Unklarheit beim Unfall
Wie ist das eigentlich, wenn ich bremse und blinke und dann auf die linke Fahrseite fahre um da zu parken? Folgender Fall ereignete sich bei mir Nachts. Ich fuhr mit meinem Auto bremste ab blinkte und fuhr nach links auf die andere Strassenseite um da zu Parken. Als ich schon mit der kompletten Motorhaube auf dem Gehweg war und mein Auto sich in der Gegenspur befand knallte mir die Frau die hinter mir fuhr bei mir rein. Sie fuhr auf der Gegenspur. Der ganze Vorfall ereignet sich also in der Gegenfahrbahn. Und es herscht da Überholverbot da durchgestrichene Linie.
Der Polizeibeamte meinte erst ich wäre Schuld da ich Rücksicht nehmen muss. Doch nachdem wir den Beamten drauf aufmerksam gemacht haben, das dort ein Überholverbot herscht ging er zurück ins Auto und meinte danach das die Sachlage jetzt unklar ist und das Verkehrskommisariat ermittelt. Ich habe noch 2 Zeugen, die den Unfall beobachtet haben und das wiedergeben was ich gesagt habe. Unfallgegner war zu zweit genau wie ich.
65 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Abbiegen kann man in ein Grundstückseinfahrt einen Weg, eine Straße usw.
Abbiegen kann man nicht in einen Parkplatz auf der Straße auf der man sich befindet.
Frage an Devrim:
Wolltest Du normal am Straßenrand parken?
Oder gibt es da Parkmarkierungen und wie sehen die aus?
Parallel oder quer zur Fahrbahn?
Wollte am Strassenrand parken. Es ist eine Linie parallel zum Strassenverlauf zur Bordsteinkante vorhanden, wo 3/4 des Autos draufpassen.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Und wo steht geschrieben, dass ein Überholverbot das Wenden verbietet?
Wenn Du beim Wenden eine durchgezogene Linie überfahren musst, so ist das Wenden unmöglich und damit faktisch verboten.
Einfach zwingend logisch, mehr nicht.
Deswegen ist der Umstand gestrichelte oder durchgezogene Linie auch so wichtig.
Zitat:
Original geschrieben von devrim
Ich hab doch gebremst. Sowas muss man doch sehen. Ich kann doch nicht mit 50 abbremsen.
Tja. Wieviele bremsen, ohne den Blinker zu setzen? Da kann man dann nur rätselraten was derjenige vorhat. Wenn man dann ers den Blinker setzt wenn man schon nach links fährt, ist das wohl zu spät.
Man lernt nicht umsonst in der Fahrschule:
1.: gucken
2.: blinken
3.: Spurwechsel oder was auch immer man vorhat
Man kann aber auch mal bei 1 und 2 die Reihenfolge verdrehen, daraus ergibt sich noch kein Unfall.
Wenn aber einer erst bremst, kann man auch davon ausgehen, das er nur anhalten will.
Blinker sind schließlich Komunikationsmitel.
Zitat:
Original geschrieben von devrim
Wollte am Strassenrand parken. Es ist eine Linie parallel zum Strassenverlauf zur Bordsteinkante vorhanden, wo 3/4 des Autos draufpassen.
Also wolltest Du wenden um wie vorgeschrieben in Fahrtrichtung auf der Gegenseite zu parken?
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Also schliesse ich daraus, das jedes Auto das bremst überholt werden darf. Überholverbot hin oder her. Und das sie nur mein Heck erwischt hat spricht dafür das die Fraus geistig abwesend war. Ansonsten wäre sie mittig oder zumindestens im Frontalbereich reingeknallt.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Also wolltest Du wenden um wie vorgeschrieben in Fahrtrichtung auf der Gegenseite zu parken?
Auslegungssache, man könnte ja auch sagen ich bin auf den Gehweg abgebogen um Rückwärts einzuparken, da die Handlung nicht abgeschlossen wurde und die Skizze mehr ein Abbiegen hergibt als ein Wenden. rein Theoretisch könnt man auch sagen, das man in eine Einfahrt wollte.
Aber das wird der Anwalt morgen erstmal klären was da Sache ist.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Wenn aber einer erst bremst, kann man auch davon ausgehen, das er nur anhalten will.
Man kann davon ausgehen, wenn er dann einige Zeit wirklich steht. Wer direkt zum Überholen ansetzt muss sich über einen Unfall nicht wundern.
Zitat:
Original geschrieben von devrim
Also schliesse ich daraus, das jedes Auto das bremst überholt werden darf. Überholverbot hin oder her. Und das sie nur mein Heck erwischt hat spricht dafür das die Fraus geistig abwesend war. Ansonsten wäre sie mittig oder zumindestens im Frontalbereich reingeknallt.
Nein. Eine durchgezogene Linie, die ja meistens auch beim Überholverbot existiert, darf nicht überfahren werden. Also schließt das auch das Vorbeifahren aus. Nun kann eine Spur aber auch so breit sein, dass da problemlos zwei Fahrzeuge Platz haben.
