Ungleich abgefahrene Lauffläche am Reifen

Audi A3 8VA Sportback

Mein Problem steht ob und betrifft an meinem 8v 150 PS, BJ 2018 sowohl den linken wie den rechten Außenspiegel. Es dauert ca 10-15 Minuten bis die Spiegel abgetaut sind. Ob das tatsächlich von der Spiegelheizung kommt oder nur durch den Fahrtwind kann ich nicht beurteilen, da ich im Stand noch nicht getestet habe. Am unteren Rand scheinen sie innerhalb einer Minute einen ca 1 cm breiten horizontalen Streifen abzutauen, aber dann dauert es für den Rest sehr lange. Bei den Spiegeln handelt es sich um die anklappbare Version. Woran könnte das liegen?
Die Heckscheibenheizung funktioniert aber sehr gut und schnell.
Parallel dazu ist mir auch aufgefallen, dass die Innenraumheizung ebenfalls sehr lange braucht um angenehm warm zu werden. Bestimmt 10-20 km Fahrt innerorts und Überland. Aber die dürfte wohl kaum mit der Spiegelheizung zusammen hängen. Ich habe den Vergleich zum gleichen Wagen , 2.0 TDI 150 PS BJ 2013...da ging das deutlich schneller!!!

Freue mich auf Eure Tipps und Ratschläge.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Beheizte Spiegel tauen nur sehr langsam ab!' überführt.]

28 Antworten

50 bis 100 € beim Reifenhändler oder in einer freien Werkstatt, Karosserieinstandsetzer sind dafür normalerweise auch ausgerüstet. Bei ATU habe ich vor nicht langer Zeit 65 € für die Vermessung an Vorder- und Hinterachse nebst Einstellung vorne bezahlt. Bei der Audi-Apotheke wird es tendenziell teurer sein, das würde ich aber unabhängig vom Preis nicht bei denen machen lassen.

https://www.autobild.de/.../...essung-kosten-dauer-ablauf-8507407.html

Der Vermessung kostet also nicht so viel.
Aber wenn ein größerer Schaden ist , natürlich mehr.

Besprich das am besten mit dem Händler.
Eventuell erklärt er sich auch dazu bereit, das von einem Händler in deiner Nähe begutachten zu lassen ( fragen kostet nichts).

Wichtig ist, das du immer bei der gesetzlichen Gewährleistung bleibst und nie das Wort Garantie verwendest, denn das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Und wichtig ist, diese Ansprüche immer direkt bei dem Verkäufer geltend zu machen und bei niemand anderem .

Und auf keinen Fall ohne Absprache mit dem Verkäufer jemand anderen herumdoktern lassen, denn dann kann der Verkäufer sich leichter heraus reden.

Danke Dir. Jetzt habe ich Dank Deiner Hilfe erstmal annähernd verstanden, was mit dem ominösen Zuheizer auf sich hat...Der spielt dann bzgl. Spiegelheizung wirklich keine Rolle.
Hand werd eich auflegen. Heilung verspreche ich mir dadurch nicht, da ich keine Sandalen und langen Haare trage... ;-) aber für die erste Diagnose kann es in der Tat hilfreich sein.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Beheizte Spiegel tauen nur sehr langsam ab!' überführt.]

Guten Morgen,

Danke für Eure Nachrichten. Email an den Händler / Veräufer ist raus und er hat auch schon den Eingang der Reklamation bestätigt und man melde sich umghend mit dem Gewährleistungsbeauftragten des Unternehmens bei mir. Ich hoffe nicht, dass seine Planstelle lediglich dazu dient nur die Ansprüche von Kunden abzuschmettern...

Den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie kenne ich selbstverständlich... ;-)
Habe die Behebung des Schadens / Problems auf Grundlage der Gewährleistung und ersatzweise auf Grundlage der vom Händler(!) gewährten Garantie eingefordert. Warum sollte ich Gewährleistung und Garantie nicht im selben Atemzug erwähnen? ...Oder meinst Du nur die Verwechslung der beiden?

Die Preise hatte ich ungefähr so eingeschätzt, wie von Euch angegeben...aber wer dazu besonders gut geeigent ist, das wusste ich noch nicht. Weiss nur, dass es wohl die "normale" Vermessung gibt und andererseits die Lasergestützte....oder ist letztere Vermessung inzwischen, heutzutage, "State of the Art" und sollte keinesfalls mehr auf die alte, traditionelle Art durchgeführt werden? Vielleicht kann jemand von Euch noch etwas dazu sagen und mir etwas empfehlen, auf was meinerseits als Laie bei der Vermessung beachtet werden sollte.

Werde weiter berichten!

