Unklarheit beim Unfall

Wie ist das eigentlich, wenn ich bremse und blinke und dann auf die linke Fahrseite fahre um da zu parken? Folgender Fall ereignete sich bei mir Nachts. Ich fuhr mit meinem Auto bremste ab blinkte und fuhr nach links auf die andere Strassenseite um da zu Parken. Als ich schon mit der kompletten Motorhaube auf dem Gehweg war und mein Auto sich in der Gegenspur befand knallte mir die Frau die hinter mir fuhr bei mir rein. Sie fuhr auf der Gegenspur. Der ganze Vorfall ereignet sich also in der Gegenfahrbahn. Und es herscht da Überholverbot da durchgestrichene Linie.
Der Polizeibeamte meinte erst ich wäre Schuld da ich Rücksicht nehmen muss. Doch nachdem wir den Beamten drauf aufmerksam gemacht haben, das dort ein Überholverbot herscht ging er zurück ins Auto und meinte danach das die Sachlage jetzt unklar ist und das Verkehrskommisariat ermittelt. Ich habe noch 2 Zeugen, die den Unfall beobachtet haben und das wiedergeben was ich gesagt habe. Unfallgegner war zu zweit genau wie ich.

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Re: Re: Unklarheit beim Unfall

Zitat:

Original geschrieben von os-m


Schuld beim Abbieger/Parker: Erst bremsen, dann rechts ranfahren um "auszuholen" und die Einfahrt in einen besseren Winkel nehmen zu können, dann im letzten Augenblick links blinken und sofort abbiegen.

Das wäre irrelevant, da an der Stelle absolutes Überholverbot galt.

Re: Unklarheit beim Unfall

Zitat:

Original geschrieben von devrim


Sie fuhr auf der Gegenspur. Der ganze Vorfall ereignet sich also in der Gegenfahrbahn. Und es herscht da Überholverbot da durchgestrichene Linie.

In Straßenverkehrs-Ordnung StVO §41 (3) ist geregelt, dass durchgehende Linien nicht überfahren werden dürfen, weder zum Linksabbiegen, noch zum Überholen:

Zitat:

Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung

Sinnbild nicht dargestellt
Zeichen 295

Sie besteht aus einer durchgehenden Linie.

Sie wird vor allem verwendet, um den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr zu begrenzen. Die Fahrstreifenbegrenzung kann aus einer Doppellinie bestehen.

Sie ordnen an: Fahrzeuge dürfen sie nicht überqueren oder über ihnen fahren. Begrenzen sie den Fahrbahnteil für den Gegenverkehr, so ordnen sie weiter an: Es ist rechts von ihnen zu fahren.

Durchgezogene und nur für Einfahrten unterbrochenen Linien sowie das Schild Überholverbot indizieren ganz klar:
Offensichtlich ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sowohl ein Überholen als auch ein Wenden gefährlich und daher ist beides verboten.

Beim Wenden wurde von Dir eine durchgezogene Linie überfahren.
Wäre die Linie nicht überfahren worden, so wäre kein Wenden möglich gewesen und es hätte sich kein Unfall ereignet.
Damit bist Du zunächst der Unfallverursacher.

Warum war die Unfallegnerin auf der linken Fahrspur?

Hatte sie eine Überholabsicht und damit gegen ein bestehendes Überholverbot verstoßen?
Sie hat offensichtlich nicht oder zu spät erkannt, dass Du wenden wolltest. Sie brauchte aber auch nicht damit rechnen, da das Wenden an dieser Stelle verboten ist!
Ein haltendes oder parkendes Auto kann man begrifflich nicht überholen, sondern nur daran vorbeifahren.
Überholabsicht und -vorgang würde ich eher verneinen.

Ist sie über die durchgezogene Linie gefahren?
Das wäre wohl zulässig, wenn sie an einem haltendem oder parkendem Auto vorbeifahren wollte.

Warum fährt Dir die Frau ins Heck statt aufgrund der unklaren Situation vorab die Geschwindigkeit herunterzunehmen und rechtzeitig anzuhalten?
Damit wird die Frau nur schwer um eine Teilschuld herumkommen.

Die Hauptschuld sehe ich bei Dir, je nach Umständen bekommt die Frau einen entsprechenden Schuldanteil.

Das gilt aber nur für den fließenden Verkehr. Du darfst ja auch zum Überholen eines stehenden Müllfahrzeuges die Linie überqueren.

Es muss doch möglich sein, einen Parkplatz oder eine Einfahrt zu erreichen, da kann die durchgezogene Linie schlecht auch dafür gelten.