Zitat:
Original geschrieben von devrim
Auslegungssache, man könnte ja auch sagen ich bin auf den Gehweg abgebogen um Rückwärts einzuparken, da die Handlung nicht abgeschlossen wurde und die Skizze mehr ein Abbiegen hergibt als ein Wenden. rein Theoretisch könnt man auch sagen, das man in eine Einfahrt wollte.
Aber das wird der Anwalt morgen erstmal klären was da Sache ist.
Wer auf einen Gehweg abbiegen will, der will seine Fahrt auf dem Gehweg fortsetzen.
Hallo - GEHWEG.
Fährst Du da öfters?
Der Scherz mit der Einfahrt ist auch nett, wäre wieder eine geänderte Aussage von Dir ...
Aber auch das Thema Glaubwürdigkeit hatten wir schon.
Wie gesagt, dass Drehen und Wenden ist nach Deiner Beschreibung an der Stelle erlaubt und die Gegenseite muss beweisen, dass Du nicht geblinkt hast.
Sieht soweit - bis auf die Zuverlässigkeit Deiner Aussagen - eigentlich gut aus.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Nein. Eine durchgezogene Linie, die ja meistens auch beim Überholverbot existiert, darf nicht überfahren werden. Also schließt das auch das Vorbeifahren aus. Nun kann eine Spur aber auch so breit sein, dass da problemlos zwei Fahrzeuge Platz haben.
Doch zum Vorbeifahren darf sie überquert werden. Aber wie gesagt, ich glaube kaum, dass aus voller Fahrt an einem Auto, was ohne klare Absichten (rechts ranfahren, rechts blinken) langsamer wird "vorbeifahren" darf.
Ich fände es dennoch interessant, wie der Richter es sehen würde, wenn dort doch eine durchgezogene Linie wäre:
Wenn ein Verkehrsteilnehmer einen Fehler macht, der selbst nicht zum Unfall führt und ein anderen Verkehrsteilnehmer zumindest ein "unklares Verkehrsgeschehen" erkennt und dann selbst einen Verkehrsverstoß begeht und die Zusammenwirkung beider Fehler zum Unfall führen - wer trägt die Hauptschuld?
Was hast du eigentlich davon mir permanent ans Bein zu pissen. Meinst du etwa ich sorge dafür das ich meinen Schaden selber bezahle nur weil ein Mädchen mit ihrem tiefergelegten Corsa meint vor den Jungs ne Welle zu schieben und zu überholen. Die hätte auf die Strasse gucken sollen und nicht auf die Jungs dann wäre auch garnichts passiert. Fehlt mir noch das ich jetzt für sowas angeschissen werde. Soll die doch einfach ihre fünfzig fahren nicht überholen und genug Abstand halten. Dann wäre das alles hier garnicht passiert. Regt mich schon genug auf das der dämliche Bulle gestern meinte einfach einen zu ignorieren. Kotzt mich sowieso an das ich jetzt alles im Vorraus bezahlen muss, nur damit das Auto wieder fährt. Soll ich jetzt ein Jahr auf irgendeinen Gerichtstermin warten nur damit mal was passiert.
Zitat:
Original geschrieben von devrim
Da ist aber keine durchgezogene Linie. Das wurde doch schon berichtigt.
Du hattest geschlussflogert, man dürfe trotz Überholverbot ein haltendes Fahrzeug überholen.
Ich habe nur die Antwort gegeben.
§41 Vorschriftzeichen (3) Markierungen 3.Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung Zeichen 295 Sie besteht aus einer durchgehenden Linie . a) Sie wird vor allem verwendet, um den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr zu begrenzen. 2Die Fahrstreifenbegrenzung kann aus einer Doppellinie bestehen. Sie ordnen an: Fahrzeuge dürfen sie nicht überqueren oder über ihnen fahren. 4Begrenzen sie den Fahrbahnteil für den Gegenverkehr, so ordnen sie weiter an: Es ist rechts von ihnen zu fahren. Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m verbleibt.Zitat:
Original geschrieben von razor23
Doch zum Vorbeifahren darf sie überquert werden. Aber wie gesagt, ich glaube kaum, dass aus voller Fahrt an einem Auto, was ohne klare Absichten (rechts ranfahren, rechts blinken) langsamer wird "vorbeifahren" darf.
...
Warum hier immer wieder einige dafür bekannte Delinquenten aus Erlebnisberichten anderer Foristen „Schauprozesse“ kreieren, in dem sie sich selbst als Richter und Ankläger aufführen und über Wahrheit allein entscheiden wollen ohne die geringste Ahnung vom Geschehen zu haben ist primitiv arm und zeugt von einer im Realleben unbefriedigten Profilierungssucht. Etwas weniger Nachmittags-Gerichtsfernsehen würde wohl schon helfen 😁.
@ devrim
Du brauchst und solltest dich hier nicht vor uns selbst ernannten Experten und Hobbyjuristen rechtfertigen (die keinerlei Interesse an einer echten Diskussion mitbringen), … um damit der Profilierungssucht bei einigen von uns nützlich zu sein.
Einzig wichtig ist, was in Deinem Fall die Staatsanwaltschaft oder im schlimmsten Fall später der Richter aus den echten Fakten und Zeugenaussagen macht. Nach den Fakten, die Du erzählt hast, bis Du jedenfalls in der „Minderschuld“ … nach meinem subjektiven Empfinden. 😉