Euch einen shcönen Dienstag und bis bald!
Evergrey

Ähnliche Themen

So, einen wunderschönen guten Morgen an Euch alle,

ich habe soeben einen Rückruf meines Verkäufers erhalten.
Hier nochmal um was es ging...Reklamation von

1. ungleich abgefahrene Lauffläche Vorderreifen rechts
2. Nicht ordnungsgemäß funktionierende Außenspiegelheizung
3. Windgeräusche an rechter oberer Ecke der Scheibe, Fahrertür

Um es kurz zu sagen, der Verkäufer lehnt Gewährleistung und Kulanz ab, mit folgenden Begründungen:

1. Ich hätte das Vibrieren auf der Nachhausefahrt bei der Abholung bemerken und sofort reklamieren müssen.
Mein Einwand: Es waren nagelneue Reifen drauf und da ist das ungleiche Abfahren sowie eine Vibration nicht feststellbar...zudem ist es ein schleichender Prozess, der erst jetz nach 13.000 km und 5,5 Monaten eindeutig (!) feststellbar ist.

2. Spiegelheizung hätte ich sofort reklamieren müssen (Anmerkung: Abholung Mitte Juli, also nicht unbedingt die Jahreszeit in der man eine Spiegel- und/oder Heckscheibenheizung benötigt)

3. "Wenigstens" die Windgeräusche hätte ich sofort reklamieren müssen, da sie nicht schleichend waren. Mein Einwand: Auf der Überführungsfahrt nach Abbholung ist man durch soviele Dinge am neuen Auto abgelenkt, dass man die Windgeräusche nicht zwingend wahrnimmt, sodern erst später. Zudem tritt das Windgeräusch erst ab einer bestimmten Fahrgeschwindigkeit auf, die ich bei der Überführungsfahrt nicht erreicht hatte. Zudem ist eine B&O Anlage verbaut, die dieses Windgeräusch sehr gut überdeckt. Da ich meistens Musik höre wahren die Windgeräusche nicht wahrnehmbar...sondern erst jetzt, nachdem ich erst kürzlich ein paar Fahrten ohne Musik getätigt habe.

Er nahm selbst, aus eigenem Antrieb das Wort "Kulanz" in den Mund und dass diese unter anderem wegen der schwierigen Coronazeiten nicht möglich sei - sonst offensichtlich schon. Auf meine Rückfrage, ob das Unternehmen, das im Übrigen sogar ins Ausland verkauft, also kein kleiner Laden, kurz vor der Insolvenz stehe, verneinte er dies. Eine Kulanz werde dennoch nicht übernommen. Ich habe dann selbst versucht ihm den Weg bzgl Kulanz zu ebnen und den ersten Verhandlungsschritt zu machen...Sie bezahlen die Vermessung der Achse, ich ersetze die beiden Vorderreifen. Eine neue Einstellung der Achse wird hälftig geteilt, soweit diese erforderlich sein wird...und das wird sie... ...abgelehnt...keinen Millimeter Entgegekommen seitens des Händlers.
Auch auf meine Frage, ob er das nicht mit seinem Vorgesetzten oder gar der Geschäftsleitung besprechen möge lehnte er ab, das das "nichts bringe"...das könne er mir "jetzt schon sagen".

Ich werde nun den rechtlichen Weg beschreiten (müssen) und habe heute Nachmittag ein Beratungsgespräch beim Anwalt meines Vertrauens. Schade...das hätte ich gerne vermieden.

Fazit: Dieser Händler ist leider NICHT zu empfehlen. Der Aftersales-Service ist gelinde gesagt "halsabschneiderisch" und unter aller Sau.

Am liebsten würde ich das Unternehmen hier und auf anderen Kanälen namentlich erwähnen um andere zu warnen, was ich aber ohne vorliegendes und rechtskräftiges Gerichtsurteil tunlichst unterlassen werde um mich nicht haftbar der sogar strafbar zu machen. Nur soviel... Gebrauchtwageninteressenten im östlichen Niedersachsen und westlichen Sachsen-Anhalt...: Augen auf und nehmt Euch in Acht!

Nebenbei erwähnte er, dass sie einem älteren Rentnerehepaar, dass sich dort einen VW Turan bestellt hatte die kosten einer defekten Steuerkette nicht ersetzt hatten..."einen Tag" (!!!) nach Ablauf der einjährigen Garantie.
Der gebrauchte Turan hatte eine defekte Steuerkette, der Schaden wurde behoben, die Steuerkette ersetzt. Darufhin und ausdrücklich deswegen kaufte das Rentnerpaar dieses Auto, da ja eine neue Steuerkette verbaut sei und das Problem behoben sei.
...soweit ich richtig informiert bin sollte die neue Steuerkette doch auch von einer (Neuteile-)Garantie abgedeckt sein, selbst wenn die Garantie für das restliche Auto bereits abgelaufen ist...oder sehe ich das falsch?!

