Unklarheit beim Unfall

Wie ist das eigentlich, wenn ich bremse und blinke und dann auf die linke Fahrseite fahre um da zu parken? Folgender Fall ereignete sich bei mir Nachts. Ich fuhr mit meinem Auto bremste ab blinkte und fuhr nach links auf die andere Strassenseite um da zu Parken. Als ich schon mit der kompletten Motorhaube auf dem Gehweg war und mein Auto sich in der Gegenspur befand knallte mir die Frau die hinter mir fuhr bei mir rein. Sie fuhr auf der Gegenspur. Der ganze Vorfall ereignet sich also in der Gegenfahrbahn. Und es herscht da Überholverbot da durchgestrichene Linie.
Der Polizeibeamte meinte erst ich wäre Schuld da ich Rücksicht nehmen muss. Doch nachdem wir den Beamten drauf aufmerksam gemacht haben, das dort ein Überholverbot herscht ging er zurück ins Auto und meinte danach das die Sachlage jetzt unklar ist und das Verkehrskommisariat ermittelt. Ich habe noch 2 Zeugen, die den Unfall beobachtet haben und das wiedergeben was ich gesagt habe. Unfallgegner war zu zweit genau wie ich.

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Ja wenden war das nicht. Da ich an der Stelle nicht wenden muss, weil die Strasse leer war und ich den kompletten Gehweg der sehr breit ist benutzen kann. Das konnte man aber auch sehen, da ich mit der Schnauze des Autos auf dem gehweg stand und nicht schon seitlich.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Um korrekt einzuparken musste der Kollege offensichtlich um 180 Grad drehen. 🙄

Wenn der Threadersteller selbst schreibt

Zitat:

Als ich schon mit der kompletten Motorhaube auf dem Gehweg war

kann es sich unmöglich um einen Wendevorgang gehandelt haben. Das ist dann wohl mehr oder weniger ein Befahren des Gehwegs im 90°-Winkel. Was sich danach abgespielt HÄTTE, ist auch irrelevant, da der Vorgang zum Unfallzeitpunkt einem Abbiegevorgang OHNE überfahren einer durchgezogenen Linie darstellte.

Wenn du mir dann noch den Paragraphen zeigen würdest, der es untersagt, im 90°-Winkel im Überholverbot nach links abzubiegen... 😉

So hab die Daten für Google Earth.

51°40´14.06" N
6°58´50.09" O

Zitat:

Original geschrieben von devrim


So hab gerade nochmal geguckt. Es ist doch KEINE durchgezogene Linie. Die sind zwar etwas länger aber klar gestrichelt. 100 m vor der Unfallstelle ist ein Überholverbotschild. Es sind 2 Zeugen Vorhanden, die bestätigen das geblinkt wurde. Und ich hab auch nicht rechts ausgeholt, da genug Platz zum wenden ist. Der Unfall ereignete sich in dem Moment, als ich mit der kompletten Motorhaube auf dem Gehweg war und mein Farzeug sich in der Gegenspur befand.

Wie soll man Dir Rat geben, wenn sich der von Dir geschilderte Sachverhalt in Scheibchen kommt und ständig ändert?

Das hier genug Platz zum Wenden ist, ist doch das nächste offensichtliche Gerücht.
Genug Platz zum Wenden ist, wenn du in einem Rutsch auf der Fahrbahn drehen kannst.
Wenn man wie Du für einen halben Wendekreis bereits mit der Front auf den Gehsteig muss sind die Verhältnisse eher eng.

Hast Du keine durchgezogene Linie überfahren sieht die Sache komplett anders aus.
Die Hauptschuld liegt dann bei der Unfallgegnerin.
Jedenfalls solange Dein Verhalten nicht komplett überraschend und ansatzlos erfolgte.
Und das geht bei solchen Raumverhältnissen nicht.

Da Deine Aussagen offensichtlich nicht sehr zuverlässig sind,
schenke ich mir ab sofort vertiefende Betrachtungen.
Auch stelle ich Dein Blinken in Frage - Zeugen hin oder her.

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Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Auch stelle ich Dein Blinken in Frage - Zeugen hin oder her.

Das musste jetzt nochmal sein, wo du dich hier raushalten willst? :kopfschüttel:

Lass uns die Sache mal langsam angehen. Es war dunkel gewesen. Ich war da und hab gerade erst gesehen das es gestrichelt ist. Es sah nur so aus als ob die langezogen wäre, da die Linie auch abgenutzt ist. Mit dem Auto erkennt man das, wenn man dran steht nicht unbedingt.

Und mir vorzuwerfen das ich nicht geblinkt habe finde ich sehr dreist.

Zitat:

Original geschrieben von devrim


Und mir vorzuwerfen das ich nicht geblinkt habe finde ich sehr dreist.

Wenn einem die Fakten ausgehen muss man halt wild rumspekulieren. 😉

Das fing mit ja schon mit dem Wenden an. Ich frage mich immer noch, woran man festmachen möchte, dass du wenden wolltest, wenn dir die Unfallgegnerin zu einem Zeitpunkt ins Heck gefahren ist, wo der Winkel des Autos einzig und allein auf einen Abbiegevorgang hinweist.

Mach dir nichts draus.

