Unklarheit beim Unfall
Wie ist das eigentlich, wenn ich bremse und blinke und dann auf die linke Fahrseite fahre um da zu parken? Folgender Fall ereignete sich bei mir Nachts. Ich fuhr mit meinem Auto bremste ab blinkte und fuhr nach links auf die andere Strassenseite um da zu Parken. Als ich schon mit der kompletten Motorhaube auf dem Gehweg war und mein Auto sich in der Gegenspur befand knallte mir die Frau die hinter mir fuhr bei mir rein. Sie fuhr auf der Gegenspur. Der ganze Vorfall ereignet sich also in der Gegenfahrbahn. Und es herscht da Überholverbot da durchgestrichene Linie.
Der Polizeibeamte meinte erst ich wäre Schuld da ich Rücksicht nehmen muss. Doch nachdem wir den Beamten drauf aufmerksam gemacht haben, das dort ein Überholverbot herscht ging er zurück ins Auto und meinte danach das die Sachlage jetzt unklar ist und das Verkehrskommisariat ermittelt. Ich habe noch 2 Zeugen, die den Unfall beobachtet haben und das wiedergeben was ich gesagt habe. Unfallgegner war zu zweit genau wie ich.
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ich sag euch morgen auf jedenfall mal, was der anwalt gesagt hat. Und wer dann hier so ungefähr das gleiche wiedergegeben hat. Interessiert mich schon wer hier recht hat mit seinen aussagen.
devrim,
der RA wird Dir eine klare und positive Aussage (mit Restrisikohinweis Beweislage Blinken) geben können.
Ohne Deine Falschmeldung "durchgezogene Linie" hätte es hier zu keinem Zeitpunkt eine Diskussion gegeben. 😠
Vielleicht ist der RA so freundlich und erklärt Dir auch die Rechtslage für diesen Fall.
Also warten und schauen wir Mal.
Ich kann mal eine praktische Erfahrung aus einer ähnlichen Situation beisteuern.
Ich stehe im Stau und will wenden, um in der Gegenrichtung weiterzufahren. Ich übersehe dabei einen Motorradfahrer, der die komplette Schlange überholt. wir kollidieren als ich in einem Winkel von ca 30-40 Grad zur ursprünglichen Fahrtrichtung stehe und die Mittellinie gerade eben erreicht oder überfahren habe. Blinker war gesetzt, hat keiner danach gefragt. Es gab keine polizeiliche Unfallaufnahme.
Das ganze ist mit Mietwagen im Ausland passiert, nach Aussage des Motorradfahrers hat die Versicherung der Mietwagenfirma seinen Schaden problemlos reguliert.
Oliver
So war dann beim Anwalt. Wie Madcruiser schon sagt positives Ergebnis, bis auf die Sache mit dem Schulterblick. Das könnte mir vorgeworfen werden.
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Hoff ich dann aber auch. Aber wie auch schon gesagt wurde, darf ich erstmal beim Theam Auto in Vorkasse treten. Anwalt bezahlt die Rechtschutz und was mit dem Gutachter ist weiss ich nicht.