Hier eine Verlinkung zu einem anderen Thread von mir, der auch das Problem hier mit der Spiegelheizung betrifft:

https://www.motor-talk.de/.../...ufflaeche-am-reifen-t6999498.html?...

Ich werde daher hier nicht mehr weiter schreiben und das mit dem anderen Thread bzgl. der Reifenabnutzung zusammenführen.

Denn inzwischen gibt es Rückmeldung vom Verkäufer...siehe Link oben.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Beheizte Spiegel tauen nur sehr langsam ab!' überführt.]

Zunächst das, was Manager2008 schon empfohlen hat: Hör‘ auf, mit dem über Garantie zu diskutieren und mache klar, deutlich und unmissverständlich Gewährleistungsansprüche geltend. Bei einem einige Hundert km entfernten Händler schon deshalb, weil bei Garantie die Wegekosten ausgeschlossen sind, bei Gewährleistung Transport- und Wegekosten aber zu Lasten des Händlers gehen (§ 439 Abs. 2 BGB).

Du warst nicht verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Das gilt allenfalls im Verhältnis zwischen Kaufleuten.

Es besteht auch keine Verpflichtung, einen erkannten Mangel sofort zu reklamieren. Gewährleistungsansprüche verjähren zwei Jahre nach Übergabe, wobei man im eigenen Interesse allerdings nicht länger als sechs Monate warten sollte (Beweislastumkehr).

So wie er sich jetzt anstellt, ist der formale Weg wohl am sinnvollsten: Mängel schriftlich rügen und zwar mit Zugangsnachweis (Einwurfeinschreiben, Einschreiben mir Rückschein oder - ganz narrensicher - Zustellung durch Gerichtsvollzieher). Frist von vier Wochen zur Behebung der Mängel setzen und dabei gleich darauf hinweisen, dass der Händler das Fahrzeug auf seine Kosten zu holen und zu bringen hat (s.o.). Wie es weiter geht, hängt davon ab, ob er die Mängel beheben will oder nicht. Wenn ja, soll er es machen. Wenn nein, hast Du die Wahl zwischen Rückgabe des Fahrzeugs oder Preisminderung.

Über Windgeräusche würde ich in so einem Fall allerdings nur streiten wollen, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten deckt. Das muss schon deutlich von dem üblichen Normalszustand abweichen, wenn es ein Mangel sein soll und um das festzustellen, wird ein teures Sachverständigengutachten erforderlich sein. Mein A3 ist in der Hinsicht auch lauter als es der Vorgänger aus dem Haus BMW war. Ist halt so und könnte besser sein, als Mangel würde ich es aber nicht bezeichnen.

Die Windgeräusche habe ich an selber Stelle auch.
Sehr nervig und zu laut für ein solches Fahrzeug. Liegt wohl an der Führung der Scheibe. Es gibt eine TPI seitens Audi, soll aber wohl ein Glücksspiel sein, ob es danach besser ist.

Die Vermessung des Fahrzeugs dürfte ein Problem werden, da du kaum nachweisen kannst, das du nicht mal durch ein heftiges Schlagloch oder vielleicht mal zu hart auf nen Bordstein gefahren bist.

Die Reparatur des Spiegels müssen sie meiner Meinung nach übernehmen. In den ersten 6 Monaten der Gewährleistung geht man davon aus, das der Mangel bereits beim Kauf bestand. Der Händler muss dir das Gegenteil beweisen, was er kaum können wird. Nach 6 Monaten musst du beweisen, daß der Mangel schon zu Anfang bestand, was du wiederum kaum schaffen wirst.
Hoffentlich hast du also vor der Beweislastumkehr den Fehler reklamiert.

Meine Empfehlung, das Wort Garantie nicht zu verwenden war deshalb, weil dann sofort die Idee kommen könnte, das die Hersteller Garantie bereits ausgelaufen ist.
Eine bequeme Ausrede also, so einfach sollte man es den Firmen nicht machen.
Es gibt nun mal eine gesetzliche Gewährleistung, dafür wurden die Gesetze gemacht, damit genau das nicht passiert.
Also das ein Fachmann einen Laien über den Tisch zieht.

Die können das beurteilen und prüfen.
Aber sie haben sich die Zeit und den Aufwand dafür gespart vor dem Verkauf.

Also müssen sie nacharbeiten und selbstverständlich auch die defekten Reifen ersetzen.