Wenden oder Abbiegen ist jetzt Jacke wie hose. Es waren 2 Autos auf der Strasse und eine fährt mir rein. Das ist doch nicht normal. Die muss blind sein. Ich hab doch gebremst. Sowas muss man doch sehen. Ich kann doch nicht mit 50 abbremsen. Aber morgen gehe ich erstmal zum Anwalt. Mal gucken was der dazu sagt. Kann doch nicht angehen, das ich für sowas ne Teilschuld kriege. Was hat die Frau auf dem linken Fahrstreifen zu suchen? Ist doch nicht normal wie die Fährt. Muss ich damit nachts um 4 Uhr rechnen das bekloppte Überholvorgänge starten? Hätte sie nur vorbeifahren wollen hätte es nicht so geknallt.

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Das musste jetzt nochmal sein, wo du dich hier raushalten willst? :kopfschüttel:

Razor23,

jemand der sich mehrfach widerspricht oder unklare Angaben macht, der gilt als nicht besonders glaubwürdig.
Das ist vor Gericht so und nun wirklich nichts neues.

Wer sich sicher war eine durchgefahrene Linie überfahren zu haben und hinterher sagt ist nur eine gestrichelte Linie, der hat offenbar keine gute Wahrnehmungsfähigkeit.

Devrim ist sich auch sicher, dass er geblinkt hat.
Ob wir ihr vertrauen dürfen, wie wir der Aussage durchgezogene Linie verttraut haben.
ja, genauso und nicht mehr.

Devrim hat also seine eigene Glaubwürdigkeit erschüttert.
Selbst schuld.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Devrim ist sich auch sicher, dass er geblinkt hat ...

Nicht nur Devrim, sondern noch ein paar mehr die auf der Strasse standen.

Zitat:

Original geschrieben von devrim


Nicht nur Devrim, sondern noch ein paar mehr die auf der Strasse standen.

Schön für Dich.

Kumpels, Bekannte?

Unbeschadet Deiner wenig verlässlichen Angaben sehe ich in Anbetracht Deiner Angabe gestrichelte Linie ja kein großes Problem mehr für Dich.

Zitat:

Hast Du keine durchgezogene Linie überfahren sieht die Sache komplett anders aus.
Die Hauptschuld liegt dann bei der Unfallgegnerin.

Es ist bestenfalls ein Teilverschulden von Dir zu prüfen.

Dafür ist zunächst die Gegenseite beweispflichtig.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


jemand der sich mehrfach widerspricht oder unklare Angaben macht, der gilt als nicht besonders glaubwürdig.

1. Ist es nur natürlich, dass man nach dem Schock eines (wenn auch nur kleinen) Unfalles nicht als erstes auf die Idee kommt, sich möglichst viele Details vom Unfallort einzuprägen, erst recht nicht, wenn die Polizei vor Ort ist (dass diese sich als ziemlich unfähig erweist, kann man dem TE nicht vorwerfen).

2. Wurde erst mit der weiteren Beschäftigung mit der Sache deutlich, dass eine durchgezogene Linie hier von Bedeutung sein kann, da dem Unfall dann ein Fehlverhalten seinerseits vorrausgegangen ist.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Wer sich sicher war eine durchgefahrene Linie überfahren zu haben und hinterher sagt ist nur eine gestrichelte Linie, der hat offenbar keine gute Wahrnehmungsfähigkeit.

Wenn du so streng mit den Menschen bist, wieso nimmst du die Unfallgegnerin dann so in Schutz, die offensichtlich nichtmal wahrnehmen konnte, was vor ihr auf der Straße passiert - oder noch schlimmer, die Situation nicht einordnen konnte und trotzdem überholt hat?

Abbiegen kann man in ein Grundstückseinfahrt einen Weg, eine Straße usw.

Abbiegen kann man nicht in einen Parkplatz auf der Straße auf der man sich befindet.

Frage an Devrim:
Wolltest Du normal am Straßenrand parken?
Oder gibt es da Parkmarkierungen und wie sehen die aus?
Parallel oder quer zur Fahrbahn?

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Abbiegen kann man nicht in einen Parkplatz auf der Straße auf der man sich befindet.

Von mir aus. Und wo steht geschrieben, dass ein Überholverbot das Wenden verbietet?

Du wirfst mir hier vor, mir die Fakten zurechtzubiegen und stellst selbst am laufenden Band Behauptungen ohne Quellenangaben oder Zitate auf. 😉

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Wenn du so streng mit den Menschen bist, wieso nimmst du die Unfallgegnerin dann so in Schutz, die offensichtlich nichtmal wahrnehmen konnte, was vor ihr auf der Straße passiert - oder noch schlimmer, die Situation nicht einordnen konnte und trotzdem überholt hat?

Ich bin weder streng mit den Menschen, noch nehme ich die Unfallgegnerin in Schutz.

Der TE hat Fragen und die werden von mir fair beantwortet.
Es hilft dem TE nicht weiter, wenn er hier erfährt "alles Bestens" und im richtigen Leben sieht es ganz anders aus.

Daher habe ich mit durchgezogener Linie die Hauptschuld bei ihm gesehen und nach "Uminformation" bei der Unfallgegnerin.

Also in Abhängigkeit von der Sachlage und nicht von Personen geurteilt.

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