Hallo,

als ich heut morgen zu meinem Dicken gelaufen bin habe ich gesehn, dass zwei kleine Ölflecken drunter sind. Habe mich dann natürlcih gleich mal drunter gelegt und gesehen das der Unterboden beschädigt ist.
Da ab und zu auch noch meine Frau mit dem Auto fährt vermute ich mal das sie über irgend etwas drüber gefahren ist. Habe sie noch nicth drauf angesprochen:-)

Jetzt meine Frage, weiß jemand ob solche Schäden von der Kfz Versicherung getragen werden?

Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen!

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von raser1000



Zitat:

Original geschrieben von PurpleKlaus


Fast alles richtig, aber nicht ganz. Wenn der SFR richtig hoch ist oder im Vers.vertrag der Rabattretter in Kasko eingebaut ist, wird überhaupt nicht hochgestuft. Also den Versicherungsmann auf jeden Fall fragen!😉
 
Viele Grüße
Klaus

Korinthenk... 😁
Trotzdem interessant, von einer "Rabattretter" Klausel hab ich noch nichts gehört. Wie funktioniert das, ist sowas üblich? Sollte ich da im Vertrag mal das Kleingedruckte durchlesen?

@Raser1000

Also mit Korinthenk... ei hat das ja nun mal gar nix zu tun. 😛

Wenn wir hier einem Kollegen helfen wollen, dann wollen wir es auch so gut wie möglich machen. Keiner kann alles wissen. Du nicht, ich nicht und alle anderen hier auch nicht.😁

Also gibt jeder sein Wissen dazu und am Ende kommt vielleicht was Gutes raus und dem Kollegen (und den anderen die mitlesen) ist geholfen.

Dolle Sache, he?😉

Zum Thema:
Den Rabattretter oder auch Rabattschutz gibt es schon eine ganze Weile von Jahren, zumindest bei namhaften Versicherern, deren Vermittler gut und umfassend beraten und nicht meinen, auf den Zug der Billigheimer und Direktversicherer ohne qualifizierte Beratung aufspringen zu müssen. Leider gibt es immer noch viele Käufer von hochwertigen Fahrzeugen, die 80-100 k Euronen für das Fahrzeug ausgeben und dann wegen 17,90 Euro den Billigheimer als Vers. wählen.

Hier ein Auszug aus der Kasko-Produktbeschreibung:

� Top-Baustein Kasko
– Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit
– Kein Abzug „Neu für Alt“
– Marderbiss-Folgeschäden eingeschlossen (bis 3.000 EUR)
– Zulassungs- und Überführungskosten
Wählen Sie ganz nach Ihrem Bedarf Ihr individuelles Plus an
Extraleistungen:
� Rabattschutz in Haftpflicht und Vollkasko
Ein Schaden pro Jahr wirkt sich nicht auf die Rückstufung aus.
Ihr Vertrag wird insoweit als schadenfrei behandelt und Sie
fahren weiter, als ob es den Schaden nicht gegeben hätte.

@Kalle5:
Also, lieber Kalle5: Kläre ab wie hoch der Schaden ist und schau Dir Deine Police an, bzw. frag Deinen Versicherungsberater.😉

Viele Grüße
Klaus

12 weitere Antworten
12 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Kalle5


Hallo,

als ich heut morgen zu meinem Dicken gelaufen bin habe ich gesehn, dass zwei kleine Ölflecken drunter sind. Habe mich dann natürlcih gleich mal drunter gelegt und gesehen das der Unterboden beschädigt ist.
Da ab und zu auch noch meine Frau mit dem Auto fährt vermute ich mal das sie über irgend etwas drüber gefahren ist. Habe sie noch nicth drauf angesprochen:-)

Jetzt meine Frage, weiß jemand ob solche Schäden von der Kfz Versicherung getragen werden?

Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen!

Gruß

Klar, dafür ist doch eine Vollkaskoversicherung da?! Die Frage halt ob sich das bei Selbstbeteiligung und Hochstufung rechnet. Sowas rechnet mir der Versicherungsagent immer ganz genau aus. Dein Schaden hört sich sehr nach Kleinkram an. Bei höherem Schadenfreiheitsrabatt lohnt sich sowas i.d.R. nicht.

Danke für die Antwort!

Normalerweise würde mich das nicht stören, aber da das Auto jetzt leicht Öl verliert, muss ich das wohl machen lassen.
Dann werde ich mal meine Versicherung kontaktieren!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Kalle5


Danke für die Antwort!