@madcruiser:

Das verstehe ich nicht: Du wirfst beiden das selbe Vergehen (Überfahren einer durchgezogenen Linie) vor, siehst aber trotzdem die Hauptschuld bei demjenigen, der seinen Abbiegevorgang ordnungsgemäß angekündigt hat? Nach StVO hätte Sie garnicht überholen dürfen, ohne Überholverbot wäre es nur rechts erlaubt - also quasi "doppelt verboten", während der Threadersteller immerhin noch rechtzeitig seine Absichten abgekündigt hat.

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Zitat:

Original geschrieben von razor23


Es muss doch möglich sein, einen Parkplatz oder eine Einfahrt zu erreichen, da kann die durchgezogene Linie schlecht auch dafür gelten.

Hier ist es möglich Einfahrten zu erreichen, da hierfür die Linien unterbrochen sind.

Ein Wenden oder Überholen ist aber offensichtlich zu gefährlich.
Was ich bei einer engen und unübersichtlichen Ortsdurchfahrt absolut nachvollziehen kann.
Da fährt man halt ein paar Meter weiter und wendet dort, wo es erlaubt ist. Offensichtlich weniger gefährlich für Auto und Fahrer. 😉

Zitat:

Original geschrieben von razor23


@madcruiser:

Das verstehe ich nicht: Du wirfst beiden das selbe Vergehen (Überfahren einer durchgezogenen Linie) vor, siehst aber trotzdem die Hauptschuld bei demjenigen, der seinen Abbiegevorgang ordnungsgemäß angekündigt hat?

Glaubst Du, dass man einen verbotenen Vorgang (Wenden bei durchgezogenener Linie) korrekt ankündigen kann?

Das geht offensichtlich nicht!

Sonst könntest Du auch auf der Autobahn Rechts überholen durch Rechts blinken korrekt anzeigen und so legalisieren. 😉

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Nach StVO hätte Sie garnicht überholen dürfen, ohne Überholverbot wäre es nur rechts erlaubt - also quasi "doppelt verboten", während der Threadersteller immerhin noch rechtzeitig seine Absichten abgekündigt hat.

Sie wollte wie gesagt vermutlich nicht überholen, sondern nur am haltenden Fahrzeug vorbeifahren.

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Das gilt aber nur für den fließenden Verkehr. Du darfst ja auch zum Überholen eines stehenden Müllfahrzeuges die Linie überqueren.

Auf die Idee, dass hier einer verboten an enger Stelle wendet wird sie nicht gekommen sein.

Vorwerfbar halte ich nur die zu hohe Geschwindigkeit der Lady.

Sie hätte vorher einfach vom Gas gehen müssen statt am Fahrzeug vorbeizubrettern.

Für mich ist schon die Reihenfolge:
Bremsen, Blinken, Abbiegen
für eine unklare Situation verantwortlich.

Leider hab ich bei meiner Freundin kein Google-Earth aber evtl kann ja jemand anderes mal mit einer Adressangabe ein Satelitenbild einstellen, da müsste die tatsächliche Markierung auch zu erkennen sein.

Wenn da allerdings eine durchgezogene Linie ist, darf diese von niemandem überfahren werden. Weder um auf die andere Seite zum Parkplatz zu kommen, noch um ein langsamer werdendes Auto (das scheinbar noch nicht durch Blinken seine Absichten angekündigt hat) zu überholen.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Sie wollte wie gesagt vermutlich nicht überholen, sondern nur am haltenden Fahrzeug vorbeifahren.

So in etwa stelle ich mir den Unfallhergang auch vor. Der Fragesteller hat vielleicht (zu) spät geblinkt und sich rechts eingeordnet, um im im rechten Winkel am linken Straßenrand anzukommen. Die Frau wollte das (vermeintlich) haltende Fahrzeug schnell überholen bzw. vorbeifahren, ohne abzuwarten bis er bis ganz zum Stillstand angehalten hat.

Oliver

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Glaubst Du, dass man einen verbotenen Vorgang (Wenden bei durchgezogenener Linie) korrekt ankündigen kann?
Das geht offensichtlich nicht!

Wir haben hier gleich drei verbotene Vorgänge. Einer durch den Threadersteller (Überfahren einer durchgezogenen Linie) und ganze zwei (!) durch die Unfallgegnerin: Überholen trotz Überholverbot (wenn jemand mitten auf der Straße nach links blinkt, wird er kaum signalisieren wollen "ich halte hier"😉 und noch dazu trotz unklarer Verkehrslage. Vielleicht überwiegt das der Vorwurf "Überholen trotz Überholverbot", aber IMO hat die Lady sich hier mehr vorzuwerfen.