Zieh das durch mit deiner Rechtsberatung.

Wenn du magst, kannst du noch einen letzen Versuch machen:
Mach einen separaten Anruf und verlange direkt ein Gespräch mit dem Chef, ohne den Namen des „Blockierers“ zu nennen.
Sonst verbinden die dich sofort wieder zu dem und es endet wieder dort, wo es schon geendet hat.
Der wollte vielleicht nur vermeiden, das sein Chef genervt ist, weil er das nicht alleine auf die Reihe bekommt.
Ich glaube nämlich nicht, das der das zu Ende gedacht hat.
Sein Chef will bestimmt keine Gewährleistungs-Klage am Hals haben.

Eine Idee habe ich noch:
Bist du bei einem Automobil Club ?
Dann könntest du dich an die wenden.
Vielleicht hilft deren Intervention noch?

Ganz wichtig:
Hast du einen schriftlichen Beweis, das du deine Ansprüche zeitgerecht bei genau dem Händler angemeldet hast ?
Wenn ja, gut aufheben und nicht verlieren.
Und auch die Ablehnung musst du am besten schriftlich bekommen.
Oder zumindest genau dokumentieren, wann du mit dem telefoniert hast und was genau gesagt wurde.
Wichtig ist der genaue Name, nicht irgendwas ungefähres.
Dann kann sich keiner ausreden nachher.
Dann muss genau der die Konsequenzen tragen.
Das wird er vielleicht in Zukunft nicht mehr so einfach abschmettern.

Also mach jetzt keinen Fehler, pass auf und dokumentiere alles.
Die werden sich vor ihrer Verantwortung drücken, wenn du ihnen einen Ausweg ermöglichst.

Ihr seid die Besten! Danke für Eure zahlreichen Ratschläge, aus denen man Euer Mitgefühl förmlich herauslesen kann!!!

Mit Garantie (Werksgarantie, Händlergarantie) und Gewährleistung kenne ich mich aus. Habe zwar nicht Jura studiert, aber beruflich habe ich damit regelmäßig zu tun.

Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ist dokumentiert, der Ansprechpartner ist namentlich bekannt. Die Zusammenfassung des Telefonats liegt meinem RA vor und er wird entsprechendes dazu schreiben.

@Danny_Wilde
Kannst Du zu der von Dir erwähnten TPI etwas näheres berichten? Um welches Problem geht es dabei genau, was wird gemacht und kennst Du die Erfahrungen derjenigen, die diese TPI "verabreicht" bekommen haben?

Ich kann ja in ein paar Wochen / Monaten hier nochmal berichten was raus kam...

Euch eine frohe und besinnliche Advents- und Weihnachtszeit und allzeit gute Fahrt!

Evergrey

Schau mal hier, der 5. Beitrag:

TPI Windgeräusche

Ahja, noch was.
Die Reifen solltest du auf keinen Fall hergeben, auch wenn du neue kaufst.
Die sind dein "Beweismittel Nummer 1".
Denn sonst könnte der Verkäufer vielleicht argumentieren, das du selbst erst kurz vorher das Fahrwerk beschädigt oder verstellt hast, durch egal welchen Einfluss.

Hast du allerdings die Reifen, kann man damit beweisen, das es das Problem schon länger gab.
Denn so schnell fahren die sich auch mit verstelltem Fahrwerk nicht ab.
Da muss man schon eine Zeitlang fahren damit.

Danke nochmal.
Inzwischen bei S-Point die Reifen vorne erneuert, Fahrwerk vorne und hinten vermessen und eingestellt. hinten OK, vorne deutliche Abweichungen im Sturz. Nun fährt das Auto nicht nur aufgrund der neuen Bereifung wieder ruhig, sondern hoffentlich auch wegen des eingtestellten Fahrwerks. Die alten reifen liegen als Beweismittel bei mir im Keller.
Fahrwerk vermessen und einstellen: 89,- Euro....ohne Einstellen hätte es 59 Euro gekostet.

Im Spritverbrauch (siehe einen anderen Thread von mir) habe ich SOFORT einen DEUTLICHEN Rückgang bemerkt. Gestern 200 km gefahren...ganz normal..."wie immer"...und prompt 1,8 Ltr / 100 km weniger Verbrauch (laut BC). Nun befinde ich mich damit in etwa im Bereich aller anderen A3 V8 Fahrer hier im Forum. :-)).

Das sind ja hervorragende Neuigkeiten.
Zumindest gab es keinen größeren Schaden.
Alles andere wird sich klären, das ist jetzt alles halb so schlimm 🙂

Deine Antwort
Ähnliche Themen