Normalerweise würde mich das nicht stören, aber da das Auto jetzt leicht Öl verliert, muss ich das wohl machen lassen.
Dann werde ich mal meine Versicherung kontaktieren!

Gruß

Vielleicht erst mal in der Werkstatt fragen was kaputt ist und was es kostet. Bei -Daumenpeilung- unter 1000 Euro über Deiner Selbstbeteiligung kannst Du dir den Anruf bei der Versicherung vermtl. sowieso sparen.

Hi,

vor allem würde ich schnellstens klären lassen wo das Öl herkommt. Irgendwann ist es dort wo es herkommt alle und dann kanns noch deutlich teurer werden.

Gruß David

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Kalle5


... Da ab und zu auch noch meine Frau mit dem Auto fährt vermute ich mal das sie über irgend etwas drüber gefahren ist. ...

Jetzt wär wieder die bessere Hälfte schuld😁

Harlelujah

Zitat:

Original geschrieben von raser1000



Zitat:

Original geschrieben von Kalle5


Hallo,

als ich heut morgen zu meinem Dicken gelaufen bin habe ich gesehn, dass zwei kleine Ölflecken drunter sind. Habe mich dann natürlcih gleich mal drunter gelegt und gesehen das der Unterboden beschädigt ist.
Da ab und zu auch noch meine Frau mit dem Auto fährt vermute ich mal das sie über irgend etwas drüber gefahren ist. Habe sie noch nicth drauf angesprochen:-)

Jetzt meine Frage, weiß jemand ob solche Schäden von der Kfz Versicherung getragen werden?

Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen!

Gruß

Klar, dafür ist doch eine Vollkaskoversicherung da?! Die Frage halt ob sich das bei Selbstbeteiligung und Hochstufung rechnet. Sowas rechnet mir der Versicherungsagent immer ganz genau aus. Dein Schaden hört sich sehr nach Kleinkram an. Bei höherem Schadenfreiheitsrabatt lohnt sich sowas i.d.R. nicht.
Fast alles richtig, aber nicht ganz. Wenn der SFR richtig hoch ist oder im Vers.vertrag der Rabattretter in Kasko eingebaut ist, wird überhaupt nicht hochgestuft. Also den Versicherungsmann auf jeden Fall fragen!😉 Viele GrüßeKlaus

Zitat:

Original geschrieben von PurpleKlaus



Zitat:

Original geschrieben von raser1000


Klar, dafür ist doch eine Vollkaskoversicherung da?! Die Frage halt ob sich das bei Selbstbeteiligung und Hochstufung rechnet. Sowas rechnet mir der Versicherungsagent immer ganz genau aus. Dein Schaden hört sich sehr nach Kleinkram an. Bei höherem Schadenfreiheitsrabatt lohnt sich sowas i.d.R. nicht.

Fast alles richtig, aber nicht ganz. Wenn der SFR richtig hoch ist oder im Vers.vertrag der Rabattretter in Kasko eingebaut ist, wird überhaupt nicht hochgestuft. Also den Versicherungsmann auf jeden Fall fragen!😉
 
Viele Grüße
Klaus

Korinthenk... 😁

Trotzdem interessant, von einer "Rabattretter" Klausel hab ich noch nichts gehört. Wie funktioniert das, ist sowas üblich? Sollte ich da im Vertrag mal das Kleingedruckte durchlesen?

Zitat:

Original geschrieben von raser1000


Korinthenk... 😁
Trotzdem interessant, von einer "Rabattretter" Klausel hab ich noch nichts gehört. Wie funktioniert das, ist sowas üblich? Sollte ich da im Vertrag mal das Kleingedruckte durchlesen?

Hab ich auch, die Versicherung kostet ~10% mehr, dafür darfste einmal im Jahr den Bomber gegen die Wand setzen. Achja, bin bei der VHV.

aus Google: http://www.rabattretter-autoversicherung.de/rabattschutz.htm

Zitat:

Original geschrieben von raser1000



Zitat:

Original geschrieben von PurpleKlaus


Fast alles richtig, aber nicht ganz. Wenn der SFR richtig hoch ist oder im Vers.vertrag der Rabattretter in Kasko eingebaut ist, wird überhaupt nicht hochgestuft. Also den Versicherungsmann auf jeden Fall fragen!😉
 
Viele Grüße
Klaus

Korinthenk... 😁
Trotzdem interessant, von einer "Rabattretter" Klausel hab ich noch nichts gehört. Wie funktioniert das, ist sowas üblich? Sollte ich da im Vertrag mal das Kleingedruckte durchlesen?