Nur weil der Threadersteller als erstes etwas verbotenes getan hat, nimmt das nicht die Schuld von selbstverantwortlichen anderen Verkehrsteilnehmern, die anschließend völlig unverantwortlich selbst gegen die StVO verstossen und einen Unfall herbeiführen.

P.S. Wenden ist für mich übrigens eine Fahrrichtungsänderung von 180°, in diesem Fall war es wohl eher ein Abbiegen. Wie auch immer, bis man ein eben noch fahrendes Auto als "haltend" oder "parkend" einordnen kann, sollten vielleicht mehr als 5sec vergehen.

Ein normales Auto hat einen Wendekreis von 9 bis 11 Meter.
Wenn wie hier ein Fahrzeug nur 90 Grad gedreht werden kann und dabei mit der Schnauze auf dem Gehsteig steht, ist alles offensichtlich sehr eng.

Das bedeutet aber auch, dass der Wendende sehr langsam gedreht hat.
Man fährt nicht eben noch 50 oder 30 und leitet dann einen Wendevorgang auf knappsten Raum ein. 😉
Der Wendende wird den Wendevorgang mehr oder weniger mit Schrittgeschwindigkeit eingeleitet und durchgeführt haben.

Und dann geht es eben auch nicht mehr um ein Übverholen, sondern um ein Vorbeifahren.

Ich sehe wie gesagt mit der angegebenen Sachlage keinen vollkommen unschuldig,
die Hauptschuld aber eindeutig in dem definitiv verbotenen Wendevorgang.
Der ist an der Stelle verboten und daher hat auch keiner damit zu rechnen.
Bremst ein Auto und reduziert die Geschwindigkeit stark ist daher von einem Halten auszugehen.

Ob und wie weit es für die Lady eine Teilschuld geben wird, kann ich nach Sachlage nicht abschließend beurteilen.

So hab gerade nochmal geguckt. Es ist doch KEINE durchgezogene Linie. Die sind zwar etwas länger aber klar gestrichelt. 100 m vor der Unfallstelle ist ein Überholverbotschild. Es sind 2 Zeugen Vorhanden, die bestätigen das geblinkt wurde. Und ich hab auch nicht rechts ausgeholt, da genug Platz zum wenden ist. Der Unfall ereignete sich in dem Moment, als ich mit der kompletten Motorhaube auf dem Gehweg war und mein Farzeug sich in der Gegenspur befand.

Dann bin ich auf den Verkehrsrichter gespannt, der es in Ordnung findet, ein ausrollendes Auto (mit möglicherweise nach LINKS betätigtem Blinker) aus voller Fahrt im Überholverbot zu überholen. An der Reaktionsfähigkeit der Lady würde ich auch stark zweifeln, da sie das Heck erwischt hat, hätte sie den Abbiegevorgang eigentlich noch rechtzeitig erkennen müssen.

So wie ich das mitbekommen habe, soll das von der Gegnerin mehr so eine "wellen aktion" gewesen sein. Die Beifahrerin spricht auch mit widerspruch. Sie sagt erst, das ich nicht geblinkt habe, dann meinte sie neben den Polizeibeamten das ich dann doch geblinkt habe.

Also, Überholverbot, keine durchgestrichene Linie und Ankündigung des Vorganges.

Zitat:

Original geschrieben von razor23


P.S. Wenden ist für mich übrigens eine Fahrrichtungsänderung von 180°, in diesem Fall war es wohl eher ein Abbiegen. Wie auch immer, bis man ein eben noch fahrendes Auto als "haltend" oder "parkend" einordnen kann, sollten vielleicht mehr als 5sec vergehen.

Um korrekt einzuparken musste der Kollege offensichtlich um 180 Grad drehen. 🙄

Abbiegen geht dagegen schon begrifflich nicht.

Du veränderst (unabsichtlich?) feststehende Sachverhalte um zum als gerecht empfundenen Ergebniss zu kommen.

Das hilft dem Kollegen jedoch nicht bei der Lösung einer Frage, die vermutlich Gerichte beschäftigen wird und dort sachkundig und mit mehr Fakten als hier vorliegen beantwortet werden wird.

Zitat:

Original geschrieben von devrim


Es ist doch KEINE durchgezogene Linie.

Dann wüsste ich nicht, was dir eigentlich vorzuwerfen ist.

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