@Raser1000

Also mit Korinthenk... ei hat das ja nun mal gar nix zu tun. 😛

Wenn wir hier einem Kollegen helfen wollen, dann wollen wir es auch so gut wie möglich machen. Keiner kann alles wissen. Du nicht, ich nicht und alle anderen hier auch nicht.😁

Also gibt jeder sein Wissen dazu und am Ende kommt vielleicht was Gutes raus und dem Kollegen (und den anderen die mitlesen) ist geholfen.

Dolle Sache, he?😉

Zum Thema:
Den Rabattretter oder auch Rabattschutz gibt es schon eine ganze Weile von Jahren, zumindest bei namhaften Versicherern, deren Vermittler gut und umfassend beraten und nicht meinen, auf den Zug der Billigheimer und Direktversicherer ohne qualifizierte Beratung aufspringen zu müssen. Leider gibt es immer noch viele Käufer von hochwertigen Fahrzeugen, die 80-100 k Euronen für das Fahrzeug ausgeben und dann wegen 17,90 Euro den Billigheimer als Vers. wählen.

Hier ein Auszug aus der Kasko-Produktbeschreibung:

� Top-Baustein Kasko
– Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit
– Kein Abzug „Neu für Alt“
– Marderbiss-Folgeschäden eingeschlossen (bis 3.000 EUR)
– Zulassungs- und Überführungskosten
Wählen Sie ganz nach Ihrem Bedarf Ihr individuelles Plus an
Extraleistungen:
� Rabattschutz in Haftpflicht und Vollkasko
Ein Schaden pro Jahr wirkt sich nicht auf die Rückstufung aus.
Ihr Vertrag wird insoweit als schadenfrei behandelt und Sie
fahren weiter, als ob es den Schaden nicht gegeben hätte.

@Kalle5:
Also, lieber Kalle5: Kläre ab wie hoch der Schaden ist und schau Dir Deine Police an, bzw. frag Deinen Versicherungsberater.😉

Viele Grüße
Klaus

@Klaus,
ich merke Du bist vom Fach. Der ähh... Rosinenliebhaber war ja mit Smilie versehen. Ich hab grundsätzlich von nichts eine Ahnung bin aber meistens sehr interessiert. Deshalb besten Dank für die Auskünfte. Ich bin eigentlich seriös versichert und nicht beim Billigheimer. Aber davon hat mir mein Berater - Berthold Heisterkamp, Capitol-Versicherung - noch nichts erzählt. 😉

Ernsthaft, wirklich gut zu wissen dass es sowas gibt. Irgendeinen Kleinkram habe ich ständig, den ich aber wegen der Hochstufungsnachteile doch immer selber bezahlen darf. Werde mal nachfragen ob man da die Police nachbessern kann. Du hörst Dich schwer nach Insider an. Wir sind aus historisch verwurzelten Gründen bei der großen A... Versicherung, nicht gerade bekannt für die besten Konditionen. Machen die sowas?

@Eckhaard:
Deinen Beitrag habe ich jetzt fast überlesen. Hab gerade Deinen Link angeklickt. Danke auch!

Gibt es auch bei der Allianz.
Jedoch sollte man wissen (ich hoffe, ich erzähl jetzt keinen Mist), dass bei einem zukünftigen Versicherungswechsel die neue Versicherung einen hochstufen kann, falls ein Unfall beim Vorversicherer passiert ist. Sie muss somit nicht die durch Rabattschutz geschützte SFH der Vorgängerin akzeptieren.

Grüße Steffen

Zitat:

Original geschrieben von Schmerre


Gibt es auch bei der Allianz.
Jedoch sollte man wissen (ich hoffe, ich erzähl jetzt keinen Mist), dass bei einem zukünftigen Versicherungswechsel die neue Versicherung einen hochstufen kann, falls ein Unfall beim Vorversicherer passiert ist. Sie muss somit nicht die durch Rabattschutz geschützte SFH der Vorgängerin akzeptieren.

Grüße Steffen

OK, danke für den Hinweis. Wir sind seit Jahrzehnten mit der Firma, inkl. aller angeschlossenen privaten Haushalte kollektiv bei der Allianz - das volle Programm. Ist historisch so gewachsen, wenn die Allianz die Krise übersteht wird das die nächsten 100 Jahre auch so bleiben. Für mich also vermtl. weniger relevant.

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